Vermittlungsvorschlag nicht erhalten? Sanktion von 100%

Begonnen von Unbraucbar, 17:30:02 Fr. 30.November 2012

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Unbraucbar

Moin zusammen,
wie ihr seht bin ich neu hier also Hallo erstmal.  ;D

Ich habe ein kleines Problem wo ihr mir sicher weiter helfen könnt.
Heute habe ich einen Brief erhalten von meiner "geliebten" Sachbearbeiterin.  :rolleyes:
In diesem steht der Standard Text:

Ihnen ist am 29.09 ein Beschäftigungsverhältnis als ..... bei der Firma .... angeboten worden.
Dieses Angebot war unter Berücksichtigung bla bla bla bla bla zumutbar.

Nach bisherigem Stand bla bla


Und so weiter, und so weiter.
Nun steht dort ich soll eine Sanktion von 100(!!!) % erhalten.
Dies scheint zurück zu führen auf meine EV die ich mehr oder weniger unterschreiben musste (ja ich weiß das war dumm).

Nun habe ich meine Unterlagen durch geschaut und so einen Brief nicht gefunden. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ich ihn nicht doch erhalten habe.
Ich habe natürlich in Erwägung gezogen, im Anhörungsschreiben  zu "behaupten" ich habe den Brief nicht erhalten.
Wie aussichtsreich ist das wenn ich dies zum ersten mal behaupte?
Eine Sanktion von 100% wäre extrem kritisch für mich (logischerweise).

Soweit danke schonmal

hanni reloaded

Zitat von: Unbraucbar am 17:30:02 Fr. 30.November 2012


Ich habe natürlich in Erwägung gezogen, im Anhörungsschreiben  zu "behaupten" ich habe den Brief nicht erhalten.
Wie aussichtsreich ist das wenn ich dies zum ersten mal behaupte?

Falls er per PZU oder Einschreiben kam, hättest du damit ein Problem.

Zur Problematik kann ich nicht helfen, da du dir ja diesbezüglich selber nicht sicher bist.


Auf alle Fälle Lebensmittelgutscheine beantragen erstmal.

Rudolf Rocker

Das Schreiben ist eine Anhörung!
Aber wiso 100%

Bist Du U25?
Was steht dazu in Deiner EGV?

Im Prinzip musst Du selber entscheiden was Du in die Anhörung schreibst.
Wenn Du den Brief nicht bekommen hast, dann schreib das eben in der Anhörung!

Ansonsten kann ich dazu auch nicht viel sagen, weil ich das Anhörungschreiben nicht kenne und ebensowenig die Vorgeschichte.



Kleiner Tipp am Rande:

Ordne Deine Papiere und hefte die Schreiben vom JC ab!
Geordnet nach VVs, Bewilligungen, Anhörungen, Klagen, usw.

So mache ich es. Außerdem sind sämtliche Schreiben, die an das JC gehen ebenfalls abgeheftet.
Gibt es Ärger, brauche ich nur die entsprechende Akte raussuchen, kopieren und ab zum Anwalt!


dagobert

Zitat von: Unbraucbar am 17:30:02 Fr. 30.November 2012
Nun steht dort ich soll eine Sanktion von 100(!!!) % erhalten.
Alg1? Bei Alg2 dürften es nur 30% sein, oder laufen bereits Sanktionen?

ZitatDies scheint zurück zu führen auf meine EV die ich mehr oder weniger unterschreiben musste (ja ich weiß das war dumm).
Was steht da zu dem Thema drin?

ZitatWie aussichtsreich ist das wenn ich dies zum ersten mal behaupte?
Wenn der Brief als normaler Brief verschickt wurde könnte das klappen, aber wenn du dir selbst nicht sicher bist ob du ihn gekriegt hast ...
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Unbraucbar

Danke für die Antworten bislang.
Ich bekomme Alg 2 und bin U25.

In der EV steht unter Punkt 2 (in kurz Form).
Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der EV im Turnus von 1 Monat - beginnend mit der Unterzeichnung- jeweils mindestens 10 Bewerbungsbemühungen  (*wurden immer eingereicht)......
Sie bewerben sich zeitnah... auf Vermittlungsvorschläge.

Es wäre die erste Sanktion im zusammenhang mit der EV.

Unter "Fortsetzung der Rechtsfolgebelehrung" steht noch:
Verstoßen Sie erstmals gegen die mit Ihnen vereinbarten Eingliederungsbemühungen wird Ihr Arbeitslosengeld 2 auf die Leistung für Unterkunft und Heizung beschränkt.
(Frei formuliert)

Per Einschreiben habe ich bislang noch nie einen Brief von meinem JC erhalten. Also kann ich das ausschliessen.

dagobert

Dann würde ich an deiner Stelle den Erhalt des Briefes bestreiten. Ob die SB das glaubt steht auf nem anderen Blatt.
Da du U25 bist können das wirklich sofort 100% Sanktion werden.

Das Einzige im Fall des Falles wäre ein sofortiger Widerspruch und Eilantrag auf aufschiebende Wirkung beim SG. Aber dazu wissen andere hier besser Bescheid als ich.  ;)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatDas Einzige im Fall des Falles wäre ein sofortiger Widerspruch und Eilantrag auf aufschiebende Wirkung beim SG. Aber dazu wissen andere hier besser Bescheid als ich.

Wir sind noch bei der Anhörung, dagobert! ;)
Wiederspruch geht erst, wenn die Sanktion amtlich ist!
Zitat
Ob die SB das glaubt steht auf nem anderen Blatt

Was die SB glaubt, spielt keine Rolle! Das JC muss nachweisen, das das Schreiben ankam!
Und wenn die das nicht per Einschreiben verschickt haben wird das wohl schwer!

Nur wenn sowas öfter vorkommt werden die das nicht mehr mitmachen!


Aber bitte nicht in die Anhörung schreiben: Ich weiß nicht, ob ich es bekommen habe...oder...ich bin mir nicht sicher...ich glaube ich habe es nicht bekommen....

Nein! Das Schreiben nicht bekommen! Punkt!

Alle Fragen zu diesem Thema, die außer der Anhörung kommen, werden nicht beantwortet!
Keine Aussagen darüber bei SB! Nichts! Auch nicht mündlich!



Unbraucbar

Danke dir/euch.
Dann werde ich bis paar Tage bevor die "Frist" zum abgeben der Anhörung abläuft warten und dann meine "Antwort" dort abgeben. (Oder wäre das zu meinem Nachteil?)
Hoffe das ich damit die Sanktion wenigstens bis Februar umgehen kann. Wenn eine eintreten sollte.
Wenn eine eintritt dann werde ich direkt Widerspruch einlegen und einen Eilantrag auf aufschiebende Wirkung einreichen.
Aber ich hoffe soweit kommt das nicht. Es geht in diesem Fall (mit dem fehlenden Geld) weniger um mich als um meinen Sohn. Der dann unter meiner Dummheit oder eben unter der Dummheit des Postboten/JC ebenfalls "leiden" würde.

jobnomade

http://www.chefduzen.de/index.php?topic=23784.msg234214#msg234214

Fristen immer ausnutzen aber auch nicht versäumen, Rookie.
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