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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => ALG II => Thema gestartet von: dagobert am 00:09:48 Di. 16.August 2016

Titel: Meldetermin, Fahrtkosten, Sanktion und ein überraschender SG-Beschluss
Beitrag von: dagobert am 00:09:48 Di. 16.August 2016
ZitatOrientierungssätze von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für Sozialrecht Mathias Klose:
Fehlende finanzielle Mittel, um einen Meldetermin beim Jobcenter wahrzunehmen, können einen wichtigen Grund darstellen, der den Eintritt einer Sanktion verhindert.
Auch wenn Fahrtkosten grundsätzlich zunächst aus dem Regelbedarf zu bestreiten sind, muss dem Hilfebedürftigen das wirtschaftliche Existenzminimum verbleiben.
http://www.ra-klose.com/html/sg-m-s40as-555-15-er.html (http://www.ra-klose.com/html/sg-m-s40as-555-15-er.html)
Titel: Re:Meldetermin, Fahrtkosten, Sanktion und ein überraschender SG-Beschluss
Beitrag von: Rudolf Rocker am 07:40:46 Di. 16.August 2016
Das ist auch ganz wichtig, bei SBs die meinen, einen jede Woche vorladen zu müssen oder bei Maßnahmen, wo man jeden Tag aufschlagen muss.
Übernahme der Fahrtkosten im Voraus beantragen!
Wird das abgelehnt oder der Antrag gar nicht erst bearbeitet = Sorry, wäre ja gerne gekommen, aber leider, leider fehlten mir die finanziellen Mittel dazu!
Titel: Re:Meldetermin, Fahrtkosten, Sanktion und ein überraschender SG-Beschluss
Beitrag von: shitux am 08:27:28 Di. 16.August 2016
Rudolf Rocker:
ZitatDas ist auch ganz wichtig, bei SBs die meinen, einen jede Woche vorladen zu müssen oder bei Maßnahmen, wo man jeden Tag aufschlagen muss.
... oder ein SB meint, Betroffenen mit div. Vermittlungsvorschlägen (inkl. RFB) zum Monatsende  zu überschütten .....   kotz


Titel: Re:Meldetermin, Fahrtkosten, Sanktion und ein überraschender SG-Beschluss
Beitrag von: Rudolf Rocker am 12:51:34 Di. 16.August 2016
Naja, ein VV ist jetzt aber kein Meldetermin!
Titel: Re:Meldetermin, Fahrtkosten, Sanktion und ein überraschender SG-Beschluss
Beitrag von: shitux am 19:00:23 Di. 16.August 2016
Aber es entstehen unter Umständen Bewerbungskosten- je nachdem ....
Titel: Re:Meldetermin, Fahrtkosten, Sanktion und ein überraschender SG-Beschluss
Beitrag von: Rudolf Rocker am 07:43:20 Mi. 17.August 2016
Ja, aber das müsste vermutlich in einem anderen Verfahren geklärt werden!
Dazu kommt das man sich unter Umständen telefonisch oder per Email hätte bewerben können. Oder man hätte die Bewerbungen ein paar Tage später losgeschickt (am Monatanfang).
Und die Sanktion hast du sowieso erstmal bis ein Gericht Jahre später mal ein Urteil fällt.