Bundeswehr: Fahnenflucht endete im Gefängnis

Begonnen von Kater, 17:58:56 Mo. 06.Februar 2006

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Wilddieb Stuelpner

Wodurch ist Staffelstein auch noch in der Geschichte bekannt?

Es war der Geburtsort vm Rechenmeister Adam Ries.

Kater

ZitatFahnenflucht statt Gelöbnis
Bewährungsstrafe - 20-jähriger Soldat begeht eine Serie von Straftaten

Er hatte sich für zwei Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet, kam dort jedoch weder mit den Vorgesetzten noch mit seinen Kameraden zurecht. Ein 20-jähriger Münchner, der vergangenes Jahr in Füssen stationiert war, glänzte beim Gelöbnis durch Abwesenheit und verletzte im Bundeswehr-Krankenhaus in Ulm während eines Tobsuchtsanfalls zwei Ärzte. Dazu kamen noch Befehlsverweigerungen, die Unterschlagung eines Mobiltelefons und ein versuchter Diebstahl aus der Kasernen-Küche. All dies brachte ihm eine Anklage vor dem Kaufbeurer Jugendschöffengericht ein, unter anderem wegen Fahnenflucht.

Zum ersten Gerichtstermin überhaupt nicht erschienen

Zum ersten Verhandlungstermin war der Angeklagte nicht erschienen. Um sicherzustellen, dass es im zweiten Anlauf klappt, erging ein Haftbefehl. Die Zeit bis zum neuen Termin verbrachte der Angeklagte in der Kemptener Justizvollzugsanstalt. Vor Gericht war er jetzt in vollem Umfang geständig und kam deshalb trotz drei Voreintragungen im Strafregister mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon. Er muss außerdem an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen und 160 soziale Arbeitsstunden ableisten.

Weil der 20-Jährige eine schwierige Kindheit mit wiederholten Wechseln seiner Bezugspersonen und seines Umfelds hinter sich hat, erfolgte die Verurteilung nach Jugend-Strafrecht. Auch die Schwierigkeiten bei der Bundeswehr hatten nach Einschätzung des Richters ihren Ursprung wohl in der «außerordentlich problematischen Vorgeschichte».

Feldjäger sammeln ihn nach drei Tagen bei seiner Freundin ein

Der 20-Jährige selbst schilderte vor Gericht wiederholte Konflikte mit Vorgesetzten und Kameraden. Letztere waren offenbar nicht sehr erbaut darüber, dass er schon nach wenigen Wochen wegen Kniebeschwerden nicht mehr am täglichen Trainingsprogramm teilnahm.

Weil angeblich auch der Bundeswehr-Arzt in Füssen zu wenig auf seine Beschwerden eingegangen sei, wollte sich der Angeklagte in München untersuchen lassen - und blieb der Truppe eigenmächtig fern. Ende Mai gab es dann laut Aussage des Angeklagten erneute Probleme mit seinen Kameraden - «da bin ich halt gegangen». Er fehlte beim Gelöbnis und wurde nach drei Tagen Abwesenheit, wie es der Richter formulierte, «von den Feldjägern bei seiner Freundin eingesammelt».

Bei einem Tobsuchtsanfall vollkommen ausgerastet

Einige Wochen später wurde er wegen psychischer Probleme im Bundeswehr-Krankenhaus in Ulm untersucht. Am Tag seiner Entlassung verstand er eine Ärztin offenbar so, dass er dienstuntauglich sei und nach Hause dürfe. Als ihn dann jedoch zwei Vorgesetzte abholen wollten, rastete er völlig aus.

Während seines Tobsuchtsanfalls trat er der Ärztin mehrfach gegen das Schienbein und fügte einem Oberarzt mit einem Kopfstoß eine Platzwunde an der Augenbraue zu. Es brauchte schließlich fünf Personen, um ihn zu bändigen.

http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/fuessen/Fuessen-fues-gericht-fahnenflucht;art2761,585714

Kater

ZitatSoldat verließ unerlaubt Truppe - Er muss für 18 Monate ins Gefängnis

Wilhelmshaven/Oldenburg/grp – Er stammt aus äußerst schwierigen familiären Verhältnissen, doch das konnte einen 20 Jahre alten Soldaten aus Wilhelmshaven auch nicht mehr retten. Für 18 Monate muss der junge Mann nun ins Gefängnis, unter anderem wegen unerlaubten Entfernens von der Truppe. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Wilhelmshaven betätigte gestern das Oldenburger Landgericht. Was massiv gegen den Angeklagten sprach, waren die zahlreichen Vorstrafen. Schon mehrmals war er verurteilt worden, musste auch schon auf seine Freiheit verzichten. Etliche Straftaten gehen auf das Konto des 20-Jährigen, darunter Autodiebstähle, Trunkenheitsfahrten und Körperverletzungsdelikte. Der Wehrdienst sollte Ruhe bringen. Doch dann erreichte den Angeklagten bei der Bundeswehr ein Anruf seiner Schwester: Der Vater würde die Mutter wieder prügeln. Ohne sich abzumelden, hatte der 20-Jährige die Kaserne verlassen und war nach Hause geeilt. Das brachte ihm mächtigen Ärger ein. Nicht nur die Polizei war hinter ihm her, sondern auch die Feldjäger. Der Angeklagte wurde zurück zur Kaserne gebracht, dort aber dienstunfähig geschrieben. Sein Mandant sei von Anfang an dienstunfähig gewesen, erklärte gestern der Anwalt des Angeklagten. Gerade wegen der familiären Verhältnisse hätte der 20-Jährige noch eine Chance verdient, beantragte der Verteidiger in der gestrigen Berufungsverhandlung noch eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten. Doch das Landgericht sah sich außerstande, der Verteidigung und dem Angeklagten diesen Wunsch zu erfüllen. Zu zahlreich seien die einschlägigen Vorstrafen, zu häufig Alkohol Hintergrund der Straftaten. Der 20-Jährige müsse an sich arbeiten. Vor allem aber müsse er sein Alkoholproblem in den Griff bekommen, meinte die Vorsitzende Richterin. Helfen soll nun der Gefängnisaufenthalt: Ob das allerdings etwas bringt, bleibt nur abzuwarten.

http://jeversches-wochenblatt.de/Redaktion/tabid/146/Default.aspx?ArtikelID=312310

Kater

ZitatSoldatin fälschte nach Fehlgeburt Atteste
22-Jährige vor Gericht: Fast ein Jahr lang Dienst geschwänzt

NÜRNBERG - Fast ein Jahr schwänzte sie den Dienst in ihrer Kaserne, die ärztlichen Atteste fälschte sie. Nun wurde eine Nürnberger Zeitsoldatin (22) zu elf Monaten Haft verurteilt, dazu muss sie 2000 Euro bezahlen.

Das Wehrstrafgesetz kennt kein Pardon: Geldstrafen sind nicht möglich, Freiheitsstrafen müssen verhängt werden. Im aktuellen Fall drohen der 22-jährigen Soldatin wegen «Dienstentziehung durch Täuschung», wie es im Juristendeutsch heißt, bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Am 28. April 2007 erlitt die Frau eine Fehlgeburt. Auf dem Gelände der Bundeswehr Bruchsal brach sie, in der elften Woche schwanger, blutend zusammen, wie sie im Amtsgericht schildert. Über alles, was danach passierte, schüttelt sie heute selbst den Kopf. «Wie konnte ich nur so bescheuert sein», schluchzt sie im Amtsgericht.

Nerven haben versagt

Nach der Fehlgeburt schrieb sie der Stabsarzt eine Woche krank, dann verrichtete sie zwei Wochen lang ihren Dienst in einer Berliner Kaserne. Als die Zeitsoldatin anschließend wieder zu ihrer Einheit, dem ABC Abwehrregiment der Kaserne Bruchsal, zurückkehren sollte, versagten ihre Nerven. Von Juni 2007 bis Mai 2008 blieb sie daheim, grübelte jeden Tag erneut darüber nach, wie es weitergehen sollte.

Fast ein Jahr lang schickte sie 13 gefälschte Atteste zu ihrer Einheit. Kurz bevor sie aufflog, bezichtigte sie in einem Schreiben an den «Sehr geehrten Herrn Hauptmann» ihren Ex-Freund der Taten - er habe die Krankmeldungen nachgemacht. Am 1. Juni 2008 kamen die Feldjäger, holten sie zu Hause ab und brachten sie zur Truppe. Am 7. Juli 2008 wurde die Zeitsoldatin, sie hatte sich für sieben Jahre, bis November 2012, verpflichtet, aus dem Dienst der Bundeswehr entlassen. Ihren Wehrsold in Höhe von 14.000 Euro muss die Frau zurückzahlen.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihr verminderte Schuldfähigkeit; nach der Fehlgeburt habe sie unter einer posttraumatischen Störung gelitten, zur Kaserne in Bruchsal, dem Ort der Tragödie, konnte sie nicht zurückkehren.

http://www.altmuehl-bote.de/artikel.asp?art=1052521&kat=10&man=10

Kater

hier geht´s mal um Zivildienst...

ZitatPassauer Black-Hawks-Stürmer (24) schwänzt sieben Monate lang Zivildienst - Zu 70 Tagessätzen verurteilt
Christine Pierach

Er ist Profi in der Eishockey-Oberliga-Mannschaft der Black Hawks - und musste diese Woche vor den Strafrichter: Der Passauer Angriffspieler Alex G. (24) hatte monatelang den Zivildienst geschwänzt. Nun kam die Quittung: 70 Tagessätze Strafe.

Den Kopf in den Sand zu stecken und sich tot zu stellen - diese Taktik taugt nicht auf dem Eis und nicht im echten Leben. Das hat der Passauer bereits heuer im Frühjahr kapiert. Eigentlich hätte er nach der Wirtschaftsschule schon letzten Sommer seinen Zivildienst in einem Altenheim bei Landshut antreten sollen - er bekam seinen Einberufungs-Brief für den 11. August am 27. Juni. Doch da erwog der Profi noch, auf die Berufsoberschule (BOS) zu gehen. Alex G. schrieb der Zivi-Stelle mal eben einen Brief, dass er noch weiter Schüler bleiben will.

Schnell wurde ihm dann klar, dass sich der Schulbesuch nicht mit zwei Mal täglich Training, und das sechs Mal die Woche, vereinbaren lässt. Außerdem trainiert er eine Kindermannschaft. ,,Schule und Eishockey - das funktioniert nicht. Da habe ich mich umentschlossen, die BOS nicht zu machen", erklärte er nun dem Strafrichter.

Im Winter dann bewarb sich Alex G. um Zivi-Stellen und bekam bei der Kirche eine. Diesen Dienst trat er heuer Ende März nicht nur an, sondern absolviert die neun Monate seither auch tadellos. Mit seinem Trainer hat er vereinbart, dass er nicht zu jedem Frühtraining zu kommen braucht. Wirklich über seine Zukunft entschieden hat er aber noch nicht. Auf die Frage nach seiner Perspektive sagte der Profispieler: ,,Das weiß ich noch nicht. Ich hatte jetzt ein Angebot von einem Zweitligisten in Oberbayern. Das lässt sich aber nicht mit dem Zivildienst in Passau vereinbaren."

--------------------------------------------------------------------------------

,,Ich habe es zu leichtfertig genommen"

--------------------------------------------------------------------------------
Der Richter holte den hiesigen Bundesbeamten für Zivildienst in den Zeugenstand. Der weiß, dass immer mal junge Männer statt zur Dienststelle auf Tauchstation gehen. ,,Das kommt öfter vor. Und es gibt auch welche, die kommen überhaupt nie zum Dienst." Dabei gebe es Rückstell-Möglichkeiten bis zum 23., in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr. Es bleibt gegen die Einberufung auch der Widerspruch beim Verwaltungsgericht.

Fazit des Richters: ,,So, wie Sie es gemacht haben, nämlich sieben Monate gar nichts, ist es nicht in Ordnung. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist wie Fahnenflucht bei der Bundeswehr. Das Zivildienst-Gesetz ist sehr streng - es sieht ausschließlich Freiheitsstrafe vor."

Allerdings erlaube bis maximal sechs Monate das Strafrecht ein Umwandeln in Geldstrafe. Und: ,,Strafe muss sein", so der Richter: ,,Sie wissen, dass Sie etwas falsch gemacht haben." Einerseits seien sieben Monate Fernbleiben schon sehr lang. Andererseits habe der Sportler ja den Zivildienst nun angetreten.

Der Eishockey-Profi zeigte sich einsichtig: ,,Ich gebe zu, das alles etwas leichtfertig genommen zu haben." Ob er die 2800 Euro Strafe (70 Tagessätze à 40 Euro) bezahlt, will er sich noch überlegen. Die Staatsanwältin hatte 90 Tagessätze à 45 Euro gefordert.

http://www.pnp.de/lokales/regionews_uebersicht.php?cid=29-26004386&Ressort=&Map=online-startseite-lokales-passau&BNR=0&Titel=

Kater

ZitatUrteil erst am Freitag

Traunstein/Brannenburg (kd). Ein 18-jähriger Pionier in der Karfreit-Kaserne in Brannenburg kam mit dem Drill in der Bundeswehr ebenso wenig zu Recht wie mit einigen Vorgesetzten oder Kameraden. Der junge Mann eckte überall an, die Probleme gipfelten in einer Messerattacke gegen seinen 35 Jahre alten Zugführer. Glücklicherweise wurde bei dem Vorfall am 5. Juli niemand verletzt. Der junge Soldat landete im Bunker, dann in Untersuchungshaft und am Dienstag vor der Traunsteiner Jugendkammer – angeklagt wegen versuchten Totschlags. Das Gericht verkündet das Urteil morgen um 14 Uhr.
Der 18-Jährige hatte eine schwere Kindheit mit Gewalt in der Familie. Sowohl Vater als auch Mutter verprügelten ihn, wie Josef Benisch vom Kreisjugendamt Rosenheim schilderte. 1997 zog der Angeklagte mit seinen Eltern von Sibirien nach Deutschland, 2000 flüchtete die Mutter mit den Kindern in ein Frauenhaus. Die Eltern ließen sich scheiden. Der Bub wollte mit 14 Jahren in betreutes Wohnen wechseln, was ihm das Jugendamt nicht erlaubte. Die familiären Probleme hörten nicht auf, schulische und berufliche kamen hinzu. Nach der sechsten Klasse endete die schulische Karriere des durchaus intelligenten Mannes. In einem Berufsförderzentrum und einer Lehre verlief alles ähnlich. Um dem Einfluss der Mutter zu entgehen, ließ sich der Jugendliche freiwillig mustern und rückte am 1. April in Brannenburg ein.

Der Wehrdienst brachte jedoch keine positive Wende. Wieder lehnte er sich auf, missachtete Befehle, verübte sogar Fahnenflucht, kehrte aus freien Stücken zurück und sollte die Grundausbildung wiederholen. Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum Gabersee, berichtete, der 18-Jährige sei sehrschnell depressiv geworden durch den Umgangston bei der Bundeswehr. Mehrfach habe er sich zu Unrecht bestraft gefühlt.

In diese Zeit fiel der angeklagte Vorfall, nachdem der Pionier wieder Streit mit seinem Vorgesetzten, einem 35-jährigen Hauptfeldwebel, gehabt hatte. Der 18-Jährige hätte gemäß lautstarkem Befehl stehen bleiben müssen, ging aber trotzdem in seine Stube, um Block und Bleistift abzulegen. Plötzlich stürmte er auf den Zugführer mit dem Dienstklappmesser zu, das, an einer langen Schnur angebunden, in der Beintasche seiner Hose steckte und rief: ,,Jetzt reicht's!"

Laut Anklage von Staatsanwalt Bernd Magiera hielt der Pionier die Waffe hoch erhoben und zielgerichtet gegen den Hals-Kopf-Brust-Bereich des Vorgesetzten. Mehrere Zeugen bestätigten dies, der 18-Jährige wies dies allerdings zurück. Er habe das Messer nur in Hüfthöhe gehalten und keine Ausholbewegung gemacht. Er habe den Vorgesetzten nur bedrohen wollen. Der 35-Jährige konnte das Messer mit dem Arm abblocken. Der Angeklagte wurde überwältigt und brach weinend zusammen. Was ihn zu der Attacke bewogen hatte, blieb am ersten Prozesstag offen. Im Raum steht: Er wollte unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen werden.

,,Er kann sich einfach nicht unterordnen", analysierte Benisch. Der 18-Jährige verharmlose Gewalt und ihre Folgen ,,aufgrund selbst erlebter Gewalt von Kindheit an". Hinzu kämen starke Isolationstendenzen und eine schwache Impulskontrolle. Insgesamt weise der 18-Jährige starke Reifeverzögerungen auf. Die Situation in der Bundeswehr sei für den Angeklagten ,,extrem und noch schwieriger als alles in seinem bisherigen Leben" gewesen. Wie alle Prozessbeteiligten trat Benisch für Anwendung von Jugendstrafrecht ein. Dr. Stefan Gerl ergänzte, der 18-Jährige verfüge in seiner Persönlichkeit über gewisse Auffälligkeiten mit instabilen Zügen und dissozialer Prägung. Zusammen mit einer affektiven Ausnahmesituation zur Tatzeit sei verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen. Von einer länger geplanten Aktion sei nicht auszugehen, hob Dr. Gerl heraus.

Im Plädoyer forderte Staatsanwalt Bernd Magiera wegen versuchten Totschlags mit einem extrem gefährlichen Werkzeug eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Unter den strafmildernden Aspektennannte er ,,einen enormen Frust", der sich bei dem 18-Jährigen bei der Bundeswehr angestaut habe. Magiera führte unter den negativen Gesichtspunkten auf: ,,Er ist eine absolut uneinsichtige Persönlichkeit."

Verteidiger Bernd Rudolph aus Singen sagte, sein Mandant habe auf keinen Fall einen Tötungsvorsatz gehabt oder den Geschädigten verletzen wollen. Der 18-Jährige habe ihn bedrohen, sich groß und stark machen wollen – aus einem Unsicherheitsgefühl heraus. An diesem Problemkreis müsse der 18-Jährige arbeiten und habe bereits viele Hilfsangebote, auch von der Bundeswehr, erhalten.

Am Rande merkte der Anwalt an: ,,Leute wie der Angeklagte werden bei der Bundeswehr an der Waffe ausgebildet. Mir ist nicht wohl dabei." Der Verteidiger beantragte eine Jugendstrafe, die unter strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden könne: ,,Er braucht jemand, der ihn an der Hand nimmt, dazu Maßnahmen, die ihn auf den richtigen Pfad bringen."

http://www.chiemgau-online.de/portal/lokales/trostberg-traunreut_Urteil-erst-am-Freitag-_arid,105881.html

Kater

ZitatGeldstrafe für Zülpicher wegen Dienstflucht

Mit einer relativ milden Strafe ist ein Mann aus Zülpich vor dem Euskirchener Amtsgericht davon gekommen.

Der 24-Jährige war wegen Dienstflucht, einem Drogendelikt, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

Trotz Vorstrafen muss er nach Auskunft eines Gerichtssprechers nur eine Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro bezahlen.

Der Mann hatte im Mai vor zwei Jahren seinen Zivildienst nicht angetreten.

Außerdem schlug er betrunken mit einem Plastikhammer auf einen in einem Bett liegenden Bekannten ein. Mit 2,49 Promille Alkohol im Blut war er zum Tatzeitpunkt allerdings vermindert schuldfähig.

Bei einer Schlägerei auf dem Schulhof des Zülpicher Gymnasiums ging er schliesslich auf eine Polizistin los.
http://www.radioeuskirchen.de/eus/re/448960/news/eifel_und_rheinland

Kuddel

ZitatSollte jemals irgendwer einen Angriffskrieg gegen Deutschland starten, dann werde ich ,,mein Land" nicht verteidigen. Stattdessen werde ich alles tun, um an einen sicheren Ort zu gelangen. Falls es dann in meiner Macht stehen sollte, werde ich möglichst vielen Menschen helfen, die dem ebenfalls entkommen wollen. Erst recht dann, wenn die Bundesregierung wehrfähigen deutschen Männern zwischen 18 und 60 Jahren die Flucht verbieten würde.

So, wie die ukrainische Regierung im Februar 2022 den ukrainischen Männern unter Androhung langjähriger Gefängnisstrafen die Flucht verboten hat, nachdem die russische Armee im Land eingefallen war.
https://www.freitag.de/autoren/cbaron/kriegsdienstverweigerung-ich-werde-mein-land-nicht-verteidigen-sondern-fliehen

  • Chefduzen Spendenbutton