Interne Arbeitshilfe der BA zum SGB II „Das A-Z des wichtiigen Grundes"

Begonnen von dagobert, 16:19:21 Mo. 16.Juli 2018

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dagobert

Zitat4. Interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II ,,Das A-Z des wichtigen Grundes"
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Die BA hat eine interne Dienstanweisung zu wichtigen Gründen, wann die Aufnahme oder Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder vergleichbaren Maßnahme in Sinne von § 10 SGB II  unzumutbar ist oder sein kann. Der wichtige Grund ist immer im Zusammenhang mit der Zumutbarkeit der auferlegten Pflichten zu sehen. Neu aufgenommen wurde, dass eine Leistungsberechtigung nach § 67 SGB XII ein Indiz für das Vorliegen eines wichtigen Grundes sein kann. Die Weisung ,,Das A-Z des wichtigen Grundes" gibt es hier: https://tinyurl.com/ybdmlzdh
Thome Newsletter 26/2018 vom 15.07.2018
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2383/
"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

tleary

Und was ist eine "Leistungsberechtigung nach § 67 SGB XII"? - Die hätte ich dann nämlich auch gern.... (bitte einpacken zum Mitnehmen) :)
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

tleary

Ich geb' mir mal selbst die Antwort: "Obdachlosigkeit". - Aber auch da wieder von der Gnade des Sachbearbeiters abhängig:

Zitat
.... kann nicht grundsätzlich anerkannt werden. Muß man den Einzelfall betrachten.

Einmal möchte ich ein deutsches Gesetz lesen, ohne "wenn" und "aber".
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

dagobert

"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

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