Zumutung im Kasernenhofton

Begonnen von Mambo, 21:02:22 Fr. 30.Juli 2004

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Mambo

Zumutung im Kasernenhofton
 
jW dokumentiert Standardschreiben eines Berliner Sozialamtes, mit dem Antragsteller auf ihre Pflichten hingewiesen werden
 
Sehr geehrter Herr ...,

jeder HiIfesuchende muß gemäß §18 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen einsetzen. Der Träger der Sozialhilfe soll unter anderem auch darauf hinwirken, daß sich der Hilfesuchende um Arbeit bemüht.

Die erforderlichen Bemühungen um Arbeit erschöpfen sich nicht in der bloßen Meldung beim Arbeitsamt. Darüber hinausgehend werden nach ständiger Rechtsprechung intensive eigene Bemühungen verlangt (z.B. Bewerbungen auf Zeitungsannoncen).

Da der Umfang dieser Bemühungen sich zeitlich an dem Aufwand orientieren soll, den ein Erwerbstätiger für die Verrichtung seiner Arbeit aufwendet, erwarten wir von Ihnen den Nachweis von mindestens 20 Arbeitsbemühungen monatlich.

Sie sind verpflichtet, sich auch außerhalb des erlernten Berufes um Arbeit zu bemühen und auch geringer qualifizierte Tätigkeiten anzunehmen. Selbstverständlich darf Ihnen eine Arbeit nicht zugemutet werden, zu der Sie körperlich oder geistig nicht in der Lage sind oder wenn der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht (z. B. Erziehung von Kindern, Pflege von nahen Angehörigen etc.). Sollten derartige Gründe einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen, so teilen Sie uns diese bitte mit.

Bitte weisen Sie Ihre eigenen Arbeitsbemühungen regelmäßig in der Form nach, daß ich in die Lage versetzt werde, ggf. im Einzelfall diese Bemühungen zu überprüfen. Ihre telefonischen oder persönlichen Bewerbungen können Sie entweder durch Selbstaufzeichnung bzw. durch Firmenbestätigung auf dem beiliegenden Vordruck dokumentieren. Bitte legen Sie hierbei Wert auf Genauigkeit. Als sozialhilferechtlich ausreichend können nur Arbeitsbemühungen anerkannt werden, die sich auf tatsächliche Stellenangebote beziehen. Die Bemühungen dürfen sich nicht auf bestimmte Berufsbereiche beschränken, sondern müssen das gesamte Spektrum der zumutbaren Arbeitsmöglichkeiten, einschließlich Aushilfs- und ungelernte Tätigkeiten sowie berufsfremde, unter dem Ausbildungsniveau liegende Beschäftigungen, umfassen.

Die dem Sozialhilfeträger vorzulegenden Aufzeichnungen müssen Bewerbungstag, -ort, -art, (schriftl. oder mdl.), Art der Tätigkeit, Name der Firma, Gesprächspartner und dessen Telefonnummer und auch den Grund des Nichtzustandekommens eines Arbeitsverhältnisses enthalten. Auch die unzureichende Form der erbrachten Nachweise führt zum Verlust des Anspruchs auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 25 Abs. 1 BSHG). Im Falle schriftlicher Bewerbungen sind Durchschriften dieser Bewerbungen sowie die entsprechenden Antwortschreiben vorzulegen.

Dieser von mir ausgehändigte Vordruck zur Notierung der Arbeitsbemühungen soll Ihnen nur als Hilfsmittel dienen, eine Verpflichtung zur Aushändigung durch den Träger der Sozialhilfe besteht nicht. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, eigene Aufzeichnungen und Nachweise vorzulegen. Die Berechtigung, von Ihnen die genannten Aufzeichnungen zu verlangen, ergibt sich aus § 21 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X).

Erst wenn Ihre Arbeitsbemühungen trotz uneingeschränkter Arbeitsbereitschaft (also auch um unqualifizierte Tätigkeiten außerhalb des erlernten Berufes) aus Gründen erfolglos bleiben, die Sie nicht zu vertreten haben, besteht ein Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG.

Dies führt im Umkehrschluß zu der Folge, daß ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nicht besteht, sollten Sie sich nicht um Arbeit bemühen. Gemäß § 25 Abs. 1 BSHG hat derjenige, der sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder eine zumutbare Arbeitsgelegenheit anzunehmen, keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich eine Weigerung im Sinne des § 25 BSHG auch darin ausdrücken, daß es ein Hilfesuchender ohne hinreichenden Grund unterläßt, sich um zumutbare Arbeit zu bemühen. Sollten also bei Ihnen Gründe vorliegen, die eigenen Arbeitsbemühungen entgegenstehen, so teilen Sie mir diese bitte umgehend mit.

Sollten Sie in bezug auf Ihre eigenen Arbeitsbemühungen noch Fragen haben, so wenden Sie sich bitte diesbezüglich an Ihren zuständigen Sozialdienst.

Mit freundlichem Gruß

...

http://www.jungewelt.de/2004/07-31/014.php

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Keine sinnlosen Bewerbungen

Das Arbeitsamt ist befugt, Arbeitslose zu Eigenbemühungen um eine Arbeitsstelle aufzufordern und Nachweise über die Durchführung solcher Bemühungen zu verlangen. Im Einzelfall muss es aber prüfen, in welchem Umfang konkrete Eigenbemühungen vom Arbeitslosen verlangt werden können. Insbesondere bei Langzeitarbeitslosen entspricht die pauschale Aufforderung, eine große Anzahl von Initiativbewerbungen innerhalb eines kurzen Zeitraums durchzuführen und nachzuweisen, nicht den gesetzlichen Vorgaben. Denn der Arbeitslose kann sich durch diese starren Vorgaben dazu gedrängt fühlen, sinnlose Bewerbungsversuche zu unternehmen.

Sozialgericht Münster, Urteil vom 25. Juni 2003 – S 3 AL 125/01

charity

krass - einfach nur krass....


Also, wenn -  wieviel Arbeitslose gibts in Berlin - , sich alle auf 20 Stellen bewerben,  - sofern es soviele entsprechende überhaupt gibt - und die ganzen Arbeitgeber das alles gegenzeichnen dürfen - *lol* gibts nur noch leere Seiten in der Berliner Zeitung, weil die sich nicht mehr trauen etwas reinzusetzten, da sie anschließend von einer Flut Bewerbungen weggespült werden....  



wer hat das nur ausgeheckt.... böseböseböse

Fairina

Hi,

hatten wir alles schon mal.
Ich warte noch auf die Freigabe des Autors, dann gibt es eine gepfefferte Abfolge der Ereignisse seit 1898. Wenn man sich die zeitlichen Abfolgen zusammen zieht, dann graust es einen. Aber es stehen ja schon 4 bereit, die die Nachfolge antreten könnten mit ihrer Auffassung gegenüber Recht und Freiheit.
Fairina

Zoe

ZitatOriginal von Fairina

auf Recht und Freiheit kannst Du einen lassen... Die Verfassung wird Stück für Stück ausgehebelt und die Macher der neoliberalen Ordnung bestimmen in Zukunft was Recht ist und was nicht.
Zoe
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

Wilddieb Stuelpner

Die nächste Frage stellt sich, ob eine undifferenzierte Auflage von 20 Bewerbungen/monatlich kostenmäßg überhaupt zumutbar ist, da der Erwerbslose diese Auflage von seinem Alg/Alhi/Sohi finanzieren muß.

Im Leitfaden für Arbeitslose gab es schon begründete, ablehnende Rechtshinweise bei unzumutbaren 5 Bewerbungen.

Meist drücken sich die auflagenerteilenden Ämter um ihre Finanzierungspflicht für diesen Zweck. Wie war doch die Redewendung?

"Wer die Musik bestellt, hat sie auch zu bezahlen!!!"

Also sollten sich die Ämter eher zurückhalten, gierigen Unternehmen sinnlose Fördermitel und Zuschüsse zuzuschanzen. Denn das grenzt an Verschwendung. Die Unternehmen sind wohl eher finanziell belastbar als die arbeitssuchenden Erwerbslosen. Oder sind neuerdings Unternehmer Sozialhilfeempfänger?

aian19

ZitatOder sind neuerdings Unternehmer Sozialhilfeempfänger?

Klar sind sie das ! Hörst sie nicht ständig durch die Medien jammern, wie schlecht es ihnen geht, wie miserabel die Bedingungen in Deutschland sind, wie unmotiviert die Arbeitnehmer sind und wie doof die Jugend ist, zu blöd für ´ne Ausbildung !!! :P
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

Mene mene tekel upharsin

Mcruay

Das Arbeitsamt ist verpflicht bei Arbeitslosen die Kosten für Bewerbungen zu tragen.

Das allerdings nur, wenn der Bedarf an finanziellen Mitteln dafür vorher bei den Agenturen angezeigt wird.

Ergo: Zuerst zum Arbeitsamt, dann zum Büroladen und Bewerbungsmappen kaufen, dann zum Kopierladen und dann zur Post und dann nochmal zum Arbeitsamt, um die Quittungen vorzulegen.

Ist aufwendig, klar, aber ein gewisses Maß an Kontrolle muss ja nun auch da sein. Sonst gibt's zu viele, die die finanziellen Zuschüsse des Arbeitsamtes missbrauchen.

Ich selber hatte damit nie Probleme, denn normalerweise hat ein Arbeitsloser doch Zeit genug! Und das Arbeitsamt auch die Fahrtkosten übernimmt...
und Gott sprach es werde Licht, doch Jesus fand den Schalter nicht - und so sitzen wir seit zweitausend Jahren im Dunkeln!

jakob

Zig Bewerbungen im Monat abzunötigen, bei gleichzeitigem Verbot, sinnlose Bewerbungen abzugeben (Scheinbewerbungen), zeigt doch die Absurdität des ganzen, aus der sich dann auch noch die Rechnung ergibt, daß bei rund 5 Mio Arbeitslosen mal 20 monatlichen Bewerbungen dann 100 Mio Bewerbungen im Monat zusammen kommen, in einem Land, das etwa 80 Mio Einwohner hat.

Wie viele Firmen gibt es in Deutschland, und wie viele davon suchen überhaupt Mitarbeiter ?

Daß die Personaler an Bewerbungsfluten (Blindbewerbungen) ersticken, liegt auf der Hand , es ist sogar nicht auszuschließen, daß unaufgeforderte Bewerbungen, wie auch offensichtliche Scheinbewerbungen gleich im Papierkorb landen.
Solche Bewerbungsfluten sind für die Firmen auch ein Kostenfaktor, denn jeglicher Posteingang verursacht innerbetriebliche Kosten, schon dann, wenn der Brief noch gar nicht gelesen wurde. Viele Firmen fühlen sich mißbraucht als Massenaussteller von Bewerbungsbelegen für die Ämter.

Hier kollidieren auch zwei Interessen aufeinander, der Arbeitslose, vom Amt unter Druck gesetzt (faktisch genötigt, Scheinbewerbungen zu schreiben, denn anders kann er die geforderte Anzahl nicht erreichen), und auf der anderen Seite die Firmen, die ein Recht darauf haben, und es auch bald einklagen werden (können), von ungebetener Werbung (eine Bewerbung ist auch Werbung, und zwar in eigener Person) verschont zu werden. In USA gibt es schon Gesetze, mit denen man sich gegen Spam-Mails wehren kann. Auf europäischer Ebene ist so was auch geplant.

Wenn viele unter uns Betroffenen die beschriebenen Probleme und Interessenkollisionen erkennen,  müßten es die verantwortlichen Politiker (Entscheidungsträger, Gesetzgeber, Gremien, Kommissionen....) doch schon lange wissen. Was steckt aber hinter dieser Ignoranz, ist es geistige Beschränktheit,  Dummdreistigeit, oder ist es gar eine verbrecherische Gesinnung, die sie zu solchen Forderungen (Nötigungen) und sonstigem unanständigen Handeln treibt.

Politiker, Funktionäre und selbsternannte Amtsstuben-Fürsten fühlen sich viel zu sicher, müssen kaum mit Konsequenzen für ihr (rechtswidriges) Tun und Lassen rechnen. Höchstens mit einer Abwahl (die dann auch noch finanziell versüßt wird), die sie aber nie ganz abstürzen läßt, weil sie in der Regel ein zweites, drittes...berufliches Standbein in Reserve haben.
Dagegen hat man in den meisten Berufen für sein Fehlverhalten gerade zu stehen, u.U. landet man sogar im Gefängnis, wenn Menschen zu Schaden kommen (wenn der Maurer Fehler macht, der Architekt, der Maschinenbauer, und das Haus stürzt ein, oder die Maschine fliegt auseinander, stehen die Verursacher mit einem Bein im Gefängnis).
Dagegen können Politiker oder Funktionäre tun und lassen was sie wollen, sie können sich ihre Argumente nach Lust und Laune zurecht basteln (,,was interessiert mich mein Geschwätz von gestern"), beanspruchen all zu häufig für sich, sich auch mal irren zu können, und stehlen sich damit aus der Verantwortung.

Das muß sich ändern, das ,,Prinzip Konsequenz" muß für alle gelten, nicht nur für die ,,kleine Leute", sondern auch für Politiker, Amtsträger, Funktionäre, aber auch Unternehmer.

Wer weiß, vielleicht wird mal in den Geschichtsbüchern über die heutige Zeitspanne von politischen Umbrüchen die Rede sein, von Politverbrecher-Prozessen, die nach der Stadt benannt werden, in der sie stattfanden.
Benannte Berufsstände und  Personen brauchen nur so weiter zu machen, dann schreiben sie nämlich tatsächlich Geschichte, die aber bestimmt nicht in ihrem Sinne verlaufen wird.

Wie so oft gibt es aber auch Nutznießer der ganzen Bewerbungs-Nötigung:
Papierindustrie, Drucker (-Tinte) - Hersteller, Fotostudios, und nicht zuletzt die Post, die daran zig Mio Umsatz macht. Zumindest hier hätte ein Politiker nicht gelogen, wenn er behauptete, seine Reform würde Arbeitsplätze schaffen oder zumindest erhalten.

Jakob

Horch

ZitatDaß die Personaler an Bewerbungsfluten (Blindbewerbungen) ersticken, liegt auf der Hand , es ist sogar nicht auszuschließen, daß unaufgeforderte Bewerbungen, wie auch offensichtliche Scheinbewerbungen gleich im Papierkorb landen.
Solche Bewerbungsfluten sind für die Firmen auch ein Kostenfaktor, denn jeglicher Posteingang verursacht innerbetriebliche Kosten, schon dann, wenn der Brief noch gar nicht gelesen wurde. Viele Firmen fühlen sich mißbraucht als Massenaussteller von Bewerbungsbelegen für die Ämter.

Die armen Firmen. Mein Gott, die armen Unternehmer! Ich bin zun Tränen gerührt.
Mein Gott, die sind es selber schuld! Wer immer wieder neoliberale Propaganda betreibt (und das tun die meisten) und Kürzungen für Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger fordert, der hat sich gefälligst nicht zu beklagen wenn er unter einer Bewerbungsflut zusammen bricht.

ZitatHier kollidieren auch zwei Interessen aufeinander, der Arbeitslose, vom Amt unter Druck gesetzt (faktisch genötigt, Scheinbewerbungen zu schreiben, denn anders kann er die geforderte Anzahl nicht erreichen), und auf der anderen Seite die Firmen, die ein Recht darauf haben, und es auch bald einklagen werden (können), von ungebetener Werbung (eine Bewerbung ist auch Werbung, und zwar in eigener Person) verschont zu werden. In USA gibt es schon Gesetze, mit denen man sich gegen Spam-Mails wehren kann. Auf europäischer Ebene ist so was auch geplant.

Völliger Quatsch. Die 2 Seiten sind Arbeitnehmer/Arbeitslose... und Arbeitgeber. Die sitzen nicht im selben Boot wie hier suggeriert wird, sondern sind die zentralen Gegensätze.

Und wenn Du unten in einem etwas martialischen Ton über die Politiker herziehst, vergißt Du eins:
Politiker sind in der Regel nur Befehlsempfänger der Wirtschaft. Das macht Politiker nicht besser und ist auch nicht entschultbar. Aber in erster Linie müssen die Wirtschaftsgewaltigen Hundt, Rogowski, Braun usw. kritisiert werden sowie die neoliberalen Unternehmer, dann die Medien und dann erst die Politiker. Aber auch der neolibberal eingestellte Arbeitnehmer.
Und ganz am Schluß wir alle, auch Du und ich.

Zoe

Na da haben wir ja wieder den Kontrollfreak vom U-O-Amt. Kannst es nicht lassen was? Dein Job ist wohl Berufung oder Hobby und Weltanschauung? Das Du in diesem System keine Probleme hast ist klar. Typen wie Du passen in jede Gesellschaftsordnung. Immer schön angepasst und alles nach Recht und Ordnung ausrichten. Gewehr bei Fuß und nie daneben treten.
Prost Mahlzeit, solche wie Du verpennen die Revolution, weil sie erstmal im Gesetzestext nachlesen müssen, welche Verordnungen dabei übertreten wurden.
Denk mal an Deinen Leitspruch...und mach das Licht aus!
Zoe ;( ;( ;(
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein

aian19

ZitatPolitiker sind in der Regel nur Befehlsempfänger der Wirtschaft. Das macht Politiker nicht besser und ist auch nicht entschultbar. Aber in erster Linie müssen die Wirtschaftsgewaltigen Hundt, Rogowski, Braun usw. kritisiert werden sowie die neoliberalen Unternehmer, dann die Medien und dann erst die Politiker.

Dann müssen sich die Politiker eben den von Dir genannten gegenüber behaupten !
Ich sag´ da nur ZIVILCOURAGE !!! :D :D :D
Tun sie aber nicht, und warum: NICHT, weil sie Befehlsempfänger sind, sondern weil sie sich haben KAUFEN LASSEN.
Und stimmt, das ist nicht entschuldbar.
Ansonsten geb´ ich Dir bei Deinen Schlußfolgerungen recht.
Und trotzdem ist der Beitrag von Jakob gut, IMHO  :D :D :D ;)
"Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren"

"Wenn Unrecht zu Gesetz wird, ist der Gesetzlose der einzige, der noch rechtmäßig handelt."

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