Misshandlungsskandal Coesfeld: Entlassung eines Offiziers angeblich unrechtmäßig

Begonnen von Kater, 17:38:53 Fr. 16.September 2005

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Kater

ZitatCoesfeld: Entlassung eines Offiziers unrechtmäßig
Verwicklung in Misshandlungs-Skandal
Ein wegen Misshandlungen an Rekruten in Coesfeld entlassener Stabsunteroffizier der Bundeswehr hat im Streit mit seinem Arbeitgeber einen Etappensieg errungen. Es bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entlassung.

Bundeswehr in Coesfeld
Diese Entscheidung traf das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag (16.09.05) in einem Eilverfahren. Dem Stabsunteroffizier, der einen Rekruten unter anderem geschlagen und getreten haben soll, sei nicht ausreichend Raum zur Verteidigung gegeben worden. Die Entlassung wurde ausgesetzt.

Der Stabsunteroffizier war nach den spektakulären Enthüllungen über Rekrutenmisshandlungen in der Coesfelder Freiher-vom-Stein-Kaserne von einem anderen Soldaten belastet worden und auf der Grundlage dieser Aussagen entlassen worden. Danach soll er unter anderem einen Rekruten mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Einem anderen Rekruten, der gefesselt und mit verbundenen Augen auf dem Boden lag, soll er gezielt in die Magengegend getreten haben. Der Stabsunteroffizier bestreitet die Vorwürfe.

Untersuchungen mangelhaft?
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte fest, die Rekruten hätten ihre anfänglichen Aussagen bei Vernehmungen der Staatsanwaltschaft nicht ansatzweise bestätigt. Im Entlassungsverfahren seien die Rekruten überhaupt nicht gehört worden. Insofern sei der Schuldnachweis für den Stabsunteroffizier nicht erbracht worden.

Unabhängig von der verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung hat die Staatsanwaltschaft Münster gegen 18 Soldaten der Kaserne Anklage wegen Misshandlungen unter anderem mit Schlägen und Schwachstrom erhoben. Darüber hinaus wird noch gegen weitere 20 Soldaten ermittelt.

http://www.wdr.de/themen/panorama/8/soldaten_misshandelt/050916.jhtml

der Bundeswehrskandal von Coesfeld. Chronik und Berichte:

http://www.wdr.de/themen/panorama/8/soldaten_misshandelt/inhalt.jhtml?rubrikenstyle=panorama

Kater

ZitatHANDELSBLATT, Donnerstag, 09. Februar 2006, 14:24 Uhr
 
Bundeswehr-Skandal
Gericht weist Antrag von Prügel-Soldat ab
 
Die fristlose Entlassung eines Stabsunteroffiziers, der Rekruten in der Coesfelder Kaserne misshandelt hatte, ist laut Gerichtsentscheidung gerechtfertigt. Das Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen lehnte den Antrag des Offiziers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab.
 
HB MÜNSTER. Dabei betonten die Richter, nach dem vorliegenden Erkenntnisstand habe der Antragsteller seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt. Sein Verbleiben im Dienst würde nach Einschätzung der Richter die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden.

Dem Soldaten wird vorgeworfen, im August 2004 Rekruten bei der Grundausbildung misshandelt zu haben. So soll er anlässlich eines simulierten Verhörs bei einer nachgestellten Geiselnahme einen Rekruten geohrfeigt und andere auf eine Sportmatte geworfene Rekruten gegen den Hinterkopf beziehungsweise in die Magengegend getreten haben.

Dass der Antragsteller den Rahmen der vorgegebenen Ausbildungselemente exzesshaft überschritten habe, sei durch konkrete und detaillierte Zeugenaussagen anderer Ausbilder und der betroffenen Rekruten belegt, betonte der Senat in einer Entscheidung. Es bestehe ein gewichtiges öffentliches Interesse der Bundeswehr, mit sofortigen Reaktionen gegen Soldaten vorzugehen, gegen die ein ernstzunehmender Verdacht der Misshandlung von Kameraden oder Untergebenen bestehe. Demgegenüber seien die Folgen einer sofortigen Vollziehung für den Antragsteller deutlich geringer zu bewerten, urteilten die Richter.

Der Offizier war im Februar vergangenen Jahres von der Bundeswehr fristlos entlassen worden. Dagegen erhob der Soldat Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und beantragte zugleich, die aufschiebende Wirkung dieser Klage wiederherzustellen. Das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag im September 2005 statt. Doch das Oberverwaltungsgericht hob diese Entscheidung nun auf Antrag der Bundeswehr auf. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Die Entscheidung in dem noch beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängigen Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200013,200050,1032338/SH/0/depot/0/

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