Kündigung und Informationspflicht des AG über rechtzeitige Arbeitslosmeldung?

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 19:29:56 Do. 13.Oktober 2005

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Wilddieb Stuelpner

MDR, Sendung "Hier ab vier", Rubrik "Mit Rat und Tat": Keine Informationspflicht

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen entlassenen Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass er sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos meldet. Das stellte das Bundesarbeitsgericht Erfurt fest. Damit wurde die Klage eines ehemaligen Leiharbeites zurückgewiesen. Er hatte sich verspätet arbeitslos gemeldet. Daraufhin wurde ihm das Arbeitslosengeld gekürzt. Diesen Ausfall wollte er nun vom früheren Arbeitgeber zurück. Ohne Erfolg!

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