durfte ich das?kann ich einfach sagen,??

Begonnen von Doomheidi, 20:05:33 Di. 10.Oktober 2006

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Doomheidi

die leute von der leihfirma wollten mir heute einen job geben,wo ich mit dem presslufthammer arbeiten soll.(haus abreissen) .er meinte ob das was für mich wäre und ich mir das zutraue,ich meinte das das eher nix für mich ist,und ich angst vor den dingern habe.war dann ganz entäuscht,und meinte ich soll dann morgen wieder zu gewohnten zeit (meldepflicht) anrufen.

durfte ich das?kann ich einfach sagen,??oder  ist das ein grund zur kündigung?

brettermeier

ZitatOriginal von Doomheidi
die leute von der leihfirma wollten mir heute einen job geben,wo ich mit dem presslufthammer arbeiten soll.(haus abreissen) .er meinte ob das was für mich wäre und ich mir das zutraue,ich meinte das das eher nix für mich ist,und ich angst vor den dingern habe.war dann ganz entäuscht,und meinte ich soll dann morgen wieder zu gewohnten zeit (meldepflicht) anrufen.

durfte ich das?kann ich einfach sagen,??oder  ist das ein grund zur kündigung?

Ich denke mal, das ist ok, so ein Presslufthammer ist nicht ohne und ich könnte mir als Laie vorstellen, dass man sich sehr leicht verletzen kann, wenn man mit so einem Teil nicht umgehen kann.

Abrissarbeiten sind in punkto Arbeitssicherheit eh so eine Sache, denke ich, da können tausend Sachen passieren und kaum eine Baustelle/Abrissstelle dürfte den Vorschriften in Sachen Arbeitssicherheit so ganz entsprechen.

Sollte Dir mit so einem Presslufthammer wirklich was passieren, obwohl Du gesagt hast, dass Du damit nicht umgehen kannst, steht Dein Dispo auf sehr dünnem Eis und ich denke, das weiss er auch...

Doomheidi

im ernst?

da bin ich aber froh.ich mach ja fast jeden scheiss mit.aber das ist mir zu heavy.

wotse

Seit wann dürfen Zeitarbeitsunternehmen denn auf den Bau vermitteln? Gab es da nicht so ein Schutzgesetz?

brettermeier

ZitatOriginal von wotse
Seit wann dürfen Zeitarbeitsunternehmen denn auf den Bau vermitteln? Gab es da nicht so ein Schutzgesetz?

ZAF dürfen nicht ins Bauhauptgewerbe verleihen, das ist richtig.

Allerdings gibt es ja genug Betriebe, die NICHT dem Baugewerbe angehören, aber trotzdem auf dem Bau tätig sind (Elektro, Gas-Wasser, etc.).

_Dave_

Ja klar und die hämmern fleissig mit dem Presslufthammer und machen Abriss.... Brettermeier ...komm mal klar *kopfschüttel*
Der Feind meines Feindes ist noch lange nicht mein Freund!!!!

brettermeier

ZitatOriginal von _Dave_
Ja klar und die hämmern fleissig mit dem Presslufthammer und machen Abriss.... Brettermeier ...komm mal klar *kopfschüttel*

Hm ?

Hab ich irgendwo auch nur ansatzweise erwähnt, dass Abriss mit dem Presslufthammer für ZAN legal und ok ist ?

Komm DU mal klar und interpretiere nicht irgendwelche Sachen in meine Äusserungen, die ich definitiv NICHT gesagt habe.

Ich habe lediglich gesagt, dass es z.B. Elektro- oder Gas-Wasser Betriebe gibt, die NICHT dem Baugewerbe angehören und trotzdem Arbeiten auf dem Bau durchführen und auch Zeitarbeit nutzen dürfen.

Ich bin davon ausgegangen, dass es jawohl völlig klar ist, dass Elektriker oder GWI's natürlich KEINE Abrissarbeiten durchführen, sondern Ihrem normalen Gewerbe nachgehen.

Selbst wenn Du mich unbedingt falsch verstehen WILLST, solltest Du einfach mal von dem ausgehen, was ich wirklich geschrieben habe und nicht unbedingt alles Mögliche da rein interpretieren...

kinimod

ZitatOriginal von brettermeier
[Ich bin davon ausgegangen, dass es jawohl völlig klar ist, dass Elektriker oder GWI's natürlich KEINE Abrissarbeiten durchführen, sondern Ihrem normalen Gewerbe nachgehen.gehen, was ich wirklich geschrieben habe und nicht unbedingt alles Mögliche da rein interpretieren

Stimmt eigentlich alles, was du schreibst.Aber jetzt die knallharte Quizfrage zum Wochenende (das Problem ist bei uns so aufgetreten):

Ein Elektrofachbetrieb führt einen Dachbodenausbau durch. Der Bauherr fragt an, ob man zwei tote Kamine entfernen kann und was es kostet. Preis stimmt, Auftrag wird erteilt. Die Arbeiten werden von einem Jungmonteur und einem Helfer ausgeführt.

* Gilt ein Mindestlohn. Wenn ja, welcher (Abbruch- oder Bauhauptgewerbe?)

Die Frage hat bei uns ein Chefhirn, ein Obermonteurhirn und zwei Jungmeisterhirne zum Glühen gebracht. Die Rechtsanwältin wusste auch nicht so genau und meinte "sicherheitshalber zahlen".

Deine Meinung?

Gruß, kinimod

brettermeier

ZitatOriginal von kinimod
ZitatOriginal von brettermeier
[Ich bin davon ausgegangen, dass es jawohl völlig klar ist, dass Elektriker oder GWI's natürlich KEINE Abrissarbeiten durchführen, sondern Ihrem normalen Gewerbe nachgehen.gehen, was ich wirklich geschrieben habe und nicht unbedingt alles Mögliche da rein interpretieren

Stimmt eigentlich alles, was du schreibst.Aber jetzt die knallharte Quizfrage zum Wochenende (das Problem ist bei uns so aufgetreten):

Ein Elektrofachbetrieb führt einen Dachbodenausbau durch. Der Bauherr fragt an, ob man zwei tote Kamine entfernen kann und was es kostet. Preis stimmt, Auftrag wird erteilt. Die Arbeiten werden von einem Jungmonteur und einem Helfer ausgeführt.

* Gilt ein Mindestlohn. Wenn ja, welcher (Abbruch- oder Bauhauptgewerbe?)

Die Frage hat bei uns ein Chefhirn, ein Obermonteurhirn und zwei Jungmeisterhirne zum Glühen gebracht. Die Rechtsanwältin wusste auch nicht so genau und meinte "sicherheitshalber zahlen".

Deine Meinung?

Gruß, kinimod

Ich denke, es gilt weder Bau- noch Abbruchgewerbe.

Meiner Meinung nach kommt es NICHT auf die ausgeführten Tätigkeiten an, sondern darauf, WELCHEM GEWERBE der beauftrage Betrieb angehört, in diesem Fall also Elektrogewerbe.

Spannende Frage ist natürlich, ob ein Elektrofachbetrieb überhaupt z.B. Abbrucharbeiten ausführen DARF (das sollte die Anwältin dann vielleicht wissen).

Nur, weil Du z.B. irgendwo malerst, gehörst Du nicht automatisch zum Malergewerbe (mit den entsprechenden Verpflichtungen).

Theoretisch kannst Du als Kunde ja auch Dein Auto von einem Steuerberatungsbüro reparieren lassen, bzw. so einen Auftrag erteilen, deswegen wäre der Steuerberater noch lange nicht im KFZ-Gewerbe.

Die Frage ist halt, wie die Gesetzeslage ist, wenn der Steuerberater tatsächlich sagen würde, 'jo, mach ich', dürfte er das überhaupt ?

brettermeier

ZitatOriginal von suicides
Meine Meinung
Bauhauptgewerbe!

Ach ja, da sei noch an die Mathematikstunde für Brettermeier erinnert.

Ein ganz schlauer Zimmereibetrieb in meiner Umgebung suchte plötzlich keine Zimmerleute mehr sondern Tischler für seine Zimmerarbeiten (Hausfassaden, Dachstühle, Terrassen etc)
Natürlich Bauhauptgewerbe und meinte Tischlern für dieselbe Arbeit nicht entsprechende Löhne zahlen zu müssen.
Bei dem fing man mit 9 Euro/Std. an zu arbeiten, bei 12,69 Mindestlohn.

Der arme Kerl musste seinen Mitarbeitern nach meiner Intervention bei entspr. Behörde die Löhne nachzahlen.

Suicides

In Deinem Fall ist es so, weil DER BETRIEB (Zimmerei) AN SICH dem Bauhauptgewerbe angehört.

Hätte die Zimmerei eine Elektrofirma als Subunternehmer für die Zimmerarbeiten angeheuert (wie gesagt, ich weiss nicht, ob sowas überhaupt rechtlich zulässig wäre), müssten die AN dieser Elektrofirma dann nach Elektro-Tarif bezahlt werden und NICHT nach Bauhauptgewerbe.

kinimod

ZitatOriginal von brettermeier
[Spannende Frage ist natürlich, ob ein Elektrofachbetrieb überhaupt z.B. Abbrucharbeiten ausführen DARF (das sollte die Anwältin dann vielleicht wissen).
Da brauchen wir die teure Anwältin nicht, die Antwort lautet ganz einfach "Ja". In Teil B HwO (nicht zulassungspflichtig) kann man meistens ziemlich frei agieren. Bei Teil A wird es schwieriger.

ZitatNur, weil Du z.B. irgendwo malerst, gehörst Du nicht automatisch zum Malergewerbens...
Aus dem Bauch heraus würde ich genau das gleiche sagen wie du. Nur lese dir mal ganz genau die Mindestlohnverordnung


http://www.zoll-d.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/e0_aentg/a0_info_ag/h0_regelungen_tarifvertraege/r0_fuenfte_verordnung_baugewerbe.pdf

durch. Da steht auf Blatt 9 (Punkt 12), dass Elektro und SHK im Gegensatz zu anderen Gewerken NICHT pauschal ausgenommen sind. Dachdecker und Glaser sind klar ausgenommen, Elektro und SHK halt nicht.

Alles nicht ganz eindeutig, bei uns wird sicherheitshalber der Mindestlohn gezahlt (betrifft sowieso nur Jungmonteure im 1. Gesellenjahr, da sind es gut 80 Cent/h). Nur (ich sage das jetzt ohne jede Polemik) ist es für dich halt schwieriger, weil du den Einsatzbereich deiner Leiharbeiter so ganz genau nicht kennen kannst.

Gruß, kinimod

brettermeier

ZitatOriginal von kinimod

Alles nicht ganz eindeutig, bei uns wird sicherheitshalber der Mindestlohn gezahlt (betrifft sowieso nur Jungmonteure im 1. Gesellenjahr, da sind es gut 80 Cent/h). Nur (ich sage das jetzt ohne jede Polemik) ist es für dich halt schwieriger, weil du den Einsatzbereich deiner Leiharbeiter so ganz genau nicht kennen kannst.

Gruß, kinimod

Naja, wir haben im Zweifel so einen Fragebogen (von der 'Legal Affairs'-/Rechtsabteilung) für den Kunden, wo er uns eindeutig bestätigen muss, NICHT dem Baugewerbe anzugehören.

Zusätzlich muss in den ersten drei Tagen eines neuen Einsatzes/bzw. bei einer neuen Einsatzstelle (die noch nicht besucht wurde) eine Arbeitsplatzbesichtigung durch die ZAF stattfinden und auch dokumentiert werden. Wenn das ordnungsgemäss so gemacht wird, sind wir als ZAF dann auf der sicheren Seite.

Aktuell hatten wir gerade einen 'heiklen Fall', Kunde (NICHT Baugewerbe) ordert 2 Schlosser zur Demontage von Förderbändern in einer insolventen Firma, wo die ehemalige Betriebsstätte halt abgewickelt/ausgeschlachtet wird.

Am 2. Einsatztag kommt einer der MA nach der Schicht und teilt uns mit, was da wirklich abgeht und dass er dort nicht mehr hingeht, er hatte sogar Fotos mit dem Handy gemacht.

Von Förderbändern keine Spur, es wurden dort unter anderem Kühlaggregate abgebaut, Arbeiten in 15 Meter Höhe ausgeführt, Rohre zersägt, etc., es gab starken Ammoniakgeruch (wer weiss, was durch die Rohre geflossen ist, die da zersägt wurden) und von Sicherheit war keine Rede. Keine Helme, kein Mundschutz, schlecht bis gar nicht gesicherte Leitern, usw...

Die Kollegin hat daraufhin sofort beide MA dort abgezogen und erstmal unsere zuständige Sicherheitsfachkraft angerufen und nochmal gefragt, was zu tun ist, der sagte halt auch MA sofort abziehen und die Sachlage dokumentieren, sprich Arbeitsplatz besichtigen und alles festhalten.

Das hat sie dann (mit einer weiteren Kollegin als Zeugin)  am nächsten Tag auch gleich morgens gemacht (incl. Fotos/Bericht) und die Zustände waren tatsächlich genau so, wie sie der MA geschildert hatte, absolut untragbar...

In diesem Fall hat der Kunde im Zweifel die Arschkarte, da er uns definitiv völlig falsche Angaben gemacht hat.

Ärgerlich war, dass die MA uns nicht sofort informiert haben, dann hätte man schneller reagieren und evtl. auch noch irgendwelche 'offiziellen Stellen' (BG oder wer immer zuständig ist für sowas) informieren können (die hätten die Baustelle vermutlich erstmal sofort stillgelegt), am Tag der Besichtigung waren aber schon die Kranwagen da und ein paar Stunden später war vermutlich schon nichts mehr zu sehen/alles abgebaut und abtransportiert...

_Dave_

Genau das habe ich gemeint, die Brettermeiers dieser Welt umgehen alles und jeden natürlich mit dem Hinweis auf die Gesetzeslage und mit "ja für die Gesetze können wir nichts"...

Das ist wohl richtig macht euren Ruf, den Du hier ja schützen willst und aufpolieren möchtest nicht besser.

Ich kann diese Ausreden einfach nicht leiden mit denen Du da rumargumentierst und versucht es als lapidar hinzustellen.
Der Feind meines Feindes ist noch lange nicht mein Freund!!!!

Leih Ing

ZitatOriginal von brettermeier
...... Kühlaggregate abgebaut, Arbeiten in 15 Meter Höhe ausgeführt, Rohre zersägt, etc., es gab starken Ammoniakgeruch (wer weiss, was durch die Rohre geflossen ist, die da zersägt wurden) ....
ZitatOff-Topic:

Kleine Technikstunde für Brettermeier:
Ammoniak ist ein übliches Wärmeträgermedium (auch heute) für Kühlanlagen im industriellen Massstab wie Eislaufhallen, etc.

Doomheidi

Kleine Technikstunde für Brettermeier:
Ammoniak ist ein übliches Wärmeträgermedium (auch heute) für Kühlanlagen im industriellen Massstab wie Eislaufhallen, etc.[/quote]


deine technikstunde fällt aber eher in den bereich chemie.  :D

kinimod

ZitatOriginal von brettermeier
Die Kollegin hat daraufhin sofort beide MA dort abgezogen und erstmal unsere zuständige Sicherheitsfachkraft angerufen und nochmal gefragt, was zu tun ist, der sagte halt auch MA sofort abziehen und die Sachlage dokumentieren, sprich Arbeitsplatz besichtigen und alles festhalten.
Riesenschweinerei vom Kunden, richtige Reaktion deiner Kollegin.

Beim Stichwort Sicherheit beneide ich dich wirklich nicht um deinen Job bzw. deine Verantwortung. In einer Fabrik kann man sich noch ganz gut einen Überblick verschaffen (ist ja alles "fest" installiert), bei Montagearbeiten wird es extrem schwer.

Ein Problem ist da aus meiner Sicht, dass die Standards in den einzelnen Betrieben grob unterschiedlich sind. Wenn du dich mal auf einer größeren Baustelle umguckst, auf der mehrer Firmen gleichzeitig arbeiten lassen, wird es schnell deutlich.

Die Monteure von Firma A fahren fröhlich mit dem Lastenaufzug (ist strengstens verboten und steht auch extra noch drauf), turnen ohne Helm rum usw. Bei Firma B sieht der Meister das viel enger und es wird mit Helm gearbeitet und die Gerüstleiter benutzt.

Da wird es für einen Verleiher (Maler, Elektro, SHK dürft ihr ja mitmachen) nicht leicht, die eigenen Sicherheitsvorstellungen umzusetzen.

Gruß, kinimod

brettermeier

ZitatOriginal von Leih Ing
ZitatOriginal von brettermeier
...... Kühlaggregate abgebaut, Arbeiten in 15 Meter Höhe ausgeführt, Rohre zersägt, etc., es gab starken Ammoniakgeruch (wer weiss, was durch die Rohre geflossen ist, die da zersägt wurden) ....
ZitatOff-Topic:

Kleine Technikstunde für Brettermeier:
Ammoniak ist ein übliches Wärmeträgermedium (auch heute) für Kühlanlagen im industriellen Massstab wie Eislaufhallen, etc.

Na, dann passt das ja in's Bild...

alfred

Zitatdie leute von der leihfirma wollten mir heute einen job geben,wo ich mit dem presslufthammer arbeiten soll.(haus abreissen) .er meinte ob das was für mich wäre und ich mir das zutraue,ich meinte das das eher nix für mich ist,und ich angst vor den dingern habe.war dann ganz entäuscht,und meinte ich soll dann morgen wieder zu gewohnten zeit (meldepflicht) anrufen.

durfte ich das?kann ich einfach sagen,??oder ist das ein grund zur kündigung?
Das Du Angst hast darfst Du sagen - gekündigt werden darfst Du natürlich trotzdem.
To be is to do (Socrates), To do is to be (Sartre), Do be do be do (Sinatra)

Garls

Normalerweise gibt es eine Bauleitung, wenn mehrere Firmen dort tätig werden. Aber jeder Facharbeiter sollte wissen, wo evtl. Gefahren lauern und diese dann meiden. Lieber am gleichen Tag nach Hause geschickt werden als seine Gesundheit riskieren.
Und vor allem bei Chemikalien sollte man höchste Vorsicht walten lassen, erst garnicht drangehn, wenn man nicht weiß was es ist. Außerdem sollte man auch die Gefahren (z.B.Ätzend) bekannt sein, evtl. zu benutzende Schutzausrüstungen müssen getragen werden. Den es kann auch schon zuspät sein, wenn man es riecht, falls es nicht Geruch und oder farblos ist)

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