Neue Weisungen der BA zu §§ 5, 11-11b und 12a SGB II

Begonnen von dagobert, 15:25:40 Mo. 25.April 2016

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dagobert

2. Neue Weisungen der BA zu §§ 5, 11-11b und 12a SGB II
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Also die BA hat zu den genannten Punkten Weisungen rausgegeben. Auffällig ist insbesondere bei § 11 -11b SGB II, dass BSG Urteile erst mit zwei Jahre Verzögerung in die Weisungen aufgenommen werden. Noch auffälliger ist dass für die SGB II-Leistungsberechtigten positive Urteile des BSG in die Weisung keinen Eingang finden.
Faktisch bedeutet dies, die BA weist an, die Urteile zu ignorieren.  Ich beziehe mich insbesondere auf das Urteil des BSG v. 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R, in dem bestimmt wird, dass einmalige Zahlungen, die auf einem laufenden Anspruch beruhen, auch wie laufende Einkommen immer im Zuflussmonat anzurechnen und nicht auf sechs Monate zu verteilen sind. Dies wurde mit Urteil vom 17.03.2016 - B 4 AS 694/15 vom BSG nochmal bestätigt.
Es ist BA –typisch, dass solche für die Leistungsberechtigten positiven Urteile keinen zeitnahen Eingang in die Weisungen finden!
Die Weisungen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html



Quelle: Thome-Newsletter vom 25.04.16
"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

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