Petition zur Kündigung von Diskriminierenden Tarifverträgen in der Leiharbeit!

Begonnen von Andreas Klein, 15:17:52 Mo. 14.Januar 2013

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Andreas Klein

Liebe Kollegen und Gleichgesinnte!

Hiermit möchten wir bekannt geben das wir eine Petition zur Kündigung von Diskriminierenden Tarifverträgen in der Leiharbeit gestartet haben!

Da die am 31. Oktober 2013 auslaufenden Tarifverträge des DGB... nur bis 30. April 2013 gekündigt werden können, möchten wir euch hiermit um eure Unterstützung bitten!

Faire Tarifverträge kann es nur geben wenn die Tarifverträge von DGB & Co. gekündigt werden!

Bitte teilt diesen Link so oft es geht, auch auf anderen Seiten!

Um den DGB unter Druck zu setzten werden mindestens 50.000 Unterschriften benötigt!

Dafür haben wir 90 Tage Zeit!

Bitte helft uns dabei für ein Menschenwürdiges Leben zu kämpfen!

LeakLeiharbeit

https://www.openpetition.de/petition/online/diskriminierende-tarifvertraege-jetzt-kuendigen-equal-pay-fuer-leiharbeiter

https://de-de.facebook.com/LeakLeiharbeit?filter=3

LeakLeiharbeit


dagobert

Zitat von: Andreas Klein am 15:17:52 Mo. 14.Januar 2013
Da die am 31. Oktober 2013 auslaufenden Tarifverträge des DGB... nur bis 30. April 2013 gekündigt werden können, möchten wir euch hiermit um eure Unterstützung bitten!
Das stimmt so nicht.
1. laufen die Tarífverträge nicht aus, sondern müssen erst gekündigt werden. Ohne Kündigung gelten sie weiter.
2. können die Tarifverträge auch noch nach dem 30. April gekündigt werden, Kündigungsfrist 6 Monate.

ZitatFaire Tarifverträge kann es nur geben wenn die Tarifverträge von DGB & Co. gekündigt werden!
Diese Gefälligkeitstarife müssen weg, da stimme ich 100% zu.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

LeakLeiharbeit

@ Dagobert:

Fakt ist das die jetzigen Tarifverträge BZA und iGZ zum 31. Oktober 2013 auslaufen werden. Danach beginnt die Nachwirkung des Tarifvertrages, unabhängig davon ob sie auslaufen oder ob sie gekündigt werden.

Das Problem an der ganzen Sache liegt aber darin, dass die Tarifvertragsparteien schon vor dem 31. Oktober 2013 über eine Verlängerung der Tarifverträge verhandeln werden. Wir gehen davon aus das dies wie letztes Jahr bei den Branchentarifverträgen ~ Zeitgleich mit den Tarifverhandlungen der IG Metall (Laufzeit bis ende April 2013) geschehen wird. Sollte bei diesen Verhandlungen eine Verlängerung der Tarifverträge BZA und iGZ vereinbart werden, haben wir Leiharbeiter ein riesiges Problem!

Fakt ist das die im letzten Jahr abgeschlossenen Branchentarifverträge ein Laufzeit bis zum 31. Dezember 2017 haben. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und die Brachentarifverträge können erstmals zum 31. Dezember 2017 gekündigt werden.

Aus diesem Grund werden die Tarifvertragsparteien die Tarifverträge BZA und iGZ auch MINDESTENS bis zum 31. Dezember 2017 verlängern, da diese ansonsten ins leere laufen würden.

Somit ergibt sich folgende Situation:

Die Gewerkschaften werden die Tarifverträge BZA und iGZ schon vor dem auslaufen, also sprich vor dem 31. Oktober 2013 verlängern! In diesen verlängerten Tarifverträgen werden dann sogleich neue Kündigungfristen vereinbart. Leider ist davon auszugehen das diese dann wie folgt lauten werden:

Dieser Vertrag triit am 01.11.2013 für alle tarifgebundenen Mitglieder der Vertragsparteien in Kraft. Die änderungen treten am XY für alle tarifgebundenen Mitglieder der Vertragsparteien in Kraft.

Dieser Vertrag kann unter der Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende, ERSTMALS jedoch zum 31. Dezember 2017 gekündigt werden.


Das würde für uns Leiharbeiter bedeuten das wir selbst wenn die Regierung vor oder nach der Bundestagswahl Equal Pay einführen würde, weiterhin bis ende 2017 weniger Urlaub, weniger Urlaubsgeld, weniger Weihnachtsgeld, weniger bzw. keine Zuschläge usw. bekommen würden.

Damit wäre unsere Schlechterstellung in den Bereichen Urlaub,Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld,Zuschläge usw. erneut bis mindestens 2017 zementiert!

In diesem Sinne  8o

dagobert

Zitat von: LeakLeiharbeit am 02:43:37 Sa. 19.Januar 2013
@ Dagobert:

Fakt ist das die jetzigen Tarifverträge BZA und iGZ zum 31. Oktober 2013 auslaufen werden. Danach beginnt die Nachwirkung des Tarifvertrages, unabhängig davon ob sie auslaufen oder ob sie gekündigt werden.
???
Und warum sollen die TV dann extra gekündigt werden? Merkst du eigentlich, daß du dir selbst widersprichst?

Lies dir doch mal die entsprechenden Klauseln in den Tarifverträgen durch.
BZA-Manteltarifvertrag
ZitatDieser Manteltarifvertrag tritt für die tarifgebundenen Arbeitgeber und Mitarbeiter am 1. Januar 2004 in Kraft.
Er kann mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31. Oktober 2013, gekündigt werden.
Da läuft nichts aus. Ohne Kündigung gilt der weiter.

BZA-Entgelttarifvertrag
Zitat§ 8.1 Dieser Entgelttarifvertrag tritt für die tarifgebundenen Arbeitgeber und Mitarbeiter am 1. Januar 2004 in Kraft.
Er kann mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31. Oktober 2013, gekündigt werden.
Wie MTV: Da läuft nichts aus. Ohne Kündigung gilt der weiter.

Zum Vergleich: BZA-Entgeltrahmentarifvertrag
Zitat§ 4.1 Dieser Entgeltrahmentarifvertrag tritt für die tarifgebundenen Arbeitgeber und Mitarbeiter am 1. Januar 2004 in Kraft.
Er kann mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2008, gekündigt werden.
Der ist weder ausgelaufen, noch wurde er verlängert, sondern er gilt einfach weiter, weil nicht gekündigt wurde.

Dasselbe Spiel beim IGZ:
ZitatDieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende, erstmals jedoch zum 31. Oktober 2013, gekündigt werden.

Wenn die Vertäge einfach so auslaufen sollten, dann müsste die entsprechende Klausel etwa so aussehen wie im Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit.
Zitat§ 7 Inkrafttreten und Laufzeit
Dieser Tarifvertrag tritt zum 1.7.2010 in Kraft. Er endet am 31.10.2013 ohne Nachwirkung.

Zitat von: LeakLeiharbeit am 02:43:37 Sa. 19.Januar 2013

Das würde für uns Leiharbeiter bedeuten das wir selbst wenn die Regierung vor oder nach der Bundestagswahl Equal Pay einführen würde, weiterhin bis ende 2017 weniger Urlaub, weniger Urlaubsgeld, weniger Weihnachtsgeld, weniger bzw. keine Zuschläge usw. bekommen würden.
Das ist ausgemachter Quatsch.
Wenn (woran ich aber nicht glaube) die Tarifklausel aus dem AÜG gestrichen wird, wären die Leiharbeits-TV damit schlagartig wirkungslos, weil  die Bezahlung nach ebendiesen Tarifverträgen gesetzeswidrig wäre.

Die Billigtarife müssen weg, aber der 30.04.2012 ist definitiv keine 'Deadline', nach der nichts mehr geht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Dearhunter

Ich glaube, ihr redet ein wenig aneinander vorbei ...

Wenn ein Tarifvertrag ausläuft ODER gekündigt wird, greift die Nachwirkung. Bis es eine andere wirksame Abmachung gibt, gilt der alte Tarifvertrag dann grundsätzlich weiter. Da es da keine bestimmten Fristen gibt, kann das sogar über Jahre so sein.

THEORETISCH gilt das (wie beim Tarifvertrag an sich auch, wenn der nicht gekündigt oder ausgelaufen ist) nur für Gewerkschaftsmitglieder.

Daraus ergeben sich THEORETISCH 2 bisher (meines Wissens) ungeklärte Punkte:

Nicht-Gewerkschaftsmitglieder müssten nach Ende des Tarifvertrages nach "Equal-Pay" bezahlt werden, für die gilt de Tarifvertrag und die Nachwirkung ja prinzipiell nicht. Inwieweit ein als allgemeingültig festgestellter Tarifvertrag, der ja auch für Nicht-Mitglieder gültig ist, noch gültig sein kann, wenn er eben nicht mehr gültig ist, ist da die ungeklärte Frage.
Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass in dem Szenario was zu reißen ist ...

Zweitens: Für nach Ende der Tarifvertragsgültigkeit NEU eingestellte Mitarbeiter gilt sowohl der Tarifvertrag als auch die Nachwirkung NICHT, sodass sie von Anfang an nach "equal-Pay" bezahlt werden MÜSSTEN (oder einzelvertragliche Regelung). Bezüge auf den Tarifvertrag wären in dem Fall weitgehend ungültig.
Ich halte es für wahrscheinlich, dass in DEM Szenario was machbar wäre .. so man denn will. Aber dann überlebt man die Probezeit wahrscheinlich nicht.

Die rechtliche Würdigung ist aber alles andere als einfach ...


http://www.rechtsrat.ws/lexikon/nachwirkung.htm


DH

LeakLeiharbeit

@ Dagobert:

Sorry, aber das ist so nicht richtig!

Fakt ist das sowohl der BZA-DGB Tarifvertrag als auch der iGZ-DGB  Tarifvertrag zum 31. Oktober 2013 auslaufen!

Siehe hier:

BZA Tarifvertrag § 8:  http://www.personaldienstleister.de/ePaper/BAP-Tarifvertrag_2012/index.html#/24

iGZ Tarifvertrag § 11:
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/12/igz_tarifbroschuere_0.pdf

Wie Dearhunter bereits erwähnt hat, ist es eigentlich unerheblich ob der Tarifvertrag gekündigt wird oder ob er ausläuft. Es würde in beiden Fällen gemäß § 3 TVG die sogennante Nachwirkung greifen. Diese Nachwirkung kann jedoch gemäß § 4 TVG durch eine andere Abmachung ersetzt werden. Das Problem daran ist, das es der DGB niemals soweit kommen lassen wird, dass die Tarifverträge auslaufen, siehe die Stellungnahme des DGB vom 13.12.2012. In dieser kündigt er mit fadenscheinigen und unhaltbaren Gründen an, das die Christlichen Gewerkschaften auch weiterhin eine Bedrohung darstellen. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt aber zu 99-100 % nicht der Fall!


http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2013/01/dgb_leiharbeit.pdf

Somit bleibt festzustellen das die Nachwirkung der Tarifverträge BZA und iGZ bei Abschluss eines neuen Tarifvertrages enden bzw. gar nicht erst greifen würde.  Diese Nachwirkung fällt aber auch dann weg, wenn das bereits bestehende Tarifwerk verlängert werden sollte.  Da der DGB nun aber schon im Dezember 2012 angekündigt hat das er die auslaufenden Tarifverträge verlängern wird, haben wir momentan folgende Situation:

Die Tarifverträge werden wie bereits vom DGB angekündigt verlängert werden.  So wie es jetzt aussieht wird dies im April oder im Mai 2013 geschehen.  Somit gibt es einen fließenden Übergang. Das bedeutet das der ,,alte" und ,,neue" Tarifvertrag wie bisher gehabt, ab 01.11.2013 weiterlaufen wird.

Nur mit einer NEUEN KÜNDIGUNGSFRIST!

Das Problem daran ist folgendes:

Der ,,alte" Tarifvertrag welcher bis 31. Oktober 2013 gekündigt werden kann, läuft auch am 31.Oktober 2013 aus.  Damit würde ab 01.11.2013 der ,,neue alte" Tarifvertrag mit NEUEN KÜNDIGUNGSFRISTEN gelten.

Somit würde eine Kündigung nach dem 30. April 2013 unwirksam weil ab 01. November 2013 ein neuer Tarifvertrag mit NEUER KÜNDIGUNGSFRIST gilt.

Somit ist die einzigste Möglichkeit für uns Leiharbeiter folgende:

Entweder wir versuchen den DGB dazu zu bewegen das er die Tarifverträge auslaufen lässt oder wir fordern eine Kündigung bis zum 30. April 2013 um auf der sicheren Seite zu sein! Wir haben uns dazu entschlossen eine Kündigung zu fordern, da damit bis zum auslaufen des Tarifvertrages am 31. Oktober über neue Tarifverträge für die einzelnen Branchen verhandelt werden kann.

So fordern wir z.B.  das für einen Leiharbeiter welcher in der M+E Branche eingesetzt wird, auch dieser Tarifvertrag gilt. Dies wäre kein Problem, da z.B. die IG Metall ja nach eigenen Angaben auch für Leiharbeiter zuständig ist. (Auch wenn das Thema Tarifzuständigkeit in Bezug auf die Satzungen der 8 Einzelgewerkschaften in juristischer Hinsicht noch nicht abschließend geklärt ist, dazu z.B. auch das  laufende Statusverfahren 22 Sa 71/11 oder die von uns eingreichte Klage welche am 14.03.2013 vor dem Arbeitsgericht Nürnberg verhandelt wird.)

Für alle anderen Leiharbeiter für welche kein Branchenspezifischer Tarifvertrag gilt, kommt der gesetzliche Equal Pay Grundsatz zum greifen. Somit würde eine ungelernter Leiharbeiter am Fließband den gleichen Lohn bekommen wie ein Festangestellter Arbeiter weil für einzelne Branchen neue Abmachungen getroffen worden sind und somit die Nachwirkung gar nicht erst zum tragen kommt.

LeakLeiharbeit

@ Dagobert:

Anbei kannst du dir selbst ein Bild von den von uns vorgetragenen Tatsachen machen  ;D

In diesem Sinne

LeakLeiharbeit

http://www.jungewelt.de/2013/01-26/024.php

dagobert

Zitat von: LeakLeiharbeit am 17:24:44 Mo. 04.Februar 2013
http://www.jungewelt.de/2013/01-26/024.php
Da steht (zumindest für mich) nichts neues drin.

Entweder:
ZitatEnde April dieses Jahres können die DGB-Leiharbeitstarife erstmals gekündigt werden. Geschieht das und wird keine neue Vereinbarung getroffen, laufen die Verträge Ende Oktober aus.
Oder:
ZitatEnde April dieses Jahres können die DGB-Leiharbeitstarife erstmals gekündigt werden. Geschieht das nicht und wird keine neue Vereinbarung getroffen, laufen die Verträge Ende Oktober nicht aus.
Was anderes habe ich nicht behauptet. Steht alles oben.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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