Kurzfristig arbeitslos, was nun?

Begonnen von high-shadow, 20:05:03 Mo. 29.Januar 2007

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high-shadow

Hallo zusammen...

Hab ein kleines Problem.
Heute hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, daß ab 1.2. erstmal sehr wenig arbeit ist (bin auf Stundenbasis in der Gleitzone bis 800 Euro angestellt), so daß ich dann unter die 400 Euro Grenze sinke, also quasi arbeitlos bin...   ab 1.4. bin ich dann wieder voll dabei und verdiene wieder knapp 800 Euro.

Nur will ich mich natürlich arbeitslos melden am Mittwoch, denn von 200 Euro im Monat kann ja keiner leben.
Aber was erzähl ich denen nun, damit ich keine Fehler mache und womöglich meine Leistungen gekürzt werden?
Kann ich erzählen daß ich nur vorübergehend bis 1.4 arbeitslos mit Nebenbeschäftigung bin und ab 1.4 automatisch wieder vollangestellt?

Bin für jeden Tip dankbar...

Ziggy

Bei ALG ist die Grenze zur Arbeitslosigkeit 15 Stunden pro Woche, unabhängig vom Verdienst! Das heißt, sobald du 15 Stunden pro Woche arbeitest, bist du nicht arbeitslos und hast keinerlei Anspruch auf ALG!
Also nix mit "Unter 400 EUR bin ich arbeitslos!" - wer sagt denn sowas?

Anders verhält es sich bei ALG II, hier spielt die Wochenarbeitszeit keine Rolle. Abhängig von deiner Einkommensituation besteht ein Anspruch oder eben nicht. Hier zählt nur die Bedürftigkeit. Sämtliches Einkommen und Vermögen sind anzugeben ...
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

high-shadow

Da hast Du entweder nicht richtig gelesen was ich geschrieben habe, oder mich nicht verstanden...    Selbstverständlich sind das weniger als 15 Stunden pro Woche. Ich arbeite sonst ja kaum 20 Stunden...

Überleg doch mal was 15 Stunden pro Woche wären...   60 Stunden pro Monat...   bei 200 Euro 60 Stunden arbeiten wäre 3,33 Euro pro Stunde...   bin ich denn wahnsinnig ??
Selbst bei 400 Euro im Monat über 15 Stunden die Woche arbeiten...   da kann ich das arbeiten auch gleich ganz lassen und mehr kassieren vom Amt.
Darum geht es aber garnicht, was soll ich denn den ganzen Tag rumsitzen...

Ziggy

Ich HABE gelesen, was du geschrieben hast, aber du hast über deine Arbeitszeit KEIN EINZIGES WORT verloren, so war also Kaffeesatzlesen angesagt.
Und 3,33 EUR Stundenlohn - traurig, aber sowas gibt's.
Entschuldige bitte, daß ich es gewagt habe, dir zu antworten. Ich werde es auch gewiß nicht wieder tun.

ZitatOriginal von high-shadow
Bin für jeden Tip dankbar...
Wohl eher nicht.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Spätlese

- geplant ist/war mal sowas:
http://www.sozialticker.com/?s=Lohnzuschuss+Geringverdiener
aber m. E. natürlich nicht realisiert worden.

- eine Härtefallregelung gibt es wohl - aber ich kann dazu nichts weiter sagen.

- gerade heute kam ähnliches Thema bei report. Auszubildende mit 2 Ausbildung, Monatsausbidlungsvergütung 280-400 Euro bekommen keinen Zuschuss. Sozialamt, Arge, Arbeitsamt haben den schwarzen Peter immer von Amt zu Amt geschoben - ein Dienststellenleiter nach dem anderen meinte, dass die Gesetzeslage keinen Zuschuss vorsieht.

- die müssen dann

TOTAL HIRNRISSIG + BANANE

Ihre Berufsausbildung hinschmeissen, ALGII beantragen, weil sie dann irgendwo zwischen 500-650 Moppen monatlich liegen, was das Überdierundenkommen entsprechend absichert.
Denke mal, dass wird in Deinem Fall nicht viel anders sein.

Gab allerdings vor Monaten auch eine Reportage - Frisörinnen mit 4,00 - 4,80 Euro brutto bekamen 200-300 Euro Lohnzuschuss vom Amt damit sie über die Runden kommen ... muss also von Fall zu Fall möglich sein - vielleicht weiss einer genauer Bescheid.
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

high-shadow

Das Ding an der Sache ist bei mir nur, ob es mit dieser "Zeitweiligkeit" so dem Amt beizubringen ist.

Ich hatte das ganze schonmal in der Form, halt war da nur nicht absehbar, daß es nur exakt 2 Monate dauert. Es war auf unbestimmte Zeit.
Da habe ich mich arbeitslos gemeldet mit Nebeneinkommen, war auch kein Problem.

Nun wollte ich eigentlich nur wissen ob die das so in etwa akzeptieren, wenn ich sage, daß ich eben die kommenden 2 Monate quasi arbeitslos bin, Leistungen beziehe, und dann normale wieder arbeite ab 1.4. oder ob ich lieber nichts sage, sonder mich dann nach 4 Wochen einfach wieder melde und sage daß ich ab dann und dann wieder bei der gleiche Firma vollbeschäftigt bin...    sorry, wenn das vielleicht in meinem ersten Beitrag nicht deutlich genug war.

Spätlese

Ob die DAS akzeptieren, wirst Du wohl selbst austesten müssen. Sicher erhältst Du von Deinem AG ein entsprechendes Schreiben, welches für voraussichtlich X Monate das reduzierte Arbeitszeitvolumen bestätigt.

Viel Spass (?)
Alle von mir getätigten Aussagen/Antworten/Kommentare entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

high-shadow

Hallo allerseits!

Ich möchte mich vielmals entschuldigen!!! Die bisherigen Posts stammen nicht von mir, sondern von meinem Bruder, dem ich blöder... nein, dämlicher... nein, idiotischerweise! meinen Nick zur Verfügung gestellt habe!

Ich dachte ich guck nicht richtig, als ich sah, was er hier für nen Ton angeschlagen hat! Das war echt unter aller Sau und gehört sich schlicht und einfach nicht (vor allem wenn man derjenige ist, der um Hilfe bittet!)!

Hätte ich das gewusst... aber aus Fehlern lernt man ja bekanntermassen... Ich weiss mittlerweile, dass es ein grosser Fehler war, ihm meinen Nick zu geben! Ich habe mein Passwort schon geändert und kann Euch versichern, dass von diesem Nick (sofern man mich jetzt nicht rausschmeisst (was ich verstehen könnte)) in Zukunft nur noch nette und höfliche Posts kommen werden!

Also nochmals, entschuldigt bitte!!!

Liebe Grüße
Silke

Ziggy

Alles klar!
Um doch noch mal aufs Thema zurückzukommen:

Alles über ALG und Nebenverdienst:
LINK

Normalerweise sind die vom Amt schon zugänglich, wenn man sagt, man ist zwei Monate arbeitslos, dann ist man wieder weg. Auch Nebenverdienst sollte in dieser Größenordnung kein Problem darstellen. Mein eigener ALG-Bezug ist schon eine Weile her, deswegen bin ich da nicht 100 % am Laufenden, aber wie heißt es so schön: Lesen bildet!

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Lefat

ZitatIch möchte mich vielmals entschuldigen!!! Die bisherigen Posts stammen nicht von mir, sondern von meinem Bruder, dem ich blöder... nein, dämlicher... nein, idiotischerweise! meinen Nick zur Verfügung gestellt habe!


Also ich habe jetzt hier nichts verwerfliches gelesen !
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

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