Wie Zeitarbeitsfirmen um den Urlaub prellen

Begonnen von Krokos, 17:15:10 Di. 01.Januar 2008

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Krokos

Huhu ich habe jetzt auch mal eine Frage, und zwar habe ich das eine Video hier gesehen
http://de.youtube.com/watch?v=4XHLc5dp8Kk&feature=related
(geposted glaube ich von Unkraut?) und da kommt ja ganz am Anfang ein Mann vor der erzählt dass die Zeitarbeitsfirmen wenn die bspw. einen am 3. einstellten und am letzen Monat bspw. am 28. kündigen würden sich 4 Tage Urlaub einsparen...
Also praktisch je 2 Tage...ich würde gerne wissen inwiefern das rechtens ist, wie die Arbeitsgerichte darüber entscheiden, weil die bei mir den selben Kram abgezogen haben (2 Tage Urlaub fallen weg, weil Einstellung nicht am 1. erfolgt ist).

Also wäre nett wenn jemand der was näheres darüber weiss mal berichten könnte :)

unkraut

Das ist mir auch aufgefallen .
Man müßte wissen was für ein TV und was im AV steht .
Bei mir steht folgendes im AV :  ( AMP / Christen )
Innerhalb der ersten 6 Monate richtet sie sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und beträgt 20 Tage anteilig
danach bis einem vollen Kalenderjahr 24 AT ....
 
Ziggy weis da gut Bescheid .

MfG


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/burlg/gesamt.pdf
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Krokos

nein das mit den 20 und 24 Tagen habe ich schon verstanden, und zwar ist das so, wenn man bspw. am 6.9.2007 eingestellt wird bekommt man anteilig auf das viertel Jahr anteilig von den 20 Tagen angerechnet, also 3 volle Monate = 3 zwölftel von 20 Tagen, also würde man bekommen 5 Tage Urlaub für das Jahr 2007, das würde sich auch nicht mehr rückwirkend ändern lassen (die Tage die man um den Urlaub geprellt wird weil kein voller Monat schon miteingerechnent.

Bis zum 6.3.2008 (im BZA) würde man für das Jahr 2008 anteilig von den 20 Tagen Urlaub dann nur noch 4 Tage haben (wieder miteingerechnet die Tage die man um den Urlaub geprellt werden würde...)
Wenn das Beschäftigungsverhältnis länger als der 6.3 gehen würde, bekommt man rückwirkend, allerdings nur auf das Jahr 2008 dann die 24 Tage Urlaub.
Im AMP wäre der Stichtag der 6.9.2008

Also würde man bspw. am 5.9.2008 ausscheiden bekommt man für das Jahr 2008 anteilig 8 zwöltel von den 20 Tagen , ergibt 15 Tage Urlaub im Jahre 2008.
Geht das Beschäfigungsverhältnis bis zum 7.9.2008 bekommt man den urlaub rückwirkend, das würde dann heissen 8 zwölftel von 24 Tagen, ergibt 18 Tage Urlaub.

Bei den Berechnungen sind die Urlaubsprellungen durch den angebrochenen Monat schon mit eingerechnet.

Was mich aber wirklich interessieren würde, wie das mit den angebrochenen Monaten gehandhabt wird, ich kann mir nicht vorstellen, dass man für einen Monat keinen Urlaub bekommt nur weil man am 2. des Monats angefangen hat...


Klingt kompliziert, ist auch so  :P

unkraut

ZitatWas mich aber wirklich interessieren würde, wie das mit den angebrochenen Monaten gehandhabt wird, ich kann mir nicht vorstellen, dass man für einen Monat keinen Urlaub bekommt nur weil man am 2. des Monats angefangen hat...

Ja das wäre wirklich hoch interesannt .
Zumindest müßt es 1 Tag geben .

Sicher lassen es die ZAF drauf ankommen ob jemand zuckt oder nicht .

MfG
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Krokos

die Argumentation wird wahrscheinlich sein, dass man ja dadurch dass man erst am 3. angefangen hat schon 2 freie Tage für diesen Monat hatte...

Ich kann mir aber nicht vorstellen das das rechtens ist

UnchainedRage

ZitatOriginal von Krokos
die Argumentation wird wahrscheinlich sein, dass man ja dadurch dass man erst am 3. angefangen hat schon 2 freie Tage für diesen Monat hatte...

Ich kann mir aber nicht vorstellen das das rechtens ist

dafür müsste meiner meinung nach der vertrag aber auf den ersten des monats zurückdatiert sein und für den ersten und zweiten urlaub eingetragen werden. was wiederum eine bezahlung für die beiden tage fordern würde, die sicher nicht ausgezahlt wurde sonst würde es ja für die zaffen wieder keinen sinn machen.
werd da auch nicht schlau draus  ?(

alfred

Ja, beschissen wird dort natürlich. Es kam mir auch noch kein AV unter, der genau am 1. eines Monats begann. Trotzdem hat man auch in der Probezeit Anspruch auf 1,66 Urlaubstage im Monat, also steht einem dann die Hälfte davon zu. Wenn Du jetzt nach dem ersten Monat entlassen wirst, hast Du trotzdem einen Urlaubsanspruch von einem Tag, weil die 0,833 Stunden selbstredend aufgerundet werden müssen (§5 Abs. 2 BUrlG).

Zur Ausgangsfrage: die 4 Tage werden wohl nicht abgezogen werden können, aber durchaus 2 Tage!?

schlossermicha von zoom hatte den Streitfall (in einer ChristenZAF) - fragt doch mal, wie das ausging!
To be is to do (Socrates), To do is to be (Sartre), Do be do be do (Sinatra)

  • Chefduzen Spendenbutton