Bitte helft mir! Habe VA bekommen in dem die DAA mir einen EEJ suchen darf!

Begonnen von Tanja27, 19:41:44 Sa. 11.April 2015

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marvin_gate-way

@schwarzrot:
Ich kann deinem Gedankengang im Moment nicht so wirklich folgen.
Bitte erlaube mir zur Klärung einige Sätze und Fragen.
Ich setze einmal voraus, dass jedem Menschen in der Bundesrepublik Deutschland klar sein dürfte, dass man sich, wenn man keine Lust auf Schwierigkeiten mit den entsprechenden Organen und Institutionen dieses Landes hat, an die hierzulande geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zu halten hat, egal, ob diese einem bekannt sind oder nicht.
So ist z,B, in der StVO klar geregelt, was passiert, wenn du mit einem Auto/LKW/Traktor oder Moped/Motorrad bei Rot über eine Ampel bretterst und dabei erwischt wirst.
Genau, falls du einen Führerschein besitzt, zahlst du eine entsprechende Geldstrafe und/oder darfst deinen ,,Lenkzettel" erst einmal für eine Weile abgeben.
Das lernt man ja mit als erstes in der Fahrschule. Was ist aber, wenn ein Radfahrer, der nie einen Führerschein besessen und auch nie einen Fahrschulkurs besucht hat, denselben Verstoß begeht, nur eben mit einem Fahrrad und von einer Polizeistreife dabei aufgegriffen wird?
Einen Führerschein hat er ja nicht, nichtsdestotrotz darf auch er in die Tasche Greifen und ein Bußgeld zahlen. Dabei ist es völlig egal, ob er die StVO, welche dieses vorsieht, kannte oder nicht.
Und wenn du die von dir zu entrichtenden Steuern nicht in der vorgesehenen Höhe bezahlst, dann ergeht es dir wie Herrn Hoeneß, mit der Ausnahme, dass du keinen Promi-Bonus zu erwarten hast und somit die gesamte Zeit gesiebte Luft atmen darfst.
Wenn aber ein solches Vorgehen, wie oben beschrieben, bereits bei Gesetzen gilt, in denen ,,Väterchen Staat" seine Einnahmen sichert, gilt es dann nicht erst recht für Gesetze, bei denen ,,Väterchen Staat" etwas hergeben soll von seinen Einkünften?
Ich glaube, da wirst du mir zustimmen, in diesen Fällen gilt das erst recht.
Das Finanzamt legt absolut keinen Wert auf deine Einkommenssteuererklärung, wenn von vornherein klar ist, dass du einen Großteil deiner gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen wirst. Im Gegenteil, da wäre es denen am liebsten, wenn du, in Unkenntnis des Gesetzes, erst gar keine abgeben würdest und somit auf deinen Erstattungsanspruch verzichtest.
Gleiches dürfen wir also ungesehen auch für die SGB-Gesetze als gegeben voraussetzen.
Auch hier wirst du keinen Mitarbeiter einer der in diesen Gesetzbüchern definierten Behörden finden, der dich über deine Rechte und Pflichten umfasssend und allgemeinverständlich aufklären wird. (Wobei dies bei den, dir per Gesetz auferlegten Pflichten noch eher passieren könnte als bei deinen, dir gesetzlich garantierten Rechten.) Erstens wissen sie es selbst nicht genau, was da so alles drin steht, zweitens haben die Mitarbeiter gar keine Zeit, sich mit so ,,banalen" Fragen auseinanderzusetzen und deine, durchaus berechtigten Fragen zu beantworten.
Also bleibt dir nichts weiter übrig, als dich selbst zu informieren. Im Zeitalter des Internet kein Problem, ran an den Rechner und los geht's. Und da man, wie in diesem Fall, Informationen über alles rund um das ALG II braucht, landet man unweigerlich beim SGB II. Beim Lesen des Gesetzestextes stößt man dann früher oder später auf den §15 SGB II, in dem festgelegt ist, dass das JC ,,mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren soll." dies wird dann als Eingliederungsvereinbarung bezeichnet.
Sucht man nun weiter nach Eingliederungsvereinbarung, dann erhält man als Definition, dass dies ein öffentlich-rechtlicher Vertrag sei, welcher zwischen dem JC und einem Arbeitslosen geschlossen wird. Und das die Behörde verpflichtet ist, mit dem Leistungsberechtigen über den Inhalt zu verhandeln.
Wenn ich, als Leistungsberechtigter, aber mit dem JC über den Inhalt meiner EGVverhandeln soll, dann muß ich erst einmal wissen, was denn da so alles drinstehen kann in so einer EGV. Also suche ich weiter und finde viele, viele Informationen dazu, was ein SB so alles in eine EGV schreiben kann und an dass ich mich dann nach meiner Unterschrift unter diese EGV zu halten habe.
Aber ich darf, nein ich soll ja verhandeln!
Also mache ich mir, für den Fall der Fälle, Notizen zu den Fragen, die ich dem SB im Rahmen dieser Verhandlungen gerne stellen möchte, um festzustellen, ob die für mich durch den SB geplanten Maßnahmen für mich überhaupt nötig sind. Und da ich gerne mal etwas vergesse, notiere ich mir meine Fragen auf einem Zettel, auf dem ich dann auch die Antworten des SB stichpunktartig festhalten möchte, eben weil ich etwas vergesslich bin und bei dem Termin im JC bestimmt auch noch eine ganze Menge anderer Themen besprochen werden.
Und nun erkläre mir bitte, was daran unglaubwürdig ist. Mag sein, dass dieses Vorgehen ungewöhnlich ist, aber nicht alle Menschen mögen beispielsweise Heino und Hannelore und essen Sushi. Sind diese Menschen unglaubwürdig, nur weil sie weder Volksmusik noch in Reis eingerollten, rohen Fisch mögen? Ich würde mir nicht anmaßen, darüber so allgemein verbindlich urteilen zu können.

Ich merke schon, das wird wieder ein langer Beitrag, aber ich möchte noch kurz zu dem von dir angesprochenen Punkt mit der Polizei kommen.
Sicherlich, wenn Tanja mit einem Beistand beim Maßnahmeträger aufschlagen kann und dieser dann auch noch mit dabei sein kann, dann hat sie genug Beweise, die ihre Argumentation unterstützen.
Wie sieht es aber aus, wenn sie niemanden findet, ihr Beistand kurzfristig erkrankt oder kalte Füsse kriegt oder der Maßnahmeträger von seinem Hausrecht Gebrauch macht und den Beistand vor die Tür setzen lässt? Dann kann der Maßnahmeträger behaupten, was er will, Tanja hätte wieder das Problem, den wahren Hergang der Ereignisse nicht beweisen zu können.
Und da kommt ,,dein Freund und Helfer" genau richtig, um erstens den kompletten Sachverhalt aufzunehmen und zweitens, diesen auch noch aktenkundig zu Papier zu bringen.
Ist nicht die ,,feine englische Art", aber wenn man sonst keine Zeugen hat, sind die Damen und Herren von der ,,Rennleitung" immer noch die bessere Option als hinterher dumm dazustehen, während sich JC und Maßnahmeträger fett ins Fäustchen lachen.
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

Onkel Tom

Öhm..

Mir ging es zum Themendeail § 13 SGB X nicht darum einen auf Belehrer zu machen !

Doch die SB`s befassen sich in ihren Meetings oder Teamgesprächen auch damit, wie sie das SGB zu
ihren Gunsten gegen den erwerbslosen nutzen. Über § und deren Auslegung kann man außerhalb
der JC-Stuben gern diskutieren, aber ich empfehle nicht, beim SB damit zu kommen.

Besser kommt es mit Begriffen aus den § zu kommen, ohne den § selbst zu benennen.

Ich habe schon locker 500 Begleitungen gemacht, von JC, weiter zu "beauftragten dritten" bis hin zu
derben privaten Arbeitsvermittlern die symbolisch die Peitsche "friss oder stirb" auf dem Schreibtisch
liegen haben.

In vielen Dingen ist es so, das der erwerbslose auf einer Kirchtumspitze sitzt und wenn er sich bewegt,
rutscht er ab, was SGB angeht.
In vielen Fällen ist es besser gelaufen, den SB den Popel aus der Nase des Erwerbslosen ziehen zu lassen.

Die SB`s sind darauf geschult, den erwerbslosen zum schwatzen zu bringen.

Der in der Gesellschaft ausgegrenzte erwerbslose bekommt das Gefühl "Endlich hört mir jemand  zu" und
im Kopf des SB rattert nur die Analytik ab, was er für sich nutzen kann, um den erwerbslosen zu steuern
und Grade von Verplichtungen zu verpassen.

Gerade der Trick den erwerbslosen aus der Fassung zu bringen führt oft dazu, das der erwerbslose
Dinge raus lässt, die später, gerade im Streitfall vor Gericht gegen ihn verwendet werden.
Dies behauptet ja auch Tanjas abweisenden Widerspruchsbescheid.

Und wenn die DAA so handelt, wie ich vermute, ist es gut, das "wir haben nichts für Sie" schriftlich geben
zu lassen und wenn die sich quer stellen, bleibt noch den Begleiter gleichzeitig zum Zeugen zu machen.
Dazu bedarf es ein Erinnerungsprotokoll der von der Begleitung als "wahr bestätigt" wird.

Die Polizei hinzu zu ziehen, habe ich in HH ganz schlechte Erfahrungen gemacht. Wenn die mit dem ARGE-
Logo in Sicht kommen, reagieren sie oft "Eine Krähe pickt der anderen kein Auge aus". Am Thresen einer
Wache wurde sogar die Aufnahme eine Anzeige abgeschüttelt, weil Polyp nur auf ein Schreiben bemerkte,
das es um ARGE geht. Der laverte uns ein Stuss vor über Verwaltungsakt und blabla. Keine Chance, das
richtig zu stellen..
Wir waren gezwungen, die Anzeige selbst zu formulieren und sie über FAX dierekt an die Staatsanwaltschaft
zu senden..

So nicht nur einmal in HH erlebt und ich denke in Bayern bestimmt nicht anders.. Wenn Streifenhörnchien
Konflickte zwischen SB und ELOS beheben sollen, geht es hart und ungerecht zur Sache.. "Wir schmeißen
den Querulanten erst mal zu Poden und geben ihm die Acht und weg damit.." Mukkt er noch auf, klicken die
Handschellen über die Schmerzgrenze.. etc".

Letzten Monat habe ich die Pinnwand mit Stellenangeboten im JC fotografiert. Der Sicherheitstyp Willi Wichtig
kam gleich zu mir und "Fotografieren VERBOTEN". Als ich sagte " Ich habe doch nur ein Stellenangebot
abfotografiert um mich dort zu bewerben." 5 Minuten später durfte ich das gleiche erleben  >:(

Von daher versuche ich möglichst zu vermeiden, Polypen zu rufen, wenn es um JC oder "beauftragte
dritte geht."

Das Recht des einen ist noch lange nicht das Recht des Anderen..

Aber das muss jeder selbst entscheiden, in wie weit Mensch sich mit den Lakaien der Herrschenden anlegt.

Ich hoffe, das Tanja ein Beistand an die Sonne bekommt, der Erfahrung damit hat und ein Maß findet und sichert,
was dem SB nichts gibt, gegen seine Opfer an zu wenden.

Wär sie in HH, hätte ich mich angeboten, sie zu begleiten.

Viel Mut, Kraft und Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Von "Bullen rufen" würde ich auch abraten!
Die setzen das Hausrecht zu Gunsten des JC oder MTs um und die/ der Elo hat neben einer Sanktion noch eine Strafanzeige am Hals (oder zwei wenn sie aus einem zuckenden Arm noch eine Widerstandshandlung konstruieren).
Nee, die Bullen stehen ganz sicher nicht auf Seiten des Erwerbslosen!

Außerdem gibt es dafür dann ganz sicher eine Sanktion und kein Richter am SG wird einer Klage dagegen stattgeben. Da können dann auch zehn Beistände als Zeugen das Gegenteil behaupten. Es wird nichts nützen!

marvin_gate-way

@Onkel Tom, RR, schwarzrot:

Nee, Große, alles schick!
Habe eure Beiträge wohl etwas in den falschen Hals gekriegt, tschuldige bitte!
Auch ich habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen und deswegen über jede Info froh, die meinen Horizont erweitert.
Nur so ein-, zweimal im Jahr bin ich ziemlich ungenießbar, nämlich immer dann, wenn einer meiner Nachbarn seine "legendären" Gartenpartys abhält.
Und genauso ein richtig be...."glückendes" Wochenende habe ich gerade hinter mir.
Techno-Gewummere von Sonnabend früh um 9 bis heute früh um halb fünf, Gekreische und Gegröle den gestrigen und den halben heutigen Tag, oh man, die Jugend von heute hat echt Durchhaltevermögen.
Mir geht es hier ähnlich wie Rudolf Rocker, auch mich läßt das Amt weitgehend in Ruhe, abgesehen von den obligatorischen Meldeterminen.
Meine letzte gerichtliche Auseinandersetzung mit dem JC hatte ich Anfang 2013 (gewonnen), ebenfalls wegen einer nicht unterschriebenen EGV, seitdem bekomme ich so etwas nicht mehr auf den Tisch. Das Verhältnis zu meinem SB ist kühl, aber nicht unfreundlich. Mein SB läßt mich, bis auf die Meldetermine, in Ruhe und ich versorge ihn im Gegenzug nicht mit zusätzlicher Arbeit in Bezug auf ständig wiederholte Anfragen bezüglich der Informations- und Auskunftspflicht etc. Nebenbei kümmere ich mich noch um Arbeitslose hier in der näheren Umgebung, helfe beim Bewerbungen schreiben, Widersprüche verfassen und gehe, so ich kann, auch schon mal als Beistand mit zum JC.
Entschuldigt nochmal, falls ich euch mit meinen Beiträgen in irgendeiner Form angegriffen oder beleidigt haben sollte, war echt nicht so gemeint und passiert eigentlich nur, wenn ich echt übermüdet bin.

So und jetzt ist der marvin für heute afk, brauche jetzt dringend eine reichliche Mütze Schlaf!

Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

Onkel Tom

@Marvin

Jeder hat mal seine schlechte Phase und dafür haben wie hier einen Kacksack..

Wenn Du siehst was da alles schon reinpasst.. Oijeoe und der größte Sack der Welt.

http://www.chefduzen.de/index.php?topic=21405.1875

Entspanne Dich erstmal.. Alles Gut  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

@marvin:
Schon ok!
War doch gar nicht so schlimm, was Du geschrieben hast; finde ich.

schwarzrot

Zitat von: marvin_gate-way am 21:53:40 So. 26.April 2015
@Onkel Tom, RR, schwarzrot:
Habe eure Beiträge wohl etwas in den falschen Hals gekriegt, tschuldige bitte!

Naja, war ja nicht so schlimm, nur etwas ausufernd, weil dein führerschein und steuerthema ist ein ganz anderes themengebiet um dass es hier nicht ging.  ;D Und ich finde eigentlich begründungen die in die richtung gehen, 'wenn bei ihnen der wasserhahn tropft holen sie ja auch den klempner', nichts begründen, ausser eben den fall des wasserhahns.  ;)

Warum der §13-15 was taugt, ist nicht, dass man hoffen sollte, die SBs würden sich (von alleine) daran halten, sie an ihre eigenen gesetze zu erinnern (wenn sie diese schon selbst nicht können) macht aber immer sinn.
Wie Onkel schon schrieb, nicht wir sind die, die den SBs von uns aus von paragrafen erzählen, sondern bei jedem quark von denen, müssen die es im zweifel hinbekommen, ihr handeln zu begründen. Notfalls vor gericht. Aber besser natürlich, wenn dem SB vorher klar wird, dass er es gar lieber nicht so weit versucht, weil er merkt, dass sein bullshit nicht mal auf gesetzen beruht.

Daher der tip an Tanja27, bitte in zukunft, wenn der SB so einen schwachsinn labert, der dir komisch vorkommt, Erinner dich an die 3 'W's:

-Wo steht das, in welchem gesetz und paragrafen?
-Warum meinen sie, das trifft auf meinen fall zu?
-Würden sie mir das schriftlich geben?


Und 'reden' kann der viel, erst wenn du dinge schriftlich hast, kannst du davon ausgehen, dass die gelten.

Zitat von: Tanja27 am 16:48:29 So. 26.April 2015
Zitat von: Rudolf Rocker am 15:30:38 So. 26.April 2015
ZitatKann man mir dadurch einen Strick drehen, indem man mir sagt, ich wusste, dass ich ohne Freigabe meiner Daten an der Maßnahme nicht teilnehmen "kann/darf" und habe genau aus diesem Grund die Unterschrift verweigert?

Informationelle Selbstbestimmung


Genau diese Frage wird das Gericht zu klären haben, ob mein Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" über dem Recht des Staates steht, mich zu dieser Maßnahme verpflichten zu können.

Der 'staat' kann dich immer zu einer massnahme verpflichten.
Etwas ganz anderes ist es, dich zu einer unterschrift zu irgendwas zwingen zu wollen, das geht nicht, dazu gibt es kein gesetz. Zu einer unterschrift kannst du nur übertölpelt werden!
Zitat
ZitatWie mache ich das eigentlich mit den Fahrtkosten zum Träger?
Welche?  

Die zum Träger bzgl. der Maßnahme. Im VA steht: "Fahrtkosten werden vom JC übernommen und vom Bildungsträger ausgezahlt".
Das bezieht sich darauf, wenn du diese massnahme machen willst. Willst du das?

Wenn du einen zuweisungstermin mit RFB vom JC hast, ist eben dieses auch für deine fahrtkosten zu diesem zuständig.
Wenn der träger dir eine bescheinigung verweigert, dass du für die massnahme 'ungeeignet' bist, aber dir keine fahrtkosten erstatten will, ist das JC zuständig.
Rechtlich ist bei allem eigentlich immer das JC zuständig. Aber klar, wenn man diese massnahme 'freiwillig' macht, kann man sich das fahrgeld auch vom MT auszahlen lassen, dann ist ja eh alles egal.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht


Rudolf Rocker

btw: Was ist aus dem Einstellen des anonymisierten VA geworden? ::)



marvin_gate-way

Zitat von: Blume84 am 13:36:34 Mo. 27.April 2015
...
Im Prinzip ist dieser VA schon alleine deshalb rechtwidrig, da er eine Laufzeit von unter 6 Monaten hat.
Ich meine, da hat das BSG sogar mal seinen Senf dazu gegeben (und diverse SG).
Falls die Laufzeit von 6 Monaten abweicht, muss das im VA begründet werden.
...

Ich denke, du spielst auf das Urteil zu B 14 AS 195/11 R vom 14.02.2013 an.
Komisch daran kommt mir dann nur vor, dass der SB von Tanja ein 2 Jahre altes Urteil des BSG nicht kennen soll und sich deshalb so einen Fauxpas leistet.
Ich war bisher immer der Auffassung, das die JC's die Urteile des BSG und des BVerfG, soweit diese für sie relevant sind, bereits mindesten 2 Wochen vorher kennen und diese sofort in entsprechende Vorschriften für ihre Mitarbeiter umsetzen.

Zitat von: Blume84 am 16:15:12 Mo. 27.April 2015
...
In Bayern ist einstweiliger Rechtsschutz abgeschafft worden.
...

Wie war das doch gleich?

Zitat
Artikel 3 Absatz3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...

... und schon kennen wir Tanja's Familiennamen! ;D Tanja Niemand.... tja, es gibt schlimmere Namen!
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!


marvin_gate-way

Zitat von: Blume84 am 17:19:53 Mo. 27.April 2015
...
AUTSCH! Das erkläre mal den Bayern ...
...

Hast du dir weh getan?   ::) Ich habe meine ganz persönlichen Erfahrungen mit Bayern gemacht (die findest du weiter vorne in diesem Thread), mein Bedarf an Erklärungen in Kombination mit Bayern ist gedeckt.

Zitat von: Blume84 am 17:19:53 Mo. 27.April 2015
...
Was passiert, wenn man sich mit Bayern anlegt, musste der FC Porto u. a. schmerzhaft erfahren  ;D
...

Ja, das war schon echt schmerzhaft, als der FC Bavaria Monaco in Porto mit 4:2 nach gelben Karten gewonnen hat!
Aber ganz ehrlich, Fußball ist nicht so wirklich meins. Hat m.E. nicht so wirklich was mit Sport zu tun, nur damit, wer die meiste Kohle für eine Person auf den Tisch packen kann.
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!


Rudolf Rocker

ZitatIch weiß das klingt jetzt wie eine billige Ausrede, aber ich habe wirklich keine Einladungen erhalten, ehrlich nicht!
Dann schreib das so in der Anhörung!
(Also nicht das das wie eine billige Ausrede klingt, sondern das du die Einladung nicht bekommen hast)

Da ich Deinen VA immer noch nicht gesehen habe, weiß ich aber auch nicht, ob der Termin da drin stand, oder ob da drin stand das DU mit dem MT einen Termin machen sollst oder was auch immer.
Solange ich die "Aktenlage" nicht kenne, kann ich dazu auch nichts weiter sagen!
Wenn Du willst, das wir Dir hier sinnvolle Hilfestellung geben, musst Du uns dabei schon ein bißchen entgegenkommen!


Rudolf Rocker

ZitatDann solltest Du Dir mal den 1. Beitrag in diesem Trööt (nochmal )reinpfeifen, danach dürfte Dein Wissenshunger diesbezüglich gestillt sein
Sorry, aber ich kann den eingescannten und anonymisierten VA hier nirgendwo finden!

ZitatEs geht aber hier um 2 Einladungen, die Tanja angeblich nicht bekommen haben will bzw. die der Träger angeblich verschickt hat!
Bitte jetzt keine Korinthen kacken! ;D Dann schreibt sie eben, das sie die Einladungen nicht bekommen hat!

Hochseefischer

@Tanja: mein Vorschlag: Schreibe in der Antwort auf das Anhörungssschreiben, dass Du beide "Einladungen" nicht per Post erhalten hast, und verweise in Deinem Antwortschreiben auf den § 37 Abs. 2 3. Satz SGB X. Diesen 3. Satz habe ich im folgenden Zitat unterstrichen:

Zitat(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__37.html

Fragt sich nur, ob es sich bei diesen beiden "Einladungen" um Verwaltungsakte handelt.

Wie lautet die Legaldefinition eines Verwaltungsaktes im SGB? Sie steht im § 31 SGB X:

ZitatBegriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist ...

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__31.html

Die "Einladungen" kamen aber augenscheinlich vom Maßnahmeträger selbst. Maßnahmeträger sind keine Behörden. Deswegen handelt es sich bei den beiden "Einladungen" nicht um Verwaltungsakte, und deswegen kann strikt genommen der oben genannte § 37 Abs. 2 3. Satz SGB X nicht zur Anwendung kommen.

Ich würde trotzdem auf den § 37 Abs. 2 3. Satz SGB X verweisen.

Ganz unabhängig davon müsste erst einmal geklärt werden, wie Rudi schon schrieb, welche Regelungen hinsichtlich dem Befolgen von "Einladungen" durch den Maßnahmeträger im EGV-VA von Tanja enthalten sind. Sind dort keine entsprechenden Regelungen enthalten, dürfte meiner Meinung nach keine Sanktion angedroht/verhängt werden, falls Tanja den "Einladungen" des Maßnahmeträgers nicht Folge leistet, egal, ob sie die "Einladungen" erhalten hat oder nicht.

Rudolf Rocker

ZitatIch würde trotzdem auf den § 37 Abs. 2 3. Satz SGB X verweisen.
Ich würde hier ehrlich gesagt erst mal auf gar nichts verweisen, sondern einfach nur behaupten: Ich habe die beiden Schreiben nicht bekommen. (PUNKT)

Es ist definitiv nicht die Aufgabe des Elos, dem JC die Rechtslage zu erklären! Schon gar nicht, wenn man mit der Situation schon so überfordert ist und auch keine Kenntnis der Rechtslage hat!

Wenn der MT behauptet, zwei Einladungen verschickt zu haben, müssen die das im Zweifelsfall nachweisen können. (z.b. als Einschreiben verschicken).
Entweder sie können das oder eben nicht!
Und hierbei ist es völlig unerheblich, ob das Schreiben ein VA ist oder sonstwas!


schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:25:15 Mi. 29.April 2015
Es ist definitiv nicht die Aufgabe des Elos, dem JC die Rechtslage zu erklären! Schon gar nicht, wenn man mit der Situation schon so überfordert ist und auch keine Kenntnis der Rechtslage hat!

Wenn der MT behauptet, zwei Einladungen verschickt zu haben, müssen die das im Zweifelsfall nachweisen können. (z.b. als Einschreiben verschicken).
Entweder sie können das oder eben nicht!
Und hierbei ist es völlig unerheblich, ob das Schreiben ein VA ist oder sonstwas!
Seh ich auch so.
HSF, mit paragrafen um sich zu schmeissen sollte man sich sehr gut überlegen! Vor allem, wenn man damit nicht sattelfest ist, stellt man sich so schnell selbst ein bein.

Weiterhin bringt das bei einer 'anhörung' GAR NIX:
Eine 'anhörung' vom jokecenter ist legendlich dazu da, ihnen schriftliches von dir zu liefern, um eine sanktion wasserfest zu machen, z.b. dass der betroffene in seiner 'antwort' zugibt, etwas falsch gemacht zu haben, bzw sich in dieser richtung irgendwie versabbelt.

Die richtige antwort zu einer solchen 'anhörung' (und auch bei einem widerspruch ans jokencenter) ist:
'Sie behaupten in ihrem schreiben vom ...     dass ... .

Diese behauptung ist falsch!

Richtig ist .... (hier einfügen, dass du diese genannten briefe nicht erhalten hast).

Fertig! Schon gar nicht irgendwas schreiben, was man nachher in einem prozess anführen wird (das ist 'perlen' vor die 'säue'! Wirkliche argumente hebt man sich für einen prozess auf).
Der SB will dich scheinbar sanktionieren, also sieh zu, dass er sich eine blutige nase holt, aber erst dann, wenn du wirklich eine chance hast: Bei einem ordentlichen prozess gegen seine blödsinns'sanktion' und seine unbestimmte massnahme.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatDu weißt also nicht, wer wen zuerst kontaktieren soll...
Stand da nicht grade noch besteigen oder hab ich das geträumt?

ZitatGibst Du Dich nun endlich geschlagen
Okay, okay!
Den VA würde ich aber trotzdem ganz gerne mal sehen.


*Edit*
ZitatSoso, Du weißt also nicht, wer wen zuerst besteigen soll...
Nöö, ich hab´s nicht geträumt!

Hochseefischer

Zitat von: schwarzrot am 17:07:02 Mi. 29.April 2015
HSF, mit paragrafen um sich zu schmeissen sollte man sich sehr gut überlegen! Vor allem, wenn man damit nicht sattelfest ist, stellt man sich so schnell selbst ein bein.

Sehe ich mittlerweile auch so, habe mich vorhin irgendwie vergallopiert. Ich wusste noch "da steht irgendwo was im Gesetz über 'im Zweifel muss der Absender den Erhalt eines Schreibens beim Empfänger nachweisen'". Habe dann im Eifer des Gefechts nicht wirklich zuende gedacht. Wegen der Sache "die Einladungen sind ja kein VA".

Aber dennoch, falls es so eine gesetzliche Regelung über den Erhalt von normalen Briefen außerhalb des SGB im Zivilrecht gibt, dann könnte die Kenntnis einer solchen gesetzlichen Regelung im Falle einer später notwendigen Klage vor dem SG (wegen verhängter Sanktion wegen Nichterhalt der "Einladungen") von Bedeutung sein. Weil die Einladungen keine VA's sind, also greift hier nicht besagter § 37 Abs. 2 3. Satz SGB X. Dann greift vielleicht ein entsprechender anderer § eines anderen Gesetzbuches des Zivilrechts. Den ich aber nicht kenne.


Rudolf Rocker

Mag sein, ist aber für diesen Fall absolut unerheblich!
Wir brauchen an dieser Stelle auch nicht über irgendwelche §§ weiter zu diskutieren.
Das verwirrt Tanja nur noch mehr und führt zu nichts.

Tanja soll sich einen Anwalt nehmen, der sich die Verwaltungsakte kommen lässt, den VA und alle anderen Schriftwechsel kenn und den das Ding machen lassen.
Alles andere geht in die Hose!


Rudolf Rocker

Jupp, so würde ich das machen!
Falls du noch keinen Anwalt zur Hand hast, würde ich JETZT schon mal die Fühler ausstrecken, ob es da einen guten Fachanwalt für Sozialrecht in deiner Gegend gibt!

marvin_gate-way

Da ich Senf nicht mag, gibts von mir folgenden Ketchup dazu:

Das mit dem Anwalt wurde dir schon in früheren Beiträgen im diesem Thread nahegelegt.
Solltest du dich noch nicht darum gekümmert haben, dann wird es jetzt höchste Eisenbahn!

Ansonsten halte ich mich mal an die allgemeine Rechtsprechung und stelle fest:

Der Absender hat im Zweifelsfalle den Beweis zu erbringen, dass der Empfänger ein von ihm versendetes Schreiben erhalten hat.
Die bloße Behauptung der Versendung durch den Absender reicht nicht, es müssen handfeste Belege her.
Daher gilt nach allgemeiner Rechtsprechung: die Versendung eines einfachen Briefes genügt dieser Nachweispflicht nicht, gleiches gilt für Einwurfeinschreiben.
Ebenso wenig genügt ein Eintrag des Schreibens ins Postausgangsbuch.
Um den Empfang eines Schreibens seitens des Empfängers zu dokumentieren, braucht der Absender schon ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung oder er läßt das Schreiben vom ortsansässigen Gerichtsvollzieher überbringen.

Beides nicht passiert? Dann kann der Maßnahmeträger behaupten, was er will, er kann diese Behauptungen nicht beweisen.

Wenn dich dein SB unbedingt sanktionieren will, wirst du dies kaum verhindern können.
Allerdings eröffnet dir diese Sanktion wiederum den Weg zur EA der aW beim SG.
Und da, so haben wir hier ja schon festgestellt, stehen deine Chancen gar nicht schlecht!
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!


Rudolf Rocker

ZitatEr legte Widerspruch ein und reichte bei Gericht Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ein.
Das Gericht lehnte den Antrag ab!

Hast Du ein Az. dazu?
Und was hat das Gericht abgelehnt? Den Antrag auf Aw oder die Klage?
Und in unserem Fall hier reden wir ja nicht von persönlicher Zustellung, sondern von einer Postzustellung, oder?
Und wie kann ein Aktenvermerk ein Indiz dafür sein, das der Postbote den Brief (die Briefe) auch wirklich zugestellt hat?
Also: Andere Baustelle!

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