Personalräte haben Mitbestimmungsrecht bei Ein-Euro-Jobs

Begonnen von Kater, 11:28:07 Fr. 23.Juni 2006

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Kater

ZitatMitbestimmungspflicht bei Ein-Euro-Jobs weiter strittig
Donnerstag 22. Juni 2006, 17:25 Uhr
 
Kassel (AP) Die Frage der Mitbestimmungspflicht bei der Besetzung von Ein-Euro-Jobs wird voraussichtlich das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden, dass Personalräte Mitspracherechte haben, bevor Langzeitarbeitslose als Ein-Euro-Kräfte im öffentlichen Dienst eingesetzt werden. Der VGH stellte sich damit gegen einen Grundsatzbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, das am Montag als erstes Obergericht eine Mitbestimmung verneint hatte.
Die Kasseler Richter erklärten, auch Ein-Euro-Kräfte würden in die Arbeitsorganisation einer Dienststelle faktisch eingegliedert und erfüllten Aufgaben dieser Dienststelle. In dieser Situation sei es Aufgabe des Personalrats, die bereits vorher beschäftigten Mitarbeiter vor einer Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen oder dem Verlust von regulären Arbeitsplätzen zu schützen. Dies sei beim Einsatz von Langzeitarbeitslosen auf Ein-Euro-Basis nicht anders als etwa beim Einsatz von Leiharbeitern, ABM-Kräften oder Zivildienstleistenden.
Dagegen hatte das Koblenzer OVG erklärt, die Tätigkeit von Ein-Euro-Jobbern begründe kein Arbeitsverhältnis. Bei den Ein-Euro-Jobs handele es sich um eine rein sozialrechtliche Maßnahme, die dazu diene, Hilfebedürftige allmählich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In diesem Zusammenhang spiele das Mitbestimmungsrecht keine Rolle. Der VGH ließ gegen die Kasseler Entscheidung ausdrücklich Rechtsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht zu.

(Aktenzeichen: 22 TL 2779/05 und 5 A 11752/05.OVG)

http://de.news.yahoo.com/22062006/12/mitbestimmungspflicht-euro-jobs-strittig.html


Kater

Zitat7 A 5/05
VG Göttingen
Beschluss vom 05.07.2006  

Mitbestimmung des Personalrats bei Schaffung und Besetzung von sog. Ein-Euro-Jobs

Leitsatz/Leitsätze

1. Die Besetzung so genannter Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobs) unterfällt nicht der Mitbestimmung des Personalrats der Einsatzdienststelle bei Einstellung.

2. Der Personalrat hat aber mitzubestimmen bei der Entscheidung, ob und in welchen Tätigkeitsfeldern die Dienststelle so genannte Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobs) zur Verfügung stellt. Seine Mitbestimmung bei der organisatorischen Maßnahme "Schaffung von Ein-Euro-Jobs in der Dienststelle" folgt aus § 64 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 NPersVG (im Anschluss an VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502).

3. Bei Maßnahmen, die nach der Generalklausel des § 64 Abs. 1 und 3 Satz 1 NPersVG der Zustimmung des Personalrats unterliegen, ist nach dem Nichteinigungsverfahren nach § 70 Abs. 1 bis 3 NPersVG die Anrufung der Einigungsstelle nicht möglich (a.A. offenbar VG Oldenburg, a.a.O. S. 505). Vielmehr entscheidet die oberste Dienstbehörde endgültig. Bei Kommunen tritt an die Stelle der obersten Dienstbehörde gemäß § 107 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. § 70 Abs. 4 Satz 2 NPersVG der Verwaltungsausschuss.

weiter:

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0580020050000057%20A

Kater

ZitatGericht: Kein Verbot von Ein-Euro-Jobs
Personalräte wollen Berufung einlegen
Marlies Emmerich

Auch ohne Zustimmung der Personalräte können Erwerbslose als Ein-Euro-Jobber an Schulen oder in Bezirksämtern eingesetzt werden. Das hat gestern das Verwaltungsgericht entschieden und damit zwei Klagen von Personalräten abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichtes sind bei der Einstellung dieser Arbeitskräfte Mitbestimmungsrechte nicht verletzt worden. Der Chef des Hauptpersonalrates, Uwe Januszweski, kündigte gegenüber der Berliner Zeitung an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

In einem Fall hatte der Personalrat Ein-Euro-Jobs für die Kinder- und Schülerbetreuung an verschiedenen Grundschulen kritisiert. Dabei ging es unter anderem um Pausenaufsicht und Leseförderung. In einem weiteren Fall sollten Ein-Euro-Jobber als Hausmeistergehilfen und in einem bezirklichen Jugendheim eingesetzt werden. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich aus Sicht der Personalräte nicht um zusätzliche Beschäftigung. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die Ein-Euro-Jobber ständig eingesetzt und damit reguläre Arbeitsplätze bedrohen würden. Die Personalräte wollten statt der Ein-Euro-Jobber lieber Mitarbeiter aus dem so genannten Stellenpool des öffentlichen Dienstes einsetzen.

Das Gericht argumentierte dagegen, dass die Hartz-IV-Gesetze kein Verbot einer Beschäftigung von Arbeitslosen im Öffentlichen Dienst vorsehen. Es werde auch nichts über die Mitbestimmungsrechte ausgesagt. Die anderen, arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkte der Personalräte wies das Gericht als "unbeachtlich" zurück.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/588106.html

Kater

ZitatStreit um Mitbestimmung für Personalräte bei Ein-Euro-Jobbern
Mittwoch 21. März 2007, 14:45 Uhr
 
Leipzig (AP) Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig streiten die Personalräte der Städte Mainz und Wetzlar mit den Stadtverwaltungen um die Mitbestimmung der Gremien bei der Einstellung von so genannten Ein-Euro-Jobbern. Während die Personalräte am Mittwoch ihre Forderung bekräftigten, sie müssten bei der Eingliederung von Hartz-IV-Empfängern ein Wort mitzureden haben, wiesen die Vertreter der Kommunen dies zurück.

Die jeweiligen Vorinstanzen hatten die Frage nach der Mitbestimmungspflicht der Personalräte unterschiedlich beantwortet. So meinte der rheinland-pfälzische Gerichtshof auf die Klage des Mainzer Personalrates, mit der Beschäftigung der Hartz-IV-Empfänger würden keine arbeitsrechtlichen Ziele verfolgt. Dies ergebe sich schon daraus, dass die Auswahl der Ein-Euro-Jobber unter sozialen Gesichtspunkten und nicht nach dem Leistungsgrundsatz erfolge. Zudem habe die Kommune nicht die Möglichkeit, in die Auswahl der jeweilig Betroffenen einzugreifen, da die Arbeitsagentur die Kräfte aussuche.

Dem hielt die Anwältin des Mainzer Personalrates, Andrea Scherer, entgegen, dass es vor der Beschäftigung der Ein-Euro-Jobber richtige Vorstellungsgespräche gegeben habe und die Kommune Bewerber hätte ablehnen können. Zudem würde die Stadt über Ort und Zeit des Einsatzes entscheiden und habe im Rahmen des Arbeitsschutzes bestimmte Verpflichtungen. Daraus ergebe sich einerseits ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis, zum anderen seien Belange der Stammbelegschaft betroffen, bei denen der Personalrat mitbestimmungsberechtigt sei.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage des Personalrats der Stadt Wetzlar positiv beschieden. Die Kasseler Richter schlossen sich der Auffassung des Personalrates an, wonach die Kommune bei der Auswahl der Bewerber durch eine Ablehnung eine Auswahlmöglichkeit habe. Zudem erkannten die Richter, dass durch den Einsatz der Ein-Euro-Jobber in kommunalen Dienststellen Mehrbelastungen auf die Stammbelegschaften zukämen. Diese müssten zum Beispiel die Hartz-IV-Empfänger bei der Arbeit einweisen und überwachen. Außerdem, so die Richter, bestehe die Gefahr, dass reguläre Arbeitsstellen verdrängt würden. Deshalb müsse der Personalrat auch bei den Ein-Euro-Jobs mitbestimmungsberechtigt sein.

Anwältin Claudia Thieme begründete die Revision der Stadt gegen den VGH-Entscheid unter anderem damit, dass die Betroffenen nicht wirklich in die dienstlichen Strukturen eingegliedert würden. Hauptzweck der Beschäftigung sei die Förderung der Ein-Euro-Jobber, der Nutzen für die Stadt sei lediglich ein Nebenzweck. Die Stadt könne Bewerber nicht nach dem Prinzip der Bestenauswahl selbst aussuchen, wie dies bei Einstellungen regelmäßig der Fall sei.

Der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Franz Bardenhewer, machte deutlich, dass das Gericht vor einer schwierigen Entscheidung stehe. Es gebe durchaus Indizien dafür, dass die Ein-Euro-Jobber in die Dienststellen integriert seien. So hätten sie dienstlichen Weisungen Folge zu leisten. Als Argument dagegen könnten die Städte anführen, dass sie bei Fehlverhalten keine direkten Sanktionsmöglichkeiten hätten, sondern sich nur bei den Arbeitsagenturen beschweren könnten. Bardenhewer kündigte an, eine Entscheidung werde noch am Mittwoch fallen, allerdings könnte sich dies bis zum frühen Abend hinziehen.

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/

http://de.news.yahoo.com/21032007/12/streit-mitbestimmung-personalraete-euro-jobbern.html

Kater

ZitatPersonalräte haben bei Ein-Euro-Jobs Recht auf Mitbestimmung
Mittwoch 21. März 2007, 18:40 Uhr
 
Leipzig (AP) Personalräte in den Kommunalverwaltungen haben auch bei der Besetzung von Ein-Euro-Jobs ein Mitbestimmungsrecht. Wie andere Beschäftigte unterliegen die Hartz-IV-Empfänger bei ihrer Arbeit der Weisungsbefugnis des Dienststellenleiters, wie die Leipziger Richter am Mittwoch in der Urteilsbegründung erklärten. Zugleich sei die Kommune bei der Auswahl der Ein-Euro-Jobber nicht an die Vorschläge der Arbeitsagenturen gebunden. Deswegen habe der Personalrat das Recht zur Mitbestimmung.
Die Richter erklärten, die Personalräte handelten dabei auch im Interesse der regulären Beschäftigten.

Sie hätten zu prüfen, ob die von den Arbeitsagenturen vorgeschlagenen Bewerber für die Tätigkeit geeignet seien. Zudem müssten sie prüfen, ob die Tätigkeiten tatsächlich zusätzliche Arbeiten im öffentlichen Interesse seien. Damit solle sichergestellt werden, dass Ein-Euro-Jobber keine reguläre Arbeit verdrängten.
Den Richtern lagen die Klagen von Personalräten aus den Städten Mainz und Wetzlar vor. Diese hatten für sich beansprucht, bei der Besetzung von Ein-Euro-Jobs mitbestimmen zu dürfen. Sie begründeten dies unter anderem damit, dass durch den Einsatz der Mitarbeiter in kommunalen Dienststellen Mehrbelastungen auf die Stammbelegschaften zukämen. Diese müssten zum Beispiel die Hartz-IV-Empfänger bei der Arbeit einweisen und überwachen.

Die Städte hatten unter anderem argumentiert, der Einsatz der Ein-Euro-Kräfte sei in erster Linie eine soziale Maßnahme. Zudem hatten sie erklärt, dass die Hilfebedürftigen nur über relativ kurze Zeiträume beschäftigt und nicht tatsächlich in die Dienststellen integriert würden.

Die Vorinstanzen hatten die Frage nach der Mitbestimmungspflicht unterschiedlich beantwortet. So meinte der rheinland-pfälzische Gerichtshof auf die Klage des Mainzer Personalrates, mit der Beschäftigung der Hartz-IV-Empfänger würden keine arbeitsrechtlichen Ziele verfolgt. Dies ergebe sich schon daraus, dass die Auswahl der Ein-Euro-Jobber unter sozialen Gesichtspunkten und nicht nach dem Leistungsgrundsatz erfolge.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage des Personalrats der Stadt Wetzlar dagegen positiv beschieden. Die Kasseler Richter schlossen sich der Auffassung des Personalrates an, wonach die Kommune bei der Auswahl der Bewerber durch eine Ablehnung eine Auswahlmöglichkeit hat.

(Aktenzeichen: BVerwG 6 P 4.06 und 8.06)

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/

http://de.news.yahoo.com/21032007/12/personalraete-euro-jobs-recht-mitbestimmung-zweite-zusammenfassung.html

Kater

ZitatPressemeldung:
Erwerbslosen Forum Deutschland, 22.03.2006

Euro Jobs: Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss jetzt ver.di handeln

Leipzig. In seiner gestrigen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht den Personalräten ein Mitbestimmungsrecht zu den 1 Euro-Jobs eingeräumt. Damit haben öffentliche Verwaltungen und Hartz IV-Behörden nicht mehr die Möglichkeit beliebige Personen für angeblich zusätzliche Aufgaben  zu rekrutieren bzw. den Kommunen zu zuweisen. Grundsätzlich unterliegen 1 Euro-Jobber einer Weisungsgebundenheit und darüber hätten dann auch der Personalrat zu entscheiden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sprach von einer richtungweisenden Entscheidung, die allerdings die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in eine besondere Pflicht nehmen würde. Sie hätte es in der Hand, den Ausstieg aus diesen rechtlosen und unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen einzuleiten, indem sie einem Einsatz von diesen Arbeitskräften im öffentlichen Dienst nicht mehr zustimmen würden.

Dazu Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland:

"Nach der gestrigen Entscheidung hat nun die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di das Heft in der Hand, um Stellenabbau und Lohndumping im öffentlichen Dienst zu verhindern. Nicht zuletzt der Einsatz von 1 Euro-Jobbern in den Kommunen hat seit 2005 zu einem rapiden Stellenabbau und Lohndumping geführt. Den so ausgebeuteten Arbeitskräften hat es weder einen Arbeitsplatz, noch eine Perspektive gebracht. Daran haben nur die Kommunen,  sozialen Einrichtungen und dubiose Beschäftigungsträger gut verdient, indem sie kostenlose Arbeitskräfte bekommen haben und zusätzlich vom Staat dafür belohnt wurden, damit sie die rechtlosen Arbeitskräfte für öffentliche Aufgaben missbrauchen konnten. Die mehrheitlich in ver.di organisierten Personalräte können dies jetzt stoppen und damit auch gleichzeitig den vielen klein- und mittelständigen Unternehmen die Chance geben, damit diese wieder Aufgaben für die Kommunen übernehmen können und nicht wegen der 1 Euro-Jobs in den wirtschaftlichen Ruin gedrängt werden."

Weitere Informationen unter:
http://www.erwerbslosenforum.de

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