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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Andere Themen => Rente => Thema gestartet von: Just B U am 18:51:05 Sa. 12.November 2016

Titel: Antrag auf Befreiung v. Rentenvers.pflicht bei Minijobs
Beitrag von: Just B U am 18:51:05 Sa. 12.November 2016
Hallo allerseits,

was würdet Ihr raten, wenn der AG (Minijob) einem einen Vordruck (Antrag auf Befreiung v. d. Rentenvers.pflicht) vorlegt und bittet - unter Hinweis auf die Vorteile für einen selbst - diesen zu unterschreiben?

Vor- und Nachteile?

War selbst schon auf den einschlägigen Seiten dazu unterwegs, bin aber immer noch unentschlossen ob ich es nun mache oder nicht... ::)

Hinsichtlich der Rente in D-land:
Lt. letztem Rentenbescheid (oder wie das heißt was man von denen regelmäßig zugeschickt bekommt, wohl als Vorbereitung, damit man nicht wenns soweit ist gleich einen Herzinfarkt kriegt) habe ich ca. 400,- Euro im Monat zu erwarten.
Es sei denn ich habe ab morgen einen Job mit 5 000,- Euro brutto oder mehr, dann erhöht sich die zu erwartende Rente natürlich noch um einiges... ;D
Scherz.
Leider.
Aber wie gesagt, was meint Ihr denn so zu der Angelegenheit?
Titel: Re:Antrag auf Befreiung v. Rentenvers.pflicht bei Minijobs
Beitrag von: dagobert am 00:30:42 So. 13.November 2016
Mal kurz überlegt:

Vorteil des Verzichts:
mehr netto

Nachteile des Verzichts:
keine Auswirkung auf die spätere Rente
falls der Minijob das einzige Arbeitsverhältnis ist: keine Pflichtbeitragszeiten in der RV, welche ggf. für den Anspruch auf eine EM-Rente wichtig werden könnten

Gerade mit Blick auf den letzten Punkt will eine Unterschrift gut überlegt sein.
Das durch die Versicherungspflicht bedingte geringere Netto spielt für aufstockende Alg2-Bezieher keine Rolle, da hier effektiv das JC die Beiträge zahlen würde (weniger netto = höherer Aufstockungsbetrag).
Titel: Re:Antrag auf Befreiung v. Rentenvers.pflicht bei Minijobs
Beitrag von: Just B U am 19:45:20 So. 13.November 2016
Danke Dagobert.
Ich als "Aufstockerin" hab also - zu dem Schluss komme ich -  keinerlei "Nachteil" wenn ich mich NICHT von der RV-pflicht befreien lasse.