zurück in Harz 4?

Begonnen von nikon312, 19:43:53 Fr. 14.März 2008

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nikon312

Hallo zusammen,

ich hab das mit dem ARGE Geld & Harz 4, noch net so ganz begriffen. Das Problem ist folgendes:

Ich war bis Mrz06 Beim Bund als SAZ6 und hab bis Mrz07 "Übergangsgebührnisse" bekommen. Weil ich das Geld vom Bund bekommen hatte , hab ich zur damaligen Zeit kein Anspruch auf ALG 1 gehabt.

So trat ich den schweren Gang zur Harz 4 Stelle an und das bekam auch vom 14.04.07 bis Nov 01.11.07. Im Nov 07 hab ich dann  meine neue Anstellung begonnen. Nach 3 wochen wurde ich dann ins CC gesteckt mit der Begründung " Es wäre für meine eigendliche Stelle nicht genügend Arbeit da".

Zum thema CC brauch ich mich hier sicher nicht mehr zu äussern  ;( ;( ;(


Nun ja zum Thema. Ich bin jetzt seit längerem Karank wg Deprissionen und alles sieht danach aus, das mein Sklavenhalter nun mir bald Kündigt bzw. ich Kündigen werde mit Ärztlichem Gutachten (weil den Job hält keiner lange aus).

Jetzt war ich von 14.04 bis 01.11.07 Harz4 und von 01.11.07 bis ca. 15.-30. Apr 08 Angestellt. Jetzt die Frage, muss ich wieder zurück in Harz4 oder geht jetzt ALG1?

P.S.: ich bewerb mich schon wie ein blöder und hatte auch schon einige Gespräche, aber nichts Handfestes, also muss ich erstmal vom schlimmsten ausgehen.

Danke für eure Hilfe

Sektsauferle

soweit ich das richtig verstanden habe, warst du kein ganzes jahr am stück beschäftigt, also hartz 4.

was hast du denn verdient, würde das überhaupt einen unterschied machen?

und bitte, niemals selber kündigen!
auch nicht in deinem fall!
sollen die dich rausschmeißen, deren problem.
In Memory of Menschenrechte !!!

Kater

@nikon312

bei Arbeitslosengeld 1 sieht´s mit der Anwartschaftszeit leider so aus:

ZitatAnwartschaftszeit
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_I

also bleibt dir erst mal wohl nichts anderes übrig, als wieder einen Antrag auf Alg2 zu stellen... :rolleyes:

Gruß, Kater

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