ALG 1 - Sperre wenn ich "Regelabsprache" bei Zeitarbeitsfirma unterschreibe?

Begonnen von zeitarbeit1234, 21:13:22 Mo. 13.Januar 2020

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zeitarbeit1234

Die Zeitarbeitsfirma bei der ich bereits seit mehreren Jahre arbeite, hat keine Aufträge mehr für mich und möchte mir Betriebsbedingt kündigen. Ich soll nun ein Dokument unterzeichnen. Kann ich deswegen eine Sperre fürs ALG 1 bekommen? Gekündigt wird mir wohl zum Ende Februar 2020. Gegen die Kündigung habe ich soweit nichts einzuwenden, mag den Job eh nicht. Möchte halt nur keine Sperre erhalten.

Kann ich das Dokument unterschreiben oder was meint ihr dazu?

Ich Frage mich, warum ich überhaupt dieses Dokument unterschreiben soll? Hat die Zeitarbeitsfirma dadurch irgendwelche Vorteile?

Man hat mir dort zumindest gesagt, die Kündigung erhalte ich in jedem Fall, nur wenn ich das Unterschreibe, erhalte ich halt die dort angegebene Abfindung von ca. 1000 Euro.

Welche Nachteile entstehen mir den durch das Unterschreiben?

P. S. Ich hätte das Dokument gerne als PDF hier angefügt, geht aber scheinbar momentan nicht.

P. P. S. Ich habe Euerer Forum hier gefunden, nachdem ich "Regelabsprache + Name der Zeitarbeitsfirma" gegoogelt habe. Hier in dem Thema steht was dazu: http://forum.chefduzen.de/index.php/topic,22728.msg218057.html#msg218057

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