Wie soll ich mich dem Jobcenter gegenüber Verhalten? - Berufspraktikum ab 01.08

Begonnen von 101, 22:13:13 Mi. 13.Juli 2016

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101

Hallo Leutz,

Brauche mal ne Info! Ich hab ne Weiterbewilligung vom Jobcenter bis Ende des Jahres erhalten...nun beginne ich am 01.08.2016 ein Berufspraktikum (1.Jahr) im sozialen Bereich, mein erstes Gehalt (nicht viel) bekomme ich Anteilig zum 15.08., das ist Definitiv weniger als das was ich vom Jobcenter erhalte zum 31.07. bzw. zum 29.07.
Meine Frage nun: Was passiert, wenn ich dem Jobcenter morgen bestätige, dass ich zum 01.08 ins Praktikum gehe, bekomme ich dann zum 31.07 kein Geld vom Amt, weil ich am 15.8 anteilig Gehalt von meiner Praktikumsstelle bekomme?? Wenn ja, wie soll ich dann meine Miete und Essen bezahlen?? Also wie soll ich mich dem Amt gegenüber richtig Verhalten??
Für Antworten bin ich euch Dankbar!  8)

VG 101

mousekiller

Es gilt das Zuflußprinzip! Informiere das JC davon. Die dürfen erst anrechnen, wenn sie wissen, wieviel genau du bekommst. Nicht vorher. Eine Einstellung der Leistungen vorher wäre rechtswidrig. Dagegen kannst du sofort per einstweiligen Rechtsschutz klagen, da dein soziokulturelles Existenzminimum unterdeckt wäre.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

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