Maßnahme

Begonnen von ahhotep, 16:10:12 Sa. 18.Januar 2014

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ahhotep

 Ich bin neu hier und sage allen HALLO. :)

Meine Frage :gibt es einen Unterschied zwischen einer Verpflichtung zur Teilnahme an einer Maßnahme und einer Zuweisung zur Teilnahme einer Maßnahme.

Danke für Eure Antworten


Rudolf Rocker

Moin ahhotep!
Herzlich Willkommen bei Chefduzen.

Meinst Du mit der Verpflichtung eine unterschriebene EGV?

ahhotep

Nein ich unterschreibe keine EGV und bekomme immer EGV-VA.
Mir wurde ein Schreiben vom JC zugesandt indem mir mitgeteilt wird und zwar :

Betreff:Verpflichtung

Sehr geehr...,

als Anlage erhalte Sie die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Aktivierung ......

Ich verstehe Verpflichtung nicht. Ist das jetzt eine neue Schweinerei?

Danke Rudolf Rocker

Rudolf Rocker

Stehen da im Schreiben irgendwelche Paragrafen?
Also Maßnahme nach § soundso?
Am besten das Teil mal anonymisieren und hier reinstellen.

ahhotep

Mal als neue ganz dumm gefragt . ::)Wie kann ich das hier hochladen.

ahhotep

Die Funktion Dokumente Hochladen gibt es bei mir nicht. Wie kann ich dies ändern.  :)

Rudolf Rocker

Ich mach das immer so, das ich Dokumente als .jpg einscanne und dann hiermit hochlade:

http://www.pic-upload.de/

Dort wird dann ein Link generiert, den für Forum auswählen und hier einfügen, fertig!


Ob es noch irgendwelche anderen Möglichkeiten gibt, weiß ich leider nicht.

ahhotep




Tiefrot

Dieser Wisch ist 'ne absolute Frechheit.
Wenn nichts kommt, soll man der Zuweisung hinterherlaufen - jaja.
Der Schriebs sieht mir eher wie eine Ankündigung zur Maßnahme aus.
Wenn tatsächlich nichts kommt und du denen nicht hinterhertelefonierst
haben die sich schon mal einen Sanktionsgrund gebastelt.

Das nennt man in meinen Kreisen Perfidie !  kotz
So wie das Ding hier vorliegt, ist das keine regelkonforme Zuweisung.

Das ist aber nur meine Meinung. Mal sehn, was die Kollegen dazu noch schreiben.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

schwarzrot

Wenn du den quatsch nicht willst, in jedem fall widerspruch (mit möglichst vielen fragen!) schriftlich machen.

Leider entwickelt der widerspruch keine aufschiebende wirkung.
Die zuweisung ist zwar totaler mist, dir wird (bisher) nicht mal richtig der umfang, noch worum es in dieser massnahme wirklich geht erklärt, aber das werden die vermutlich mit der 'einladung' nachzureichen versuchen.
Allerdings muss dein SB dir das erklären können, nicht der massnahmeträger: Falls sie bei der 'einladung' nur so ein massnahmeträger-flyer beipacken, hast du gute chancen gegen die massnahme, wegen formfehler zu klagen.

Wegen der nichtaufschiebenden wirkung, musst du jedoch (erstmal) zu dem mist hin, falls sie dir dennoch die angekündigte 'einladung' zuschicken:
Allerdings bist du nicht verpflichtet, beim massnahmeträger irgendwas (hausordnung, etc) zu unterschreiben.
Lass dir dennoch wenn möglich schriftlich vom massnahmeträger bestätigen, dass du bei ihm warst.

Am einfachsten wäre, wenn der massnahmeträger, weil du deren wische nicht unterschreibst, dir schriftlich bestätigt, dass du für die massnahme 'nicht geeignet' bist (die mögen meisst keine erwerbslosen, die ihre geschäfte durcheinanderbringen, da gibt es also gemeinsame interessen).
Ansonsten geht der weg nur über klage, am besten mit anwalt.

Zitat von: Tiefrot am 22:33:49 Sa. 18.Januar 2014
Wenn tatsächlich nichts kommt und du denen nicht hinterhertelefonierst
haben die sich schon mal einen Sanktionsgrund gebastelt.
Seh ich nicht ganz so, du bist ja nicht verpflichtet, die internen arbeitsabläufe der 'job'center zu organisieren. Wär ja noch schöner, dass man sich die eigene sinnlosmassnahme erstmal selbst organisieren muss, obwohl man sie gar nicht möchte.  ;)
Aber klar, ne sicherheit gibts, wie wir wissen, im SGBII-unrechtssystem eh nicht.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Um als erstes mal die Frage von ahhotep zu beantworten:

Ich sehe keinen Unterschied zu einer Zuweisung. Die haben nur das Wort durch "Verpflichtung" ersetzt, vermutlich weil das eindrücklicher klingt.
Bei uns machen die das auch so.
Erst eine Infoveranstaltung, dann eine Zuweisung und dann kommt der Termin.
Gab es bei Dir auch eine Infoveranstaltung?

Wie sieht das denn mit den Fahrtkosten aus? Kommt da ein bißchen was zusammen?
Ich hab denen das letzte Mal, als ich so eine Maßnahme machen sollte ein Schreiben geschickt, mir die Fahrtkosten in Höhe von XX € im Vorraus auf mein Konto zu überweisen.
Das haben sie nicht gemacht und ich bin daraufhin nicht bei der Maßnahme erschienen. Gab auch keine Sanktion.
Das ist natürlich ein Glücksspiel und Du musst schon in der Lage sein das Ganze vor Deinem SB argumentieren zu können.


antonov

häää ?

das wort zuweisung mit verpflichtung zu verwechseln ist aber schon alleine ein grober fehler

das ganze ist doch absoluter quatsch, als anlage eine verpflichtung und dann bei der "verpflichtung" als anlage ne rechtsfolgebelehrung

das kann ja nur ne freundliche mitteilung sein das du zu irgendwas verpflichtet bist, das mal irgendwann eine einladung oder zuweisung kommen könnte, aber es ergibt keinen sinn das du darum ab einem bestimmten tag betteln müsstest unter sanktionsandrohung

coachingcenter minijobber, hohn und spot, wat andres darf man von die "jobcenter" anscheinend nicht erwarten

wie sieht denn bitte die EGV-VA aus ?

Tiburon

Ich sehe es auch so, dass das "Verpflichtungs"-Schreiben des JC nicht notwendigerweise mit einer Zuweisung gleichzusetzen ist. M.E. ist dieses "Verpflichtungsschreiben" nicht eindeutig genug als VA erkennbar. Eine (korrekte) Zuweisung wäre eine VA. Würde letztlich wohl ein Richter am SG entscheiden müssen.

Bloss: Wie verhält sich die TE jetzt am geschicktesten?

Ach ... gibt es denn auch ein Schreiben des MT? Wurde zu einem Termin eingeladen?

+ zumindest die RFB zu dem Schreiben zu sehen, halte ich auch für relevant. (Hamse die richigen rausgesucht und rangehängt?)

Onkel Tom

Merkwürdige Form der Zuweisungspraxis in Sinnlosmasnahmen.

Die Frage stellt sich im Raum, ob eine gültige EGV (per Verwaltungsakt)
vorliegt und wenn ja, was drinne steht..

Weiter, ob dem widersprochen wurde etc.

Es ist üblich, das an sowas von seiten der SB angeknüpft wurde.
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Das ist eine Zuweisung und nichts anderes.
Nur das Wort "Zuweisung" wurde durch "Verpflichtung" ersetzt.
Und Bezug genommen wird auf § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III.

Also eine Standartzuweisung für Maßnahmen.
Es steht aber weder der Beginn der Maßnahme noch der genaue Inhalt im Schreiben. Nur der Hinweis, das sich der MT mit ihm/ ihr in Verbindung setzt.

Warum die das so machen?
Ganz einfach:
Sagen wir mal, am Montag fängt bei denen ein neuer Kurs an, 20 Leute wurden "verpflichtet" an dem Schwachsinn teilzunehmen, es sind aber nur 10 gekommen.
Also werden jetzt weitere 10 Leute "verpflichtet" sich ab Montag der darauffolgenden Woche (oder noch kurzfristiger) beim MT zu melden. Wenn von den 10 Leuten nur 5 kommen werden wieder 5 neue "nachverpflichtet".

Es ist ja egal wann jemand in den Kurs einsteigt. Du lernst da ja sowieso nix. (Außer Du hast vorher noch nie Solitär oder Heards gespielt)

Tiburon

Wie dem mit dem Sachverhalt "Zuweisung ja/nein" nun auch sei. (... Ich bin da hinreichend unentschieden, als dass ich es vom JC und im Zweifel dann vom SG gern noch einmal genau wüsste ... (Nur ist's gerade hier nicht mein, sondern der TEs Problem, wie ich eingestehe.))

Hat TE denn ein Schreiben des "zugepflichteten" MT mit Terminnennung erhalten?

antonov

ich denke mal eine zuweisung ist an bestimmte formen gebunden und sollte auch als solche erkannt werden können.

warum dann diese trickserei ?

als nächstes schreiben se entmündigung in den betreff oder wie ?

ob bei einem massnahmeträger der kurs voll wird oder nicht, geht mir nichts an, dann sollten die idioten beim jobcenter vielleicht mal über sinnvollere massnahmen nachdenken

die der eingliederungsvereinbarung ersetzende verwaltungsakt wäre hilfreich um vielleicht daraus schlau zu werden und die rechtsfolgenbelehrung zu dem schrieb wäre vielleicht auch mal interessant

Isnogud

wenn bis zum 29. nix vorliegt kann TE ja anrufen. Das wird sicher ein Callcenter sein. Und fragen was er machen soll. Bloß keinen konkreten Grund für den Anruf nenne. Nur darauf beharren, das man anrufen soll. Wird sicher ein kurzer Anruf werden. Weil keine Infos rüberkommen und so auch nix weitergegeben werden kann. Aber bitte Namen und Datum und so notieren. So würde ich das jedenfalls machen. Dumm stellen kann ich gut in solcher Situation. Gruß
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

ahhotep

Hallo  und danke für die Antworten. :)

Einen Termin  habe ich vom Träger erhalten und einen sehr interessanten Flyer hinzu.Der Termin ist am Montag den 20.01.2014.
Die Maßnahme ist in dem /der EGV-VA mit RfB.nicht benannt nur ein Hinweis das ich an Maßnahmen ,die ich vom JC b.z.w. von der Agentur für Arbeit im Auftrag für das JC zugewiesen bekomme, teilnehmen soll.

Ich werde den Termin am Montag mit Beistand wahrnehmen und euch darüber berichten wie es ausgegangen ist.

Ich bin noch am Überlegen parallel gegen diese Verpflichtung einen Widerspruch zu schreiben mit Schreiben an das SG.
Die Zeit um hier alle Dokumente ein zu stellen und konkrete Ratschläge zu erhalten war/ist leider zu kurz.

Danke noch mal an alle und ich lasse von mir hören.




Rudolf Rocker

Noch ein Rat:
Wie schon erwähnt unterschreibe nichts sofort! Nimm alles zum Überprüfen mit nach Hause.
Das wird denen nicht schmecken und der MT wird versuchen Druck auf Dich auszuüben.


ZitatIch bin noch am Überlegen parallel gegen diese Verpflichtung einen Widerspruch zu schreiben mit Schreiben an das SG

Einen Widerspruch dagegen kannst Du nur an das JC richten, nicht an das SG!
Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wurde kannst Du dagegen Klage vor dem SG einreichen.
Aber bis dahin ist die Maßnahme wahrscheinlich schon lange wieder vorbei.

ahhotep

Genau das habe ich vor. Nichts aber auch nichts werde ich unterschreiben.Danke ;)

Rudolf Rocker

Sehr gut!
Ich drück Dir die Daumen!

Tiefrot

Bin ja mal neugierig, wie das weitergeht.

@Rudi, herzlichsten zum 6900. Tapetenjubiläum !  ;D
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Rudolf Rocker

Danke Tiefrot!

Zum 7000. muss ich ja eigentlich einen ausgeben!
Die Frage ist nur: Wo? :)

Tiefrot

Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

antonov

jöööööö, ick mach den sprengmeister

TT: mir würde mal das ganze konstrukt des "massnahmeträgers" interessieren, also alle sinnigen und unsinnigen informationen sammeln und sich notizen machen, und alles wat da an flyern oder sonstiges einzusammeln gibt, einsammeln

Tiburon

Zitat von: Rudolf Rocker am 19:11:20 So. 19.Januar 2014
...

ZitatIch bin noch am Überlegen parallel gegen diese Verpflichtung einen Widerspruch zu schreiben mit Schreiben an das SG

Einen Widerspruch dagegen kannst Du nur an das JC richten, nicht an das SG!
Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wurde kannst Du dagegen Klage vor dem SG einreichen.
Aber bis dahin ist die Maßnahme wahrscheinlich schon lange wieder vorbei.

Was TE allerdings kann, ist direkt nach dem Widerspruch ER-Antrag am SG (wg. Wiederherstellen der aW (aufschiebende Wirkung) des Widerspruches) zu stellen.

Onkel Tom

@Rudi
Deine Lokalrunde hätte auf dem Schulterblatt den richtigen Platz  ;)

Zitat von: ahhotep am 18:49:05 So. 19.Januar 2014

Hallo  und danke für die Antworten. :)

Einen Termin  habe ich vom Träger erhalten und einen sehr interessanten Flyer hinzu.Der Termin ist am Montag den 20.01.2014.
Die Maßnahme ist in dem /der EGV-VA mit RfB.nicht benannt nur ein Hinweis das ich an Maßnahmen ,die ich vom JC b.z.w. von der Agentur für Arbeit im Auftrag für das JC zugewiesen bekomme, teilnehmen soll.

Ich werde den Termin am Montag mit Beistand wahrnehmen und euch darüber berichten wie es ausgegangen ist.

Ich bin noch am Überlegen parallel gegen diese Verpflichtung einen Widerspruch zu schreiben mit Schreiben an das SG.
Die Zeit um hier alle Dokumente ein zu stellen und konkrete Ratschläge zu erhalten war/ist leider zu kurz.

Danke noch mal an alle und ich lasse von mir hören.


In dem Fall, das rot geschriebene ist es unerheblich, ob nun von Zuweisung oder Verpflichtung die
Rede ist. Bei solchen Formulierungen in der EGV-(VA) handelt es sich um sogenannte Türöffner,
Erwerbslose nach ein par Monaten zu einer Sinlosmasnahme zu verdonnern.

Von daher sehe ich den richtigen Ansatz darin, die EGV-(VA) nochmals auf Herz und Nieren zu prüfen.
Lassen sich dort Dinge finden, die mit dem Vertragsrecht im Sinne des BGB nicht vereinbar sind,
lassen sich bestehende "Rechtsgrundlagen auf der Ebene des Zivielrecht" aushebeln.

Ist das gewuppt, ist es für die Sachbearbeitung schon viel schwieriger, Masnahmen-Kontigente
an den Erwerbslosen zu tackern.

Das in Pink eingefärbte ist für ALG-bezieher_Innen bereits ungeschriebenes Gesetz..  ;D

Um das Orange erfolgreich zu erledigen, müsste die genaue Formulierung inklusive RFB`s der
EGV(-VA) analysiert werden.

Eventuell macht ein anonymisierter Scan Sinn, um der Problemlösung näher zu kommen.

Und, wenn es um den Erstbesuch beim Masnahmenträger geht, ruhig auch einen Beistand
mit nehmen. Masnahmenträger versuchen natürlich solange ihren Unsinn schmackhaft zu
machen, bis sie die erste Unterschrift abgeschwatzt haben.

Wie gehabt.. " Ich bin gern bereit, mich mit dem Angebot auseinander zu setzen, bin jedoch
keinesfalls dazu bereit, der Sachbearbeitung zu liebe etwas zu machen, was sich im nach-
hinein als pure Verschwendung von "aktiven Leistungen" entpuppt.

Dazu käme eine Hospitation in Frage, aber da erfährt Mensch, das dies angeblich nicht
möglich sei..

Anbei lässt sich auch keinerlei Geruch von "Erwerbslos will nicht" unterstellen und wenn im
Bezug Sinnlosmasnahmen bereits Erfahrngen gemacht wurden, unterstreicht den Wunsch erst
recht, erst mal unverbindlich schauen, ob das Sinn macht oder nicht.

Wer diesen Beitrag als Weichspülaktion interpretiert, hat nix verstanden.. Die Hospitation dient
u.a. der Ermittlung, wie unsinnig eine Masnahme wirklich ist. Hinzu kommt Material für den
Gang zur "Unstimmigkeit","Widerspruch und Klage" an die Sonne.

Bei dem Wunsch eine unverbindliche Hospitation zu machen, klingeln beim SB die Alarmglocken
a la "Den schicke ich besser nicht los, könnte nur Ärger bringen.
Nicht viel anders ist auch die Reaktion der Erwerbslosenindustrie.

Viel Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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