BSG zu Zugangshemmnissen zum Wohnungsmarkt und deren Folgen

Begonnen von counselor, 19:49:12 So. 20.November 2022

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counselor

ZitatBSG zu Zugangshemmnissen zum Wohnungsmarkt und deren Folgen
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Das BSG hat aktuell in einer sehr wichtigen SGB XII - Entscheidung klargestellt, dass individuelle Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt, vorliegend von schwerbehinderten  Menschen, zu einer Abweichung von der örtlich geltenden Mietobergrenze führen können.

Das BSG hat betont, dass Menschen mit Behinderungen besondere Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben können. Persönliche Beeinträchtigungen könnten ,,zu einer erheblichen Einschränkung oder Verschlossenheit des Wohnungsmarktes" führen.

Nach dem Urteil dürfen behinderte Menschen vom Sozialamt nicht allein gelassen werden. Stattdessen sei vielmehr durch den Leistungsträger eine individuelle Hilfestellung geboten, um eine Wohnung zu finden. Wenn vom Amt keine Hilfe angeboten werde oder dieses auch keine günstigere Wohnung finde, sei dann ,,grundsätzlich von der konkreten Angemessenheit der (gegenwärtigen) Wohnung auszugehen".

Mehr hier: https://t1p.de/5gvyj
und https://t1p.de/xtglp

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-46-2022-vom-20-11-2022.html
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