Schülerjobs können Hartz IV drücken

Begonnen von Kater, 12:35:32 Sa. 25.Juli 2009

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Kater

ZitatHARTZ IV UND BAFÖG - Schülerjobs können Sozialleistungen drücken

Für Schüler bedeuten Ferien oft Arbeit: Sie nutzen die Zeit, um mit Jobs die Kasse zu füllen. Doch wer Bafög bezieht oder durch die Eltern Hartz-IV-Leistungen erhält, sollte aufpassen - ist das Einkommen zu hoch, werden Sozialleistungen gekürzt.

Für Schüler, deren Eltern Hartz-IV-Leistungen beziehen, lohnt ein Ferienjob kaum: Ein beträchtlicher Teil wird von den Leistungen abgezogen, die Eltern für ihr Kind bekommen. Denn lebt ein Schüler mit seinen Eltern in einem Haushalt, bilden sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Und die Einnahmen des Kindes werden auf dessen Bedarf angerechnet.

100 Euro darf ein Schüler im Monat ohne Abzüge verdienen, das ist der Grundfreibetrag. Verdient ein Schüler zwischen 100 und 800 Euro, werden 20 Prozent des Lohnes abzüglich des Grundfreibetrags nicht auf die Sozialleistungen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Verdient er zwischen 800 und 1200 Euro, sind zehn Prozent der Freibetrag.

Beispiel: Verdient ein Schüler 600 Euro monatlich, steht ihm zunächst der Grundfreibetrag von 100 Euro zu. Von den restlichen 500 Euro sind 20 Prozent anrechnungsfrei, also weitere 100 Euro. Bleiben 400 Euro - und die werden von den Sozialleistungen an die Eltern abgezogen, die sie für den Bedarf des Kindes bekommen, also Unterhaltsleistungen und Kindergeld.

Keine Abgaben an die Sozialversicherung bei Ferienjobs

Schüler, die Bafög bekommen, dürfen deutlich mehr verdienen. Dabei gelten seit Oktober 2008 neue Regeln. Im sogenannten Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten ist nunmehr ein Bruttoverdienst von 4800 Euro erlaubt.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge müssen Schüler in aller Regel nicht zahlen. Für Ferienjobs fallen grundsätzlich keine Abgaben an die Sozialversicherung an, sofern die Arbeit auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Verdienen Schüler mehr als 400 Euro monatlich, behält der Arbeitgeber zwar zunächst die Lohnsteuer ein. Die gibt es jedoch nach der Steuererklärung zurück, sofern das Jahreseinkommen des Schülers nicht über 7680 Euro lag.

Diese Grenze sollten Schüler und Eltern aber auch aus einem anderen Grund im Auge behalten. Für Kinder, die mehr als 7680 Euro verdienen, gibt es nämlich kein Kindergeld mehr. Allerdings dürfen auch Kinder nachgewiesene Werbungskosten beziehungsweise die Pauschale von 920 Euro von ihrem Einkommen abziehen.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,637312,00.html

KI-SH

Jau, wenn dann aufgrund dieser Schweinerei so mancher Jugendliche/Schüler keinen Bock auf  Arbeiten hat, jegliche Motivation fehlt, das ist vollkommen verständlich, dann geht es ab ins Camp zum Paprika Schnippeln.

ZitatAusbildungscamp für bessere Berufschancen

Parchim (dpa) - Schwungvoll führen Marcus und Andreas die Hobel über die eingespannten Bretter und schälen gleichmäßige Spanlocken vom Holz. «Klar kann ich mir das mal als meinen Beruf vorstellen», sagt der 13-jährige Marcus.

Handwerkliche Arbeit, das bekennt er freimütig, liegt ihm mehr als Diktat oder Kettenaufgaben in Mathematik. Zwei Häuser weiter stehen Meike und Lisa in der Küche und schneiden grünen Paprika in Streifen. «Etwas langweilig ist das schon», räumt Lisa ein, aber auch als Konditorin muss sie später länger am Tisch stehen. Vorausgesetzt, es klappt mit ihrem Berufswunsch und die 14-Jährige begeistert sich nicht noch für eine andere Ausbildung.

Weiter u. Quelle: http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/679722

Dieser Drecksstaat erzeugt jeden Tag neuen Brechreiz in mir.
Da braucht mir auch niemand den Hunger in der dritten Welt, oder unser ach so einmaliges Sozialsystem vorhalten.
Das was wir mal hatten, was nach dem Krieg mühsam erarbeitet wurde, das haben diese Verbrecher demontiert, aus reiner Raffgier.
Ihr, die das Alles hinnehmt, voller Demut zum 1 € Job kriecht, in unsinnigen Maßnahmen voller Angst schlottert, ihr seid mitschuldig.

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