Rechtsauslegung des Tages: Arbeitnehmerüberlassung

Begonnen von Rappelkistenrebell, 18:41:47 Do. 31.März 2016

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Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 01.04.2016, Seite 8 / Ansichten

Rechtsauslegung des Tages: Arbeitnehmerüberlassung

Ein freiberuflicher Kameramann bekommt kaum Aufträge. Kaum gründet er eine Leiharbeitsfirma und verleiht sich selbst, brummt der Laden und er hat eine Vollzeitbeschäftigung. Was klingt wie eine Geschichte mitten aus Absurdistan ist wahr und zeigt den Unsinn und den Missbrauch von sogenannter Arbeitnehmerüberlassung.

Zuerst war der Kameramann bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender als freier Mitarbeiter beschäftigt, wie der DGB-Rechtsschutz am Donnerstag über ein Verfahren am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein berichtete, in dem im Dezember vorigen Jahres ein Urteil gesprochen wurde. Nachdem er nur wenige Aufträge von dem Sender erhielt, signalisierte dieser, dass er als Leiharbeiter häufiger eingesetzt würde. Also verlieh der Mann sich selbst, indem er eine Leiharbeitsfirma gründete, dessen Geschäftsführer er auch war. Und auf einmal gab es Arbeit für ihn. Er wurde in Vollzeit eingesetzt. Nach einigen Jahren machte er geltend, dass er faktisch ein Angestellter des Senders sei und klagte auf Festanstellung.

Aus zwei Gründen gab das Gericht dieser Auslegung recht. Der eine betrifft Tausende Leiharbeiter: Der Mann war den Weisungen der Rundfunkanstalt unterworfen, diese stellte seine Arbeitsausrüstung, er war in die Arbeitsorganisation eingebunden. Der zweite ist spezieller: Er durfte sich nicht selbst verleihen, da er Geschäftsführer seiner Firma war. Das »Arbeitnehmerüberlassungsgesetz« gelte aber nur für Beschäftigte von Verleihunternehmen. Da alle Beteiligten von seiner Position wussten, konnte ihm daraus allerdings kein Vorwurf gemacht werden. Und das Gericht geht noch einen Schritt weiter: Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, da er dies nur getan habe, um überhaupt seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. (cwr)

Quelle

https://www.jungewelt.de/2016/04-01/034.php
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