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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => ALG II => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Anrechnung von Einkommen / Bedüftigkeit => Thema gestartet von: Kater am 13:15:58 Mo. 04.Mai 2009

Titel: Sozialgericht: Schmerzensgeld und Zinsen werden nicht auf Hartz IV angerechnet
Beitrag von: Kater am 13:15:58 Mo. 04.Mai 2009
ZitatSchmerzensgeld und Zinsen werden nicht auf Hartz IV angerechnet

Aachen (AP) Schmerzensgeld und darauf gezahlte Zinsen dürfen Hartz-IV-Empfängern nicht als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Das Schmerzensgeld diene nicht der Sicherstellung des Lebensunterhaltes, sondern dem Ausgleich immaterieller Schäden und der Genugtuung für erlittenes Unrecht. Der Schutz des Schmerzensgeldes erfasse auch die Zinseinkünfte, erklärte die 23. Kammer des Gerichts.

Die Kläger hatten nach einem Unfall ein Schmerzensgeld von 132.500 Euro erhalten und den Betrag angelegt. In ihrer Klage wehrten sie sich dagegen, dass die zuständige Arbeitsgemeinschaft die jährlichen Zinseinkünfte von 3.000 Euro daraus als Einkommen wertete und die Leistungen entsprechend minderte. Das Gericht gab den Klägern nun Recht.

Zwar könnten grundsätzlich auch die Zinsen aus sogenanntem Schonvermögen von Leistungsempfängern als Einkommen angerechnet werden, erklärte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung. Die Höhe eines als Festbetrag gezahlten Schmerzensgeldes sei im Vergleich zu einer Schmerzensgeldrente aber gerade dadurch bestimmt, dass der Empfänger den Betrag gewinnbringend anlegen könne. Der Zinsgewinn sei also Bestandteil der Kalkulation des Entschädigungsbetrags - daher seien die Zinsen ebenso geschützt wie das Schmerzensgeld selbst. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

(Aktenzeichen: Sozialgericht Aachen S 23 AS 2/08)

http://de.news.yahoo.com/1/20090504/tde-schmerzensgeld-und-zinsen-werden-nic-3fc80be.html