jetzt bekomm ich auch ne Maßnahme aufs Auge

Begonnen von Azatoth, 10:06:32 Mi. 10.November 2010

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Azatoth

Hallo Ihr Lieben,

jetzt hat es mich auch eiskalt erwischt.
Am Montag darf ich auch zu so einer "lustigen" Maßnahme dackeln, die bis Anfang nächsten Jahres geht.

Das ganze schimpft sich Praxis-Center und soll lt. EGV:
"...Ihre berufliche Eingliederung ducrh eine Kombination der Fördermöglichkeiten gem §46 SGB3(u.a. Heranführung an den Arbeitsmarkt, Verringerung von Vermittlungshemnissen, Vermitlung in eine versicherungspfl. Beschäftigung) unterstützen.
Zu Ihren Mitwirkungspflichten zählen hierbei:
-Einhaltung der mit dem genannten Träger vereinbarten Termine
-Aktive Mitarbeit bei Bemühunge, Ihr Potenzial in Bezug auf die Eingliedreung in den Arbeitsmarkt zu nutzen
-Aktive Mittwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen. Hierzu gehört auch die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Dritten.
Der Dritte ist verpflichtet, dem Bewerber nur zumutbare Angebote zu unterbreiten.


Für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme, wird dem Träger ein Zugriff auf Ihre selektiven Bewerberdaten in dem Vermittlungs-/Beratungs- und Informationssystem durch den Träger der Grundsicherung eingeräumt."




der Rest der EGV besteht nur aus dem üblichen RechtsfolgenKram wie Ortsabwesenheit etc.


Jetzt meine Frage dazu, worauf sollte ich achten, was kann mir passieren bei dem Träger bzw. was wird mich da etwa erwarten ...



Grüsse der Aza










b.d.

Von was für einer "EGV" sprichst du???

EGV unterschrieben oder EGV als Verwaltungsakt???

Azatoth

Leider Gottes unterschrieben...

Naja, so dämlich ist man auch nur einmal im Leben...

b.d.

Dann bleibt eigentlich nur, entweder die EGV kündigen (ist ein Vertrag) oder Angriff per Feststellungsklage auf Nichtigkeit/Rechtswidrigkeit und Eilantrag auf vorl. Rechtsschutz.

Du wirst aber um die jetztige Maßnahme nicht herum kommen, solange nichts gerichtlich entschieden ist, oder die ARGE ev. eine Kündigung von dir akzeptiert hat.

Da brauchts jeweils gute Argumente, z.B. wie ist die EGV zustande gekommen und was genau ist an der EGV rechtswidrig?! (rechtswidrig sind fast alle dieser EGV-Zwangsverträge)

Pfiffi

Kenne die EGV nicht im Wortlaut, daher meine Frage, bzw. Anregung, Du müsstest beim Massnahmeträger eine Einverständnisserklärung unterschreiben, inder dem Massnahmeträger der Zugriff auf Deine Daten, bzw. der Austausch der Daten mit der ARGE ermöglicht wird.

Wenn in der EGV nichts drinsteht, von "verpflichtet sich Unterlagen des Massnahmenträger zu unterzeichnen" , dann dürftest Du Deine Einwilligung nicht geben, der Träger kann keine Daten an die ARGE übermitteln (Ergebnisse) ergo kann er keine Leistungen in Rechnung stellen, damit wärst Du aussen vor.

Wie gesagt ich kenne Deine EGV nicht wörtlich, manchmal steht ein verklausulierter Mist drin, das sich die Zehennägel noch oben rollen.

b.d hat schon einen Weg beschrieben, es gehört ein wenig "Rückgrat" dazu das durchzuziehen damit man nicht "verwurstet" wird.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Carpe Noctem

Zitat von: Azatoth am 10:06:32 Mi. 10.November 2010
Das ganze schimpft sich Praxis-Center und soll lt. EGV:
"...Ihre berufliche Eingliederung ducrh eine Kombination der Fördermöglichkeiten gem §46 SGB3(u.a. Heranführung an den Arbeitsmarkt, Verringerung von Vermittlungshemnissen, Vermitlung in eine versicherungspfl. Beschäftigung) unterstützen.
Zu Ihren Mitwirkungspflichten zählen hierbei:
-Einhaltung der mit dem genannten Träger vereinbarten Termine
-Aktive Mitarbeit bei Bemühunge, Ihr Potenzial in Bezug auf die Eingliedreung in den Arbeitsmarkt zu nutzen
-Aktive Mittwirkung bei allen auf die berufliche Eingliederung abzielenden Leistungen. Hierzu gehört auch die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Dritten.
Der Dritte ist verpflichtet, dem Bewerber nur zumutbare Angebote zu unterbreiten.


Für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme, wird dem Träger ein Zugriff auf Ihre selektiven Bewerberdaten in dem Vermittlungs-/Beratungs- und Informationssystem durch den Träger der Grundsicherung eingeräumt."

Das ist der übliche Schwachsinn, ich nenne sowas "Popelmassnahme vonner ARGE". Man popelt tatsächlich viel in der Nase dort. Du sollst den ganzen Tag lang Stellen aus dem Internet suchen (mit 20 -30 Mann die dasselbe machen und dieselben Stellen finden). Dann sollst du Bewerbungen dahin schicken. Es sind i.d.R. Leihbuden zu würgereizerregenden Konditionen. Dann popelt man wieder in der Nase und hört sich die Methadongeschichte seines Sitznachbarn in der Raucherpause an. Schliesslich wieder Nasebohren und die Alkoholgeschichte des Sitznachbarn auf der anderen Seite.

Die Dozenten haben auch keinen Bock, bekommen 3500 - 4000 Euro pro Jahr unter Tarif, den gesetzlichen Mindesturlaub, die maximale Probezeit (gegen Krankfeiern) bei befristeten Verträgen (gebärfähige Frauen 6 - 12 Monate, ältere Semester und Männer bis max. 2 Jahre). Die haben natürlich auch keinen Bock und benehmen sich dem entsprechend unprofessionell. Wahrscheinlich haben die auch gar keine Ahnung, sind Berufsanfänger oder vorbestrafte Schufa-Kunden mit einer Erwerbsbiografie wie ein Schweitzer Käse. Vielleicht hat der Dozent auch einfach nur zu viel bei Massnahmeträgern gearbeitet die letzten Jahre und ist nun nicht mehr resozialisierbar? Egal, jetzt muss er nur noch Verwaltungsakten über euch führen, das wird er schon schaffen.

ZitatJetzt meine Frage dazu, worauf sollte ich achten, was kann mir passieren bei dem Träger bzw. was wird mich da etwa erwarten ...

Löcher den Massnahmeträger sofort zur Begrüssung nach den Verdingungsunterlagen. Unterschreib nichts bevor du die zu lesen bekommst und lass dir lang und episch den Datenschutz (auch i.Z.m. der Datenbanksoftware!) auseinandersetzen. Die Szene wird von deinem Beistand penibel protokolliert, versteht sich. Der Träger jagt dich nach 5 Minuten vom Hof, versprochen ;D

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Pfiffi

@CN, wie schaffst Du es nur in ein paar Worten ein solch realistisches plastisches Bild zu schaffen. ;) ;)
(Ich merke unendliche Erfahrung) :D

Ich wiederhole, Beistand, Beistand, Beistand, Frage, dürfen die auch bei einem Massnahmeträger dabei sein?

Datenschutz genau das war es womit man es "kippen" kann, sicher ist der Träger nicht traurig, denn es stehen noch andere vor der Tür.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Eivisskat

Och @Carpe, machs doch nicht so mies...man kann doch auch ruhig zur Maßnahme gehen, falls man sich vor dem langen, langweiligen Winter graust!  ;)

Immerhin bekommt man eine vergünstigte Monatskarte und kann mal wieder lecker Bahnfahren , lernt neue Leute kennen, findet vielleicht die Liebe des Lebens, bestimmt aber neue & interessante Webseiten, neue Spiele, spaßige Dozenten und Unterhaltungen, vielleicht gibts ne günstige Kantine, dann muß man nicht kochen...Man lernt viele Dinge fürs Leben und hinterher kann man als Betroffener mitreden und später seinen Enkeln was erzählen.

Alles nette Dinge UND man sollte unbedingt Achtung & Respekt von dem Träger einfordern, denn schließlich wird man duch die tägliche Anwesenheit zur wandelnden Geldmaschine, die dem Träger & Dozenten jeden Monat frisches Geld in die Kassen spült und die deshalb mit Freundlichkeit und Sensibilität zu behandeln ist.

;D >:D


Viel Spaß @Azatoth


Carpe Noctem

Zitat von: Pfiffi am 19:59:13 Mi. 10.November 2010
@CN, wie schaffst Du es nur in ein paar Worten ein solch realistisches plastisches Bild zu schaffen. ;) ;)

Im nächsten Leben werd ich Satiriker, dafür üb ich schon mal ;D

ZitatIch wiederhole, Beistand, Beistand, Beistand, Frage, dürfen die auch bei einem Massnahmeträger dabei sein?

Klar, die Kasper vollstrecken doch als unmittelbar von der Behörde Beauftragte eine Amtshandlung. Ein Kumpel von mir ging sogar mal als Beistand zu einer psychiatrischen Untersuchung mit, mit der Begründung der Arzt erstelle eine Beurteilung im Auftrag der ARGE und verrichte somit eine Amtshandlung. Es war ein niedergelassener Doc, kein Amtsarzt vom Gesundheitsamt oder so. Muss irre interessant gewesen sein der Gesundheitscheck dort... :tongue:

Man darf zu jedem verlängerten Amtsarm einen Beistand (laut SG Kassel bis zu 3 Personen) mitnehmen. Schön mit dem Urteil wedeln wenn man Sorge hat es geht schief ;)

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Azatoth

Na da hab ich ja die nächsten Tage echt zu tun mit Gesetze büffeln und §§ suchen, damit ich dann dort damit wedeln kann das die Heide rauscht ^^


Aber die Tip´s sind echt gut, zumal man ja auch keine Sanktion bekommen kann wenn man den Mist nicht unterschreibt.

Hab ich mal hier irgendwo gelesen gehabt.


Und zur Not gibt´s ja immer noch den guten Onkel Doktor ;-)

Isnogud

auch ich hab gestern im Beisein meines Beistandes unterschrieben, das ich solch eine Massnahme mitmachern werde. Auf Nachfrage von mir sagte der Arbeitsamtmensch: ja, wenn ich nicht unterschreibe werde ich sanktioniert!
Natürlich ist es so, das die Massnahme freiwillig ist, aber dann kommt halt das Totschlagargument der fehlenden Mitwirkung. Ich war so sprachlos, das ich unterschrieben hab. Wie die anderen 20 Hansels auch. Allerdings war ich der einzige, der überhaupt Bedenken hatte und Fragen gestellt hab. Das Thema Datenschutz wird dort so gehändelt, das der Träger selektiven Zugriff auf meine Daten bei der Arge hat. Bekommt also keine Daten die Gesundheit oder privates betreffen. Wer´s glaubt.......
Ich kenne jemanden, der bei der Firma schon solch eine Massnahme gemacht hat und der sagte dann, pah, alles halb so schlimm.
Die Firma scheint bundesweit zu agieren. Hat zwar nix mit Gewitter zu tun, aber es donnert dort schon mal mit den Partnern.
Ich denke, die werden an mir einfach nur ein Mittel sehen, um zu verdienen.
Leider hab ich gestern die Absage einer Leihfirma! zu spät im Briefkasten gehabt. Sonst hätt ich natürlich ein gutes Argument gehabt, was dieser Träger anders machen kann,wenn schon ne Leihfirma mich nicht will.
Naja, ich seh das esrtmal so wie Eivisskat. Ich lern da ohne Ende neues über word und excel, powerpoint und 10Fingersystem. Was besseres kann mir doch nicht passieren. Nicht zu vergessen, deutsch in Wort und Schrift und natürlich ne Auffrischung in den Grundrechenarten.
Wen interresiert schon die Standzeit von Schneidplatten aus kubischen Bornitrit bei Betriebstemperaturen von über 800 Grad oder so.
Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

Azatoth

Zitat von: Carpe Noctem am 19:47:42 Mi. 10.November 2010

Löcher den Massnahmeträger sofort zur Begrüssung nach den Verdingungsunterlagen. Unterschreib nichts bevor du die zu lesen bekommst und lass dir lang und episch den Datenschutz (auch i.Z.m. der Datenbanksoftware!) auseinandersetzen. Die Szene wird von deinem Beistand penibel protokolliert, versteht sich. Der Träger jagt dich nach 5 Minuten vom Hof, versprochen ;D

Grüsse - CN



Das werd ich auf jeden Fall mal machen.

Müssen die eigentlich die Verdingungsunterlagen (was fürn Wort) zur Einsicht rausgeben oder können die sich da auch weigern?

Und die Sache mit dem Datenschutz hört sich richtig lecker an, da findet man sicherlich Sachen im Netz worauf man die festnageln kann >:D so zwecks der Sache Akteneinsicht etc.




Grüsse Aza

Pfiffi

soviel ich weiß, ist immer alles möglich, aber ob die "Verdingungsunterlagen" für Dich einsehbar sind, wage ich zu bezweifeln, bzw. werden die so argumentieren, erst unterschreiben dann zeigen wir Dir was.

Dies kann ich mir gut vorstellen.

Zu Isnogud, nach dem unterschreiben, sagte der A...ensch, gut, sonst hätten wir sanktioniert, im Beisein von Beiständen (Zeugen) macht sich so etwas gut, des erfüllt den Tatbestand der Drohung (gibt es das überhaupt) wenn nicht weiß man wessen geistig Kind er ist, da würde ich aber ein feines herangehen haben.

Ob man da was lernt? Wohl eher nicht sicher gibt es wirklich sinnvolle Massnahmen, aber ich schätze das werden so um die maximal 5 % sein, also ist der Rest einfach in einem Wort zusammen zu fassen "Arbeitslosenindustrie" es geht nicht um den Menschen, es geht nicht darum mit ihm mögliche Vermittlungshemmnisse zu erkennen und zu beseitigen, es geht darum das ihr "Verfolgungsbetreut" werdet, immer daran denken es gibt eine Art 2. Akte,
also wo dann Sachen drinstehen, die zu Beurteilungen über Euch kommen, die nicht immer richtig sind und auch sehr gern zu Eurem Nachteil ausgelegt werden können, und vorallem, es gibt dies schwarz auf weiß, wie wollt Ihr Euch dagegen zur Wehr setzen, wenn es mal hart auf hart kommt?

Nicht so blauäugig, sicher auch nicht "Totalverweigerer", aber es ist Euer gutes Recht, (§§ 13-15 SGB II) dies einzufordern, wenn Ihr etwas nicht verstanden habt, es Euch nochmals in Ruhe zu erklären, bis Ihr es verstanden habt.
@Isnogud, prima das Du einen Beistand gefunden hast, das ist der erste Schritt. ;) ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Carpe Noctem

Zitat von: Azatoth am 11:39:25 Do. 11.November 2010
Müssen die eigentlich die Verdingungsunterlagen (was fürn Wort) zur Einsicht rausgeben oder können die sich da auch weigern?

Natürlich müssen die die nicht rausrücken. Das ist auch nicht Sinn der Übung. Der eigentliche Sinn ist, denen zu zeigen dass man sich in der Massnahmenbranche auskennt. Allein das führt i.d.R. dazu, dass die zuständigen Mitarbeiter die Farbe wechseln. Guck mal genau wie die Gesichter erbleichen und dann grünlich anlaufen! Wenn das nicht passiert, hast du zu dünn aufgetragen und muss nachsetzen:

"Gut, dann frag ich eben direkt beim REZ ob ich die auch bekomme. Bei der letzten Massnahme hat man sich nicht so verstockt angestellt. Im Gegenteil, gerade beim REZ waren die sehr zuvorkommend!"

REZ = Regionales Einkaufs Zentrum des jeweiligen Bundeslandes. Das REZ kauf im Auftrag von AfA / ARGE Massnahmen bei Trägern ein, die die Verdingungsunterlagen erfüllen und "zertifiziert" sind, sowie durch ein Preis-Leistungs-Verhältnis (viel Leistung für billig Geld) bieten, und dem entsprechend den Auftrag erhalten, die Massnhame XY durchzuführen und abzurechnen. Alle Träger zittern vor dem REZ und wollen nicht, dass ein Teilnehmer da hin rennt und das Maul aufreisst. Genau deswegen droht man das ja implizit an ;D

Apropos abrechnen:
Träger können nur abrechnen wenn der Teilnehmer unterschreibt. Sollte es dem TN aber einfallen erst mal alle offenen Fragen klären zu wollen, wird er mit einem Querulantenvermerk zurück zur ARGE geschickt. Es empfiehlt sich, anschliessend bei der ARGE Gebrauch vom UNABDINGBAREN RECHT AUF AUSHÄNDIGUNG DER VERMERKE (!!!) zu machen, hilfsweise Akteneisicht gem. § 25 SGB X zu fordern. Wenn der SB dann eklig wird, lehnt man ihn gem. § 17 SGB X wegen Befangenheit ab.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Azatoth

Sooo und der erste Tag ist vollbracht....und der war recht kurz.


Ansich war es ne recht nette Veranstaltung, wenn man das mal so sagen kann. :evil:

Es wurde die Hausordnung ausgegeben und besprochen und danach wurde unterschrieben das wir die Hausordnung ausgehändig bekommen und darüber gesprochen haben.

Und es stand auf dem Zettel wirklich nur der Punkt Hausordnung ausgehändigt und besprochen...und in der stehen auch nur Verhaltensregeln auf dem Gelände und das Gedöhns, also nix was auffällig wäre, so von wegen irgendwelche Unterschriften.


Wobei da noch ziemlich viel Platz bis zum Feld der Unterschrift....   :o


Danach kam eben dann der ganze Kram so von wegen was da gemacht wird (Eignungsfeststellung, Bewerbertraining etc.)  >:(


Aber warten wir mal ab was ab morgen so kommt, weil wir wurden ja alle auf unterschiedliche Bereiche (eingewiesen ;D) zugewiesen und deswegen war das wohl alles auch so allgemein und kurz.

Obwohl ich ja dann durchaus die Sozialpädagogen nerven kann wenn ich dorthin muss  ::)







Pfiffi

Mache für Dich das beste daraus, meine Empfehlung erzähle so wenig wie möglich von Dir selbst.

Alles was Du erzählst wird gegen Dich verwendet (nicht kann) sondern wird. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Jonny79

Zitat von: Isnogud am 11:13:50 Do. 11.November 2010
Die Firma scheint bundesweit zu agieren. Hat zwar nix mit Gewitter zu tun, aber es donnert dort schon mal mit den Partnern.

Hallo? Ne Bekannte von mir war bei denen schon mal so 2003. Die Leute waren dort offenbar recht nett. Dort gab es die üblichen lustigen Bewerbungs und Vorstellungstrainings. Am Ende der 1 oder 2 Monate dann sollte sie sich ein Praktikum (Dauer 4 oder 6 Wochen, so weit ich noch weiß) suchen. Da sie die Sache schnell zu Ende bringen wollte (man brauchte einen Praktikumsplatz auf Teufel komm raus), hat sie bei einer Drogeriekette vorgesprochen. Die hatten ihr gleich gesagt das niemals eine Einstellung folgen würde, aber das war der Bekannnten gerade recht. Niemand hatte sich danach dafür interessiert warum keine Enstellung erfolgte. Also wenn ein Praktikum erforderlich wird, dann such was bequemes z.B. in nem Baumarkt und gut is.

Die war damals innerhalb von 2 Jahren 2 mal auf sonem Training (von 2 verschiedene Bildungsträgern) , die Alte vom Amt hat auf Einwendungen der Bekannten nur lässig gemeint, dass man einen AL einmal im Jahr zu sowas schicken könnte, und das würde auch so durchgezogen.
Ich bin arm, aber sexy!

Jonny79

Zitat von: Azatoth am 17:11:07 Mo. 15.November 2010
Sooo und der erste Tag ist vollbracht....und der war recht kurz.


Ansich war es ne recht nette Veranstaltung, wenn man das mal so sagen kann. :evil:

Es wurde die Hausordnung ausgegeben und besprochen und danach wurde unterschrieben das wir die Hausordnung ausgehändig bekommen und darüber gesprochen haben.

Und es stand auf dem Zettel wirklich nur der Punkt Hausordnung ausgehändigt und besprochen...und in der stehen auch nur Verhaltensregeln auf dem Gelände und das Gedöhns, also nix was auffällig wäre, so von wegen irgendwelche Unterschriften.


Wobei da noch ziemlich viel Platz bis zum Feld der Unterschrift....   :o


Danach kam eben dann der ganze Kram so von wegen was da gemacht wird (Eignungsfeststellung, Bewerbertraining etc.)  >:(


Aber warten wir mal ab was ab morgen so kommt, weil wir wurden ja alle auf unterschiedliche Bereiche (eingewiesen ;D) zugewiesen und deswegen war das wohl alles auch so allgemein und kurz.

Obwohl ich ja dann durchaus die Sozialpädagogen nerven kann wenn ich dorthin muss  ::)








Kommt mir alles bekannt vor. Ich meine solche Maßnahmen kann man absitzen.  Bei meiner letzten hatte ich ne wirklich brauchbare Betreuerin, welche auch viel zum Thema Arge zu erzählen hatte, wie das dort so abläuft.

Mach doch hier mal nen kurzen täglichen Bericht?!
Ich bin arm, aber sexy!

schwarzrot

ZitatJonny79 :
die Alte vom Amt hat auf Einwendungen der Bekannten nur lässig gemeint, dass man einen AL einmal im Jahr zu sowas schicken könnte, und das würde auch so durchgezogen.

Naja, solche schwachsinnmassnahmen macht man halt so lange mit, bis mensch gelernt hat, wie dem amt(oder/und träger) so ein blödsinn auszureden ist.
Netter nebeneffekt von solchen schwachsinnsmassnahmen, die kosten- und anspruchslosen 'praktikanten' für die wirtschaft (siehe beispiel, in der billigwirtschaft, gibt es ja leider ganz gut wieder...).

('man einen AL einmal im Jahr zu sowas schicken könnte' ist z.b. keine stichhaltige begründung der SB, die mensch auch mal schriftlich fordern könnte, für das verschwenden von steuergeldern. Denn selbst solche schwachsinnsmassnamen bringen den trägern mächtig geld).  ::)

So furchtbar 'lustig' find ich das letztendlich aber nicht.  :(
Nachstes mal dann vielleicht doch bei der EGV standhaft bleiben (nichtunterzeichnen)?  :)

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Pfiffi

Denke auch das ist ein grundsätzliches Problem, den es fängt im kleinen an und setzt sich dann fort ,dann können wir den AL auch einmal im Jahr zum Schneeschippen abkommandieren oder Sümpfe trockenlegen lassen, oder Flüsse begradigen, oder unsere "Amtsstuben" renovieren lassen.

Es ist diese "Selbstverständlichkeit" das andere der Meinung sind über Dich bestimmen zu können. Das mag zwar in der "freien Wirtschaft" der Fall sein wo das "Druckmittel" Geld heißt, aber hier ist es wohl schon in einer Art Denken (Reichsarbeitsdienst) zu sehen.

Daher sind diese ganzen "Bildungsträger" (was tragen die, und wohin tragen sie diese) sehr mit einem Ausspruch von Guido Westerwelle zu sehen,
"Anstrengungsloser Wohlstand", den die Qualität der entsprechenden Massnahmen darf doch angesichts der vermittelten und in Arbeit gefundenen AL
mehr als bezweifelt werden.

Meine persönliche Meinung ist, im GG steht nichts von Recht und auch nichts von Arbeitspflicht drin, und wenn jemand etwas tun möchte damit er nicht "Zuhause" rumsitzt, dann soll er spazieren gehen, sich selbst belesen, den Bibliotheken haben wir zum Glück noch.(Es gibt genug)
Aber sich nicht fremdbestimmt eine "Massnahme" aufdrängeln lassen die mehr als zweifelhaft ihn in seinem persönlichen Weg nicht voranbringt.

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Isnogud

@Pfiffi, ist ja schön und gut was Du schreibst, hast ja auch recht, ABER
bei mir war es so, das ich mit Begleitung bei der SB war und wir uns recht nett unterhalten haben über vieles. Sie hat ihren Scheiß abgearbeitet, wir haben Fragen gestellt, es lagen immer einige Papiere auf dem Schreibtisch rum. Irgendwann hat sie dann ein Blatt ausgedruckt in dem die Kostenübernahme meiner Bewerbungen bewilligt wurde. Sollte ich unterschreiben. Hab ich gemacht. Es lag die gantze Zeit ein Papier auf dem Schreibtisch wo ein anderes Blatt das obere Drittel verdeckt hat. Ist mir nicht aufgefallen. Es wurden auch immer die Papiere hin und hergeschoben, ein bischen Durcheinander war schon. Jedenfalls hab ich ein Blatt unterschrieben. Es war ein richtig guter Taschenspieletrick. Denn just das eben unterschriebene Blatt war meine EGV. Einfach klasse gemacht.
Soweit sogut. In der EGV steht nicht wirklich viel schlimmes drin. Nur das ich mich auf eine Stelle bewerben soll und das ich halt ne Massnahme mitmachen soll. Und genau die hab ich jetzt an der Backe. Hatte ja schon geschrieben das man mich sanktionieren würde wenn ich nicht unterschreibe wegen der Massnahme. Klaro, ich hab ja die EGV unterschrieben.
Soll ich Stress machen? Soll ich wegen vorpiegelung falscher Tasachen vor Gericht gehen. Soll ich die junge Dame vor den Kadi zerren oder pass ich näxtes Mal einfach besser auf?
Ich geh da jetzt ersma hin und schau mir die Nummer da an. Wenn da nur nichtssagende Worthülsen kommen, dann werd ich entprechend Antworten. Meine Bewerbungsmappe soll mich nachher aus der Masse herausheben. Und wenn wir alle so eine tolle Mappe haben, sind wir dann nicht alle wieder die Masse? Wie gesagt,ich lass das jetzt alles auf mich zukommen. Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

Pfiffi

Warum ABER?

Du hast das Recht alles was Dir vorgerlegt wird, zu lesen, zu prüfen und auch mitzunehmen.

Wenn Du dann auf diesen, wie Du schreibst, "Taschenspielertrick" hereingefallen bist, was hat die Bude dann für ein Vertrauen verdinet?

In meinen Augen recht fraglich. Mann muss nicht schreien und schimpfen wenn man seine Rechte wahrnimmt, eine ruhige sachliche bestimmte Art macht dem gegenüber viel deutlicher klar, das man kein "Opfer" ist.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Azatoth

Zitat von: Pfiffi am 21:15:44 Mo. 15.November 2010
Mache für Dich das beste daraus, meine Empfehlung erzähle so wenig wie möglich von Dir selbst.

Alles was Du erzählst wird gegen Dich verwendet (nicht kann) sondern wird. ;)



Das hab ich auch vor :-)

Und ich hab nicht vor denen viel zu erzählen...eher nehm ich den Urlaub in der Klinik mit den weissen Jacken und den zu langen Ärmeln in Anspruch.  :evil:
Die werden ja schliesslich dann dafür bezahlt das ich denen meinen ganzen Seelenmüll vor die Füsse kippe...


Carpe Noctem

Zitat von: Azatoth am 18:00:21 Di. 16.November 2010
Und ich hab nicht vor denen viel zu erzählen...eher nehm ich den Urlaub in der Klinik mit den weissen Jacken und den zu langen Ärmeln in Anspruch.  :evil:
Die werden ja schliesslich dann dafür bezahlt das ich denen meinen ganzen Seelenmüll vor die Füsse kippe...

Vor sowas würde ich mich gerade besonders in Acht nehmen, wenn ich mich nicht genau damit auskenne! Woher weisst du, wie die das alles verwursten, sich damit wichtig machen, als Hilfsdiagnostiker zum Zweck der Pathologisierung von Erwerbslosigkeit aufspielen und wie lange die Verwaltungskulisse diese Schmierpinseleien verwahrt? Wahrscheinlich schickt dich die ARGE danach zum Sozialpsychiatrischen Dienst und der legt noch eine Akte an, die dann - und das sage ich dir weil ich den Laden von intern her kenne - 10 Jahre im dortigen Regal verstaubt bis sie ins Archiv wandert. Dann werd mal ein Wohnungsnotfall, oder bekomm ein Kind und hab mit dem Jugendamt zu tun - Viel Spass mit deiner Psychiatrischen Diagnose!

Leute, ihr könnt das hier verharmlosen wie ihr wollt. Massnahmen sind NICHT harmlose Spielereien. Es geht um den Zugewinn an delikaten Informationen über Leistungsbezieher, zu deren Abfrage die ARGE selbst aus Gründen der Datensparsamkeit keine Rechtsgrundlage hat. Macht euch das bitte mal klar. Ein Massnahmeträger ist genauso wenig ein Sandkastenspielchen wie die ARGE. Der liefert eurem SB ein komplettes Dossier über euch ab, und zwar elektronisch übermittelt über STEP Nova, eine Datenbank in der jeder furz den ihr lasst minutiös für den Kostenträger Buch geführt wird. Das ist prinzipiell für unendliche Zeit speicherbar und letztlich bundesweit verfügbar. Am Ende hilft nicht mal mehr ein Umzug nach Wildost, ohne dass euch der pseudopsychologische Scheissdreck - inclusive der Privatmeinung irgendwelcher billigen Hilfspädagogen mit Bachelor Abschluss - verfolgt, und zwar ungeprüft!

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Carpe Noctem

So, und weil ich mich über eure Spielkindermentalität gerade so richtig schön aufrege, noch mal Nachschlag bevor ich zum  Wäsche aufhängen in den Keller gehe, damit ihr Zeit habt hier "ja aber" Antworten zu verfassen >:D

Ein alter Bekannter von mir war EEJ bei der Stadtverwaltung. Er wurde von denen losgeschickt als "Geländebewacher" oder so. Seine Aufgabe war, Hundehalter dabei zu beobachten wie sie ihre Zwergpudel kacken lassen. Er musste Knöllchenverteiler rufen, wenn jemand zuliess dass der Zwergpinscher auf den Bürgerstein schiss. Die Stadt hat dadurch ihre Knöllcheneinnahmen gesteigert. Am Ende der Massnahme bekam er eine Beurteilung, bzw. der SB bei der ARGE bekam die und nicht der EEJ.

Im Dossier stand, er sei zu langsam :o

Ich frage euch das, was er und sein Beistand auch den SB gefragt haben (und nehme dessen Antwort vorweg: "keine Ahnung"):

Wie zum Donnervogelnestbeschmutzer nochmal kann jemand einem Hund zu langsam beim Kacken zugucken??? 8o :rolleyes: X(

Das Dossier ist zu allem Überfluss von einem Schreibtischtäter verfasst worden, der den EEJ nie zu Gesicht bekommen hatte.

So, jetzt häng ich die Wäsche auf und dann geh ich duschen und mach mir n Käsebrot. Mal gespannt ob dann irgendein Kommentar hier steht ;D

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Pfiffi

@CN, Du hast ,ohne wenn und aber, vollkommen Recht.

Den es ist nicht Aufgabe der ARGE Dich in Arbeit zu vermitteln, bzw. zu helfen (fördern) Vermittlungshemmnisse abzubauen, sondern es ist einfach und klar zu sagen es ist eine Behörde welche "Verfolgungsbetreuung" durch und umsetzt. Mit allen legalen und vorallem auch illegalen Mitteln.

Denn ob man an entsprechenden "Massnahmen" mit macht oder auch nicht mitmacht, es wird entsprechend so ausgelegt das es einem immer, ich schreibe es nochmals langsam IMMER zum Nachteil ausgelegt, denn dann kommt ein Spruch wie "Zweckangepasstes" Verhalten.

Leute so "blauäugig" kann man doch garnicht sein.

Die entsprechende Gesetze der ARGE und ihren "Beauftragten" schwer zu machen gibt es sie sind frei in jeder Bibliothek verfügbar im Internet gibt es sie und eine Gruppe gleichgesinnter gibt es sicher auch in der Nähe, also informieren und besonders mal SGB I und SGB X lesen das müsste Pflichtlektüre für jeden AL werden.

Muss erst mal wieder runterkommen, am besten ich komme in den Keller und helfe Dir Wäsche aufhängen, CN.  ;) ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Carpe Noctem

Zitat von: Pfiffi am 20:46:02 Di. 16.November 2010
Muss erst mal wieder runterkommen, am besten ich komme in den Keller und helfe Dir Wäsche aufhängen, CN.  ;) ;)

Ich bin schon wieder hier und liege, frisch geduscht und von Katzen umlagert, Käsebrot mampfend auf der Lauer nach euren Beiträgen >:D

Noch einen gefällig?

Massnahmeträger sind oft keine kleinen Klitschen, sondern gehören Konzernen an, wie z.B. der Cognos AG. Kann hier jemand eine Garantiekarte ausstellen, wo die Daten landen? ^^

However- wer einem Träger seine Probleme erzählt, der denkt letztlich, die ARGE könne seine Probleme lösen und kann sich dem entsprechend gleich vertrauensvoll an seinen FM wenden. Das wird auch der Bundesrechnungshof nicht beanstanden ;D

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Jonny79

Zitat von: Carpe Noctem am 19:57:17 Di. 16.November 2010
Seine Aufgabe war, Hundehalter dabei zu beobachten wie sie ihre Zwergpudel kacken lassen. Er musste Knöllchenverteiler rufen, wenn jemand zuliess dass der Zwergpinscher auf den Bürgerstein schiss.

Im Dossier stand, er sei zu langsam :o

Ich frage euch das, was er und sein Beistand auch den SB gefragt haben (und nehme dessen Antwort vorweg: "keine Ahnung"):

Wie zum Donnervogelnestbeschmutzer nochmal kann jemand einem Hund zu langsam beim Kacken zugucken??? 8o :rolleyes: X(

Ich kann nur Vermutungen anstellen, aber könnte es nicht sein das dein Bekannter nach so einer Scheißerei, viel, viel zu lange gewartet hat bis er die Knöllchenverteiler gerufen hat ;) Negativ: Hund und Herrchen waren dann schon um die Ecke. Positiv: Der Strafzettelblock der Knöllchenverteiler hat die ganzen 6 Monate gereicht.
Der SB wurde wohl beim Gespräch gekonnt überrannt von deinem Bekannten, oder der SB kannte selbst keine Einzelheiten von diesem EEJ, bzw was dein Bekannter dort eigentlich tun sollte.

Das Beispiel zeigt aber wieder recht deutlich, wie oberflächlich die auf der ARGE und Co arbeiten.
Ich bin arm, aber sexy!

Pfiffi

Jo am essen bin ich jetzt auch gerade, und es zeigt nicht wie oberflächlich die ARGE arbeitet, nein wie Sie gegen die AL kämpft, sie ist ein Instrument der Machterhaltung und Verwaltung (Betreuung?) der AL.

Vergiss das diese eine "positiv" im Wort allein schon besetzte Behörde ist. ;D
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Carpe Noctem

Zitat von: Jonny79 am 21:01:24 Di. 16.November 2010
Ich kann nur Vermutungen anstellen, aber könnte es nicht sein das dein Bekannter nach so einer Scheißerei, viel, viel zu lange gewartet hat bis er die Knöllchenverteiler gerufen hat ;) Negativ: Hund und Herrchen waren dann schon um die Ecke. Positiv: Der Strafzettelblock der Knöllchenverteiler hat die ganzen 6 Monate gereicht.

So in etwa. In Wahrheit hat der sich meist lieber verpisst anstatt die Verdauung von Rottweilern zu begutachten ;D

ZitatDer SB wurde wohl beim Gespräch gekonnt überrannt von deinem Bekannten, oder der SB kannte selbst keine Einzelheiten von diesem EEJ, bzw was dein Bekannter dort eigentlich tun sollte.

Der Beistand hat gefragt, wie man einem Hund zu langsam beim Abführen zusehen könne. Das wurde zu den Vermerken genommen.

ZitatDas Beispiel zeigt aber wieder recht deutlich, wie oberflächlich die auf der ARGE und Co arbeiten.

Nicht wirklich. Die haben auch pathologisiert. Sie haben dem Mann einen Schlagschatten angedichtet, ohne ihn jemals bei der Arbeit gesehen zu haben. Und dann haben sie als Integrationshemmnis eingetragen, dass er eine Bruchbude ohne Sanitäre Anlagen hat. Es fehlt eine Dusche. Der EEJ fand den Vermerk im Dossier gar nicht komisch, denn er hatte seit Jahren(!) bei der ARGE Anträge auf Mietzusicherung für mehrere angemessene Wohnungen gestellt gehabt und jedes Mal ist abgelehnt worden. Jetzt erdreistet sich der Massnahmeträger (die Stadtverwaltung), ihm Erwerbslosigkeit auf Grund mangelhafter Hygiene zu bescheinigen. Glaub jetzt ja nicht, der bekommt eine Wohnungszusage von der ARGE. Die ganze Scheissgeschichte landet erst mal vor Gericht >:(

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

  • Chefduzen Spendenbutton