Eigene Wohnung

Begonnen von Martina78, 17:24:02 Mi. 23.November 2005

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Martina78

Hallo!!!!!!!!

Vielleicht kann mir jemand helfen...
Ich bin seit dem 18.6.2205 nach einem 15 Monatigem Spanien Aufenthalt zurück.
Ich beziehe seit dem 20.06.2005 ALG1. Bin seitdem bei einer Bekannten untergekommen. Die möchte daß ich zum Ende des Monats ausziehe.
Ich habe nun einige Wohnungen angeschaut, eine passende gefunden, mit einer Kaltmiete von 157 Euro.
Ich bekomme ALG1 in Höhe von 584,40. Nun war ich bei der ARGE um zu erfahren, wer mir in so Sachen weiterhilft.
Die sagen, ich muss erst fragen, ob ich Anspruch auf Wohngeld habe, das habe ich getan. Ja ich habe Anspruch auf Wohngeld von evtl. 55 Euro im Monat. Das sagte ich dem dann. Er meinte dann, ich hätte somit dann keinen Anspruch auf ALG2. Okay, kann ich verstehen. Ich fragte, ihn dann wie es mit einer anderen Art von Hilfe aussieht. Denn von dem ALG1 ist es mir quasi unmöglich die Kaution zuzahlen. Mal abgesehen davon, dass ich wirklich nichts ausser 2 Koffern habe..
Nun er sagte dann von der Arge kann ich nichts bekommen, da gibt es keinen weg..
Ich sollte mich mal beim Sozialamt erkundigen. Das tat ich dann heute. Dort teilte mir eine äusserst nette Dame mit, dass sie mir auch nicht helfen könne, denn das Sozialamt ist nur für Erwerbslose Personen zuständig.
Sie meinte aber dass es einen Paragraphen 23 gibt, dort stehe was von einmaliger Hilfe.
Also, wer kann mir aus diesem Dschungel raushelfen.
Ich stehe sonst echt auf der Strasse.
Mfg Martina

besorgter bürger

hallo

vieleicht hilft das schon weiter

darlehen-info
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Carsten König

Hi
was die Mietkaution angeht, so ist es wohl auch gesetzlich vorgeschrieben, dass sich Dein Vermieter auf eine Ratenzahlung der Kaution einlassen muß. D.h. bei drei Kaltmieten Kaution müßtest Du jeweils eine Kaltmiete Kaution zu der regulären Miete pro Monat zahlen. Gesetzlicher Anspruch.

Vgl:
ZitatRatenzahlung möglich                       Die meisten Mieter müssen beim Bezug einer neuen Wohnung beim Vermieter eine Kaution hinterlegen. Die Sicherheitsleistung von maximal drei Monatsmieten dient dem Vermieter als Faustpfand, falls der Mieter die Mietsache beschädigt und nicht für den Schaden aufkommen will. Üblicherweise fordert der Vermieter die Kaution in einem Stück und legt sie dann auf einem separaten Konto an.    
Doch es geht auch anders. Richter am Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter die geforderte Kaution auch in Raten überweisen dürfen (BGH, Az. VIII ZR 344/02). Die Juristen stellten sich damit hinter die Auffassung eines Mieters, der zwar grundsätzlich zur Zahlung der Kaution bereit war, das Geld aber in mehreren Teilbeträgen überweisen wolle.    
Allerdings stellten die Richter eine Bedingung: Die erste Rate sei immer mit Beginn des Mietverhältnisses zu überweisen. Für die Richter war es dabei unerheblich, ob der Mietvertrag eine andere Regelung, zum Beispiel die Einmalzahlung, vorsieht. Eine solche Vertragsklausel sei grundsätzlich unwirksam.

Quelle: http://biallo.sueddeutsche.de/infothek/Kaution-auf-Raten.html

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