psychiatrischer aa-dienst schiebt teure alos auf sozi ab

Begonnen von flipper, 21:36:48 Mi. 24.August 2005

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flipper

falls jemand einladungen vom aamt zu solchen untersuchungen kriegt, obwohl die bfa/lva für reha (umschulung) und rente für ihn zuständig ist, ROTER ALARM und schilde hoch.

ziel ist dann euch als erwerbsunfähig aufs sozi abzuschieben... es sei denn natürlich das käme euch besser.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

pagix

oh wooow, hat die BFA ne neue Strategie entwickelt um die Statistik erneut zu frisieren!?

Läuft die Anrufaktion überhaupt noch? Man hört gar nichts mehr davon.
Du bist Deutschland,
Du bist Bananenrepublik ...

Spätlese

Die sog. "Medizinisch-Psychologischen-Dienste" (ggf. mit psychatrischer FA) diverser Behördenstellen sind aber keine neu geschaffene Stellen, gab´s in der BRD "schon immer".

Mögliche Vorauswahl- bzw. Selektionsaspekte können u. a. sein:
- Ist der Kunde bzw. "Patient" auf Grund seines gesundheitlichen und geistigen "Allgemeinzustandes" überhaupt vermittelbar???
- Kommt uns der (evtl. unvermittelbare) "Patient" als Sozialamtskunde bzw. als Erwerbsunfähigkeitsrentner evtl. wieder billiger???
- ist der "Patient" bzw. "Kunde" auf Grund z. B. gewisser Auffälligkeiten, Ausfallerscheinungen, Handgreiflichkeiten, anderer Delikte überhaupt noch gesellschaftstauglich - oder muss die Gesellschaft evtl. vor ihm behütet werden? Z. B. durch irgendeine Form der sog. "betreuten Unterbringung" - z. B. am Besten in total abgelegene Fachkliniken wie H... für jüngere Patienten oder A... für ältere Patienten.

Je nach dem, welches "Konfliktbewältigungspotenzial" benötigt wird. So z. B. nennt sich dass dann.

Ganz sicher können Sie sein, dass eher die vorbeschriebenen Klienten bei etwaigen Ausfallerscheinungen bzw. Krankheitsbildern dem MPD (zwangs-)zugeführt werden, wobei ergänzende Untersuchungen bzw. Diagnosen, Auswertungen und Bestätigungen noch zusätzlich von unabhängigen med. Instituten, Kliniken und sogar der Gerichtsmedizin, also der Pathologie erstellt werden.

Da hat man dann ggf. bei bestätigten Diagnosen ganz schlechte Karten. Kann in ganz krassen Fällen zur Entmündigung bzw. der Bestellung eines Vormundes führen - oder z. B. können auch noch nicht mündige Kinder dieses betroffenen "Patienten" in offene oder geschlossene Heime überstellt werden.

Kurz und gut:
Die Durchführung dieser Maßnahme bedeutet u. U. ungefähr das, was in unsäglicher Zeit das auf "der Spitze stehende Schwarze Dreieck" bedeutete = "Asozialer", oder der zusätzlich verwendete blaue Schriftzug auf weißem Grund, wo drauf steht = "Irrer".

---

Dann gibt es - meiner bescheidenen Meinung nach - auch Kunden, die garantiert nicht in diese Richtung gelangen. Warum? Es gibt ja auch jetzt Arbeitslose die bislang 20 oder 30 Jahre durchgehend gearbeitet haben und somit hier die Diagnose "Erwerbsunfähig" schlicht und ergreifend viel zu teuer käme.
Wer nämlich 20 oder 30 Jahre emsig gearbeitet hat, der bekommt ja regelmäßig von der Rentenanstalt seine Rentenentwicklung (kann sich auch jeder anfordern). Da steht dann z. B. (BEISPIEL!!!)  drin: "Beim jetztigen Rentenverlauf erhalten Sie bei Erreichung des 65. Lebensjahrs eine Altersrente von 1635,28 €uro monatlich".

Da drunter steht dann als nächste Postition:
"Sollte beim heutigen Rentenverlauf der Fall der Erwerbsunfähigkeit eintreten, so erhalten Sie ab Eintritt der ERwerbsunfähigkeit eine monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente von 1020,17 €uro."

(Zwischenanmerkung:
Das sind durchaus realistische Zahlen. Wer irgendwann mal mit 14 oder 15 eine Ausbildung begonnen hat und lückenlos im mittleren Verdienstbereich + Überstunden usw. 25, 30 Jahre gearbeitet hat bekommt das. Bitte nicht mit mir schimpfen wenn der eine oder andere evtl. nur z. B. 177,20 €uro Rentenanspruch bzw. eine Erwerbsunfähigkeitsrente von z. B. 99,18 €uro hat, ich kann nichts dafür - lassen Sie sich die Richtigkeit meiner Zahlenspiele evtl. vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger bestätigen.)

Weiter im Text:
Solche "monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente von 1020,17 €uro", die ja aus entsprechenden Krankheitsverläufen, Diagnosen und Attesten entstehen können, sind einfach ZU TEUER - da ist es dann BILLIGER, den "Patienten" weiter "Kunde" bei HATZ-IV sein zu lassen.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

LinksDenker

Zynissmuß: Wenn es nach SToiber geht, werden alle Linkswähler Zwangsvorgeführ.

Wunsch: Mal alle Politiker Zwangsvorführen, mit der Schwerpunktuntersuchung auf Asoziale Untriebe.

Spätlese

Zitat:
Wenn es nach SToiber geht, werden alle Linkswähler zwangsvorgeführt

Nicht nur DIE sondern z. B.:
- auch alle Nichtbayern
- auch alle Nicht-Weißwurstesser
- auch alle Frustrierten
- auch sowieso alle Ostdeutschen (mir fällt da gerade jemand ein.)

:-)

Aber mal im Ernst:
Die Zahl der (Zwangs-)Vorführungen beim MPD "soll" in 2005 momentan ca. 15% höher sein als 2004.

Ein bedenklicher Trend - wobei ich noch ermitteln muss, mit welchem Ergebnis die höhere Zahl der sog. "medizinisch-psychologischen Begutachtungen" ausgegangen ist.

Werde nachhorchen und ggf. wieder berichten.

Solche Untersuchungen und Begutachtungen sind mit Sicherheit das Letzte was man sich wünschen kann.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Carpe Noctem

ZitatOriginal von Spätlese
Die Zahl der (Zwangs-)Vorführungen beim MPD "soll" in 2005 momentan ca. 15% höher sein als 2004.

Das erscheint mir wie die "zwangsläufige" Folge des Flächen deckend eingeplanten sog. "Profiling". Jetzt ist klar in welche Richtung die Reise geht:

1. Profiling bei AA und Zwangsarbeitsstellen
2. MPD Standarduntersuchungen
3. Selektion durch Pathologisierung
4. Abschiebung aussortierter Hartzer ins "Sozialgeld" (... und tschüss...)
5. Entmündigungsverfahren..................

Heil Stoibie......... oh - jetzt krieg ich Klöppe.........

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Spätlese

@CarpeNoctem:
Nun gut, an Meister Stoiber würde ich das nicht unbedingt festmachen - ich bin nur auch auf den Kommentar von Linksdenker eingegangen.

Die MPD gibt es eigentlich schon etwa seit Kaisers Zeiten. Nur das das in grauer Vorzeit mit anderen Mitteln gehandhabt wurde und sich dann u. a. "Fürsorge", "Irrenhaus", "Nervenheilanstalt" und "Sanatorium" nannte. Amtsärzte gibt es auch schon seit jeher in allen möglichen Aufgabenbereichen - eine Sache die gewachsen ist.

Aber ansonsten ist die Betrachtungsweise genau richtig.

Anhand amtszugänglicher Datenmassen aus zig Bereichen wird das persönliche Profil ermittelt.

MPD-Reihenuntersuchungen?:
Solange dieser Zinnober intern mit durchschnittlich 3000-6000 Euro pro Aspirant bewertet wird (also inkl. irgendwelcher Labortests, Sonderuntersuchungen) glaube ich das nicht. Oder doch? Vielleicht fehlt ja gerade deshalb überall das Geld?
Kommen aber nun in Kombination äußerliche Auffälligkeiten dazu, oder evtl. gesundheitliche Geschichten mit evtl. Psychodefekten und/oder Drogen/Medikamenten/Alkmissbrauch oder Straftaten - tja, da ist man heute mitunter in 4-6 Wochen bei den netten Damen und Herrn im weissen Kittel (bildlich) mal ein paar Stunden zu Besuch (schon im Vorraum werden Sie und Ihr Verhalten mitunter über Spiegel und getarnte Kameras observiert).

Was dann passiert ist eine Sache der Untersuchungsergebnisse und der Kostenalternativen.
Sieht man, dass der "arme Patient" nicht vermittelbar ist und Sozialrente bzw. Sozialerwerbsunfähigkeitsrente billiger ist als HATZ, schon wird er dahin abgeschoben - weniger Kosten und ein Arbeitsloser auf dem Papier weniger.

Entmündigungsverfahren: Das geht dann zum Glück NOCH nicht ganz so einfach. Da müssen schon etliche Komponenten gleichzeitig gegeben sein.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Spätlese

Vielleicht ganz interessant dazu (diese "Stückzahl" des sog. vereinfachten Verfahrens kannte ich bislang noch nicht):

WDR-Texttafel 118 vom 05.01.2006

Zwangseinweisungen werden überprüft
Die Praxis der Zwangseinweisungen in psychatrsiche Krankenhäuser in NRW kommt auf den Prüfstand. Das kündigte Gesundheitsminister Laumann (CDU) an. Jährlich würden rund 20.000 Menschen gegen Ihren Willen in die Psychatrie eingewiesen, weil Sie selbstmordgefährdet seien und andere bedrohten.

Dies bedeute einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte und müsse die absolute Ausnahme bleiben, so Laumann. Kommunen sollten ihr Hilfesystem vor Ort untersuchzen und verbessern. Das Land gibt dazu Arbeitshilfen (eig. Anm.: also wohl Durchführungsvorschriften) heraus.

***

Warum wird diese im Prinzip noch aus Kaiserzeiten stammende Praxis erst jetzt und nur in NRW überprüft??? Sind bestimmt die hohen Kosten, die den Schuh drücken lassen ...
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Carpe Noctem

ZitatOriginal von Spätlese
Warum wird diese im Prinzip noch aus Kaiserzeiten stammende Praxis erst jetzt und nur in NRW überprüft??? Sind bestimmt die hohen Kosten, die den Schuh drücken lassen ...

Na ja, zur Zeit haben die KK Mitgliederschwund bzw. durch die Massenentlassungen kann die Kohle nicht mehr so verschleudert werden wie seit Kaisers Zeiten üblich.

Grundlage der Zwangseinweisung ist das PsychKG (Gesetz über Hilfen, bla... für Psychisch Kranke usw.),worin festgelegt ist dass man bei "akuter Selbst- oder Fremdgefährdung" bis zu 6 Wochen ohne Gerichtsurteil in die geschlossene Station einer entsprechenden Landesklinik gesperrt werden kann. Der Paragraf dazu ist aus Kaugummi, aber:

1. Die Klinikleiter und Oberärzte erlangen meist ein sehr hohes Dientsalter, ebenso wie die zuständigen Richter. Oft ist man in beiden Institutionen verbeamtet gewesen oder zumindest seiner Anstellung ähnlich sicher. Man hat Zeit gute Connex zu knüpfen und "man vertraut sich fachlich", was zu deutsch heisst, der Doc ruft beim Gericht an, meldet eine Einweisung und bekommt die Richterliche Verfügung den Patienten 6 Wochen lang in der Geschlossenen mit Haloperidol vollzupumpen, ohne Ausgang, Rasierzeug und Zahnbürste. Der Sozialarbeiter darf evtl. mal Seife und Shampoo für den Sedierten kaufen, aber da entstehen immer auch Kostenfragen und als "Sui" hat man oft nicht die Taschen voll Geld. So kommts dann dass man nach den 6 Wochen etwas banal ausgedrückt ziemlich durchgebracht ist und entsprechend nicht mehr recht klarkommt draussen. Kenn ich von der Klapse wo ich seinerzeit gearbeitet habe. Die Ärzte fressen auch gerne ihre Giftschränke selber leer und heben öfters einen da drauf.

2. Die Psychiatrie ist gewinnorientiert, d.h. es wird standardtechnisch dafür gesorgt, dass eine "Drehtürpsychiatrie" entsteht:
Man entlässt alle Pateinten halb therapiert und oft mehr schlecht als recht auf irgendwelche Nuroleptika, Antidepressiva und / oder Lithium eingestellt wieder aufs Leben los, nicht selten ohne für die Nachsorge zu sorgen. Nachsorge ist bei der Suchttherapie z.B. für Alks obligat, aber hab mal eine "Persönlichkeitsstörung aus dem Schizophrenen Formenkreis, ICD10, Nümmerchen XYZ.36 a oder sowas in der Art... Man sieht sich halt öfter mal wieder. Wenn der Richter einmal gesagt hat "6 Wochen Geschlossene wegen Suiversuch", dann sagt er auch ein 2. und 3. Mal ja. Die Klinik hat ergo nur Erfolg wenn die Patienten krank bleiben bzw. wiederholt Symptome bekommen.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

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