ärztliches Attest

Begonnen von Schluepferstuermer, 08:46:47 Do. 25.September 2014

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Schluepferstuermer

Hallo,

da ich gegebenfalls beabsichtige in einiger Zeit ALG2 zu beantragen, ich krank bin und ich bei meiner Neurologin ein neues Attest anfragte und heute bekam, wollte ich fragen, ob es gut formuliert wurde, was die Neurologin schrieb.
Die Neurologin hat mir gesagt, sie könne ggfs. kleine Änderungen machen.

Mein Ziel ist es, wenige VV zu ZAFs und auch sinnvolle Kurse (Richtung mehr Büroarbeit), oder sogar eine Umschulung zu bekommen.

Bin übrigens: Fachkraft für Lagerlogistik. Richtig eingesetzt, bin ich sehr wohl im Lagerbüro einzusetzen. Worin auch meine Stärken sind. Als Sachbearbeiter im Lager hatte ich auch genug Erfahrungen und Qualifikationen vorzuweisen.

Was sagst Ihr dazu? Ist da etwas zu verbessern?

Danke


http://filehorst.de/d/bCurxlhE


P.S. Bin erst wieder gegen Abend erreichbar.

P.S.2 : Informationen über den Schreibkrampf http://www.dystonie.de/krankheitsbil...rdystonie.html
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
----

Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

Rudolf Rocker

Naja, ist jetzt schwer vorherzusagen, was irgendwann mal ein SB in irgendeinem JC daraus macht.
Hab leider keine Glaskugel da! ;D

Du hast mit so einem Attest natürlich bessere Chancen ungeeignete VVs abzuwehren.

rebelflori

Auf jeden Fall, solltest du noch das mit einreichen, wenn die deine Handynummer oder E-mail haben. So was brauchen die alles nicht.

Bundesdatenschutzgesetz § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html

Schluepferstuermer

Zitat von: rebelflori am 11:36:14 Do. 25.September 2014
Auf jeden Fall, solltest du noch das mit einreichen, wenn die deine Handynummer oder E-mail haben. So was brauchen die alles nicht.

Bundesdatenschutzgesetz § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html


Ich verstehe Dich nicht ganz.
Was hat das Attest mit den Komminikationswegen zu tun?

Diese Daten erhalten ZAFs sowieso nicht von mir.
Eine Festnetztelefonnummer können die auch nur vom öffentlichen Telefonbuch erhalten.


Aber vorallem geht es mir darum vom Amt eine Weiterbildung/Umschulung in Bürotätigkeiten zu erhalten.
Auch dass ich in eine andere Abteilung vom Amt gelange.
Nicht in die "Standard" Abteilung, die "Gesunde" in Produktionstätigkeiten vermittelt.

lg Schlüpferstürmer

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