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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => ALG II => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Zumutbarkeit von Jobangeboten => Thema gestartet von: Judy am 22:42:15 Fr. 19.August 2011

Titel: Keine Sanktionen mehr bei Ablehnung einer Arbeit?
Beitrag von: Judy am 22:42:15 Fr. 19.August 2011
Hat mir heut grad mein Ex erzählt. Es ist in Freiburg (Juhu BW) ein Urteil gefallen, auf das man sich berufen könne. Hat mein RA ihm erzählt. Man ist nicht verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn ne ZAF anruft oder sonstwer, man ist nicht verpflichtet eine Arbeit bei denen anzunehmen , egal warum sie einem passt oder nicht. So in etwa, weil es im Grundgesetz nur ein Recht auf Arbeit gibt, aber keine Pflicht dazu. Es kann also bei Weigerung eine Arbeit anzunehmen, nicht mehr sanktioniert werden. Muss unbedingt mal meinen RA anmailen und nach dem genauen Urteil fragen. Aber wenn das stimmt, dann müßte das doch längst hohe Schlagzeilen gemacht haben in den Elo-Foren. Hoffentlich ist das kein Windei und der hat das tatsächlich richtig verstanden, manchmal erzählt der auch Sachen, die nicht unbedingt verläßlich sind. Glaub ich erst, wenn es mir der RA selber sagt.

Ob das dann bei Maßnahmen auch gilt, ist dann noch die Frage.
Titel: Re:Keine Sanktionen mehr bei Ablehnung einer Arbeit?
Beitrag von: Patrik am 01:18:53 Sa. 20.August 2011
Da würde mich das Aktenzeichen des Gerichtes interessieren.

Ansonsten kann der Anwalt viel erzählen.
Titel: Re:Keine Sanktionen mehr bei Ablehnung einer Arbeit?
Beitrag von: counselor am 06:11:00 Sa. 20.August 2011
Mir ist nur bekannt, dass eine Freiburger Kanzlei Menschrechtsbeschwerde in Straßburg gegen § 31 SGB II führt:
http://www.srif.de/index.php?menuid=66&template=mv/templates/mv_show_front.html&mv_id=1&extern_meta=x&mv_content_id=6 (http://www.srif.de/index.php?menuid=66&template=mv/templates/mv_show_front.html&mv_id=1&extern_meta=x&mv_content_id=6)
Titel: Re:Keine Sanktionen mehr bei Ablehnung einer Arbeit?
Beitrag von: Judy am 09:05:47 Sa. 20.August 2011
Werde meinen RA Montag direkt nach dem Aktenzeichen fragen und es dann hier posten.
Titel: Re:Keine Sanktionen mehr bei Ablehnung einer Arbeit?
Beitrag von: DJ1980 am 09:20:26 Sa. 20.August 2011
Das wäre ein Meilenstein in diesem auf Angst und Repressalien aufgebautem Sozial- und vorallem Leiharbeitssystem! Damit könnten die alle einpacken!
Titel: Re:Keine Sanktionen mehr bei Ablehnung einer Arbeit?
Beitrag von: Judy am 09:40:24 Sa. 20.August 2011
Hoffentlich. Aber ich denke und hoffe mal, das geht auch darum, dass es jetzt tatsächlich diese Auktionen mit dem billigsten  Lohngesuch gibt, was ja das gesamte soziale Netz sprengen wird. Die Leute sind auch nicht ganz so dämlich und wissen, dass wer die Renten bezahlen müssen wird, und das geht von LAN-Löhnen nun mal nicht, erst recht nicht von subventionierten. Druck vom europäischen Ausland wird es wohl auch langsam geben, die müssen ja auf dem Markt mit unseren Billiglöhnen konkurrieren.