Bewerberprofil löschen lassen

Begonnen von Revo, 12:47:23 Mi. 12.Juni 2013

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Revo

Hallo ich mal wieder.

Ja ich weis habe die Frage schon in einen anderen Bereich gestellt und auch eine hilfreiche Antwort bekommen.
Aber da ich solche Sachen lieber schriftlich einreiche, wollte ich mein Antrag mal hier posten, um von den Experten ein paar Vorschläge oder Tipps zur Verbesserung zu bekommen.

Vielleicht habe ja auch Andere dasselbe Problem mit dem Bewerberprofil auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de .

Zitat
Name
Anschrift


Behörde
Anschrift                  Datum





Antrag auf Löschung meines Bewerberprofils




Sehr geehrte Damen und Herren,



Ich beantrage mit sofortiger Wirkung nach erhalt dieses Schreibens die Löschung meines Bewerberprofils unter der Adresse www.arbeitsagentur.de und auf allen anderen Internetportalen, wo mein Bewerberprofil noch ohne Kenntnisnahme von mir veröffentlicht worden ist.


Da hier eine starke Einschränkung meines informationelles Selbstbestimmungsrecht gegeben ist, da ich in keiner weise vollen zugriff auf mein Profil erhalten habe und so auch keine eigenständigen Änderungen meiner eigenen Daten vornehmen kann.


Da ich auch nicht über die Nutzungsregularien und den Schutz meiner persönlichen Daten in Kenntnis gesetzt worden bin und somit dieses Bewerberprofil ohne Zustimmung von mir angelegt worden ist, liegt auch ein klarer Gesetzesverstoß vor.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, mein Bewerberprofil komplett zu löschen,dürfen meine Daten zu internen zwecken weiterhin von Mitarbeitern des Jobcenters benutzt werden aber auch nur von diesen und dem Gesetz entsprechend, jeweilige Veröffentlichungen und Weitergabe an Dritte wird hiermit, aus Datenschutzgründen untersagt.   


Ich bin darüber unterrichtet, dass ich bei Ablehnung meines Löschungsantrages mich an das
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz NRW wenden kann.


Ich bitte Sie, diese Daten zu löschen, mir dies schriftlich zu bestätigen.




Mit freundlichen Grüßen




PaulMaul

Du wolltest Antwort von Experten. Ich bin keiner, vielleicht sehen die anderen das genauso und schreiben deshalb bisher nichts dazu.  ;)

Als Nichtexperte

Zur Zeit ist mein Profil zumindest laut EGV-VA anonym. Sollte ich aber so wie Du in deinem anderen Thread beschrieben, plötzlich Einladungen von ZAs bekommen, würde ich auch versuchen mein Profil komplett zu löschen.

Habe mir bisher keine großen Gedanken zur genauen Formulierung gemacht, aber ich würde es etwas deutlicher formulieren. Nicht die Löschung beantragen, (hört sich irgendwie unterwürfig an in deinem Schreiben) sondern mit Nachdruck fordern. Geschmückt mit ein paar §§ und einer Unterlassungserklärung deine Daten nicht an dritte zu verteilen.

Woher weis Du denn, dass es denen nicht möglich ist, dein Bewerberprofil komplett zu löschen ? Gar nicht erst erwähnen, wenn dem so ist, werden die dir das schon mitteilen. Und bei dem vorletzten Satz würde ich das kann (..Landeszentrum für Datenschutz NRW wenden kann.) in ein werde umformulieren. Also Allgemein ein wenig mehr Selbstbewusstsein zum Ausdruck bringen.

mousekiller

Ich versuchs mal:

Zitat
Name
Anschrift


Behörde
Anschrift                  Datum




Aufforderung zur Löschung meines Bewerberprofils




Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit fordere ich die umgehende Löschung meines Bewerberprofils unter der Adresse www.arbeitsagentur.de und auf allen anderen Internetportalen, in denen Sie mein Bewerberprofil zusätzlich ohne Kenntnisnahme von mir veröffentlicht haben.


Sie haben dieses Bewerberprofil ohne meine ausdrückliche Zustimmung angelegt. Da ich hierzu keinerlei administrative Berechtigungen besitze und nie den dort aufgeführten AGB's zugestimmt habe, stellt Ihre eigenmächtige Eröffnung und Pflege dieses Account ohne meine Zustimmung einen eindeutigen Verstoß gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes dar. Zusätzlich verweise ich auf § 4a Abs. 1 BDSG.
Einer Übermittlung meiner Bewerberdaten – auch an andere Dritte – ohne meine ausdrückliche Einwilligung stimme ich ebenfalls nicht zu.

Sollten Sie die Löschung ablehnen, werde ich hiervon den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten in Kenntnis setzen.

Ich gebe Ihnen Gelegenheit, mir die Löschung obigen Profiles bis zum (hier Datum von heute + 14 Tage) schriftlich zu bestätigen.



Mit freundlichen Grüßen



Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Revo

Danke dir mousekiller das liest sich ja schon viel besser, so werde ich es mal versuchen.

So wie ich aus anderen Beiträgen von dir gelesen habe hast du auch ein Problem mit diesem Bewerberprofil.

Hast du die Löschung oder den vollen Zugriff schon erhalten?



Und dir paulmaul auch ein Dank für deine Tipps.

Isnogud

so vielleicht? Wie sagt mein Nachbar immer : zuviel Text
Name
Anschrift

Behörde
Anschrift                  Datum

Aufforderung zur Löschung meines Bewerberprofils

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich die umgehende Löschung meines Bewerberprofils unter der Adresse www.arbeitsagentur.de und auf allen anderen Internetportalen, in denen Sie mein Bewerberprofil zusätzlich ohne Kenntnisnahme von mir veröffentlicht haben.

Sollten Sie die Löschung ablehnen, werde ich hiervon den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten in Kenntnis setzen.

Ich gebe Ihnen Gelegenheit, mir die Löschung obigen Profiles bis zum (hier Datum von heute + 14 Tage) schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

und feddich
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

mousekiller

Zitat von: Revo am 13:40:32 Fr. 14.Juni 2013
Danke dir mousekiller das liest sich ja schon viel besser, so werde ich es mal versuchen.

So wie ich aus anderen Beiträgen von dir gelesen habe hast du auch ein Problem mit diesem Bewerberprofil.

Hast du die Löschung oder den vollen Zugriff schon erhalten?


Problem kann man das schon nicht mehr nennen. Ich hatte letztes Jahr mit einem Interwebbetreuer der Bundesagentur einen längeren Mailverkehr, bei dem letzten Endes der Tenor so war: "wir können und dürfen ihr Profil nicht löschen, wegen Aufbewahrungsfrist" *lol* Und was machen sie wenn eine *insert beliebige Katastrophe hier* die Server zerstört? Rekonstruieren sie das dann aus dem Gedächtnis?

Zugriff habe ich zwar, aber außer darüber meine Stellenangebote meines SB und Stellen suchen kann ich nicht. Ich kann noch nicht einmal meinen falsch eingetragenen Familienstand ändern. Bis jetzt fühlte sich aber auch niemand von denen dazu berufen. Mal sehen, wie lange der Spaß noch geht. Entweder mir platzt die Hutschnur und ich beschwere mich beim Schaar oder die löschen das freiwillig.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

PaulMaul

Soweit mir bekannt ist die "Aufbewahrungsfrist" ein Jahr. Beschäftigt habe ich mich mit diesem Thema aber noch nicht wirklich. Habe mal ein s.g 1Euro Job gemacht der Träger hier nennt sich GfB, dort haben die all meine Daten aufgenommen, nach über einem Jahr sollte ich dann erneut dahin und vor dem Gespräch Zettel mit viel Datenmüll ausfüllen. Dies habe ich abgelehnt mit dem Verweis, die hätten bereits alle relevanten Daten von mir. Daraufhin meinte der Trägerbearbeiter am Tresen, sie hätten die Daten nicht mehr, weil nach über einem Jahr alles automatisch gelöscht wird.

Im eigentlichen Gespräch, bei dem mir zugewiesenen Bearbeiter, wussten die dann aber doch alles über mich, wollten es versuchen nur noch mehr zu erfahren. Im Endeffekt wird nirgends gelöscht, man muss schon darauf bestehen. Und selbst dann, weiß man nicht wirklich ob Daten gelöscht wurden.

Eivisskat

Zitat von: PaulMaul am 20:23:25 Fr. 14.Juni 2013
Und selbst dann, weiß man nicht wirklich ob Daten gelöscht wurden.

Genau wie bei Facebook...am Ende wird vermutlich gar nix gelöscht bis in alle Ewigkeit.

::) :o

Isnogud

Was hat die Aufbewahrungsfrist mit dem Bewerberprofil zu tun? Das sind doch 2 ganz unterschiedliche Sachen. Zum einen die Daten, die man dort über Dich hat und zum anderen die Sachen von denen Du nicht willst, das sie in alle Welt zerstreut werden. Seh ich was falsch? Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

schwarzrot

Isnogud hat vollkommen recht.
Die daten sind für die leistungsgewährung nicht erforderlich, also (wenn sie nicht 'freiwillig' vom betroffenen erteilt werden, oder der betroffene übertölpelt wurde um seine einwilligung zu erhalten), illegal erhoben:

Zitat§ 84
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht


(1) Sozialdaten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit von Sozialdaten von dem Betroffenen bestritten und lässt sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der Daten feststellen, bewirkt dies keine Sperrung, soweit es um die Erfüllung sozialer Aufgaben geht; die ungeklärte Sachlage ist in geeigneter Weise festzuhalten. Die bestrittenen Daten dürfen nur mit einem Hinweis hierauf genutzt und übermittelt werden.

(1a) § 20 Abs. 5 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend.

(2) Sozialdaten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Sie sind auch zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.
...
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/84.html

Zitat§ 67a
Datenerhebung

(1) Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist. Dies gilt auch für besondere Arten personenbezogener Daten (§ 67 Abs. 12).
...

(3) Werden Sozialdaten beim Betroffenen erhoben, ist er, sofern er nicht bereits auf andere Weise Kenntnis erlangt hat, über die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und die Identität der verantwortlichen Stelle zu unterrichten.
...
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/67a.html

Ansonsten mal sich auf der seite hier umschauen:
https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb29/kap04_5.htm#451
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

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