Oberlandesgericht billigt Aufruf zum Ungehorsam

Begonnen von Kater, 18:12:03 Mi. 28.September 2005

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Kater

ZitatMittwoch 28. September 2005, 17:31 Uhr
Oberlandesgericht billigt Aufruf zum Ungehorsam

Koblenz (AP) Das Oberlandesgericht Koblenz hat eine Flugblattaktion von Friedensaktivisten nachträglich gebilligt, worin Bundeswehrsoldaten zum Ungehorsam aufgerufen worden waren. Es handele sich dabei lediglich um eine Aufforderung an die Soldaten, ihr Recht auf Gewissensfreiheit wahrzunehmen, heißt es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil. Erst im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht einem Berufssoldaten das Recht zur Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen zugebilligt, weil er glaubte, sonst indirekt den Irak-Krieg zu unterstützen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem 2004 vor einer Luftwaffenkaserne in Rheinland-Pfalz verteilten Flugblatt des «Komitees für Grundrechte und Demokratie» einen unrechtmäßigen Aufruf zur Befehlsverweigerung gesehen. Das Amtsgericht Cochem hatte daraufhin zwei Atomwaffengegner zu mehrwöchigen Haftstrafen verurteilt und wegen einschlägiger Vorstrafen die Bewährung ausgesetzt. Das Landgericht Koblenz hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben. Das Oberlandesgericht wies nun die Revision der Staatsanwaltschaft ab.

Zur Begründung erklärten die Richter, auf dem Flugblatt werde nur allgemein zur Verweigerung jeglicher Beteiligung an der so genannten Teilhabe von Atombomben aufgerufen, nicht aber zur Verweigerung ihres konkreten Einsatzes im Ernstfall. Zwar sei in dem Schreiben von einer Auflehnung die Rede, dies bedeute aber nicht zwingend eine Aufforderung zum Begehen von Wehrstraftaten. Die Soldaten würden lediglich aufgerufen, ihre Haltung zur nuklearen Teilhabe neu zu bewerten und zu bedenken. Es gehe also nicht um einen Aufruf zur unmittelbaren Befehlsverweigerung, sondern um eine Aufforderung zur Gewissensschärfung.

Insoweit bleibe es bei der alleinigen Gewissensentscheidung der Soldaten. Ob diese sich letztlich zur rechtmäßigen Kriegsdienstverweigerung oder zur strafrechtlich relevanten Befehlsverweigerung entscheiden, sei von den Flugblattverfassern nicht vorgegeben.

In dem vor einem Jagdbombergeschwader in Büchel verteilten Flugblatt hatte es unter anderem geheißen: «Verweigern Sie konsequent Ihre entsprechenden Einsatzbefehle!», «Lehnen Sie sich auf gegen jegliche Unterstützung der nuklearen Teilhabe!» und «Ermutigen Sie Ihre Kameraden, sich Ihrem Ungehorsam anzuschließen!».

http://de.news.yahoo.com/050928/12/4pgpq.html

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