ALG-II-Empfänger müssen Vermögenseinkünfte ab erstem Euro melden

Begonnen von Kater, 12:27:45 Mi. 24.Januar 2007

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Kater

jetzt fangen sie offensichtlich völlig an zu spinnen   X(

ZitatALG-II-Empfänger müssen Vermögenseinkünfte ab erstem Euro melden
Dienstag 23. Januar 2007, 07:04 Uhr

Nürnberg (ddp.djn). Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen Zusatzeinkünfte unabhängig von der Höhe angeben. Zwar gibt es eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr, bis zu der Geldgeschenke, Zinsen und andere unregelmäßig anfallende Einnahmen nicht auf den ALG-II-Anspruch angerechnet werden. Arbeitslose, deren Nebeneinkünfte unterhalb dieser Bagatellgrenze liegen und sie daher nicht angeben, riskieren jedoch die Verhängung eines Ordnungsgeldes, worauf die Bundesagentur für Arbeit hinweist.

Durch einen automatisierten Datenabgleich werden nach Angaben der Bundesagentur sämtliche Kapitalerträge von ALG-II-Empfängern ermittelt und anschließend mit den gemeldeten Beträgen verglichen. Auch wenn die Anzeige der Einnahmen lediglich vergessen worden sei, handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden könne. Wer die Meldung vorsätzlich unterschlage, müsse sogar mit einer Strafanzeige wegen Betruges rechnen.

http://de.biz.yahoo.com/23012007/336/alg-ii-empfaenger-muessen-vermoegenseinkuenfte-erstem-euro-melden.html

Pinnswin

Also praktisch:

Wenn ich 4 Plaste-Pfandflaschen PET - Wert pro Flasche=25Cent im Straßengraben finde

.... und die beim örtlichen Pfandhöker abgebe

.... und den Reinerlös von 1,-€ nicht bei der ArGe melde

... kann ich zu einer
ZitatStrafanzeige wegen Betruges
verknackt werden?

In Echt?

Okay - aber - wer erstattet mir die Papier-, Lauf- und Portokosten, wenn nun mein großer Melde-Angriff für jeden gefundenen Euro auf die ArGe beginnt?
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

TagX

ZitatOriginal von Pinnswin
Okay - aber - wer erstattet mir die Papier-, Lauf- und Portokosten, wenn nun mein großer Melde-Angriff für jeden gefundenen Euro auf die ArGe beginnt?

Am besten nur noch in AA/ARGE-Gebäuden nach Pfandflaschen suchen. ?(
(wenn Pfandhöker i.d. Nähe ist)
Grüße


Sozialismus!

Anjouli

ZitatOriginal von Pinnswin
Also praktisch:

Wenn ich 4 Plaste-Pfandflaschen PET - Wert pro Flasche=25Cent im Straßengraben finde

.... und die beim örtlichen Pfandhöker abgebe

.... und den Reinerlös von 1,-€ nicht bei der ArGe melde

... kann ich zu einer
ZitatStrafanzeige wegen Betruges
verknackt werden?

In Echt?


Wenn du Hartz oder Ackermann heißt, kannst du dich ggf. freikaufen und kommst mit einer Bewährungsstrafe davon.
Wenn Freiheit wirklich etwas bedeutet, dann vor allen Dingen das Recht, anderen Leuten zu sagen, was sie nicht hören wollen. (George Orwell)

Micki

Hab das grade an meinen Anwalt weitergegeben. Dazu den Auftrag gegen die BA Strafanzeige zu erstatten, meiner Meinung nach ist das Verfassungswiederig und erfüllt min. 2 Straftatbestände. Mal gucken was der dazu sagt.

Pinnswin

Auch Hartz IV Empfängerinnen haben doch Vermögens Frei Beträge und dürfen ein paar Kröten (noch) legal auf ihrem Sparkonto beherbergen, wie verträgt sich das denn?

@TagX – die Flaschen auf ´m Amt, meinste, die sind 25,- Cent wert? Also: Recyclebar sind die auf jeden Fall mal nicht, weil: Kein PET und damit: Kein grüner Punkt!

Lg

- & was sagt der Anwalt?
Das Ende Der Welt brach Anno Domini 1420 doch nicht herein.
Obwohl vieles darauf hin deutete, das es kaeme... A. Sapkowski

Micki


CubanNecktie

plemplem halt, aber Gesetz.

Muss wohl auch melden wenn ich gebrauchte Bücher aus meinem Reagl verkaufe? Zum Beispiel RomanZyklus vom Wüstenplanet - 1992 oder 93 mal bei Weltbild bestellt (als es mir besser ging) und das jetzt für 10 € mal verkaufe - muss ich des auch anmelden oder wie?
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
ZAF Fragebogen
Passwort: chefduzen.de

mlawrenz

Nein, wenn Du Bücher, die bereits in Deinem Besitz sind, verkaufst (sonst besser nicht ;-)  ) gilt es als "Vermögensumschichtung" und ist nicht meldepflichtig.
 Wenn die Bücher von erheblichem Wert sind, könnte es Probleme geben, weil sie dann gegebenenfalls beim Hartz-IV-Antrag als Vermögen hätten gemeldet werden müssen. Dürfte wohl aber bei Dir und jedem anderen, der dies liest, nicht der Fall sein.

Du kannst auch Dein Bett verkaufen und in Zukunft beschliessen auf dem Boden zu schlafen. Das ist dann auch eine Vermögensumschichtung und Du musst das Geld nicht bei der Arge angeben.
"Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Reichen, die Krieg führt und wir sind dabei zu gewinnen'"
Warren Buffet, zweitreichster Mann der Welt


Wilddieb Stuelpner

ZitatOriginal von mlawrenz
... Wenn die Bücher von erheblichem Wert sind, könnte es Probleme geben, weil sie dann gegebenenfalls beim Hartz-IV-Antrag als Vermögen hätten gemeldet werden müssen. Dürfte wohl aber bei Dir und jedem anderen, der dies liest, nicht der Fall sein. ...

Ja, z.B. die gesammelten Erstausgaben von Karl May oder Jules Verne wären antiquarischer Sammlerbesitz und gehört bei Sotheby versteigert. Und Sotheby ist verpflichtet, die Versteigerungsunterlagen der zuständigen Arbeitsagentur/ARGE zwecks preiswertem Vorkaufsrecht zuzusenden. ;)

Apropos staatlicher und amtlicher Diebstahl von Wert- und antiquarischen Gegenständen:

Man erinnere sich an die Enteignung begüteter Juden durch Nazifunktionäre und deutsche Banken.

Die kriegsführenden Länder haben auch nichts anderes gemacht als Wertgegenstände während der Kriegshandlungen als Beutekunst zu rauben.

Man erinnere sich wie Schalck-Golodkowski über das staatliche Antiquariat der DDR diesen Raub aus Privatbesitz von republikflüchtigen DDR-Bürgern, die die Ausreisegenehmigung erhielten, organisierte.

Warum soll die BRD das Ausrauben von Arbeitslosen per Gesetz nicht auch betreiben?

Spätlese

Wir sind doch heute schon so weit:

Ein ALG´ler muss unvermeidbar längere Zeit in der Klinik einliegen. Krankmeldung wird ja dann fällig.
Grundsätzlich hat die BA hier die Möglichkeit, auf Grund des Krankenhausaufenthaltes eine Ersparnis der Lebenshaltungskosten des Leistungsempfänger´s zu dokumentieren ... die als Einkommen ausgelegt ... (geringere Heizkosten, Wasserkosten, Lebensmittelersparnis usw.) ... und natürlich anteilig in Abzug gebracht wird.

Besonders intelligent die ALGler, die u. U. nicht mehr gebrauchtes Wohnungsinventar online in einer Auktion verhökern. = Einkommen, bzw. u. U. sogar "verschleierter gewerblicher Handel mit Gewinnerzielungsabsicht". (Gewinn wird sogar angenommen, wenn man seinen Fotoapparat zu 25% des ehemaligen Kaufpreises verhökert.)
Tja - wenn das dann auf dem Konto transparent wird ... solche Schlaubolzen gibt´s tatsächlich.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Wilddieb Stuelpner

Es ist eine Unverschämtheit der bornierten BA-Führungsbeamten, den Krankenhausaufenthalt eines Alg-II-Beziehers dazu zu nutzen, die Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Kosten zur Lebensführung zu kürzen. Die haben noch nie was von Betriebswirtschaftslehre und Kalkulationsschematas gehört. Brauchen die ja nicht, weil der Dienstherr ihnen Gehirnmasse geklaut hat und für deren Lebensabsicherung auf Kosten des Steuerzahlers sorgt, weil die so unselbstständig und geistig beschränkt sind.

Egal, ob man sich in der Wohnung aufhält oder auch nicht, es fallen immer Fixkosten an. Die variablen Kosten treten auch weiter auf, nur nicht in der Haushaltführung der Wohnung, sondern auf der Kostenabrechnung der Patientenkasse, weil man sich dort in der Regel der Krankschreibung aufhält. Es geht lediglich zu wie auf einem Rangierbahnhof.

Außerdem gibt es diverse Rechtsbegründungen, die so eine amtliche Willkür- und Schikanepraxis ad absurdum führen. Bei Tacheles e.V. ist dieses Thema zugunsten der Alg-II-Bezieher lang und breit wiedergekäut worden.

Spätlese

"Es geht lediglich zu wie auf einem Rangierbahnhof."

Mag ja alles sein - nur hat´s ja diese Fälle gegeben, wo die entsprechenden Tagessätze entsprechend angerechnet bzw. die Leistung bei den variablen bzw. verbrauchsabhängigen Kostenarten gekürzt wurden.

wo steht das bei Tacheles? - finde das nicht.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.


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