Einmaliger Bedarf für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte

Begonnen von counselor, 19:18:09 So. 18.Dezember 2022

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counselor

ZitatDie Bundesregierung will die Einführung eines zusätzlichen einmaligen Bedarfs für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte prüfen
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Dann möchte ich auf eine sogenannte Protokollerklärung der Bundesregierung hinweisen, nach der die Bundesregierung die Einführung eines zusätzlichen einmaligen Bedarfs für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte, wie zum Beispiel Kühlschränke und Waschmaschinen ("Weiße Ware"), prüfen will. (
https://dserver.bundestag.de/btp/20/20071.pdf, S. 8353f.

Dazu ein kurzer Kommentar: eine solche Änderung ist überfällig. Sie wurde bereits vom BVerfG im zweiten Regelsatzurteil 2014 gefordert, eine lieblose Umsetzung erfolgte im § 21 Abs. 6 SGB II zum 01.01.2021 und jetzt in § 30 Abs. 10 SGB XII N zum 1.1.2023 im SGB XII. Wenn das nicht normativ ins Gesetz gegossen wird, werden - vielleicht - solche einmaligen Bedarfe durch das BSG in 4 – 6 Jahren entschieden werden. Grade im SGB II wird die dahingehende seit 2021 geltende Rechtslage durch gegenteilige Dienstanweisung der BA zu § 21 Abs. 6 SGB II ausgehebelt. So die fachlichen Weisungen der BA: https://t1p.de/isen
Daher ist eine dahingehende Änderung sinnvoll, geeignet und notwendig. Aber bitte nicht nur für Elektrogeräte, sondern für jede Form einmaliger Bedarfe, deren Kosten sich oberhalb von rd. 20 % des Regelsatzes der beantragenden Person belaufen.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-50-2022-vom-18-12-2022.html
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