leiharbeiter

Begonnen von schnuckel, 14:11:02 Di. 06.Januar 2009

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schnuckel

Hallo an alle und ein frohes Neues Jahr!
ich bin neu hier und würd mich freuen wenn ihr mir helfen könntet.
Zu meinem problem,ich arbeite seid 10 monaten in einer Zeitarbeitsfirma und muss dazu sagen das ich mein geld zwar bekommen habe, aber dennoch sehr unterschiedlich,mal als bareinzahlung und als überweisung.Und nun passiert es das ich mein gehalt für November noch garnicht erhalten habe! lt.der fa.ist das geld raus,nun hatte ich urlaub bis 5.1 und rief an über Handy keiner erreichbar,auf band gesprochen wo ich denn arbeiten soll und wo mein gehalt bleibt....keine antwort bis heute bekommen,ich erreich niemanden.was soll ich tun ???

Ich habe mich beworben bei einer firma wo ich mal ausgeliehen war,problem ist das es sein kann das diese firma eine ablösesumme zahlen müsste an den auleiher,ist das so rechtens,dann wir einem der weg versperrt obwohl man einen festen job haben könnte???

karl.

Hallo schnuckel,

da solltest du dich schleunigst bei der AA melden. Die ZAF scheint Liquiditätsprobleme zu haben. Das wird in den nächsten Monaten auf nicht wenige ZAF zukommen.
Wenn dein Novemberlohn noch nicht eingegangen ist dann kann es auch gut sein, dass sie deine Sozialversicherungsbeiträge nch nicht abgeführt haben.

Karl

vampyrella

ALSO (laut einem Merkblatt für Leiharbeiter das es beim Arbeitsamt kostenlos gibt) :

" Der Verleiher darf Ihnen nicht untersagen, nach Beendigung Ihres Leiharbeitsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher einzugehen.
Entsprechende Vereinabrungen sowie ähnliche Vereinbarungen zwischen dem Entleiher und dem Verleiher sind grundsätzlich unwirksam"


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L_/
OL This is Schäuble.
Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

Krokos

die untersagen ihm das ja nicht, sondern verlangen eine Ablösesumme was leider rechtens ist...

Hmm Schnuckel, das riecht nach gewaltigen Streß in nächster Zeit


HongKongFui

Hi Schnuckel,
ich würd ma sagen, das Du Dir schnellst möglich rechtlichen Beistand holen solltest, und Dein Gehalt einklagst. Bis dahin, denk ich mal, solltest Du Dich täglich bei denen melden, nachher drehen die Dir einen Strick daraus, das Du Deiner Meldepflicht nicht nachgekommen bist

ZitatDer Verleiher darf Ihnen nicht untersagen, nach Beendigung Ihres Leiharbeitsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher einzugehen.
Das stimmt ja prinzipiell, nur der Haken an der Sache sind 2 Worte NACH BEENDIGUNG, bis zu dem Zeitpunkt hast Du ja eine Kündigungsfrist, und welche Firma wartet schon bis zu 4 Wochen?

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