Härtetest für die gläserne Bundesbehörde

Begonnen von Kater, 17:43:44 Do. 06.April 2006

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Kater

ZitatHärtetest für die gläserne Bundesbehörde

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt Zugang zu Auskünften von Bundesbehörden. Das Interesse ist ebenso groß wie die Unsicherheit von Verwaltungen.

VON PETRA MIES

Freier Zugang
 
 Seit 1. Januar 2006 gewährt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) jedem das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen, auch der Bundesbehörden. Bürgerrechte sollen damit gestärkt und staatliches Handeln transparenter werden. Bei Ablehnung sind Widerspruch und Klage möglich. fr
 
Der Anwalt von "Tacheles" hat viel Arbeit. Die Wuppertaler Erwerbslosen-Iniative will Verpflichtungs- und Untätigkeitsklage gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA) einreichen, weil diese Auskünfte verweigert habe - und zwar Informationen, die ihr nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zustünden. Der Verein forderte die Weitergabe aller Durchführungshinweise, Handlungsempfehlungen und Geschäftsanweisungen zum Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie Zugang zur Datenbank.

"Mit den Auskünften wollen wir Millionen Menschen helfen, die Leistungsbezieher sind", sagt Vereinschef Harald Thomé. Ein Beispiel für die internen Dienstanweisungen sei, unter welchen Voraussetzungen junge Erbwerslose bis zu 25 Jahren aus dem Elternhaus ausziehen dürfen, ohne Anspruch auf Unterkunftskosten zu verlieren und ohne dass ihre Regelleistungen abgesetzt würden.

Gläserne Bundesbehörde im Härtetest: "Tacheles" stellte seinen Antrag Anfang Januar, unmittelbar nachdem das IFG auch auf Bundesebene in Kraft trat. Zuvor gab es Informationsfreiheitsgesetze nur in vier Bundesländern. Auf dieser Ebene hatte sich der Verein schon vor vier Jahren durchgesetzt, weil das Wuppertaler Sozialamt sich geweigert hatte, das interne Handbuch für Sozialhilfe herauszugeben. Nach einem halben Jahr hat "Tacheles" es bekommen.

Nun also stellte der kleine Verein die große BA auf die Probe, und dies als natürliche Person (Thomé) und als juristische (Tacheles). Knapp drei Wochen später kam Antwort. Aufgrund des Umfangs der Anfrage ginge das nicht innerhalb der gesetzlichen Vier-Wochen-Frist, aber man arbeite daran und wolle die Auskünfte im Internet veröffentlichen.

Dann, sagt Thomé, geschah nichts. "Nach zwei Monaten stellte ich eine Sachstandsanfrage und bekam die gleiche Antwort." Er wertet dies als Ablehnung. Jetzt, da schon drei Monate verstrichen seien, prüfe der Anwalt, ob und wie man Klage einlegen könne. Thomé: "Falls es dazu kommt, wird das ein Pilotverfahren von größtem Interesse."

Dem stimmt der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu. "Dieser Fall zeigt fast exemplarisch die Schwierigkeiten, die viele Behörden mit der Umsetzung des neuen Gesetzes haben", befindet Peter Schaar. Dienstanweisungen, innerdienstliche Richtlinien und Entscheidungshilfen seien keine Geheimpapiere: "Wer sie geheim halten will, erweckt nur Misstrauen." Sicherlich sei der Aufwand im Fall BA groß, aber gerade deshalb sehe das IFG auch vor, geeignete Informationen "von sich aus" allgemein zugänglich zu machen.

Bei Schaar sind schon viele Eingaben und Beschwerden eingegangen - "das ist enorm". Das große Interesse halte an, auch wenn genaue Zahlen noch fehlten. "Das Spektrum ist sehr breit und konzentriert sich keineswegs nur auf bestimmte Bereiche."

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?cnt=839342&

Kater

ZitatZum Verfahrensstand der Anfrage Herausgabe der Dienstanweisungen der BA

Tacheles verklagt die Bundesagentur
Am Januar 2006 hat Tacheles einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Herausgabe folgender internen Dienstanweisungen zur Auslegung des Arbeitslosengeld (SGB III) und der Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II (SGB II) gestellt.

In der Kommunikation und Schriftverkehr mit der Bundsagentur (BA) wurde deutlich, daß sie dem Informationsbegehren von Tacheles letztendlich nicht nachkommen will. Es wurden ständig technische Probleme vorgeschoben. Dieses stetige Verzögerungstaktik hat Tacheles dazu bewogen jetzt im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die BA zur Herausgabe oder Veröffentlichung der begehrten Informationen zu verklagen.

Der interessierten Öffentlichkeit wollen wir die Antragsschrift nicht vorenthalten:

mehr hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/informationsfreiheitsgesetz-3.html

Lefat

jeder man(n) Frau ! kann dieses beantragen !!!

ein Musterantrag wäre nicht schlecht !!

ich würde so einen antrag stellen !!!! :D

nur mit der formulierung habe ich es nicht so !!

also !!!  gebt mir nen muster !!! :D
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

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