Die Jobcenter und die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft.

Begonnen von dagobert, 16:13:45 Mo. 11.Februar 2019

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dagobert

ZitatDie Jobcenter und die ,,angemessenen" Kosten der Unterkunft. Hoffnung auf höhere Zuschüsse durch neue Entscheidungen des Bundessozialgerichts

Gerade in den zurückliegenden Monaten hatten wir wieder einmal eine ,,Hartz IV-Debatte". Dabei ging es auch und vor allem um die Frage, ob und wie man das Grundsicherungssystem (SGB II) weiterentwickeln sollte und könnte. Auch das vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur Frage der verfassungsrechtlichen (Nicht?-)Zulässigkeit von Sanktionen wurde und wird diskutiert.

Man sollte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Grundsicherungssystem nicht nur Arbeitslose bzw. Langzeitarbeitslose absichern soll, die immer im Zentrum der ,,Hartz IV-Debatten" stehen. Die bilden sogar nur mit mehr als 1,4 Mio. Menschen eine Minderheit der insgesamt 5,9 Mio. Menschen, die in ,,Bedarfsgemeinschaften" leben (müssen). Und auch die vieldiskutierten 424 Euro für einen Alleinstehenden pro Monat sind nur ein Teil der Hartz IV-Leistungen. Als zweite wichtige Säule der Grundsicherung ist die Übernahme der ,,angemessenen" Wohnkosten für die Leistungsbezieher zu nennen.
weiterlesen:
http://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/02/01/die-jobcenter-und-die-angemessenen-kosten-der-unterkunft/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Bundesweite Aufstellung über unangemessene KdU als Antwort auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf

Bundesweit zahlten in 2017 demnach 18% aller Bedarfsgemeinschaften einen Teil der Miete aus dem Regelsatz.
Die Tabelle schlüsselt auch zwischen Bundesländern und Landkreisen auf, Daten vor 2011 liegen allerdings nicht vor.

gefunden im aktuellen Thome-Newsletter
www.tacheles-sozialhilfe.de
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Zitat5. Wohnkostenlücke: Bundesregierung antwortet zur Wohnkostenlücke bei den Unterkunfts- und Heizkosten 2021
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Die "Wohnkostenlücke" bei der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (BT Drs. 20/3018) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (BT Drs. 20/2691). Danach belief sich die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2021 insgesamt auf rund 437 Millionen Euro.

Im Jahresdurchschnitt 2021 überstiegen die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten den Angaben zufolge in rund 399.000 Bedarfsgemeinschaften, wie es in der Antwort weiter heißt. Bezogen auf diese Bedarfsgemeinschaften betrug die durchschnittliche Differenz danach 91 Euro.

Mehr dazu unter: https://t1p.de/te51q Antwort der Bundesregierung: https://t1p.de/2sfke

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-41-2022-vom-23-10-2022.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

ZitatAngemessenheitsfiktion in den Unterkunftskosten - Für das Jahr 2021 und 2022 jetzt Überprüfungsanträge stellen!
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Wurden in den Jahren 2021 und 2022 die Unterkunfts- oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe anerkannt, ist es jetzt Zeit Überprüfungsanträge zu stellen, um rückwirkend die Leistungsansprüche zu sichern. Das betrifft Menschen aus dem SGB II/SGB XII und sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG.
Mehr dazu mit Musteranträgen auf der Tacheles-Seite: https://t1p.de/946u9

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-48-2022-vom-04-12-2022.html
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counselor

ZitatKdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen
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Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich die mir bekannten bundesweiten KdU Richtlinien, diese gibt es hier: https://t1p.de/ixqj
Diese müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Ich mochte euch daher bitten, schaut in der Liste nach und wenn ihr aktuelle Zahlen für KdU-Richtlinien/MOG-Werte habt, übersendet diese bitte.

Dann habe ich eine Bitte an einen Menschen, der oder die zeitliche Kapazitäten frei hat. Vielleicht kann sich jemand von euch vorstellen, sich diese Liste vorzunehmen und jede Richtlinie, die älter als 2023 durch eine Internetrecherche auf Aktualität zu prüfen. Dabei kann folgendermaßen vorgegangen werden: Einfach den Namen des jeweiligen Jobcenters zusammen mit den Begriffen ,,KdU – Richtlinie", ,,MOG" oder ,,KdU Verwaltungsanweisung" o.ä. in eine Suchmaschine eingeben. Aus dem Ergebnis ein Pdf-Dokument erstellen. Bei der Bezeichnung der Datei dann nach dem Muster: ,,KdU xxx (Stadt/Kreis nennen) – und dann Datum zB. 1.1.2023 vorgehen und die Datei so abspeichern. Dann entspricht es meinem Schema und kann ohne viel Arbeit von mir weiterverwendet werden.
Diese KdU Werte sind für viele Betroffene und auch BeraterInnen von enormer Wichtigkeit und die Datenbank zu pflegen ist richtig viel Arbeit, dabei könnte ich sehr gut Hilfe gebrauchen. Also Freiwillige vor. Wer Richtlinien bzw. MOG-Werte hat, kann die auch über den anonymen Upload oder mit normaler Mail schicken.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-06-2023-vom-12-02-2023.html
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