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Industrie & Handwerk & Agrar => Leiharbeit, bzw. moderner Sklavenhandel => Thema gestartet von: fbu am 16:11:35 So. 13.November 2005

Titel: § 11 AÜG Abs.4
Beitrag von: fbu am 16:11:35 So. 13.November 2005
Hallo,

ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Da ich keine Plusstunden auf meinem Arbeitszeitkonto und keinen Urlaub habe, würde ich gerne von Euch erfahren, ob bei einer einsatzlosen Zeit der § 11 AÜG Abs.4 greift oder Minusstunden auf meinem Zeitkonto verbucht werden?

Gruß, fbu
Titel: § 11 AÜG Abs.4
Beitrag von: Jürgen am 12:36:51 Sa. 19.November 2005
Hallo,

1. der § 11, Abs. 4 AÜG bzw. der § 615 BGB gilt für jede Zeitarbeitsfirma.
Siehe auch A Nr. 3 unter:
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-08/importierter_inhalt/pdf/merkblatt_leihan.pdf

2. Auf Grund von TV`s werden von ZAF Minusstunden bei Nichteinsatzzeit in Arbeitszeitkonten eingetragen.
Ob diese Praxis mit dem § 615 BGB konform ist
( siehe dazu z.B. :
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615541267/1771.html ), kann nur ein Arbeitsgericht entscheiden, was natürlich eine Ende Beschäftigung bedeuten würde.

Natürlich können aber Klagen, unter Berücksichtigung der tariflichen Ausschlussfristen, auch nach einer Beschäftigung eingereicht.

Wen du eine Klage einreichen möchtest, ist die Unterstützug eines Rechtsanwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert.

Gruß

Jürgen
Titel: § 11 AÜG Abs.4
Beitrag von: The_Duke am 17:42:34 So. 20.November 2005
Moin auch,

soweit ich weis darf er dir nur Plusstunden bei nicht beschäftigung abziehen wenn du welche hättest.

Da du kein verschulden daran trägst das er keinen neuen  Einsatz Ort für dich hat, muss er auch deinen Lohn weiterhin zahlen (was sehr gerne vergessen wird)
Titel: § 11 AÜG Abs.4
Beitrag von: Jürgen am 17:38:55 Mo. 21.November 2005
Hallo Duke,

1. Ein Freizeitausgleich von Plustunden kann es nur geben, wenn der LAN dafür einen Antrag stellt und unterschreibt.

2. Der Lohn (Verzugslogn des § 615 BGB) wird bei einer Nichteinsatzzeit weiter gezahlt, nur werden gleichzeitig (auf Grund der TV`s) dafür Minusstunden (in gleicher Höhe) in den Arbeitszeitkonten eingetragen, obwohl im § 615 BGB steht:
"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein..."

http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html

Daher halte ich persönlich die Eintragung von Minusstunden für rechtswidrig, weil der § 615, Satz 1 BGB keine Nachleistung des Verzugslohnes bzw. der nichtgearbeiteten Arbeitsstunden vorsieht.

Folge der Eintragung von Minusstunden:

1. Wenn Plusstunden vorhanden sind, werden die Minusstunden davon abgezogen, so das sich die Anzahl der auszuzahlenden Überstunden (am Ende der Beschäftigung) verringern oder sich die Stunden des Freizeitausgleichs verringern.

2. Wenn keine Plusstunden vorhanden sind, geht das Arbeitszeitkonto ins Minus, das mit evtl. Überstunden wieder ausgeglichen wird (also auch keine Auszahlung dieser Überstunden am Ende der Beschäftigung) oder die Minusstunden werden am Ende Beschäftigung mit dem Lohn verrechnet, sprich Abzug der Minusstunden (bis zu einer gewissen Höhe) vom Lohn!

Mit Eintragung der Minusstunden in Arbeitszeitkonten, wird also das Betriebsrisiko der Nichteinsatzzeiten voll auf die LAN abgewälzt, obwohl Arbeitnehmer nicht zur Nachleistung des Verzugslohnes bzw. der nichtgearbeiteten Arbeitsstunden verpflichtet sind, was eindeutig im § 615, Satz 1 BGB steht.

Warum die Gewerkschaften der Eintragung von Minusstunden in Arbeitszeitkonten in TV`s zugestimmt haben, kann ich auf Grund des § 615, Satz 1 BGB nicht nachvollziehen!

Gruß

Jürgen
Titel: § 11 AÜG Abs.4
Beitrag von: tommi2000 am 13:02:18 Do. 01.Dezember 2005
Hallo Jürgen,

ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, wie die Gewerkschaften als Arbeitnehmervertreter Tarifverträge unterschreiben konnten, in denen ein Fachhochulabgänger, der 5 Jahre lang Geld in seine Ausbildung investiert hat, mit ca. 12,- Euro pro Stunde entlohnt wird.

Ich spreche aus persönlicher Erfahrung. Wenn ich meine reinen Fahrtkosten, d. h. Kraftstoff + Verschleißteile + Rücklage für einen neuen PKW addiere, dann bleiben mir ca. 150 - 300 Euro mehr, als jemand, der nicht arbeitet.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, das mein AG mich 160km am Tag fahren läßt und ich im Monat ca. 220h für meinen Beruf aufwende.

Es lohnt sich hier im Lande nicht, wenn man flexibel ist.

Grüße aus dem Ruhrgebiet
Tommi2000


P.S.
Zu den Minusstunden habe ich schon einmal einen Beitrag geschrieben. Unsere ZAF überbrückt diese einsatzlosen Zeiten mit Fortbildungen, die dann entsprechend mit Überstunden ausgeglichen werden (müssen, ansonsten hat man in der Zukunft einen schweren Stand).