Bitte helft mir! Habe VA bekommen in dem die DAA mir einen EEJ suchen darf!

Begonnen von Tanja27, 19:41:44 Sa. 11.April 2015

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marvin_gate-way

Zitat von: Rudolf Rocker am 03:49:41 Do. 30.April 2015
Hast Du ein Az. dazu?

Ich habe den "Fall" gefunden, ein AZ gibts nicht, aber lies bitte selbst:
(eigentlich verlinkt man ja nicht in andere Foren, aber alles hier mit copy+paste einfügen dauert echt zu lange)
www.elo-forum.org/alg-ii/147185-sanktion-aufgrund-erhaltener-einladung-sg-haelt-jc-glaubwuerdiger-mich.html

Zitat von: Rudolf Rocker am 03:49:41 Do. 30.April 2015
Und was hat das Gericht abgelehnt? Den Antrag auf Aw oder die Klage?

Ersteres.

Zitat von: Rudolf Rocker am 03:49:41 Do. 30.April 2015
Und in unserem Fall hier reden wir ja nicht von persönlicher Zustellung, sondern von einer Postzustellung, oder?
Und wie kann ein Aktenvermerk ein Indiz dafür sein, das der Postbote den Brief (die Briefe) auch wirklich zugestellt hat?

Genau deiner Meinung! Und, man staune, wir stehen da nicht allein mit unserer Erkenntnis!

So befand das LSG BW (L 8 AS 5579/07)
Zitat:
Zitat
Der Kläger hat den Zugang einer solchen Aufforderung bestritten und aus den Akten ist nicht ersichtlich, dass er die Aufforderung entgegen seinem Vorbringen doch erhalten hat. Auch genügen die Eintragungen der Zustellerfirma a. auf einer "Rollkarte", wonach am 23.02.2005 im Auftrag der Beklagten ein Schreiben an die Adresse des Klägers ausgeliefert worden ist, im konkreten Fall nicht als Nachweis für den Zugang der Meldeaufforderung. Unabhängig davon, welcher Beweiswert diesen Eintragungen allgemein zukommt, wird damit nur dokumentiert, dass ein Schreiben an die Anschrift des Klägers ausgeliefert worden ist. Es wird nicht bestätigt, dass der Brief in den Briefkasten des Klägers eingelegt worden ist.

Auch das BSG urteile (B 13 R 4/06 R):
Zitat
...
Ob das Hinweisschreiben dem Kläger zugegangen ist, hat das LSG nicht festgestellt. Seiner Rechtsansicht folgend, hat es diesen Umstand für unerheblich gehalten. Soweit es darüber hinaus ausgeführt hat, "nach den sog Regeln des Anscheinsbeweises (müsse) davon ausgegangen werden", dass eine "Zustellung" des Schreibens erfolgt sei, weil beim Beklagten kein Rücklauf zu verzeichnen sei, beruht diese Feststellung auf einem Rechtsirrtum. Die Rechtsprechung hat bereits geklärt, dass ohne eine nähere Regelung weder eine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens besteht (Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90, NJW 1991, 2757; ebenso bereits Bundesfinanzhof <BFH> vom 23.9.1966, BFHE 87, 203) noch insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises gelten (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66.
...
und weiter aus demselben Urteil:
Zitat
...
Auch wenn nach der Lebenserfahrung die weitaus größte Anzahl der abgesandten Briefe beim Empfänger ankommt, ist damit lediglich eine mehr oder minder hohe Wahrscheinlichkeit für den Zugang einer Briefsendung gegeben. Der Anscheinsbeweis ist aber nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (BGH vom 27.5.1957, BGHZ 24, 308, 312). Denn die volle Überzeugung des Gerichts vom Zugang lässt sich auf eine - wenn auch große - Wahrscheinlichkeit nicht gründen (BFH vom 14.3.1989, BFHE 156, 66, 71).
...
und abschließend:
Zitat
...
Es bleibt daher weiterhin festzustellen, ob dem Kläger das Hinweisschreiben zugegangen ist. Eine Nichtaufklärbarkeit geht insoweit zu Lasten der Beklagten.
Verlangt man, wovon die Beklagte in ihrer Revisionserwiderung auszugehen scheint, vom Adressaten eines angeblich nicht eingetroffenen einfachen Briefes mehr als ein schlichtes Bestreiten, das Schreiben erhalten zu haben - etwa das substantiierte Vorbringen von Umständen, die ein Abweichen von der "Erfahrung des täglichen Lebens" rechtfertigen, dass eine gewöhnliche Postsendung den Empfänger erreicht (so zB Engelmann in: von Wulffen, SGB X, 5. Aufl 2005, § 37 RdNr 13), bedeutet dies eine Überspannung der an den Adressaten zu stellenden Anforderungen. Denn ihm ist im Regelfall schon aus logischen Gründen nicht möglich, näher darzulegen, warum ihn ein per einfachem Brief übersandtes Schreiben nicht zugegangen ist.
...
Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!


Rudolf Rocker

ZitatBist Du eigentlich ein Langwachbleiber oder ein Frühaufsteher?
Beides! ;D

ZitatGenau das sollte man mal den Richter/die Richterin fragen, die so entschieden hat
Nee, das kann ich mir auch so denken:
Hier steht Aussage gegen Aussage. Und da Richter einem SB immer mehr glauben als einem Elo, hat die SB- Aussage mehr Beweiskraft. Ebenso hat auch ein Aktenvermerkt Beweiskraft.
Währe die Person mit einem Beistand zum Termin gekommen, hätte dieser als Zeuge den Nichterhalt ja bestätigen können.

Leider hat dieser Fall immer noch nichts mit dem Fall von Tanja zu tun und um die Arme jetzt nicht komplett zu verwirren, würde ich jetzt wieder galant zum Topic zurückleiten wollen!


Rudolf Rocker

ZitatZumindest wurde im besagten Fall der Antrag auf aW des Widerspruchs gegen den Sanktionsbescheid abgelehnt...
Das sagt aber nichts über den Ausgang des eigentlichen Verfahrens aus, sondern nur darüber, das keine Gründe für eine aW gesehen wurden.


Rudolf Rocker


Onkel Tom

Jo, wäre ganz schön, das Tanja berichtet, was nun los ist  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !


Rudolf Rocker


ZitatDanach noch der Hinweis, dass diese Erklärung freiwillig ist.
ZitatJetzt kenne ich mich gar nicht mehr aus, soll ich das unterschreiben???

Was für eine Frage? Natürlich nicht!
Im Übrigen würde ich mich nicht zu einem laufenden Verfahren äußern! Außnahme: Das Anhörungsschreiben.
"Alles was sie sagen, kann und wird gegen sie verwendet werden!"

Und: Schon einen Anwalt gefunden?


BGS

Normalerweise kennen die Arbeitsloseninitiativen gute, kundige und engagierte Anwälte. Weiterhin viel Glück und Erfolg, der SB will sich meiner Meinung nach nur aufspielen.

MfG + erholsames Wochenende

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Rudolf Rocker


ZitatBin nächste Woche bei einem Elo-Treffen und hoffe, da kann man mir einen guten Anwalt empfehlen.
Jupp, das ist der richtige Weg!
Bei den Elo- Inis vor Ort, weiß man am besten welche Anwälte gut sind und welche man eher vergessen kann.
Gibt leider überall solche und solche!

War das ein Fachanwalt für Sozialrecht den du da angerufen hast?


Onkel Tom

Na den Anwaltt kannste auf die schwarze Liste setzen..

Daumendrück, das Du was besseres findest  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !


BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)


Tiefrot

Kommt drauf an, ob du nur gegen die Sanktion oder den ganzen VA angehst.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet die asozialen Medien ab !


dagobert

Zitat von: Tanja27 am 11:41:08 Sa. 02.Mai 2015
Er will eine Datenschutzentbindung damit er sich mit einem Sozialarbeiter über meinen Fall unterhalten kann  :rolleyes:
Und wozu soll das gut sein? Gelegenheit für ein Kaffeekränzchen?
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

Tiefrot

@Tanja, Folgendes mangels Erfahrung ohne jede Gewähr:
Zur Sicherheit würde ich dem Gericht noch mal mitteilen,
daß bei denen noch dein VA zur Bearbeitung vorliegt.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet die asozialen Medien ab !


Rudolf Rocker

Zitatwöchentlichen Workshop eine passgenaue AGH-Stelle für Sie finden
Hmm, das hört sich für mich eher nach einem Profiling an!
Zitat
Tja, nun werde ich da also antanzen müssen, aber wie ist es eigentlich mit Fahrtkostenantrag und Anwesenheitsliste
Wenn das Ding als Anwesenheitsliste gekennzeichnet ist und da nichts kleingedrucktes dabeisteht, könnte man das machen.
Sollten die dich eine ganze Woche lang zu dem Termin schicken wollen, lass Dir die Fahrtkosten im vorraus erstatten. Es ist nicht zumutbar, die Fahrtkosten vom Regelsatz bestreiten zu müssen.
Wenn sie es ablehnen, tja, dann kannst Du wohl nicht am Profiling teilnehmen. Aber Vorsicht: Sie werden wieder mit Sanktionen drohen und Du wirst auch hier Deine Rechte nur einklagen können.
Zitat
Und wie soll ich mich dort allgemein verhalten?
Lies Dir diesen Thread doch nochmal von ganz vorne durch!

By the way: Warst Du bei der Elo- Ini und hast Du schon einen Anwalt gefunden?


Tiefrot

Ergänzung zu Rudi:
Auf der Anwesenheitsliste Namen in Druckbuchstaben mit dem Vermerk "Anwesend".
Steht der Name schon da, nur der Vermerk "Anwesend". Hat zu reichen.  
Lass die zu nichts kommen, was irgendwie deiner Unterschrift ähnelt.
Solchen Typen traue ich sogar Dokumentenfälschung zu.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet die asozialen Medien ab !

schwarzrot

Zitat von: Blume84 am 22:06:32 Fr. 08.Mai 2015
Nun hast Du sie also endlich bekommen, die ersehnte Einladung   ;)

Du hast doch nicht wirklich gedacht, der Träger lässt Dich in Ruhe, nur weil Du Dir eine Anhörung eingefangen hast und zu 2 Terminen nicht erschienen bist  ;D

Joh, bulme weiss, was bei MT gepielt wird. falls sie nicht Vf, oder Bdn... würde ich vorschlagen eine extra einladung. (aber totzdem: es gilt alle einladungen auf CD-freffen, liste ist sind generell offen.
Das gilt auch immer zu allen neuen usern im forum.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28408.msg305008#msg305008


Ich würde übrigends dem träger trotzdem antworten, träger behauptete da was, dass sollte man nicht stehen lassen):

<<<<<sehr geerhter fick-dich-fräger-der du steuergelder, oder eu-mittels-abzockst.. (hach, nee, normale anrede bitte, auch wenns schwer fällt...  ;) )

Ihre behauptungen vom .,.. sind falsch,.! Wahr ist, sie haben mich niemals zuvor angeschrieben!

Bei mir sind niemals zurvor von ihnen briefe, in irgendwelchem inhalt, bei mir angekommen.
Mehr noch, sie haben vermutlich, dem jobcenter, fälschlich, wieder besseren wissen gemeldet, dass ich zu diesen terminen, 'verhindert' gewesen wäre.

Ich fordere sie hiermit auf, mir beweise vorzulegen, in denen ihn ihnen dieses übermittelt hätte.
Ansonsten fordere ich sie hiermit auf, diese falsche tatsachenbehauptung zu unterlassen und dem jobenter richtig zu bestätigen. dass sie bisher keine 'einladungen' an mich verschickt haben.

Für den fall. dass ihre intenen nachforschungen ergeben haben sollten, dass in ihrem postcenter, diese angeblichen 2 briefe 'steckengeblieben' , bzw. 'liegengeblieben' sind, teilen sie mir dieses bitte schriftliche mit!

MfG
Zitat
Nun sieh´zu, dass Du jemanden klar machen kannst zwecks Begleitung zu diesem Date, ansonsten gehst den Trööt nochmal in aller Ruhe durch wie Dir ja schon geraten wurde.
Viel Glück
Joh, das war jetzt von mir die letzte hilfe, nästest mal will ich auch erstmal hören, ob das geklappt
Zitat von: Rudolf Rocker am 16:53:09 Fr. 08.Mai 2015
Zitatwöchentlichen Workshop eine passgenaue AGH-Stelle für Sie finden
Hmm, das hört sich für mich eher nach einem Profiling an!
ZitatBy the way: Warst Du bei der Elo- Ini und hast Du schon einen Anwalt gefunden?
hat:
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

schwarzrot

Zitat von: schwarzrot am 03:38:26 Sa. 09.Mai 2015
Zitat von: Blume84 am 22:06:32 Fr. 08.Mai 2015
Nun hast Du sie also endlich bekommen, die ersehnte Einladung   ;)

Du hast doch nicht wirklich gedacht, der Träger lässt Dich in Ruhe, nur weil Du Dir eine Anhörung eingefangen hast und zu 2 Terminen nicht erschienen bist  ;D

Blume weiss, was bei MT gepielt wird. falls sie nicht Vf, oder Bdn... würde ich vorschlagen eine extra einladung. (aber totzdem: es gilt alle einladungen auf CD-freffen, liste ist sind generell offen.
Das gilt auch immer zu allen neuen usern im forum.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28408.msg305008#msg305008


Ich würde übrigends dem träger trotzdem antworten, träger behauptete da was, dass sollte man nicht stehen lassen):

<<<<<sehr geerhter fick-dich-fräger-der du steuergelder, oder eu-mittels-abzockst.. (hach, nee, normale anrede bitte, auch wenns schwer fällt...  ;) )

Ihre behauptungen vom .,.. sind falsch,.! Wahr ist, sie haben mich niemals zuvor angeschrieben!

Bei mir sind niemals zuvor von ihnen briefe, in irgendwelchem inhalt, bei mir angekommen.
Mehr noch, sie haben vermutlich, dem jobcenter, fälschlich, wieder besseren wissen gemeldet, dass ich zu diesen terminen, 'verhindert' gewesen wäre.

Ich fordere sie hiermit auf, mir beweise vorzulegen, in denen ihn ihnen dieses übermittelt hätte.
Ansonsten fordere ich sie hiermit auf, diese falsche tatsachenbehauptung zu unterlassen und dem jobenter richtig zu bestätigen. dass sie bisher keine 'einladungen' an mich verschickt haben.

Für den fall. dass ihre internen nachforschungen ergeben haben sollten, dass in ihrem postcenter, diese angeblichen 2 briefe 'steckengeblieben' , bzw. 'liegengeblieben' sind, teilen sie mir dieses bitte schriftliche mit!

MfG
Zitat
Nun sieh´zu, dass Du jemanden klar machen kannst zwecks Begleitung zu diesem Date, ansonsten gehst den Trööt nochmal in aller Ruhe durch wie Dir ja schon geraten wurde.
Viel Glück

Zitat von: Tanja27 am 16:24:49 Fr. 08.Mai 2015
[Fahrtkostenantrag und Anwesenheitsliste, falls mir diese vorgelegt werden, soll/darf ich die unterschreiben?
Nochmal, du 'darfst' immer alles unterschreiben, die frage ist aber, ob du das WILLST.
Und dass dir jemand einen bogen mit einem feld für unterschriften vor die nase legt, bedeutet gar nix. Wenn du unbedingt willst, schreib zu deinem namen 'anwesend' wie schon rudi gepostet hat.
Unterschrift isst immer freiwillig!


[/quote]
Joh, das war jetzt von mir die letzte hilfe, nächstest mal will ich auch erstmal hören, ob das geklappt
Zitat von: Rudolf Rocker am 16:53:09 Fr. 08.Mai 2015
Zitatwöchentlichen Workshop eine passgenaue AGH-Stelle für Sie finden
Hmm, das hört sich für mich eher nach einem Profiling an!
[
Ja, seh ich auch so.
quote]

ZitatBy the way: Warst Du bei der Elo- Ini und hast Du schon einen Anwalt gefunden?
hat:

[/quote]
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Noch was:
Ich würde den Typen im Gespräch auf die zwei angeblichen Schreiben festnageln. Frag den, wer dafür verantwortlich ist (Name notieren), erzähle, das Du aufgrund der nicht vorhandenen Schreiben eine Sanktionsandrohung bekommen hast und das Dein Vertrauensverhältnis zu diesem MT dadurch massiv eingeschränkt ist. (Ebenfalls die Begründung warum Du auf einen Beistand bestehst).


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