Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Begonnen von MKnecht, 10:59:00 Di. 21.März 2023

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MKnecht

Hallo miteinander ich hätte da ne kurze Frage. Der Antrag auf Würgergeld ist durch jetzt bekam ich mit dem Bescheid ein weiteres Pamphlet indem steht Aufnahme vermittlungsrelevanten Daten...das kapier ich noch mit ,,was hast du blöde,faule Sau in den letzten Jahren gemacht Schuldbildung usw kann man ja hinschreiben.

Nur so quasi auf der letzten Seite wollen die einem dann nochmal ne Unterschrift ausm Kreuz leiern für ,,Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung" für potentielle Arbeitgeber usw...

Muss man das unterschreiben um nicht sanktioniert zu werden oder kann ich den Wisch gemütlich das Klo runterspülen?

Schöne Grüße

Onkel Tom

Kannst Du mal bitte die Fragen, die in diesem Wisch gestellt werden, hier rein stellen ?
Sowas gehört nicht ins Klo versenkt sondern hier analysiert, damit klar wird, was BA
wissen "sollte" und zu was sie dich am Popo küssen dürfen.
Villeicht fällt uns ja noch eine totalverweigernde Antwort dazu ein..

Mit solidarischen Grüßen Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: MKnecht am 10:59:00 Di. 21.März 2023Nur so quasi auf der letzten Seite wollen die einem dann nochmal ne Unterschrift ausm Kreuz leiern für ,,Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung" für potentielle Arbeitgeber usw...

Muss man das unterschreiben um nicht sanktioniert zu werden oder kann ich den Wisch gemütlich das Klo runterspülen?
Hier einstellen ist besser.

Eine Datennutzung (egal in welcher Form) bedarf zu ihrer Rechtmäßigkeit entweder einer gesetzlichen Grundlage oder einer vom Betroffenen erteilten Einwilligung.
Wenn eine Einwilligung verlangt wird, darfst du davon ausgehen, dass eine gesetzliche Grundlage für die beabsichtigte Nutzung nicht existiert.
Die Einwilligung ist freiwillig, gegen Sanktionsversuche in dem Zusammenhang sollte also rechtlich vorgegangen werden.

Ganz allgemein zu Datenschutz-"Einwilligungen" und wann die (un)wirksam sind:
https://www.it-recht-kanzlei.de/wann-ist-eine-einwilligung-freiwillig-nach-dsgvo.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Ok, vielen Dank für den Einblick.

Da es sich hauptsächlich um Bezugsrevelante Datenerfassung handelt kannst Du alles entsprechend
ausfüllen aber bei folgenden Dingen doch mit Vorsicht genießen..

Zu den Fragen möglicher gesundheitlichen Einschränkungen :

Befunde werden selbstverständlich nicht beigefügt ! Was Frecheit, grenzt ja schon an strafbarkeit
gemäß § 203 StGB. Hinzu kommt noch die Druckmache bei den Ausfüllhinweisen.. Müsste eigendlich
rechtlich gerügt werden. Unbedingt Kopie davon sichern !

Bei der Frage nach was Du hast, nur oberflächliche Beschreibung eintragen, wie z.B. "kann nicht
schwer tragen" oder halt nur das, was sichtbar ist z.B. "linker Arm gelähmt".
Diagnosebezeichnungen und plüschologische Wehwechen gehen SB nichts an, wie auch deine Konfession.
Da ein tröstendes "Keine Angabe" eintragen.

Im Falle vorhandener "gesundheitlichen Einschränkungen" sollte es schon bekundet werden, um nicht
jeden Drecksjob nachgehen zu müssen. In wie weit genau, geht nur dem medizinischen Dienst was an.
Der würde dann auch zur "Feststellung gesundheitlicher Einschränkungen" eingeschaltet werden.

Fragen zu Familie und Migrantenstatus sind auch ok.

Hast Du keine Kinder, bitte auch bei der ersten Frage danach "Habe keine Kinder." eintragen, um
nachträgliche Modifizierbarkeit vor zu beugen (Anlage 2 = einmal Querstrich..)

Zu deinem beruflichen kannst Du auch alles angeben, da eh irgendwo schon gespeichert aber villeicht
falsch und damit korregierbar. Deine Hobbys sind allerdings wieder Privatsache. Entweder "keine Angabe"
oder Angabe, wenn Du beruflich darauf einsteigen willst. Lebenslauf aus Bewerbungsmappe und Angaben
im Fragebogen sollten übereinstimmen. nicht mehr oder weniger

Zu deinen beruflichen Plänen kannst Du die Ankreuzfragen offen beantworten und
in der Textzeile ein Ziel wie z.B. "Weiterbildung in Richtung ... " eintragen

Jo, die wollen auch wissen, was Du willst und desto fester das bei dir sitzt desto weniger
Rumexperimentiererei via Maßnahmen, was Du eventuell machen könntest..


Achtung !

Zu den Angaben deiner Kontaktdaten und der Absatz auf dem Datenschutz - Einverständnis, das deine
Kontaktdaten an "potentiellen Arbeitgeber" weiter gereicht werden dürfen, diesen Absatz komplett
durchstreichen und darunter "Begründung und Alternative zu dieser Streichung wird nachgereicht."
eintragen.

Deine Kontaktdaten in der Datenschleuder werfen ? Nee blos nicht und dazu müsse ma noch ein paar
Zeilen einfallen lassen, damit SB nicht auf den Trip "Vermittelbarkeit nicht vorhanden" kommt.

Nun zu der subtilen Nötigung auf "vollständige" Angaben zurück zu kommen.

Ich würde mir eine E-Addy und ein Handychip nur zu solchem Zwecken zulegen
und angeben, damit kein Aussitzen der Bearbeitung durch SB erfolgt.

Dann würde ich es auf den Erstkontakt ankommen lassen und die Löschung der
E-Addy und Handytel. klar machen. Tel.Hausanschluss = grundsätzlich ein Querstrich

So würde ich das machen, wenn ich kein Bock auf Jurazank habe.

Hast Du den Freiraum, eine Aussitzung durch zu stehen, würde ich mich beim
Datenschutzbeauftragtem des Bundes beschweren. Die Ausfüllhinweise sind echt
der Hammer.

Willst Du die harte Nummer gehen, kannst Du Handy-Tel auch ein Querstrich
ziehen und bei E-Addy "Ich bin unter meiner Postanschrift erreichbar." eintragen

Meine Frage dazu, wie willst Du damit umgehen (von schleichend begradigen bis
via Verfahren JC auf die Finger kloppen.."


Ps. dagobert könnte der Wisch auch interessieren  ;)


Lass Dich nicht verhartzen !

MKnecht

Hey OnkelTOM

Ich bevorzuge die sanfte Methode, kann mir zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen kaum Rechtstreitigkeiten leisten.

Wenn du magst kannst es dem User Dagobert gerne schicken.

Schöne Grüße und ein schönes Wochenende.

MKnecht

Onkel Tom

Oki.

Ich habe dazu noch mal dagobert gefragt, was er denn davon hält und
kommt zum gleichen Ergebnis, das anhand aufgebauter Drohkullisse eine
Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten was erreichen könnte.

Nun gut, da Du die "sanfte Methode" fahren willst, drösel ich die nächsten
Schritte beziehungsweise Möglichkeiten noch mal auf..

Was würde passieren, wenn alles so ok sei und eingewilligt werden würde :

Anhand der Freigabe deiner Kontaktdaten laut zweiten Absatz in der
Datenschutzeinwilligung, kannst Du damit rechnen, von viel lästiger Post, Anrufe
bis hin zu dubiosen Angeboten (auch von Krimminellen) belästigt zu werden.

Passiert sowas, nichts in die Tonne werfen, sondern als Belegmaterial zur
Aufforderung von Änderungen fest halten.
Die Freigabe deiner Kontaktaddy ist einfach nur Scheiße und bereitet viel Ärgernisse
von Werbung bis Identitätsdiebstahl.

Ich würde jedoch den zweiten Absatz streichen und dem Mobcenter ca. 3 Tage später
folgende Zeilen nachweisbar zukommen lassen.


ZitatSehr geehrte Sachbearbeitung.

Wie sie aus meiner Datenschutzeiwilligung ersehen können, habe ich den zweiten Absatz
in der Datenschutzeinwilligung vom TT.MM.JJJJ gestrichen.

Ich bin also keineswegs damit einverstanden, das mich jeder, der im Bewerberportal
schaut unbehelligt mit mir Kontakt aufnehmen kann, beziehungsweise meine Kontaktdaten
erfassen und damit möglicherweise Unfug treiben kann.

Ich erlaube Ihnen jedoch, mein Bewerberprofil in annoymer Form im Bewerberportal der
Bundeagentur für Arbeit zu veröffentlichen, damit mich "potentielle Arbeitgeber" über
Ihr Bewerberportal zu Bewerbung auffordern können, beziehungsweise Vermittlungsvorschläge
möglich sind. Weiter bitte ich Sie, mir ein Ausdruck zum Inhalt meines Bewerber-Profil
zu zu senden.

Mit freundlichen Grüßen..

Bitte noch mal auf Rechtschreibung prüfen..


Zur Angabe von Telefonnummern und E-Mail :

Du kannst dazu ein Handychip und E-Addy nur zu diesem Zweck klar machen und
angeben. Sollte es sich später heraus stellen, das SB diese Angaben zu deinen
Ungunsten ausnutzt, wie z.B. Hat Haare auf den Zähnen am Telefon, lässt sich
das Problem durch Löschaufforderung ratzfatz lösen.


Zur Aufforderung Befundunterlagen mit zu schicken:

Nix mit schicken und schauen, ob darauf vom JC noch was kommt.
Wenn sie weiter Druck dazu ausüben sollten, was ich jedoch wenig glaube,
kommt es darauf an, ob dein Bürgergeld (Bewilligung) verschleppt wird.

Wen ja, ist der Tatbestand der Nötigung beziehungsweise der Versuch der
Ausspähung von Privatgeheimnissen erfüllt und kann strafrechtlich verfolgt
werden. Also einfach Aufforderungen des Nachreichen von Befunden ignorieren.

Soo, ich hoffe Du kommst damit erst mal weiter und drücke dir die Daumen.
Und bitte Mobcenterkram nie entsorgen, sondern chronologisch archivieren..

Mir wollte das JC mal Ärger machen für eine Sache, die 6 Jahre her ist.
Haben wohl damit gerechnet, das "Harzie" das nicht mehr nachvollziehen kann
beziehungsweise schlampig zu JC-Dialogen sei aber denkste, nix mit ca. 2000
Euronen ergaunern  8)

Schönes WE
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 14:08:40 Sa. 25.März 2023Ich würde jedoch den zweiten Absatz streichen
In dem Fall braucht die Einwilligung überhaupt nicht unterschrieben werden, da die Unterschrift dann keinen Sinn ergibt.

Zitat von: Onkel Tom am 14:08:40 Sa. 25.März 2023Ich erlaube Ihnen jedoch, mein Bewerberprofil in annoymer Form im Bewerberportal der Bundeagentur für Arbeit zu veröffentlichen
Das entspricht ohnehin der gesetzlichen Regelung, muss also nicht extra erlaubt werden.
Die Einwilligung ist nur für die nicht anonymisierte Datenverwendung erforderlich (§ 40 Abs. 3 SGB III).
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Ok, ich dachte anbei an Vorbeugung gegen den nächsten Bluff
des JC a la "Dann sind Sie ja nicht vermittelbar.."
Lass Dich nicht verhartzen !

MKnecht

Ich danke euch für die Unterstützung man wird sehen was da noch für ,,tolle" Sachen auf einen zukommen.

Irgendwie schon alles sehr nervenaufreibend.

Sobald es neue Gemeinheiten gibt schreib ich nochmal.

Onkel Tom

Da musst Du selber auch in die Puschen kommen, statt darauf zu warten,
welche Überraschungen das JC noch so für dich hat. Solange Du nur
passiv abwehren willst nutzen Dir die Ratschläge hier absolut nichts..

Der Bequemlichkeit halber, kannst Du auch nach dagoberts Vorschlägen
agieren und ein möglicher Bluff vom JC a la "Dann sind sie ja nicht
vermittelbar" kontern.

Schönen Sonntag  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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