Lohnrückstand und Arbeitsverweigerung

Begonnen von chefin, 13:41:27 Do. 18.Dezember 2008

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

chefin

Hallo an alle geplagten,

ich ahbe mal ne Frage wie ich mich verhalten soll ohne das ich ärger bekomme.
Mein Chef hat seid Oktober  Zahlungsschwierigkeiten was den Lohn angeht. Habe im Oktober einen Abschlag von 750,00 Euro für September bekommen,Rest von 1297,89 €³ September habe ich dann im November bekommen. Jetzt hat er mir den November Lohn Komplett überwiesen.Es steht also der Oktober komplett offen. Kann ich jetzt Arbeitsverweigerung betreiben,bis ich meinen Lohn von Oktober habe. Oder kann er mich dann fristlos kündigen? Sonst kam das Geld immer pünktlich und ich muss ja auch meine rechnungen zahlen.

Ziggy

Arbeitsverweigerung ist immer so 'ne Sache ... und natürlich ein Kündigungsgrund. Umgekehrt ist es aber auch ein Kündigungsgrund für dich, wenn du deinen Lohn nicht bekommst.

Im Grunde hängt dein Verhalten davon ab, wieviel dir liegt an diesem Job.

Auf jeden Fall musst du den ausstehenden Oktober-Lohn anmahnen und einfordern, am besten schriftlich. Setze dem Chef eine Frist, bis zu der der Lohn zu zahlen ist oder er sich zumindest zum Sachverhalt zu äußern hat.

Für weitere Schritte solltest du dich aber an einen Fachanwalt wenden.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Wilddieb Stuelpner

chefduzen.de: Wenn der Chef nicht zahlt - Was tun bei ausbleibenden Lohnzahlungen

chefduze.de: Insolvenz – Wenn die Firma Pleite geht ...

chefduzen.de: MDR-Ratgeber: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz: Lohn trotz Arbeitsverweigerung wegen laufender Kündigung

Wenn sich ein Arbeitnehmer während eines laufenden Kündigungsschutzverfahren weigert in den Betrieb zurückzukehren, bleibt unter bestimmten Umständen sein Lohnanspruch bestehen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im März 2003. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer beweisen kann, dass eine Rückkehr in den Betrieb bis zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Kündigung, nicht zumutbar sei. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber als Druckmittel benutzt wird.

Im verhandelten Fall sprach das Gericht einer Arbeitnehmerin Lohnansprüche zu, obwohl sie längere Zeit nicht in dem Betrieb gearbeitet hatte. Die Frau war nach einer Meinungsverschiedenheit mit ihrem Arbeitgeber gekündigt worden. Während des Kündigungsschutzverfahren forderte sie der Arbeitgeber auf wieder zu arbeiten. Die Frau weigerte sich, mit der Begründung von ihrem Arbeitgeber diskriminiert zu werden. Das Gericht wertete die Arbeitsverweigerung unter diesen Umständen als nachvollziehbar.

Aktenzeichen 4Sa 655/02

zuletzt aktualisiert: 08. April 2003 | 14:16

chefduzen.de: Ist das Arbeitsverweigerung?

chefduzen.de: Lohnrückstand und Pleitewelle - Wie kommen Arbeitnehmer zu ihrem Recht?

In diesem Link ist ein Rechtsartikel enthalten wie sich Insolvenzverwalter als Leichenfledderer pleite gegangener Firmen den Sport erlauben, rechtmäßig erworbene Arbeitslöhne von Arbeitnehmern für sich zurückzufordern. siehe dazu die dort enthaltenen Artikel: MDR, Sendung "Fakt" vom 14.01.2008: Lohnrückforderungen nach Insolvenz und FAKT vom 13.08.2007 - Insolvenz - Wenn gezahlter Lohn zurückgefordert wird

Die Änderung der Insolvenzordnung, die Insolvenzverwaltern solche Handlungsmöglichkeiten der Ausplünderung von AN einräumt haben wir dem Scheißhaufen CDU/CSU/FDP zu verdanken, die Klientelpolitik für Unternehmer machen. Und die SPD nickte diesen Lohnraub durch Händchenheben im Bundestag ab.

  • Chefduzen Spendenbutton