Maßnahme

Begonnen von ahhotep, 16:10:12 Sa. 18.Januar 2014

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Rudolf Rocker

Hmm, Gartenparty fällt mangels Garten flach...Falls nicht noch jemand einen anbieten kann! :D
Im ehemaligen Gefahrengebiet klingt auch sehr verlockend. Da sollten wir uns auf jeden Fall mal wieder treffen.

zurück zum Thema:

Onkel Tom hat da schon recht.
Ich habe z.B. immer wieder Gegenvorschläge gemacht, also Maßnahmen/ Weiterbildungen beantragt, die mich beruflich weiterbringen bzw. Sinn machen.
Wenn dann meine Vorschläge abgelehnt wurden habe ich die Maßnahmen des JC auch abgelehnt.
Aber ich habe auch keine EGV und keine EGV- VA mehr. ;D

ahhotep

Hallo alle zusammen,

der Termin verlief durchwachsen und es kam zu  keiner Komplikation im sinne Polizei oder Verweigerung der Mitnahme von Unterlagen.
Habe das Konstrukt an Unterlagen jetzt vor mir zu liegen und frage mich was das eigentlich soll.
Von Profiling Teil 1 bis 2,Stärken und Schwächeanalyse,Aktuelle Beschäftigungssituation,Kopie meines derzeitigen Arbeitsvertrags(den sie haben wollen),Anschrift meines Arbeitgebers,Stundenzahl pro Woche,Veränderungsmitteilung,Nachbetreuungsvertrag und Teilnahmebedingungen sowie Datenschutz,Hausordnung etc.

Der Plan ist diese Maßnahme um meine Nebentätigkeit herum zu bauen(wurde uns so erklärt) sprich ich soll jedes mal wenn mein Arbeitgeber mich braucht und ich da meine Arbeitsstunden leistete einen Nachweis hierfür  erbringen.
Sagt mal bin ich im offenen Strafvollzug gelandet.

Eine Bestätigung zur Teilnahme an dieser Info-Veranstaltung habe ich auch mit dem Hinweis:keine Aufnahme in die Maßnahme da ich erst die Unterlagen prüfen möchte.

Imo nix Unterschrieben.

Ach ja wir waren  4 mit mir und meinem Beistand (ich war die ein zigste die mit einem Beistand aufschlug)6 Leuts.

Ich bin ganz froh darüber das ich einen Beistand dabei hatte den mein Blutdruck stieg ab und an gefährlich in die Höhe auch ist das Gespräch dadurch recht niveauvoll verlaufen.So mein Eindruck.

So nun bekomme ich Hunger und einen Dank für eure rege Teilnahme.

ahhotep

Zitat von: Tiburon am 13:32:50 Mo. 20.Januar 2014

Was TE allerdings kann, ist direkt nach dem Widerspruch ER-Antrag am SG (wg. Wiederherstellen der aW (aufschiebende Wirkung) des Widerspruches) zu stellen.

Das werde ich aber dringlich ist bei mir die ausgesprochenen Sanktion ab zu wehren.Ja ich habe zur Zeit nicht nur eine Baustelle. ::)

Rudolf Rocker

Moin ahhotep!

Das hört sich doch schonmal ganz gut an.
Was die Maßnahme angeht, grade auch in Bezug auf die Daten des Arbeitgebers ist es mmn. doch schon recht fragwürdig, was die Datenerhebung angeht.
Ich vermute mal, das Du auch eine "Datenschutzerklärung" bekommen hast, in der steht, das Du mit der Weitergabe Deiner Daten an Dritte einverstanden bist. Das würde ich auf keinen Fall unterschreiben.

Wie sieht das mit den Fahrtkosten aus? Entstehen da welche?
Wenn ja, beantrage die Übernahme der Kosten im vorraus. Du bist nicht verpflichtet vom Regelsatz auch noch irgendwelche Fahrtkosten zu bezahlen!

dagobert

Zitat von: ahhotep am 15:20:46 Mo. 20.Januar 2014
Kopie meines derzeitigen Arbeitsvertrags(den sie haben wollen),
Gibt's nicht. Arbeitsverträge sind vertraulich. Steht mit ziemlicher Scherheit auch im AV drin.
ZitatAnschrift meines Arbeitgebers,
Wofür? Brauchen die m.E. nicht.
ZitatNachbetreuungsvertrag
Solltest du auch besser sein lassen. Kostet nur Nerven (und zwar deine).
Zitatund Teilnahmebedingungen sowie Datenschutz,Hausordnung etc.
Genau durchlesen, ggf. den Träger mit Fragen löchern.
Zitatsprich ich soll jedes mal wenn mein Arbeitgeber mich braucht und ich da meine Arbeitsstunden leistete einen Nachweis hierfür  erbringen.
Sind die übergeschnappt? Wenn du von deienm AG jedesmal so einen Nachweis haben willst, dann ist das bald dein Ex-AG.
ZitatSagt mal bin ich im offenen Strafvollzug gelandet.
Sieht so aus.  ;D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

schwarzrot

Yup! Das wird ja immer doller.
Was die wische vom MT angeht, einfach auf alles scheissen. Hingehen zwar immer, aber unterschriften etc. bekommen die nicht von dir und auch keine angaben. Sollen die sich halt beim SB beschweren.  ;D
Du bist nicht verpflchtet irgendwas zu unterschreiben. Mit deiner unterschrift, wenn du ihnen persönliche daten gibst, wird es so aussehen, als ob du diesen mist 'willst'.
Also vorsicht!

Du hast sogar einen (aufstocker-)arbeitgeber?!?

Dann solltest du anfangen deinen SB (wieder mit beistand) oder schriftlich unter druck zu setzen: Du (und das 'JC' auch!) sind verpflichtet deine 'bedürftigkeit' zu verringern, nicht durch überbelastung/sinnlosmist deinen bisherigen aufstockerjob auch noch zu gefährden!

Wenn du es leichter willst, gibt das ganze nem anwalt (für sozialrecht aber genau informieren, zb. bei erwerbsloseninis in deiner stadt! Nicht dass du nen schlechten erwischst), der wird sich freuen.
Beratungshilfeschein gibts beim amtsgericht (auch bei solchen infos ist ne elo-ini vor ort der beste ansprechpartner).

Die 'Job'center drehen wohl langsam wirklich durch im verbund mit skrupellosen MTs!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Tiefrot

ZitatDie 'Job'center drehen wohl langsam wirklich durch im verbund mit skrupellosen MTs!
Diesen Eindruck hatte ich schon beim Verpflichtungswisch.  kotz

Was schwarzrot da schreibt, ist die beste Möglichkeit, da rauszukommen -
Und das JC kriegt noch obendrauf eins auf die Finger ! Die habens ja offensichtlich nötig.  ;D
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

antonov

ick fasse es mal kurz zusammen

es gibt weder eine massnahme noch einen massnahmeträger !!! ausser vielleicht, wir basteln uns jetzt eine massnahme, wenn sie doch so freundlich wären und uns erstmal ihre daten geben

kam mir eh schon sehr dubios vor

ohne massnahme keine zuweisung !

dem "massnahmeträger" oder "coachingcenter für minijobber" gehen deine persönlichen daten nichts an, es sei denn du möchtest es unbedingt, das einzigste wat du von denen zu erwarten hast ist eine verfolgungsbetreuung und gehirnwäsche, und letztendlich bist du den job los und dem nervenzusammenbruch nahe

du könntest jetzt das jobcenter nerven in welcher weise die "massnahme" denn zielführend sein sollte und ob es denn im vorraus kein profiling gab um überhaupt eine EGV abschliessen zu dürfen

man sollte ja nur in massnahmen delegiert werden die einem hilfreich und zielführend sind damit du in eine sozialversicherungspflichtige arbeit am "ersten arbeitsmarkt" also ohne netz und doppelten boden kommst

die drohnenkönigin von der leyen hatte ja wat von 2500 € brutto, ich denke mal bei einer 30h woche, geblubbert, damit du nach 50 jahren beitragspflicht auf eine armutsrente kommst

ahhotep

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:16:47 Mo. 20.Januar 2014
Moin ahhotep!
Ich vermute mal, das Du auch eine "Datenschutzerklärung" bekommen hast, in der steht, das Du mit der Weitergabe Deiner Daten an Dritte einverstanden bist. Das würde ich auf keinen Fall unterschreiben.

Wie sieht das mit den Fahrtkosten aus? Entstehen da welche?
Wenn ja, beantrage die Übernahme der Kosten im vorraus. Du bist nicht verpflichtet vom Regelsatz auch noch irgendwelche Fahrtkosten zu bezahlen!
Zu den Fahrtkosten nun das wird so gehandhabt,dass eine Monatskarte aber nur für den gesamten Monat gewährt wird. Das Geld wird nicht Bar ausbezahlt sondern auf das Konto des Teilnehmers überwiesen.Sollte man jetzt nicht den ganzen Monat anwesend sein können werden nur anteilsmäßig die Fahrtkosten erstattet.
Also soll  man in Vorkasse gehen.
Nun ich werde die Fahrtkosten bei meinem JC beantragen und zwar mit dem Hinweis,dass ich nicht in Vorkasse gehen kann und werde.
Oder habt ihr möglicherweise einen besseren Vorschlag.

Datenschutz....In dem ganzen Blätterwerk kann ich nicht entdecken was darauf hinweist die Daten an dritte weiter zu leiten.

Gegen diese Verpflichtung werde ich einen Widerspruch schreiben mit einer EA an das Gericht.
Wenn ich soweit bin ,soll heißen ,wenn ich meinen Widerspruch gegen die laufende Sanktion sowie EA-Schreiben wiederum an das Gericht fertig habe stell ich das Konstrukt der Verpflichtung hier ein. ;)

antonov

du hast eine laufende sanktion ? erzähl !

ahhotep

Zitat von: dagobert am 18:11:16 Mo. 20.Januar 2014
Sieht so aus.  ;D
[/quote]

Ich werde weder Daten meines Arbeitgeber preisgeben noch werde ich ihn jedes mal nerven mir eine Arbeitszeitbestätigung anzufertigen.
Auch bekommt dieser Träger nicht meine Sozialdaten wie verheiratet Kinder u.s.w.
Ich werde versuchen aus diesem Strafvollzug heraus zu kommen.So mein Plan ;D

ahhotep

[quote author=Onkel Tom link=topic=27825.msg290399#msg290399 date=1390222

Viel Glück  ;)




Die Verpflichtung ist soweit ich weiß oder besser in Erfahrung gebracht habe kein VA weil die Verpflichtung in dem /der EGV-VA nicht benannt ist.
Sollte ich falsch liegen,dann macht mich schlau :-)
Wie schon geschrieben werde ich ,wenn die Zeit da ist, alles hier einstellen.


ahhotep

Zitat von: schwarzrot am 18:51:01 Mo. 20.Januar 2014
Yup! Das wird ja immer doller.
Was die wische vom MT angeht, einfach auf alles scheissen. Hingehen zwar immer,  8o


Dann solltest du anfangen deinen SB (wieder mit beistand) oder schriftlich unter druck zu setzen: Du (und das 'JC' auch!) sind verpflichtet deine 'bedürftigkeit' zu verringern, nicht durch überbelastung/sinnlosmist deinen bisherigen aufstockerjob auch noch zu gefährden!

Wenn du es leichter willst, gibt das ganze nem anwalt (für sozialrecht aber genau informieren, zb. bei erwerbsloseninis in deiner stadt! Nicht dass du nen schlechten erwischst), der wird sich freuen.
Beratungshilfeschein gibts beim amtsgericht (auch bei solchen infos ist ne elo-ini vor ort der beste ansprechpartner).

Die 'Job'center drehen wohl langsam wirklich durch im verbund mit skrupellosen MTs!

Mit einem Anwalt ist es so eine Sache ...ich habe keinen der gut und Preiswert ist. ^-^
Meinem SB auf die Nerven gehen tja da werde ich wohl nicht darum herum kommen.
Wie schon geschrieben ist diese Maßnahme nicht das richtige für mich.

ahhotep

Zitat von: Tiefrot am 19:31:23 Mo. 20.Januar 2014
ZitatDie 'Job'center drehen wohl langsam wirklich durch im verbund mit skrupellosen MTs!
Diesen Eindruck hatte ich schon beim Verpflichtungswisch.  kotz

Was schwarzrot da schreibt, ist die beste Möglichkeit, da rauszukommen -
Und das JC kriegt noch obendrauf eins auf die Finger ! Die habens ja offensichtlich nötig.  ;D

Das hoffe ich.

schwarzrot

ahhotep, widerspruch muss nicht begründet werden (stattdessen ev, das 'JC' auf ihren ermittlungsgrundsatz hinweisen) und man sollte sich eine begründung auch sehr überlegen, weil du sonst e.v. dem 'JC' unnötig munition lieferst (gerechtigkeit erhältst du , wenn überhaupt fast immer erst vor gericht, also begründung besser für das (relativ) faires gerichtsverfahren aufheben!).

Wenn begründung schon sein muss, wären ev. dies hier sinnvolle ansätze:
Bundesministerium für 'arbeit' und 'soziales'
Zitat
Prüfbericht eingliederungsvereinbarungen im rechtskreis des SGBII

http://www.harald-thome.de/media/files/Bericht-EGV.pdf

Die massnahme kannst du vermutlich wegen sog. formfehler kippen, aber ich würde dir empfehlen, das lieber einen anwalt machen zu lassen:
Die 'JC' und gerichte haben meisst mehr respekt vor leuten 'ihrer' klasse und speziell bei formfehlern kommt es sehr darauf an, wie etwas formuliert/begründet wird.

Dass die 'verpflichtung' kein VA wäre, halte ich für fragwürdig: Ein VA ist fast alles was das 'JC' über dein kopf hinweg verfügt.
(eigentlich gibt es nur sehr wenig, was nicht ein VerwaltungsAkt ist: z.b. eine EGV, die ist ein 'vertragsvorschlag' -solange du die nicht unterschreibst, oder ein sog. 'anhörungsschreiben', dies gibt dir ja nur gelegenheit placebohaft dich zu versabbeln zu begründen, warum du ev. einen 'wichtigen grund' für dein verhalten hast.)
Ich sehe das genau so wie die mehrheit hier, dass 'verpflichtung' nur ein anderes wort statt 'zuweisung' ist und dies für die rechtskräftigkeit der zuweisung unerheblich ist. Erheblich ist der genannte paragraf, der damit angeheftet kam.

Auch geht leider eine zuweisung ohne EGV/EGV-VA, auch wenn eine massnahmenzuweisung mit 'freiwillig' unterschriebener EGV für das 'JC' eher wasserdicht ist, als ohne.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

ahhotep

Zitat von: antonov am 21:41:37 Mo. 20.Januar 2014
du hast eine laufende Sanktion ? erzähl !

Zum Post 37...da gebe ich dir Recht

Nun zu meiner laufenden Sanktion nun ja das ist auch so eine Sach.Ich werde Sanktioniert ,aber bitte nicht lachen,weil ich eine Maßnahme nicht angetreten bin zu der ich keine Zuweisung bekommen habe.
Es könnte sein,dass diese mir nicht zu gesendete Maßnahme die selbige ist bei der ich mich heute morgen vorgestellt habe.Das hat doch was oder ;D

Nun muss ich erstmal Luft holen und endlich ins Bett habe diese Nacht nur 3 Stunden schlafen können. ;)

schwarzrot

Zitat von: ahhotep am 22:06:20 Mo. 20.Januar 2014
Mit einem Anwalt ist es so eine Sache ...ich habe keinen der gut und Preiswert ist. ^-^

Deswegen ja mein tip mit dem beratungsschein vom amtsgericht, damit kostet dich der anwalt nur 10eus.
Wenn du sanktioniert wirst kostet dich der anwalt mit PKH gar nix, also antrag stellen!

Und in jedem fall widerspruch und klage gegen sanktion (das 'JC' muss beweisen, dass der brief dich erreicht hat, nicht umgekehrt!), lass die bloss nicht auf dir sitzen.
Die im 'JC' gehen bei zukünftigen sanktionen u.a. auch danach, ob man schon mal eine sanktion unwidersprochen hingenommen, bzw eine klage gegen eine sanktion verloren hat!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Zitatwiderspruch muss nicht begründet werden

Das ist soweit schon richtig.
Bei mir kommen dann immer Schreiben zurück mit dem Inhalt: "Bitte begründen Sie Ihren Widerspruch bis zum..."
Und spätestens da sollte dann das Schreiben vom Anwalt mit der Bitte um Akteneinsicht aufschlagen, sonst wird der Widerspruch abgelehnt!

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:48:22 Di. 21.Januar 2014
Bei mir kommen dann immer Schreiben zurück mit dem Inhalt: "Bitte begründen Sie Ihren Widerspruch bis zum..."
Und spätestens da sollte dann das Schreiben vom Anwalt mit der Bitte um Akteneinsicht aufschlagen, sonst wird der Widerspruch abgelehnt!
Selbst wenn sie einen auffordern einen widerspruch zu begründen, ist man dazu rechtlich nicht verpflichtet (man übernimmt praktisch deren 'job').
Es ist ja nicht unsere aufgabe, denen zu erzählen, was sie falsch machen.  ;)

Zitat§ 20 SGB 10 - Untersuchungsgrundsatz

(Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -)

(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.

(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.

(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
http://www.juraforum.de/gesetze/sgb-10/20-untersuchungsgrundsatz

Der widerspruch dort wird eh in 99% der fälle abgelehnt: Die, die den widerspruch untersuchen sitzen im ja im selben 'job'center, die die beanstandeten VAs erlassen haben. Sind alles 'nette kollegen', die sogar noch etwas juristische vorbildung haben.  ;D

Da muss man schon ganz gewaltig dicke, offensichtliche rechtsverstösse haben, damit die herr- und damenschaften der 'rechts'abteilungen des betroffenen 'job'centers ihre eigenen fehler sehen.  ;)

Und wenn sie diese einsehen (besonders bei sog. formfehlern!), ziehen sie meisst mal eben schnell den beanstadeten VA zurück und schieben einen rechtlich sicheren mal eben nach.
D.h. man wird schnell nochmal zu dem selben mist verdonnert, mit gefixtem formfehler.

Man sollte also das widerspruchsverfahren des 'JC' nicht so ernst nehmen. Die 'kollegen' tun das ja auch nicht!  ;D
Und vor gericht ist immer noch genug zeit, die begründungen nachzureichen.

Akteneinsicht ist natürlich immer gut (braucht man nicht mal einen anwalt für  ;) )
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ich erinnere nur daran, das ich zwei EGV-VA hintereinander im Widerspruchsverfahren abgewendet habe.
Seid dem ist Ruhe mit sowas!
Auch in meinen aktuellen Widersprüchen gegen die falschen Bewilligungsbescheide muss ich ja irgendwann begründen warum die falsch sein sollen.
Das übernimmt aber der DGB Rechtsschutz und die fordern erst mal die Akten an.


ZitatSelbst wenn sie einen auffordern einen widerspruch zu begründen, ist man dazu rechtlich nicht verpflichtet (man übernimmt praktisch deren 'job').
Es ist ja nicht unsere aufgabe, denen zu erzählen, was sie falsch machen

Stimmt schon, aber das verlagert sich dann eben zum SG- Verfahren. Spätestens dort musst Du (oder Dein Anwalt) ja mit einem Argument rausrücken. Wenn Du dem Richter sagst; "Na, da ermitteln sie mal schön selber!", hat sich das dann erledigt!

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 13:13:06 Di. 21.Januar 2014
Ich erinnere nur daran, das ich zwei EGV-VA hintereinander im Widerspruchsverfahren abgewendet habe.
Seid dem ist Ruhe mit sowas!

Ja, mach ja gerne beim OT mit  :D : Haben die bei dir die VAs zurückgezogen und sich entschuldigt?
Weil 'ruhe mit sowas' hab ich grad auch (du erinnerst dich sicher, hatte den EGV-VA gepostet + widerspruch). Nur 'ruhe' hilft meisst nicht viel, wenn sie ihr fehlverhalten aussitzen (bei mir nicht so schlimm, da ich einen zweiten VA bekommen habe, ohne dass der erste aufgehoben wurde = gilt als gar kein VA, weil nicht klar ist, welcher von beiden nun gültig ist   ;D ).
Ich werd denen trotzdem noch mit untätigkeitsklage drohen, wär ja noch schöner.  ;)

ZitatWenn Du dem Richter sagst; "Na, da ermitteln sie mal schön selber!", hat sich das dann erledigt!
Zitat von: schwarzrot am 12:22:01 Di. 21.Januar 2014
Und vor gericht ist immer noch genug zeit, die begründungen nachzureichen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatUnd vor gericht ist immer noch genug zeit, die begründungen nachzureichen.

Uuups, sorry! Den Satz hatte ich überlesen!


ZitatHaben die bei dir die VAs zurückgezogen und sich entschuldigt?

Ja, die Widersprüche wurden beide in vollem Umfang anerkannt und die VAs zurückgezogen.
Entschuldigt haben die sich nicht, aber die TL begrüsst mich seid dem persönlich mit Handschlag wenn ich da im Flur sitze! ;D

Bei meinem letzten Treffen mit meiner SB hat die gesagt: "Eine EGV kriegen Sie nicht mehr, außer sie bestehen drauf!"
Darauf fragte ich: "Also gleich einen VA?"
"Nee, sie kriegen gar nichts mehr. Das ist mir zu viel Aufwand. Ständig diese Widersprüche bearbeiten, da habe ich keine Lust mehr zu!" ;D

ahhotep

Hallo....meine Sanktion ist vom Tisch und ich schwebe auf Wolke sieben. ;D ;D ;D

Nun habe ich mehr Ruhe für diese Verpflichtung.

antonov

es ist doch pervers, erst zerstören die jobcenter/agenturen den arbeitsmarkt, nebenbei wird die geringfügigkeitsgrenze immer weiter nach oben gesetzt und den firmen überhaupt erst einmal die möglichkeit eingeräumt immer weniger sozialversicherungsbeiträge zu leisten, was natürlich auch ausgenutzt wird

jetzt sollen über ein konstrukt von privaten arbeitsvermittler/supercoach/massnahme die betroffenen anscheinend noch in den wahnsinn getrieben werden

wie soll man sich das jetzt vorstellen ? da marschiert jetzt so ein supercoach los und kontaktiert meinen arbeitnehmer und unterbreitet dem was es nicht alles für tolle sachen an "aktiver arbeitsmarktförderung", wenn er mich doch nur ein paar stunden mehr behalten würde und sozialversicherungsbeiträge zahlen würde, oder da wird eine leihbude zwischengeschaltet

welcher unternehmer will sich von so einem supercoachinghirnicenter vorschreiben lassen wann er wen und wie lange beschäftigt ?

die einzigen die von dem wahnsinn profitieren würden sind leiharbeitsunternehmen, wenn die nicht ohnehin bei dem ganzen budenzauber drinne stecken

seit jahren versuchen die leihbuden bei klein und mittelständigen unternehmen neue kunden zu gewinnen, die grosskunden sind ja weggefallen wie wir ja wissen

es gibt eine tendenz die jobcenter durch private zu ersetzen, weil sich zu viele zu viel gefallen lassen, es betrifft ja auch immer nur die anderen, man wurschtelt sich halt irgendwie durch




ich weiss nicht ob ein widerspruch gegen den "verpflichtung-schrieb" überhaupt sinn macht, der verpflichtung der einladung wurde ja nachgekommen, und eine massnahme ist nicht zustande gekommen bzw. gab es nicht (wenn ich das richtig verstanden habe)

für mich stellte sich der schrieb ja nur als eine freundliche mitteilung dar, dass etwas wie eine einladung oder zuweisung kommen könnte

soll man da jetzt "widerspruch gegen die verpflichtung" einlegen ? sieht ein wenig komisch aus, es bestehen ja pflichten, und der wurde ja nachgekommen

wenn dann könnte man höchstens eine beschwerde gegen den bescheid/verpflichtung oder was immer das sein soll wegen groben unfug und irreführung einlegen

wenn aus dem blödsinn heraus eine sanktion gebastelt werden soll, kann man natürlich ein widerspruch gegen die sanktion einlegen

auf jeden fall gegen die laufende sanktion widerspruch einlegen

wäre ja schön wenn ahhotep vielleicht noch die EGV-VA und die rechtsfolgebelehrung von dem verpflichtungsschrieb hochladen könnte, damit man mal irgendwie ein durchblick bekommt was da schief läuft

und ick hab schaum vorm mund

Rudolf Rocker

ZitatHallo....meine Sanktion ist vom Tisch und ich schwebe auf Wolke sieben.

Glückwunsch!
Wie hast Du es denn geschafft, aus der laufenden Sanktion rauszukommen?
Oder bezog sich das auf den aktuellen Fall?

antonov

vermutlich gab es eine anhörung zu den vorwürfen, rate ich mal

vielleicht wollte man im nachhinein über dieses konstrukt "verpflilchtung" gründe liefern

schwarzrot

Zitat von: antonov am 14:32:01 Di. 21.Januar 2014
welcher unternehmer will sich von so einem supercoachinghirnicenter vorschreiben lassen wann er wen und wie lange beschäftigt ?
Das geht durchaus, weil es sich für den 'AG' u.u. 'rechnet': Indem man einen teil des lohnes über das 'JC' bezahlt. Das wissen viele (klein-)arbeitgeber nicht, dass ev. ne vollzeitkraft im niedriglohnbereich (so ca. 1400eus p.m.?) bei langzeitarbeitslosigkeit bis zu 50% für ein jahr lohn-'förderung' erhalten kann.
Das wären dann für den 'AG' schlappe 250eus mehr pro monat und dafür muss der 'aufstocker' dann rund um die uhr im laden stehen.
Rechnet sich u.u., so lange, wie die subvention über das 'JC' läuft.

Hat man noch nen 'privatvermittler' eingeschaltet, kann man noch zusätzlichbis zu 2500eus 'vermittlungsgebühr' abgreifen.

Also ne prima möglichkeit die 'vollbeschäftigungs'-statistik wieder weiter zu manipulieren.

Dass man dazu keinen extra-'coach' braucht, geschenkt. Aber die massnahmeindustrie muss ja auch von was leben (siehe 'vermittler')!  ;)
Zitat
ich weiss nicht ob ein widerspruch gegen den "verpflichtung-schrieb" überhaupt sinn macht, der verpflichtung der einladung wurde ja nachgekommen, und eine massnahme ist nicht zustande gekommen bzw. gab es nicht (wenn ich das richtig verstanden habe)

für mich stellte sich der schrieb ja nur als eine freundliche mitteilung dar,
Dieses 'weiss nicht' lösst sich ganz schnell auf, wenn man einfach mal den entsprechenden paragrafen im schreiben nachschaut, das ganze ist eine zuweisung, egal wie die das grade mal wieder umdeklarieren (dass sie die massnahme dabei nicht genau beschreiben ist lediglich ein formfehler):
Zitat
SGBII § 16 Leistungen zur Eingliederung

(1) 1Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. 2Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:

1. die übrigen Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem Ersten Abschnitt,

2. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Zweiten Abschnitt,

3. Leistungen zur Berufsausbildung nach dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts und Leistungen nach § 54a,

4. Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt und Leistungen nach den §§ 131a und 131b,

5. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Ersten Unterabschnitt des Fünften Abschnitts und Leistungen nach § 131.
...
http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37301.htm

Zitat
SGBIII § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

(1) 1Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch

1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,

2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,

3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,

4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder

5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
...
http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82858.htm

Mit 'sanktion' nach §31, wenn man dem nicht nachkommt:
ZitatSGBII § 31 Pflichtverletzungen
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis

1.
   sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
2.
   sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
3.
   eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben
.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

antonov

wie immer möchtest du mich nicht verstehen

die paragraphen sind nicht relevant, weil es weder eine zuweisung war noch irgendwas, ausser vielleicht eine freundliche mitteilung

und jetzt willst du mir auch noch erklären was alles geht für die unternehmer, ein wahnsinn, das fällt ja wohl alles unter aktiver arbeitsmarktförderung, mit solchen mitteln wird der arbeitsmarkt aktiv zerstört, das führt zu einer marktverzerrung und andere werden auch dazu gezwungen

vielleicht kann ja ahhotep noch was dazu schreiben, alles andre ist eh nur reine spekulation

schwarzrot

Zitat von: antonov am 16:05:33 Di. 21.Januar 2014
die paragraphen sind nicht relevant, weil es weder eine zuweisung war noch irgendwas, ausser vielleicht eine freundliche mitteilung

Geil, mal echt. 'Die paragraphen sind nicht relevant'. Aha!

Probier das doch einfach mal vor gericht aus, wenn du das so gut weisst!

Dass die zuweisung angreifbar war, weil sie formfehler hat, hatte ich schon erklärt. Das liegt aber nicht an deinem wörtchen 'verpflichtung', sondern an der sog. 'unbestimmtheit' der zuweisung. Aber egal.

Wär jedoch nett, wenn du mindestens nicht ratsuchende mit so einem kokolores durcheinanderbringen würdest.
Was du persönlich damit machst, ist mir inzwischen wurscht, manche brauchen halt try-and-error, bis sie was kappieren.
Viel glück!

Was den 'unternehmer'kram betrifft, ich hab nur erklärt, dass das für die sich 'rechnet'.
Dass ich das gut finden würde, gehört zu deinen ständigen schüssen ins blaue:

Zitat von: antonov am 14:32:01 Di. 21.Januar 2014
ich weiss nicht ob ...

oder was immer das sein soll ...

damit man mal irgendwie ein durchblick bekommt was da schief läuft

Zitat von: antonov am 14:50:22 Di. 21.Januar 2014
vermutlich gab es ..., rate ich mal
...
vielleicht wollte man ...

Zitat von: antonov am 16:05:33 Di. 21.Januar 2014
vielleicht kann ja ahhotep noch was dazu schreiben, alles andre ist eh nur reine spekulation
Genau! Das hast du ausnahmsweise mal richtig analysiert! ;D
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Zitatdie paragraphen sind nicht relevant, weil es weder eine zuweisung war noch irgendwas, ausser vielleicht eine freundliche mitteilung

Um das bewerten zu können, müsste vermutlich erst eine Sanktion kassiert und dann das ganze vor dem SG durchgeklagt werden.
Ich habe das Ganze mal mit einer Zuweisung verglichen, die mir hier vorliegt.
Außer dem Wort "Zuweisung" das durch "Verpflichtung" ersetzt wurde (und natürlich dem Maßnahmeträger) sind die absolut gleich.

Ich bezweifele auch das sich am rechtlichen Status des Schreibens (Zuweisung) durch die Wahl des Wortes Verpflichtung irgend etwas ändert. Um eine freundliche Mitteilung handelt es sich jedoch keinesfalls, das dürfte spätestens bei der Sanktion klar werden.



  • Chefduzen Spendenbutton