1 € Job abwehren

Begonnen von BGS, 12:10:07 Fr. 22.Juli 2005

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BGS

Hallo, wer weiß Rat?

Eine Bekannte erhält seit Jahresanfang gem. SGB II / Hartz IV "Leistungen der Grundsicherung" in Höhe von 345,- pro Monat. Sie ist geringfügig (also unter 15 h / Woche) selbstständigund macht einen 400,- €-Job als Krankenschwester (ambulante Krankenpflege).

Nun kam folgernder Schrieb von der Arge:
 
ZitatSehr geehrte Frau x,zusammen mit der Agentur Neuland wollen wir Ihnen einen 1 - Euro Job anbieten.Zur Annahme eines solchen Jobs sind Sie verpflichtet.Bitte kommen Sie am 02.08.05 um 10.15 Uhr in das Job-Center... in ... .Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).Beachten Sie bitte unbedingt auch die Rechtsfolgenbelehrung und die weiteren Hinweise auf der Rückseite.Unter bestimmten Vorauetzungen .können Reisekosten erstattet werden... Bitte bringen sie Ihren Personalausweis oder Pass mit.Mit freundlichen GrüßenArge...
Auf der Rückseite die übliche Rechtsfolgenbelehrung, Rechtsbehelfsbelehrung und weitere Hinweisemit Antwortmöglichkeit.Hat jemand vielleicht eine Idee, wie dem 1-€ Job noch ohne Sperre etc. noch wirkungsvoll entgegengewirkt werden könnte? Vielleicht gibt es ja triftige Gründe, um den Job nicht antreten zu müssen. Irggendwelche erfahrungen mit ähnlichen Schreiben?
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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pagix

Wie alt iss sie denn? Bei U25 ist die Kohle bei nicht erscheinen ruckzuck zu 100% gekürzt.
Besser erstmal hingehen und horchen was die einem mitteilen möchten.
Vielleicht ist Sie ja gar nicht geeignet für sowas...

Hier mal lesen. Und hier auch schauen.
Du bist Deutschland,
Du bist Bananenrepublik ...

BGS

Sie ist 55 Jahre alt. Die links scheinen hilfreich, es wird dargestellt, daß 1 € Jobs als letztes Mittel und "soweit erforderlich" zur "Eingliederung", was hoffentlich entfällt in ihrem Falle.

Auf dem zweiten link ist u. a. ein Musterschreiben, um sich juristisch zur Wehr zu setzen, hingehen wird sie jedoch wohl leider müssen, schätze ich. Vielen Dank, werde weiter berichten.
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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BGS

Gestern den empfohlenen Widerspruch an die Situation angeglichen (s. o. link) und zum ARGE-Sachbearbeiter. Der hatte nicht mit Widerspruch gerechnet und ließ insofern mit sich reden, daß gegen Unterschrift einer sog. "Eingliederungsvereinbarung" erst einmal bis Ende Okt. weitergezahlt wird. Hier der Text;
 
ZitatEingliederungsvereinbarungzwischen ARGE Kreis Plön Kundennummer ....Frau XYZwerden aufgrund einer besprochenen Chanceneinschätzung folgende Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung für den Zeitraum bis 31.10.2005 verbindlich vereinbart.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Vermittlungsbemühungen und Leistungen der Agentur für Arbeit -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Leistungen nach dem SGB II soweit die Voraussetzungen vorliegen.Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen soweit möglich.Angebot einer MAE (= 1 € Job) ab dem 01.11.2005 falls sich an der beruflichen Situation nicht entscheidendes geändert hat. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Eigenbemühungen des Kunden / der Kundin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Annahme einer MAE ab dem 01.11.2005 sollte sich an der beruflichen Situation nichts entscheidendes ändern.Bemühung, die ausgeübte NT (=400,- Job) auszuweiten wenn möglich in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.Regelmäßige Meldung im Job-Center alle drei Monate. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Rückmeldung bis spätestens 31.10.2005persönlich bei Herrn Argeoder perTelefon: ...Telefax: ...E-Mail: ....Plön, 28.07.2005 (2 x Unterschrift)
Den Widerspruch nahm der Sachbearbeiter gar nicht erst an, macht nix, kommt dann eben später zum Zuge. Wäre sie nicht hingegangen, hätte sie Anfang nächster Woche zu unbekanntem 1,- Drecksjob antanzen müssen, vgl. auch thread "Diebstahl von Lebenszeit".

BGS
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BGS

Trotzdem erhielt meine Bekannte nun folgenden Wisch:
ZitatArge Kreis Plön usw. 02.08.05

Sehr geehrte Frau X,

meiner Einladung zum 02.08.05 sind Sie leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir (kein Name auf dem Schreiben) auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen.

Ihr Arbeitslosengeld II wird deshalb ab dem nächsten kalendermonat, ...,...,... in einer ersten Stufe um 10 Prozent der nach § 20 SGB II maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Kalendermonaten abgesenkt. Zusätzlich fällt der Zuschlag nach § 24 SGB II weg.Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.

Sie haben gelegenheit, sich hierzu zu äussern.Bitte kommen Sie am 11.08. ...Zusammen mit der Agentur Neuland wird Ihnen eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (= 1 € Dreck) angeboten.Dies ist eine Einladung nach § 59 SGB II... Rechtsfolgenbelehrung...Ihre ARGE Plön
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Galenit

Hingehen (mit Zeugen!) und sagen das man diesen Jpb macht wenn er folgende Kriterien erfüllt:
- zusätzlich
- gemeinnützig
- erlernen wichtiger Qualifikationen für den 1. Arbeitsmarkt

Sollte nur einer dieser Punkte nicht zutreffen, dieses im Gespräch anmerken und dezent darauf hinweisen, das man auf die Einhaltung geltenden Rechtes besteht.
Wichtig an diesem Punkt ist darauf hinzuweisen, das man den Job trotzdem annehmen würde, obwohl man den SA darauf hingewiesen hat, das er rechtswiedrig ist, um einer Sperre zu entgehen aber sich dennoch rechtliche Schritte vorbehält (ab diesem Moment ist der SA persönlich verantworlich und man kann ihn zb. wegen Rechtsbeugung im  Amt und ggf. Nötigung anzeigen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben).
Sollte es dann trotzdem zum Job kommen, hingehen und soviel Infos wie möglich sammeln und ab vors Sozial-/Arbeitsgericht und die Anzeigen  gegen den Massnahmenträger, die Agentur und vorallem den SA persönlich nicht vergessen, hier wären je nach Situation "Förderung der Schwarzarbeit", "Lohnwucher", Nötigung", "Zwangsarbeit", "Rechtsbeugung" und "Untätigkeit im Amt" möglich Anzeigegründe, bzw. eine Kombination aus allem oder einigen.

Meist haben sie zul Angst vor Leuten, die vorher deutlich machen, das sie vors Gericht gehen, wenn sich nicht 100% an die Gesetzeslage gehalten wird. So das man um den 1Eurosklavenjob rumkommt.
(Sehr viel der üblichen "SA-Taktik" basiert auf Einschüchterung und Unwissesnheit und ebendso können wir sie auch einschüchtern. Ein SA der persönlich Angezeigt wird, kann sich nichtmehr hinter der Behörde und den Dienstanweisungen verstecken und muss sich selber für seine Rechtsbeugungen verantworten, davor haben sie Angst und sie wissen nur zu gut, wie es auf der anderen Seite aussieht, so das sie jede Möglichkeit auszuschliessen versuchen, die sie hren Job kosten lassen könnte.)
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

LinksDenker


BGS

Zitat... (sie ging) zum ARGE-Sachbearbeiter. Der hatte nicht mit Widerspruch gerechnet und ließ insofern mit sich reden, daß gegen Unterschrift einer sog. "Eingliederungsvereinbarung" erst einmal bis Ende Okt. weitergezahlt wird (klassischer Kuhhandel). Hier der Text;

ZitatEingliederungsvereinbarung zwischen ARGE Kreis Plön Kundennummer ....und Frau XYZ werden aufgrund einer besprochenen Chanceneinschätzung folgende Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung für den Zeitraum bis 31.10.2005 verbindlich vereinbart.-----------------------------------------------------------
Vermittlungsbemühungen und Leistungen der Agentur für Arbeit ... -----------------------------------------------------------
Eigenbemühungen des Kunden / der Kundin
--------------------------------------------------------------------------
Annahme einer MAE (= 1 € Job) ab dem 01.11.2005 sollte sich an der beruflichen Situation nichts entscheidendes ändern. Bemühung, die ausgeübte NT (=400,- Job) auszuweiten wenn möglich in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Regelmäßige Meldung im Job-Center alle drei Monate. ... --------------------------------------------------------------------------
...
Rückmeldung bis spätestens 31.10.2005 ...

Den Widerspruch nahm der Sachbearbeiter gar nicht erst an, macht nix, kommt dann eben später zum Zuge. Wäre sie nicht hingegangen, hätte sie Anfang nächster Woche zu unbekanntem 1,- Drecksjob antanzen müssen, vgl. auch thread "Diebstahl von Lebenszeit".

BGS

Abgesehen davon, daß es grober Unfug und grotesk ist, einen 400,- € - Job für die 1-€-Arbeitsgelegenheit kündigen zu müssen, wurde ihr konkret gesagt, sie müsse ab dem angekündigten Termin zu 1,- € Job antreten, ausser, sie könne ihren Arbeitgeber überreden, sie über 400,- € im Monat verdienen zu lassen (schriftlicher Arbeitsvertrag existiert bisher nicht, obwohl sie inzwischen ein Jahr dort tätig ist)! Da müsste doch was zu machen sein gegen den Arge Sachbearbeiter direkt?
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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LinksDenker

ZitatOriginal von BGS
...
Da müsste doch was zu machen sein gegen den Arge Sachbearbeiter direkt?

Da hilf nur noch:
- Adresse raus finden
- Nachts hin
- Krankenhausreif schlagen

das ist aber Strafbar und verboten, geht also nicht und ist ab zu lehnen.

Ausserdem wissen die Ausbeutungsüberwachungsorgane ja auch wo Sie "Suchen" müssen.

Rechtlich dürfte der nicht zu bekommen sein, u.u gibt es sogar eine Dienstanweisung dazu.

Kater

ZitatAbgesehen davon, daß es grober Unfug und grotesk ist, einen 400,- € - Job für die 1-€-Arbeitsgelegenheit kündigen zu müssen, wurde ihr konkret gesagt, sie müsse ab dem angekündigten Termin zu 1,- € Job antreten, ausser, sie könne ihren Arbeitgeber überreden, sie über 400,- € im Monat verdienen zu lassen (schriftlicher Arbeitsvertrag existiert bisher nicht, obwohl sie inzwischen ein Jahr dort tätig ist)! Da müsste doch was zu machen sein gegen den Arge Sachbearbeiter direkt?

ich denke auch, das müßte möglich sein, besonders wenn man folgende Nachricht vom Dezember letzten Jahres liest:

ZitatSonntag, 12.12.2004
Hartz-IV: Sozialhilfeempfänger mit Job künftig schlechter dran als 1-Euro-Jobber

Sozialhilfeempfänger, die sich momentan mit einem Nebenjob 165 Euro hinzuverdienen, steuern mit dem neuen Arbeitslosengeld-II auf ein Dilemma zu. Ab Januar 2005 dürfen sie von den 165 Euro nur noch rund 65 Euro behalten, der Rest wird angerechnet.

Damit sind sie schlechter gestellt, als sogenannte Ein-Euro-Jobber. Sollten sie jedoch den Nebenjob aufgeben, um einen Ein-Euro-Job zu bekommen, droht ihnen eine Kürzung der Leistungen, weil sie die Bedürftigkeit selbst herbeigeführt haben.

http://radiomegastar.blogg.de/index.php?cat=RMS+JobAktiv

Regenwurm

Widerspruch gegen "1-€-Job"
Der Beispieltext muss jeweils an den konkreten Fall angepasst werden.

Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom .......................................................

Sehr geehrte Damen und Herren!
Gegen Ihren Heranziehungsbescheid zu einer Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs. 3 SGB II vom ..................................... mir zugegangen am ..................................... lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.
Begründung:
Arbeitgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II sind nachrangig gegenüber anderen Eingliederungshilfen. Seit dem Inkrafttreten des SGB II wurden mir aber noch keine anderen Hilfen wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Stellenangebote in reguläre Arbeit habe ich auch nicht erhalten. Arbeitsgelegenheiten sind nach SGB II vorgesehen für " Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können" (§16 Abs. 3 S. 1 SGB II). Seit Inkrafttreten des SGB II wurde mir nicht ausreichend Zeit eingeräumt, um über Eigenbemühungen eine reguläre Arbeit finden zu können.
Arbeitsgelegenheiten sind Eingliederungsleistungen und somit nur zulässig, soweit sie erforderlich sind (§ 3 Abs. 1 SGB II). Die von mir geforderten Tätigkeiten [hier konkret beschreiben] erhöhen aber nicht meine Chancen auf Eingliederung in Arbeit. Ich verfüge bereits über entsprechende [bzw. höherwertige] Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen [hier konkret benennen].
Ein Training meiner Beschäftigungsfähigkeit ist ebenfalls nicht erforderlich. [durch Aktivitäten belegen, z. B: Durch meine zuverlässige und gewissenhafte ehrenamtliche Tätigkeit bei.... bin ich mit den allgemeinen Anforderungen einer Erwerbsarbeit vertraut und diesen gewachsen.] Darüber hinaus bestehen Bedenken, ob die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II in Verbindung mit den Sanktionen mit dem Verbot von Zwangsarbeit kollidiert, "wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden soll" - so Prof. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, in "info also" 5/2003, S. 206".
Ich beantrage daher die Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit zurückzunehmen und mir eine geeignete Eingliederungsleistung anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
....................................... [Datum] ....................................... (Unterschrift]

Quelle: A-Info März 05
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

Spätlese

???

Freundlicher Hinweis:
Wer als Erwerbsloser regelmäßig seine Eigenbemühungen nachweist bzw. Bewerbungen vorlegt, bekommt erst gar nicht einen 1-Euro-Job angeboten (zumal man diesen sowieso nicht annnehmen muss - es droht auch keine Sperrzeit). Siehe SGB-diverse.
Ebenso: Wer regelmäßig seine Eigenbemühungen/Bewerbungen nachweist bzw. den Schriftverkehr vorlegt, bekommt auch keine Eingliederungsvereinbarung zur Zwangsakzeptanz und Unterschrift vorgelegt.

Nur wer als klassich "fauler Knopp" keine Mitwirkung an den Tag legt, sich stets "dumm" stellt, zu keinerlei Kooperation bereit ist, sich nicht nachweislich selbst um einen Arbeitsplatz bemüht (spielt keine Rolle ob von der BA-ARGE nun Angebote für Arbeitsplätze erfolgen oder nicht) wird "zwangseingereiht" und z. B. mit 1-Euro-Jobs, ABM´s, Trainings und EV´s "beschleunigt" und auf den "rechten Pfad der Tugend" zurückgebracht.

Das gilt auch heute noch, im August 2005, so.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

LinksDenker


aian19

Also so sehr, wie Du vermutest, wird da mit Sicherheit nicht differenziert !
Schließe mich da mal  LinksDenker an, woher hast Du denn diese Weisheiten ???

Das Ganze hat weniger was mit "Eigenbemühungen oder Faul" zu tun als vielmehr mit "Glück gehabt & Pech gehabt"..... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

Spätlese

woher hast Du denn diese Weisheiten

=

vom Amt.

(Ich bin ja mit niemandem hier verschwistert, verschwägert, verwandt bzw. sonstwie ver......., deswegen bleibe ich mal beim formellen "Sie", dass man auch auf der Strasse gegenseitig anwänden würde.)

---

Mag sein, dass ich "Glück" habe. Ich wehre auch einen 1-Euro-Job nicht ab, ich frage sogar nach solchen - aber man bietet mir keine an. Seit bald 2 Jahren - so sehr ich mich auch über ein paar Schäkel extra freuen würde..

Möglich, dass das mit einigen in der Schwebe befindlichen Klagen gegen 1-Euro-Jobs zu tun hat und man sich zurück hält bis das geklärt ist, oder man wartet erst mal in Ruhe die Wahlen ab und was sich daraus in der Folge für neue Dienstvorschriften ergeben.
Da bin ich aber nicht der Einzige, dem es so ergeht.

---

Eingliederungsvereinbarung:
Wird durch SB´s so gehandhabt: Der sanfte Weg = man legt alle paar Wochen seine Bewerbungen etc. vor und fertig ist die Sache bis zum nächsten Termin in ein paar Monaten.

Oder man macht nichts, muss das Teil alle paar Wochen u. U. unterschreiben oder tut es auch nicht - die Unterschrift darauf ist sowieso belanglos, weil die EV als einseitiger Verwaltungsakt ohne Mitwirkung des Betroffenen vollstreckt werden kann. Und bekommt auch immer wieder kurzfristige Termine alle 2 oder 4 Wochen um ein neues Beratungsgespräch mit dem SB zu führen.

"Faul" ist drastisch ausgedrückt, ich weiss - aber es gibt ja auch heute noch jede Menge AL´s, die nichts machen und sich auf das nächste Gespräch in verschärfter Höflichkeit mit ihrem SB freuen. Und solche abgeschmackten Typen sind eben letztendlich doch "faul". Es gibt immer mindestens 2 Seiten.
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LinksDenker


Spätlese

Durchführungsvorschriften und Dienstanweisungen gibt es für alle möglichen Behördendienststellen zu allen Gesetzen und Vorschriften.
Finden sich zu allen möglichen Bereichen auch zuhauf im //www.. Wenn ich zu irgendwelchen Vorgängen, die ich nicht verstehe oder wo ich mehr Hintergrund haben möchte, den SB danach frage - dann bekomme ich die auch ausgedruckt (manchmal natürlich nur mit langem SB-Gesicht), oder ich besorge mir sie z. B. von beamte4u oder von sozialamtsforen. Man muss halt nur nachstochern.
(Sogar 1-Euro-Arbeitgeberausnutzer wie das Diakonische Werk oder das Rote Kreuz z. B. überreichen auf Nachfrage dem 1-Euro-Jobber die ihnen hier vorliegenden Durchführungsvorschriften und Dienstanweisungen, die sie selbst von den Amtsstellen bekamen. Oder sie werden gleich mit dem 1-Euro-Zwangsarbeitsvertrag in der Anlage ausgehändigt.)
Das sind nun wahrlich keine Geheimpapiere bzw. Verschlusssachen. Es gibt natürlich auch sogenannte "Interne Fachliche Weisungen", die werden nicht ausgehändigt, aber deren Inhalte kann man dann spätestens nachfolgenden Schriftstücken und Bescheiden entnehmen.

Speziell zum Thema Rechtsbeständigkeit von EV´s und 1-E-Jobs laufen derzeit einige Klagen, u. a. von 1-Euro-Zwangsarbeitern aus dem Raum Zwickau, die Aussicht auf Erfolg haben da nachweislich etliche Regelarbeitsplätze dadurch vernichtet wurden - ist für mich der einzige Grund warum offensichtlich EV´s und 1-Euro-Zwangsarbeit mit stark unterschiedlichen Kriterien gehandhabt werden. Mögliche Beispielurteile bzw. Präzedenzfälle eben.

(Den Tacheles-Wuppertal Link brachte ich dieser Tage auch schon in 2 Zusammenhängen - Wuppertal ist ein ganz übles Pflaster, "Wuppdika" chronisch seit den 80ern pleite, Finanzmittel müssen regelmäßig für Verschendungen und K.......... eingeplant werden, daher besonders hier die volle Breitseite gegen Wehrlose - eine Stadt mit exemplarischem Status - jedenfalls was die Umsetzung und Handhabe von ALG-II betrifft.)

Detailbeispiele wie unter 1.-4. aufgezeigt stehen in keinem Gesetz, in keiner Dienstanweisung usw.. Das sind Auswüchse von Profilneuroseanfällen diverser ARGE Angestellten und Mitarbeiter. Die wollen ihr Dasein mit solchen Aktivitäten nach dem Motto "Wir machen ja noch viel mehr, als ihr euch vorstellen könnt und in den Gestetzen steht" rechtfertigen. Außerdem wollen viele befristet oder zu Probe angestellten ARGE Soziale-Dienste Mitarbeiter in ein festes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Natürlich gibt es da Leute, die den "Conduktator" bzw. "Uffz" raushängen lassen wollen - besonders, wenn die der Meinung sind, "der wehrt sich eh nicht".

Und da die z. B. untenstehenden Fallbeispiele natürlich gesetzwidrig sind, muss man diesen Maulhelden einen Bremskeil verpassen. Und am einfachsten geht das, wenn man verbissen nachhakt, "wo diese und jene Massnahme gesetzlich verbindlich verankert ist". Ohne rechtsverbindliche Verankerung im Gesetz keine solche Maßnahmen und auch keine Schikanen. Untenstehende Querschläger kann man effektiv mit den eigenen Waffen am Besten schlagen und in die Schranken weisen - nämlich mit deren § und Ermessensspielräumen.

Ich mache das z. B. so, dass ich mich in Amtsstuben verbal zurückhalte und nur konkret das Verlangte beantworte. Bin ich mir nicht sicher, biete ich an evtl. Punkte schriftlich später zu beantworten, weil "ich jetzt gerade nichts dazu sagen kann oder möchte". Ich unterschreibe auch grundsätzlich dort nichts vor Ort, sondern nehme es ggf. mit, prüfe und unterschreibe bzw. widerspreche dann - wenn es einen Anlass gibt.
Genau so bei angekündigten möglichen Sanktionen und evtl. Drohgebärden - gründsätzlich: mündlich teile ich nur mit "wenn Sie meinen, dass Sie lt. XYZ-Gesetz die Möglichkeit und Berechtigung dazu haben, dann müssen Sie das so machen - geben Sie mir das alles bitte in den nächsten Tagen/Wochen in ausführlicher Schriftform.". Höflich, nett - auch in dieser Bananenrepublik. Und dann kommen ja irgendwann die mehr oder weniger ordentlich begründeten Bescheide und Massnahmen. Da gibt es dann u. Umständen einen hübschen amtsgerecht formulierten Widerspruch, wegen formalen Fehlern, fehlender bzw. unvollständiger Begründung, unzutreffend angewandter $ - oder auch nur den Widerspruch mit Bitte um Fristverlängerung - falls ich mal an kundigerer Stelle Rat einholen muss. Das zieht man 2, 3 Mal so durch - bei berechtigtem Anlass bis zum Gerichtprozess und Strafanzeige persönlich gegen MA der BA (z. B. wegen "Verwahrungsbruch") - und zum Schluss noch eine Schadenersatzklage wegen aufgenötigter Anwalts- und Verfahrenskosten oben drauf (weil mit der Prozesskostenhilfe geht das auch alles nicht so einfach). UND NIE WIEDER werden die übereilt irgendwelche halbgaren Drohgebärden und Knebelmaßnahmen in die Wege leiten.
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BGS

Da in den Arbeitsämtern und ARGES auch Menschen arbeiten, werden die meisten keine Lust haben auf zeitraubende und eventuell auch nervtötende, weitergehende schriftliche Auseinandersetzungen mit "Klienten", die sich hinsichtlich ihre Rechte genau und gut auskennen. Ein Sachbearbeiter hat ja eine geregelte Arbeitszeit und wird hoffentlich nicht Überstunden machen, um möglichst vielen einen `reinzuwürgen?

Ich nehme demnach an, daß erst einmal diejenigen Leute vom Amt mit "Maßnahmen" aller Art konfrontiert werden, von denen man sich am wenigsten Widerstand erwartet oder erhofft.
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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Spätlese

@BGS:
Sehe ich so ähnlich, vor allem haben die keine Lust sich auf nichtsbringende Streitigkeiten einzulassen, die womöglich auch noch zu ihrem Nachteil ausgehen und erhebliche Mehrkosten erzeugen. (Da explodiert dann die abgezogene Handgranate frühzeitig in der eigenen Hand und nach 2 spätestens 3 gesetzkonträren Verstößen gegen das Dienstrecht und -vorschriften gibt es sogar nicht nur einen Eintrag in der Personalakte, sondern auch ein Gespräch im Personalamt, z. B. mit dem Hintergrund ob man unter Umständen z. B. in der "Zentralarchivstelle                                                                                    Altaktei für Bewohnerparkangelegenheiten", dann womöglich in der niedrigeren Besoldungsstufe "abc" besser aufgehoben ist.

Ist mir bekannt aus dem FA-Bereich. Nur wird sowas halt nicht veröffentlicht - genau so wenig wie Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft, womöglich schlechte Beurteilungen auch nicht veröffentlichen.

(Überstunden dürfen die SB´s übrigens im Regelfall ohne schriftliche Anordnung nicht machen, selbst wenn sie das freiwillig und kostenlos wollten.)

Das Problem, was ich hier und woanders ablese sind offensichtlich 5-6 Ballungsgebiete, wo den Berichten nach ARGE-Mitarbeiter das Recht und Gesetz versuchen neu zu definieren - nach dem Motto "Wir bringen noch mehr Ersparnis und Druck als im Gesetz vorgesehen - wir füllen des Staates Kassen auf, so toll wie wir sind".

Gefördert werden solche Profilierungsneurosen sicher auch von Abmahnungen des Bundesrechnungshofes:

Z.B. erhielt jetzt namentlich die Stadt Bochum und ARGE Bochum eine Abmahnung des Bundesrechungshofes.
Inhalt: "Die gesetzlichen Regeln und Möglichkeiten der ALG-II-Gesetze gemäß SGB und der damit verbundenen Einsparpotenziale werden von den Dienststellen nur unzureichend genutzt und nicht in der erforderlichen Konsequenz umgesetzt."
Speziell die ARGE Bochum erhielt eine Abmahnung, den Themenbereich "Miet- bzw. Wohnkosten" exakt umzusetzen und auch im Toleranzbereich keine höheren Kosten als tatsächlich nur die gesetzlich genehmigungsfähigen Sätze zu bewilligen. - Zahlenbeispiele war noch angeführt: soundsoviele Bedarfsgemeinschaften - 5% zu teuer, soundsoviele bis 10% zu teuer, soundsoviele über 10/15% zu teuer..

Das ist dann wieder so was, solch ein Persilschein, wo einige sogenannte womögliche "Sadomaso-Mitarbeiter" gleich wieder ein paar cm größer werden ("hab´s doch schon immer gesagt wir sind zu lasch") und noch am gleichen Tag zighundert Briefe mit Reduzierung der Kostenübernahme, Umzugsaufforderung an ihre Kunden versenden - am Besten mit Frist "7 Tage" statt mit Frist "30 Tage".
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aian19

Zitat...., deswegen bleibe ich mal beim formellen "Sie", dass man auch auf der Strasse gegenseitig anwänden würde.

Wir sind hier aber nicht auf der Strasse, sondern in einem Internet-Forum - und in Internet-Foren gehört es halt zur Gepflogenheit, sich zu Duzen.
Aber Du darfst mich ruhig Siezen, stört mich nicht.....

Und das einem das Amt interne Dienstanweisungen auf Wunsch ausdruckt, halte ich für ein Gerücht !!! Klar findet man sowas im Internet - das wurde dann von SB´s mit einem Rest sozialer Verantwortung an entsprechende Stellen lanciert wie z.B. an Tacheles ! Sonst würde Harals von Tacheles auch keinen Aufruf dazu starten und Anonymität gewähren, wenn er sich die von jedem SB einfach ausdrucken lassen könnte...

Wenn was freiwillig rausgerückt wird, dann ist´s harmloses Zeugs, aber mit Sicherheit keine internen Dienstanweisungen - das sind aber die, auf die´s ankommt ! Und aus solchen resultiern dann ....
ZitatDetailbeispiele wie unter 1.-4. aufgezeigt stehen in keinem Gesetz, in keiner Dienstanweisung usw.. Das sind Auswüchse von Profilneuroseanfällen diverser ARGE Angestellten und Mitarbeiter.

Eben, sowas steht dann in keinem Gesetz, sondern eben in internen DA´s, die DIR mit Sicherheit nicht ausgedruckt werden. Die SB´s werden sich privat eine Kopie davon machen, um sich selbst abzusichern, mehr nicht.
Denn keiner, und glaub´ mir, wirklich KEIN SB´s wird wissentlich gegen Gesetze verstoßen und damit seinen sicheren Job riskieren.... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

BGS

What you see, is what you get - and you have seen nothing yet!

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"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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v-null

hallo bgs

Nach deinem bericht sieht es so aus, als hätte deine freundin ihren 400 E job nicht angemeldet. Das ist jetzt von nachteil, denn das wäre ein pfund , womit sie wuchern könnte- der nachweis, daß sie eine arbeit hat ist immer noch das beste argument! Aber vorsicht, dies jetzt anzumelden kann bei rückfragen des jobcenter beim arbeitgeber zu problemen führen.( Ah!- Sie haben ja schon länger gearbeitet und uns die einkünfte verschwiegen! Das ist betrug-- strafe+ rückzahlung ist jetzt angebracht!-Und tschüß, bis zum gerichtstermin- äh...natürlich müssen sie jetzt den 1E Job antreten, damit sie genug kohle haben, um die strafe und die rückzahlungsschulden abzustottern, denn da ist der freibetrag für den zuverdienst höher!)
 Wenn sie den zuverdienst schon immer angegeben hat, sollte es kein problem sein, den 1E job abzulehnen, denn sie hat das angestrebte (etappen)ziel der maßnahme ja schon erreicht.
solange man mit entwicklung, produktion und handel von waffen profite machen kann wird es kriege geben.

Karin

Hallo BGS,

ich kann deiner Freundin nur raten sich sofort an die Vorgesetzte Stelle dieses Sachbearbeiters zu wenden. Hört sich blöd an. Aber ich habe damit in einer anderen Sache Erfolg gehabt. Mit offizieller Entschuldigung des Sachbearbeiters und der Leitung. Manchmal klappt es.
Ansonsten zum Anwalt, am besten paralell. 400 € Job geht klar über 1 € Job, was sie von ihr verlangen können, ist allerdings, dass sie sich weiter um einen Fulltimejob bemüht.

Gruß
Karin
"Deine Theorie ist nicht besser als deine Praxis, und dein Körper ist nicht besser als die Nahrung die du ihm gibst" (Marge Piercy "Frau am Abgrund der Zeit")

v-null

Hallo bgs

Wenn man die gesammten beiträge so liest, bleibt nur der schluß: Wenn man schön buckelt und brav und unterwürfig ist, hat man gewisse chancen, in ruhe gelassen zu werden; wenn man nicht nur renitent ist, sondern auch zeigt, daß man sich wirkungsvoll wehren kann (da hilft manchmal auch schon die drohung mit einem anwalt- rechtsmittelbeihilfe steht einem ja zu), auch. Also sind die 1E jobs reine disziplinierungsmaßnahmen.
Sparen tut die gesellschaft durch diese maßnahmen nichts, außer wenn sie in ungesetzlicher weise als ersatz von regulärer arbeit und beim staat selber eingesetzt werden.
solange man mit entwicklung, produktion und handel von waffen profite machen kann wird es kriege geben.

BGS

ZitatOriginal von v-null
hallo bgs

Nach deinem bericht sieht es so aus, als hätte deine freundin ihren 400 E job nicht angemeldet. Das ist jetzt von nachteil, denn das wäre ein pfund , womit sie wuchern könnte- der nachweis, daß sie eine arbeit hat ist immer noch das beste argument! Aber vorsicht, dies jetzt anzumelden kann bei rückfragen des jobcenter beim arbeitgeber zu problemen führen.( Ah!- Sie haben ja schon länger gearbeitet und uns die einkünfte verschwiegen! Das ist betrug-- strafe+ rückzahlung ist jetzt angebracht!-Und tschüß, bis zum gerichtstermin- äh...natürlich müssen sie jetzt den 1E Job antreten, damit sie genug kohle haben, um die strafe und die rückzahlungsschulden abzustottern, denn da ist der freibetrag für den zuverdienst höher!)
Wenn sie den zuverdienst schon immer angegeben hat, sollte es kein problem sein, den 1E job abzulehnen, denn sie hat das angestrebte (etappen)ziel der maßnahme ja schon erreicht.

Tja, es bleibt spannend; der 400,- € Job bei einem Pflegedienst wurde von ihr stets bei der ARGE korrekt angegeben. Der Sachbearbeiter verlangte schriftlich, dass sie mit dem Arbeitgeber verhandelt, um brutto mindestens 10,- mehr monatlich zu verdienen. Der Haken an der Sache ist, dass bei einer solchen Erhöhung um 10,- brutto der AG ca. 50,- mehr an Kranken, Renten- und Pflegeversicherung zu zahlen hat. Wenn sie den AG nicht überreden kann, was angesichts der Arbeitsmarktsituation denkbar ist, soll sie zum 1,- Job antreten ab 01.11.

Das Gespräch mit dem AG liegt also noch vor ihr, werde weiter berichten.
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

LinksDenker


BGS

ZitatOriginal von LinksDenker

Das hört ich für mich an, als wollten die eine Präzidenzfall schaffen. Ich unterstelle mal, das deine Frau zu gespräch jemanden von z.B Tacheles/Arbeitslosengruppe oder eine Anwalt mit nimmt, (Also unabhängigen Dritten) um das ganze zu Dokumentieren.

Für einen Anwalt hat meine Bekannte (bei einem 400,- € - Job) keine Mittel zur Verfügung. Und sie ist geringfügig selbstständig, was Arge bekannt ist. Mehrfach war sie bei einer Arbeitsloseninitiative, dort scheint die Qualität der Beratung durchaus zu variieren, und den schriftlichen Widerspruch, den der Sachbearbeiter nicht annehmen wollte haben wir auf Basis des weiter vorne im thread veröffentlichen, hervorragend geeignetem Mustertextes verfasst. Bisher hat sie sich keine Kopien von dem Vorgang gemacht, habe ich ihr nun zu geraten.

Schönes Wochenende!

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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Karin

Hallo BGS,

mit dem Einkommen dürfte deiner Freundin doch eine kostenlose (bzw. !0 € Rest Staat) Beratung zustehen. Da sollte sie sich doch noch einmal erkundigen. Sonst gebe es noch die Möglichkeiten der Rechtspflege.

Alles Liebe
KArin
"Deine Theorie ist nicht besser als deine Praxis, und dein Körper ist nicht besser als die Nahrung die du ihm gibst" (Marge Piercy "Frau am Abgrund der Zeit")

Regenwurm

so mal als beispiel
Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle - //www.oera.hamburg.de
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