Makler darf für Wohnungs­besichtigung keine Gebühr verlangen

Begonnen von dagobert, 21:26:39 Mo. 27.Juni 2016

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dagobert

ZitatMakler darf für Wohnungs­besichtigung keine Gebühr verlangen
Unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Makler für die Besichtigung einer Wohnung keine Gebühr von rund 35 Euro zu verlangen darf.
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Stuttgart_38-O-1016-KfH_Makler-darf-fuer-Wohnungsbesichtigung-keine-Gebuehr-verlangen.news22774.htm
"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

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