ZitatPer Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Meiningen entschieden, dass der thüringische AfD-Chef Björn Höcke als ,,Faschist" bezeichnet werden darf. Das geht aus der Kopie eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts hervor, die unter anderem der ,,Spiegel" am Samstag veröffentlichte.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article201103984/Bjoern-Hoecke-darf-Faschist-genannt-werden-ueberpruefbare-Tatsachengrundlage.html
M.M.n. ein beschissenes Urteil.
Zitat von: Aus dem Welt-ArtikelDer Begriff ,,Faschist" sei zwar ,,ehrverletzend" – im ,,politischen Meinungskampf" seien ,,übertreibende und verallgemeinernde Kennzeichnungen des Gegners" aber ebenso hinzunehmen wie ,,scharfe, drastische, taktlose und unhöfliche Formulierungen".
Er darf also Faschist genannt werden, nicht weil er tatsächlich einer ist sondern aus ähnlichem Grund weshalb Künast öffentlich als Drecks Fotze bezeichnet werden darf, auf der enthemmten Idiotenspielwiese darf man das jetzt Höchstrichterlich abgesegnet. Im nächsten Urteil geht es dann darum wo eine Beleidigung endet, tja, mit dem Künast-Urteil gab es einen Dammbruch der Oberflächlichkeit.
Vielleicht wären die Urteile eindeutiger Ausgefallen wenn es um Richterbeleidigungen ginge.
P.S. Nein, ich möchte Höcke nicht verteidigen, er ist eindeutig ein Faschist.
Im folgenden Artikel befindet sich ein Link zum Urteil:
https://www.rf-news.de/2019/kw39/hoecke-darf-offiziell-als-das-bezeichnet-werden-was-er-ist-ein-faschist
Deep-Link zum Urteil:
https://www.rf-news.de/2019/kw39/mx-m503u_20190926_155125.pdf
Mirror auf chefduzen:
http://forum.chefduzen.de/dokumente/hoecke-urteil.pdf
Vielen Dank, @Nikita. Mein Tablet wollte den Deep-Link nicht ausspucken.
Die Stadt (!) Eisenach soll ja gegen die Bezeichnung geklagt haben, weil sie die Persönlichkeitsrechte verletzen könnte .... GegendemonstrantInnen stellten daraufhin einen Eilantrag, finde ich super!
ZitatDie Initiatoren widersprachen – und beriefen sich vor Gericht auf den Artikel 5 des Grundgesetzes: die Meinungsfreiheit. Der Antrag liegt WELT vor. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Ausführung am Donnerstag.
(erster Link in diesem Thread)
Und ich meine: der Begriff "Faschist" stellt keine Beleidigung dar, sondern die Unterstellung einer politischen Richtung anzugehören. Vielleicht geht Höcke diese Bezeichnung sogar runter wie Öl.
fickt euch! darf man anscheinend auch sagen ..es sei nicht ehrverletzend urteilte die Staatsanwaltschaft Gera
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL25kci5kZS9lZTIzZDFmYS1iOGM0LTRiZTAtODYxMC1iOWFjYTVmNDlmZjA/
realer Irrsinn - danke Extra 3
Ich bin einer der wenigen Personen die den schwachmaten Höcke wegen Volksverhetzung angezeigt haben, es waren nur um 90 Personen in Deutschland. Wegen der Dresden Rede. Das Urteil der Richter war, das es von der freien Meinungsäusserung gedeckt sei. Die Nachbarn haben sich den Mund fusselig geredet weil ich immer Post von der Staatsanwaltschaft bekommen haben. Dick aufgedruckt. Dieser Fascho ist der neue Axel Reiz auch bekannt als "Hitter von Köln".