Berliner Steuerfahndung zieht Zügel an

Begonnen von Kater, 13:23:12 Mo. 02.Januar 2006

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Kater

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Immer mehr Berliner Firmen und Privatleute bekommen Besuch von Steuerfahndern und Staatsanwälten

Berlin – In Berlin geraten immer mehr Privatleute und Unternehmer ins Visier der Steuerfahnder und Staatsanwälte. ,,Steuersünder können nicht mehr darauf hoffen, unerkannt zu bleiben", sagte der Leiter der Berliner Steuerfahndung, Wolfgang Lübke, dem Tagesspiegel. Mit einer Belegschaft von 150 Mitarbeitern sind die Berliner inzwischen ,,die größte Steuerfahndungsstelle westlich des Ural", betont Lübke. Allein 2004 haben die Berliner Fahnder fast 90 Millionen Euro an hinterzogenen Steuern entdeckt.

Aber auch die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft zieht die Zügel an. 14 000 Verfahren hatte es 2004 in Berlin gegeben, doppelt so viele wie im Vorjahr. ,,2005 dürften es etwa 15 000 bis 16 000 Verfahren werden", schätzt der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Michael Grunwald. In Berlin beschäftigt sich eine eigene Hauptabteilung mit 74 Mitarbeitern nur mit Wirtschaftsdelikten.

,,Viele Fälle wären früher nicht aufgefallen", sagt der Experte für Wirtschaftsstrafrecht, der Berliner Anwalt Lars Kutzner. Doch spätestens seit dem Zusammenbruch des Neuen Marktes hat sich das Klima verschärft, sagt Kutzner, der in der Kanzlei Flick, Gocke, Schaumburg arbeitet. Verfahren würden heute kaum noch eingestellt, ,,man hat den Eindruck, die Staatsanwaltschaft will keinen entkommen lassen", sagt Kutzner. Auch sei die Zahl der Festnahmen gestiegen. Grunwald widerspricht: Eine abgestimmte harte Linie gebe es nicht, auch keine ausdrücklichen Anweisungen, Verfahren ab einer bestimmten Größenordnung nicht mehr einzustellen, sondern durchzuziehen.

Dass immer mehr Firmen in Konflikt mit dem Recht geraten, liegt aber auch an der schwierigen Wirtschaftslage. Wenn Unternehmen in eine finanzielle Schieflage rutschen, unterlaufen den Chefs besonders viele Fehler – mit fatalen Folgen. Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer werden nicht mehr abgeführt, Insolvenzanträge zu spät gestellt oder öffentliche Subventionen dazu benutzt, die Firma erst einmal am Laufen zu halten – oft denkt sich der Unternehmer nichts Böses dabei und muss doch am Ende mit Geldbußen oder gar mit Freiheitsstrafen rechnen (siehe Kästen).

Das Problem: Für juristische Laien gibt es jede Menge Fallstricke. Und durchsuchen die Steuerfahnder erst einmal die Geschäftsräume, ist auch das Ansehen des Unternehmens schwer beschädigt. Hinzu kommt: Wenn eine Firma in die Insolvenz rutscht und der Geschäftsführer Fehler macht, haftet er für den entstandenen Schaden – auch mit seinem Privatvermögen.

Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung haben viele Kanäle, um an Informationen zu kommen. Geldwäscheverfahren gehen oft auf Kontrollanzeigen der Banken zurück, jedes dritte Wirtschaftsstrafverfahren wird durch eine Mitteilung des Handelsregisters ausgelöst, ,,ansonsten überwiegen Privatanzeigen", heißt es bei der Generalstaatsanwaltschaft. ,,Die Zahl der Anzeigen ist mit rund 4000 im Jahr immens hoch. Verwendbar ist davon aber nur ein geringer Teil", sagt Steuerfahnder Lübke. Da sich die Steuerfahndung ohnehin auf die großen Fälle konzentriert, gibt sie die meisten brauchbaren Anzeigen an die Finanzämter weiter. ,,Kleine Fälle werden meist gegen Geldauflagen eingestellt", sagt Lübke. Kleine Fälle, das sind Steuerhinterziehungen bis zu 1000 Euro.

Immer mehr Informationen bekommen die Steuerfahnder auch von anderen Behörden. Die Berliner Steuerfahnder haben direkten Zugriff auf die Daten der Landeseinwohnerämter, auf sämtliche Kraftfahrzeugzulassungsstellen in Deutschland, auf Handelsregister und Grundbücher. Mit einer speziellen Software sollen sie künftig auch auf die Daten der Steuerfahndungsbehörden in den anderen Bundesländern zugreifen können. Seit 2005 ist durch die neue Kontenabfrage auch die Suche nach versteckten Konten bei Banken und Sparkassen leichter geworden. So bald es die neue steuerliche Identifikationsnummer geben wird – wahrscheinlich im Jahr 2007 – werden zudem die Rentenversicherungsträger den Finanzbehörden melden, welcher Bürger in welcher Höhe welche Altersbezüge erhält.

Amtshilfe leisten den Steuerfahndern darüber hinaus noch alle deutschen Behörden, die irgendwelche Hinweise auf Steuerstraftaten bekommen. Sie sind rechtlich verpflichtet, die Behörden zu informieren. Das betrifft die Polizei, die auf Schwarzarbeiter stößt, genauso wie den Richter, der im Scheidungsprozess von Schwarzgeld im Ausland erfährt. Auch die, die mit dem früheren Chef oder dem Ex-Ehepartner noch eine Rechnung offen haben, sind gute Informationsquellen. ,,Arbeitnehmer, die entlassen wurden, oder geschiedene Eheleute sind oft eine große Hilfe für die Ermittlungsbehörden", sagt Lenhard Jesse, Berliner Partner von Flick, Gocke, Schaumburg.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/index.asp?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/02.01.2006/2268663.asp#art

Carsten König

Zitat,,Arbeitnehmer, die entlassen wurden... sind oft eine große Hilfe für die Ermittlungsbehörden", sagt Lenhard Jesse, Berliner Partner von Flick, Gocke, Schaumburg.

Warum wohl? Des kleinen Mannes Sonnenschein!

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