Wie erfahre ich ob 'Dienstleister' (Leiharbeitsfirma) einen Betriebsrat hat ?

Begonnen von Vollstrecker, 20:37:09 Mi. 25.April 2012

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Vollstrecker

Hallo zusammen,

das hier ist mein erster Beitrag, ich bitte gegebenenfalls um Nachsicht falls ich etwas falsch poste.

Ich habe ein Problem, bin/war bei einem Ingenieur-Dienstleister (Zeitarbeitsfirma) angestellt.

Letztes Jahr bin ich schwer erkrankt (neue Herzklappe und Schrittmacher), habe gearbeitet weit von zu Hause entfernt, bis es nicht mehr ging.
Dann ins Krankenhaus (mehrere Krankenhäuser) und zum Glück die OP's überstanden.
Nach den OP's eine Reha (4Wochen).
Dann, zum Ende der Reha will der 'Dienstleister' mir gekündigt haben.

Die Kündigung ist aber nicht hier im Briefkasten angekommen.
Habe eine 'Kündigungsschutzklage' eingereicht, läuft.
Heute fragte mich mein RAin, ob diese Firma einen Betriebsrat hat.

Nun meine Frage:

Wie kann ich heraus bekommen, ob bei dem Dienstleister ein 'Betriebsrat' existiert ?
Ich habe schon im I-Net geschaut, aber nix gefunden.
Dieser Dienstleister hat seinen Firmensitz in Gummersbach.

Falls der Beitrag im falschen Unterforum ist, gegebenfalls bitte verschieben.

Freue mich über Antworten.

Gruß

V.

Mumpitz

ZitatWie kann ich heraus bekommen, ob bei dem Dienstleister ein 'Betriebsrat' existiert ?
Das müsste der AG aus meiner Sicht spätestens beim Gerichtstermin bejaen oder verneinen. Die allermeisten Leiharbeitsfirmen dürften allerdings keinen BR haben.

Rudolf Rocker

Ruf mal bei verd.di an!
Die müssten sowas eigentlich wissen oder zumindest einen kennen der einen kennt der das weiß! ;D

Vollstrecker

Hallo @all

und Danke für die Antworten.
Ich habe zwar nicht Ver.di kontaktiert, sondern die IGM.
Zu dem Bereich gehört die Fa, meiner Einschätzung nach auch.
Die Fa. wird aber auch von der IGM nicht betreut, das scheint ein recht komplexes Thema zu sein, weil es dort offenbar keinen Betriebsrat gibt.

Aber der Ansprechpartner bei der IGM war sehr hilfsbereit, der hat mir erstmal erklärt wie so eine Gründung eines Betribsrates abzulaufen hat.

Man benötigt mindestens 3 Mitarbeiter in so einer Fa. die sich zur Wahl stellen.
Die restlichen Mitarbeiter dann zu der Wahl hinzubekommen (Fahrzeit etc.) ist die nächste Hürde.

Für mich ganz wichtig:

evtl. finden sich ja hier Leute (3 Mann/Frauen) müssen es sein, die bei einer Leiharbeitsfirma anheuern, um dort dann die Gründung (Wahlen) eines Betribesrates in die Wege leiten zu können.

Irgendwie muss manja mal dieses Phänomen 'Leiharbeit' in den Griff bekommen.

Der Gesprächspartner von der IGM meinte sogar auch noch, ja ok, er sieht ein, das Thema wurde von den Gewerkschaften eitwas vernachlässigt (in den letzten Jahren).

Nutzt aber allen nix. jeder der einen halbwegs vernünftigen Arbeitsplatz sucht, wird wohl keine Lust auf Leiharbeit (Sklaverei) haben.
Ich schreinbe das hier nicht unbedingt aus finanziellen Gründen sondern eher weil es kaum noch seriöse Stellenangebote zu geben scheint.




 

eichkatz

Die Idee, in eine Leihbude zu gehen, um dort einen Betriebsrat durchzusetzen, finde ich absolut sympathisch. Aus meiner Erfahrung im Einzelhandelsbereich weiß ich, wie dringend nötig dort eine Interessenvertretung mit rechtlich abgesicherten Handlungsmöglichkeiten ist. Allerdings braucht das einen längeren Atem: Kandidieren darf nur jemand, der zum Wahltermin 6 Monate im Unternehmen tätig war (§8 BetrVG), muss also erstmal durch die Probezeit durch. Und ein befristeter Vertrag wird meines Wissens nicht durch eine Wahl in den Betriebsrat entfristet.

Vollstrecker

Hallo eichkatz,

oh, diesen §8 BetrVG kannte ich nicht, aber sieht so aus, dass die Mitarbeiter wohl mindestens 6 Monate dem Betrieb zugehören müssen, um wählbar zu sein.
Dieses kann eine Leihfirma ja eigentlich nur umgehen, wenn sie sich spätestens nach 6 Monaten von jedem Arbeitnehmer trennt, weil sie ansonsten damit rechnen muss, dass sich so ein Arbeitnehmer in einen Betriebsrat wählen lässt,
oder aber indem sich die Mitarbeiter die bei dem gleichen ZA-Unternehmen (Sklavenhändler) beschäftigt sind, gar nicht untereinander austauschen können, weil sie nichts voneinander wissen und sich nicht kennen.
Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, dass es in diesen Zeitarbeitsfirmen ohne Betriebsräte nicht mehr geht.
Alleine die Abgrenzung was Equal-Pay angeht, du schreibst, du bist oder warst im Einzelhandelsbereich tätig.
Da kann es meiner Ansicht nach kaum 'Werkverträge' geben, weil Einzelhandel heisst doch Verkauf, also das findet ja wohl in den Geschäften des des Ausleihers statt, auch dessen Kassenanlagen, Regale, Waren....werden genutzt, das müsste ja sonst alles dem Verleiher (einer Zeitarbeitsfirma) gehören.
Wenn sich eine Zeitarbeitsfirma ernsthaft nach 6 Monaten von ihren Beschäftigten trennt, weil sie befürchtet, diese Beschäftigten  oder ein Teil von ihnen gründen einen Betriebsrat, dann wird so eine Fa.(Leiharbeitsfirma) wohl keinen dauerhaften Erfolg verbuchen können (hoffe ich zumindest).

Es muss doch eine legale (leegitime) Möglichkeit geben, an alle Mitarbeiter-Adressen einer Leiharbeitsfirma zu kommen, um diese Zeitsarbeitsfirmenmitarbeiter fragen zu können, ob sie dazu bereit sind, sich ggf. in einen Betriebsrat wählen zu lassen.

Alles andere verstösst meiner Meinung nach gegen das Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates.

Speziell im Hinblick auf die immer mehr ausufernde und zunehmende Zeitarbeit frage ich mich, ob diese 6-monatige Frist der Betriebszugehörigkeit um sich in einen Betriebsrat wählen lassen zu können, rechtlich in Ordnung ist.

Ich persönlich hätte auch kein Problem, mich 6 Monate 'ausbeuten' zu lassen, um dann in einer Zeitarbeitsfirma einen Betriebsrat gründen zu können und diesem Wildwuchs dann die Grenzen aufzuzeigen.
(hört sich evtl. blöde an, aber wenn man dieses Problem überhaupt noch in den Griff bekommen will, dann ist es allerhöchste Zeit dafür).

Die Frage ist ernsthaft, woher soll ein bei einer ZA-Firma Beschäftigter (Sklave) die Namen/Adressen seiner Kollegen wissen, wenn die alle bei unterschiedlichen Entleihern quer über die Republick verteilt eingesetzt sind.

Gerade in Hinblick auf diese doch sehr hohe 'Fluktuation' bei ZA-Firmen (Sklavenhändlern) verstehe ich diesen §8 BetrVG nicht.
Um die Rechte der in/bei einer ZA-Firma Beschäftigten durchzusetzen oder überprüfen zu können ist doch in solchen Firmen ein Betriebsrat absolut wichtig.

Evtl. kann ja hier in diesem Forum durch die Moderation eine Liste oder etwas ähnliches eingerichtet werden, wo sich die User eintragen können, bei welcher ZA-Firma  sie beschäftigt sind (in anonymer Form der User, wenn einvertanden dann Kontakt zu anderen Usern....).

Zumindest erstmal eine Übersicht, welche ZA-Firmen, Dienstleister.....(Sklavenhändler) es überhaupt gibt.

Heute ist ja der 01. Mai, also ich bin ernsthaft überzeugt davon, es ist 5 vor 12, eher schon 12 oder danach, aber wer nicht versucht zu kämpfen, der hat aufgegeben.

Rechtlich abschaffen oder gänzlich verbieten wird man 'Zeitarbeit' (Sklavenhandel) wohl nicht können, aber durch entsprechende Betriebsräte in solchen Firmen und dann in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften (IGM, Verdi.....) wird man die Bedingungen verbessern können so dass die Sklaverei eben auch aus Sicht der Entleihfirmen nicht mehr so attraktiv ist/wird.




Gruß

V.


Isnogud

wieder ne neue Möglichkeit an Adressen zu kommen. Kaufen kostet ja. Ich trau dem Braten nicht. Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

eichkatz

Hallo Vollstrecker,

die Liste der Wahlberechtigten ist die kleinste Hürde. Wenn kein Betriebsrat im Unternehmen existiert, braucht es drei Beschäftigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (also mindestens ein Mitglied), die zu einer Betriebsversammlung einladen, auf der ein Wahlvorstand (von der Mehrheit der Anwesenden) gewählt wird. Der hat dann Anspruch, vom Unternehmen eine WählerInnenliste zu bekommen. Nach Leuten, die mitmachen würden, im Forum zu sachen, halte ich erstens grundsätzlich für problematisch. Zweitens würde ich davon ausgehen, dass ein Betriebsrat später extrem schlechte Karten hat, wenn sich unter den Leuten, die sich im Betrieb kennen oder kennenlernen, nicht mal genügend für eine Wahlliste finden.
Was den Einzelhandel betrifft: Es gibt verschiedene Modelle, nach denen die Handelsketten verfahren - von Outsourcing z.B. der kompletten Regalbefüllung oder des kompletten Kassenbereichs bis zu Scheinwerkverträgen, die eigentlich unter Leiharbeitsbedingungen (Anweisungen durch Filialleitung, Arbeitsmittel und Arbeitskleidung des Handelsunternehmens, Integration der Leute in die Arbeitsabläufe des Marktes) stattfinden. Bloß wird auf diese Weise die Mitbestimmung und der Leiharbeitstarif umgangen.
Und ich fürchte, dass sich keine Leiharbeitsfirma überlegt, ob sie Beschäftigte nach einem halben Jahr entlässt bzw. nicht verlängert, bloß damit sie keinen BR wählen können. Wenn sie solche Angst hätten, wären wir ein ganzes Stück weiter.

Einen schönen 1.Mai!

nicesmile

Hallo Vollstrecker,
wenn du bei der IG Metall warst wird man dich sicher auch auf das BetrVG hingewiesen haben. Und mal unter uns Glaubensschwestern, du glaubst doch nicht im Ernst, dass eine Leihbude dich im Unternehmen lässt wenn sie nur einen Hauch Wind davon bekommt, dass du einen Betriebsrat gründen willst.
Da zahlen die lieber nach deiner Probezeit deine 4-wöchige Kündigung.  Weiterhin weht einfach der Wind der Angst den Job zu verlieren und es werden sich nicht so viele Leute finden.
Bei Equal-Pay kannst du auch mit einem Betriebsrat nichts machen. Das bekommste nur, wenn du unter die Drehtürklausel fällst, bei Gusto des Unternehmens oder halt bei Tarifverträgen (Metall etc.) was aber nicht gleich Equal Treatment bedeutet. Bei der Abgrenzung von Werkverträgen und AÜ beschäftigen sich Anwälte mit.
Ich möchte dir deinen Elan nicht nehmen aber eingreifen kannst du als Betriebsrat nur in die betrieblichen Belange und eine Adressenliste bringt dir mal so gar nichts.
In freien Staaten kann jeder seine Meinung sagen und jeder andere ist befugt, nicht zuzuhören!
Norman Collie

Leihluffel

Die Frage ist ja nicht nur ob die Bude nen Betriebsrat hat, sondern auch, falls vorhanden, wen der BR vertritt.
Wenn der BR von unten heraus aufgebaut wurde, okay.
Ich arbeite auch bei einer Leihluffel-Bude, die ist sehr groß und hat einen eigenen BR.
Doch das scheint nur ein Alibi-Betriebsrat zu sein der die Interessen der internen Mitarbeiter vertritt. Also jener, die versuchen dich billig ein- und teuer zu ver-kaufen.....
seit 8 Jahren Leihluffel (www.leihluffel.de)
Lieber schreiend und sich wehrend untergehen als schweigend und tatenlos zu ertrinken.
( weiß nicht ob und wenn Wer das vielleicht schonmal gesagt hat :-)  )

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