»Die Leiharbeit gestalten« Ohne Tarifvertrag wären Temporärbeschäftigte in verle

Begonnen von Rappelkistenrebell, 20:01:26 Mo. 23.Januar 2017

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Rappelkistenrebell

Aus: Ausgabe vom 24.01.2017, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

»Die Leiharbeit gestalten«
Ohne Tarifvertrag wären Temporärbeschäftigte in verleihfreien Zeiten auf den Mindestlohn angewiesen. Gespräch mit Stefan Körzell
Von Johannes Supe



»Gleiche Arbeit? – Gleiches Geld!«, aber gelingt das mit einem Tarifvertrag in der Leiharbeit?
Foto: Peer Grimm dpa/lbn

Derzeit steht der Deutsche Gewerkschaftsbund, DGB, kurz vor einer Verlängerung des Leiharbeitstarifs. Wie weit sind Sie da genau?

Wir haben ein Ergebnis in der Leiharbeit, das wir in den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern erreicht haben. Es enthält sehr wichtige Bestandteile: Einerseits wird festgelegt, wann die Lohntabellen von Ost und West angeglichen werden; andererseits war uns wichtig, dass wir in der Laufzeit dieses Vertrags einen Abstand zwischen den Löhnen im Tarifvertrag und dem gesetzlichen Mindestlohn herstellen. Jetzt ist es an den Tarifkommissionen der Einzelgewerkschaften, diesem Verhandlungsergebnis zuzustimmen. Jene von ver.di hat das bereits getan, die Zustimmung der anderen Gewerkschaften steht noch aus. Erst wenn sie erfolgt ist, werden wir den Tarifvertrag endgültig unterschreiben. Er wird dann in Kraft treten.

Was bedeutet die Angleichung der Lohntabellen, von der Sie gerade sprachen?

Es gibt zum Teil erhebliche Lohnunterschiede in der Leiharbeit zwischen Ost und West. Es gab bereits den Versuch, die Gehälter anzugleichen, doch das gelang nicht. Für diese Tarifrunde, der bei uns eine fast einjährige Diskussion vorausging, haben wir gesagt, dass am Ende feststehen muss, wann die Lohntabellen für Ost- und Westdeutschland gleich sind. Das haben wir geschafft. Zwar wird es erst im Jahr 2021 soweit sein. Aber schon in den drei Jahren Laufzeit dieses Vertrags gibt es Schritte, die Lohnunterschiede einzudämmen.

Auch wird Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn entwickelt. Das war uns wichtig. Die Leiharbeitgeber machen immer wieder deutlich, dass sie sich als eigenständige Branche verstehen. Aber wer eine eigene Branche sein will, der muss sich auch vom gesetzlichen Mindestlohn abgrenzen. Nun wird am Ende der Laufzeit, also 2019, die Entgeltgruppe I im Osten bei 9,66 Euro und im Westen bei 9,96 Euro liegen. Im Osten sind die meisten Beschäftigten in diese oder in die Entgeltgruppe II eingestuft. Die hier festgelegten Löhne werden ihnen auch in der Zeit gezahlt, in der sie nicht an einen Betrieb verliehen werden.

Damit kommen wir zur Kritik, die es an diesem Tarifvertrag gibt. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Doch diese Regelung kann umgangen werden, wenn ein Tarifvertrag besteht – wie jener, den Sie verlängern wollen. Würden Sie das nicht tun, dann würde »Equal pay« gelten. Allenfalls die verleihfreien Zeiten wären ungeregelt, in ihnen würde der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden.

Das ist so. Wir haben aber als Gewerkschaften sehr früh den Anspruch formuliert, dass wir diese Branche gestalten wollen. Wir wissen etwa, dass viele Leiharbeiter sehr schnell von den Arbeitgebern ausgetauscht werden. Es fallen also immer wieder verleihfreie Zeiten an. Außerdem würde der Tarifvertrag, selbst wenn wir ihn nicht verlängern, für die derzeit beschäftigten Kolleginnen und Kollegen nachwirken.

Wir haben uns auch deshalb entschieden, Tarifverträge abzuschließen, weil wir hier die Konkurrenz zu »Billigheimer­gewerkschaften« hatten. Ich spreche von den christlichen Gewerkschaften, die sehr früh einen Tarifvertrag in der Branche abgeschlossen haben. Wer sagt uns denn, dass das nicht wieder geschieht, solange das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in seiner jetzigen Form besteht?

Das Bundesarbeitsgericht. Es hat die von den christlichen Gewerkschaften ausgehandelten Tarife für ungültig erklärt.

Und wie viele Jahre hat es gedauert, bis das durchgesetzt war?

Aber nun gibt es dieses Urteil. Sie könnten auf die Verlängerung des Tarifvertrags verzichten und so gleichen Lohn für gleiche Arbeit erzwingen.


Stefan Körzell
Foto: DGB/Simone M. Neumann

Das mag theoretisch stimmen. Doch den Automatismus »Gilt gesetzlich Equal pay, dann setzen die Beschäftigten das auch durch«, den sehe ich nicht. Ich habe bereits erwähnt, dass im Osten die meisten Kolleginnen und Kollegen in die Entgeltgruppen I und II eingruppiert sind, darunter viele mit Berufsausbildung. Doch diese Entgeltgruppen sind für Un- und Angelernte gedacht, etliche Beschäftigte hätten laut Tarifvertrag Anspruch auf die Entgeltgruppe III. Aber haben Sie schon etwas von massenhaften Klagen vor den Arbeitsgerichten gehört, bei denen die Leiharbeitsbeschäftigten die richtige Eingruppierung fordern? Obwohl ihnen dies zusteht, nehmen die Beschäftigten dieses Recht nicht wahr.

Wenn nicht einmal das, was im Tarifvertrag steht, vielen Leiharbeitern zugute kommt – was nützt dann der Tarifvertrag?

Es wird ja nicht nur der Lohn geregelt, sondern auch andere Arbeitsbedingungen wie die Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge für Nacht- und Mehrarbeit und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. An dieser Stelle muss man aber eins deutlich sagen: Die Gewerkschaften sind solidarische Unterstützungsvereinigungen. Es gilt für die Beschäftigten, sich zu organisieren. Stellvertreterkriege können wir für sie nicht führen. Lohnansprüche sind Individualrechte, die sich jeder selber sichern muss. Läuft in einem Verleihunternehmen etwas nicht richtig, aber niemand ist dort gewerkschaftlich organisiert, dann können auch wir dort nicht einfach hin und für die Beschäftigten etwas einklagen.

Sie organisieren derzeit die Leiharbeiter, um einen möglichst guten Tarifvertrag zu erreichen. Sie könnten sich aber auch gegen den Tarifvertrag entscheiden und die Arbeiter dennoch organisieren. Eben dafür, dass diese ihre gesetzlichen Rechte geltend machen.

Selbstverständlich könnten wir das machen. Aber wir hätten dann immer noch eine Situation, in der für einen Teil der Beschäftigten der jetzige Tarifvertrag nachwirkt.

Aus Gesprächen mit Leiharbeitern habe ich eine Erkenntnis gewonnen: Wir haben durchaus Beschäftigte, die in dieser Branche arbeiten wollen. Sie haben das für sich entschieden, weil sie mit dieser Arbeit einen großen Erfahrungsschatz gewinnen und ihr Wissen erweitern. Diese Kolleginnen und Kollegen sagen uns, dass sie nicht wollen, dass man sie Leiharbeiter nennt. Zeitarbeit sei der richtige Begriff. An den Tarifverhandlungen haben auch Ehrenamtliche aus der Branche teilgenommen.

Beschäftigte mit Streikerfahrung berichten immer wieder, wie schwierig es ist, Leiharbeiter in einen Kampf mit einzubeziehen. Spüren Sie nicht auch Druck bei den Löhnen?

Es kommt immer darauf an, in welchen Bereichen Leiharbeit eingesetzt wird. In einem Großunternehmen, in dem ein Branchentarifvertrag und Branchenzuschläge gelten, nimmt der Druck nicht ein solches Ausmaß an wie in kleinen und mittleren Betrieben, die zum Teil auch nicht tarifgebunden sind. Uns erzählen die Arbeitgeber, dass sie Leiharbeiter in Unternehmen schicken, die sich an keinen Tarifvertrag halten. Da verdient der Leiharbeiter dann oft mehr als die Festbeschäftigten. Von Betriebsräten habe ich erfahren, dass einige Unternehmen den Leiharbeitern Zuschläge zahlen, die höher sind als die tariflich festgelegten Branchenzuschläge. Das tun sie, um überhaupt noch Leiharbeiter zu finden.

Der Einsatz von Leiharbeit ist also breit gefächert. Deswegen haben wir als Deutscher Gewerkschaftsbund auch gesagt, dass wir diese Verhältnisse nur gemeinsam gestalten können, wenn wir als Tarifgemeinschaft aller Mitgliedsgewerkschaften auftreten. Da wird sehr kritisch, auch kontrovers diskutiert. Aber wir haben einen gemeinsamen, guten Weg gefunden und gehen ihn – auch hin zu diesem Tarif­abschluss.

Ihr Anspruch ist es, die Leiharbeit zu gestalten. Wäre es nicht deutlich besser, sie zu bekämpfen?

Wir wollen die Leiharbeit nicht abschaffen. Sie muss aber wieder eingesetzt werden, wie es ursprünglich vorgesehen war: vorübergehend, bei Auftragsspitzen, etwa bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Krankheitsfällen. Die Beschlusslage des Deutschen Gewerkschaftsbunds ist da eindeutig. Dass Leiharbeit heute anders genutzt wird, hängt mit dem gesetzlichen Rahmen zusammen, der ihr in der Bundesrepublik gesetzt wurde.


Nützt oder schadet ein Tarifvertrag den Leiharbeitern in Deutschland? Am 21. Dezember befand die Gewerkschaftsaktivistin Mag Wompel in jW, dass den Beschäftigten durch den Tarifvertrag gleicher Lohn für gleiche Arbeit vorenthalten wird. Zu einer ähnlichen Einschätzung kam am 17. Januar der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler. Nun stellt Stefan Körzell die Haltung des Deutschen Gewerkschaftsbundes dar. (jW)

Quelle

https://www.jungewelt.de/2017/01-24/062.php
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

tleary

Jaja, der DGB wie üblich als Helfershelfer des Kapitals. Damit die "dummen Arbeiter" davor bewahrt bleiben, vor Gericht ziehen zu müssen wegen Durchsetzung des "Equal-Pay". Nach Ansicht des Gewerkschafters nach sind die Arbeiter ja ohnehin zu dumm, ungebildet und feige, solch einen Anspruch überhaupt vor Gericht durchzusetzen. Deshalb schließt die Gewerkschaft in typischer Bevormundungsmanier einen Leiharbeits-Dumping-Tarifvertrag mit den Leiharbeitgebern ab. Damit wird jedem, der doch auf "gleiches Geld für gleiche Arbeit" klagen will, von vornherein das Recht genommen, überhaupt zu klagen. Denn ich bin überzeugt, daß eine Minderheit dies sehr wohl tun würde. Auch wenn's nur einige wenige wären, so würden damit gerichtliche Präzedenzfälle geschaffen auf die sich andere dann, die nicht den Mut haben vor Gericht zu ziehen und zu klagen, berufen können. Mittelfristig würde das eine Lawine auslösen und vermutlich die Leiharbeitsbranche zu Fall bringen. Sowas darf natürlich nicht passieren - und da der DGB zu jeder Sauerei bereit ist, schließt er weiterhin als Vertragspartner Dumping-Tarifverträge mit den Leihklitschen ab. Im übrigen fährt auch schon momentan ein Arbeitnehmer durch das Mindeslohngesetz kaum schlechter als mit Leiharbeits-Tarifvertrag, da die Einstiegslohngruppen nujr minimal über dem Mindestlohn liegen. Mann kann also getrost sagen: Der DGB ist der Feind eines jeden Leiharbeitnehmers - neben den Leiharbeitsfirmen selbst natürlich!
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rappelkistenrebell

Dazu gab es einen guten Leserbrief in der JW

Leiharbeit ist Menschenhandel
Zu jW vom 24. Januar: »Die Leiharbeit gestalten«

Herr Körzell und der DGB reden diese moderne Art der Sklaverei schön und legitimieren die Zeitarbeit auch noch durch einen Tarifvertrag und enthalten somit den Mitarbeitern den »gleichen Lohn für gleiche Arbeit« vor. Der DGB betreibt selber Zeitarbeitsfirmen, und somit ist es verständlich, dass man an der Beendigung dieses permanenten Arbeitsunrechts nicht interessiert ist. Seit die BRD die Hartz-Gesetze und weitere Verschärfungen erließ, prügeln die Jobcenter das Menschenmaterial mit Sanktionsdrohungen und sonstigen Zwangsmaßnahmen in die Zeitarbeitsfirmen rein (...). Das Zeitkonto des Mitarbeiters wird missbraucht von der Zeitarbeitsfirma, um die einsatzfreie Zeit als »Überstundenabbau« oder »Urlaub« vom Leihsklaven abzeichnen zu lassen. Ansonsten drohen Kündigung und Anschwärzen beim Arbeitsamt. Diese mafiaähnliche strukturelle Gewalt gegenüber den Lohnabhängigen wird durch solch einen Tarifvertrag noch zementiert! Fraglich ist auch, ob der DGB überhaupt legitimiert ist, Tarifverträge im Namen der Leiharbeiter auszuhandeln. (...) Leiharbeit ist Menschenhandel und gehört verboten und geächtet!
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

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