Jobcenter Märkischer Kreis unterstellt Kunden regelmäßig grobe Fahrlässigkeit

Begonnen von Telekom-Richter, 11:06:45 Sa. 18.Mai 2013

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Telekom-Richter

Am 16.05.2013 wehrte sich eine Frau aus Menden erfolgreich gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 70,00 €. Die Anschuldigung des Jobcenter Märkischer Kreis lautete auf ,,verspätete Mitteilung von Erwerbseinkommen". Die Frau bestritt jedoch die Vorwürfe und sagte aus, dass sie die Nebentätigkeit sehr wohl telefonisch angezeigt hätte. Auch die Anrechnung ist längst erfolgt.

In der Verhandlung stellte sich gleich zu Beginn heraus, dass dem Gericht nicht einmal die vollständige Fallakte übergeben worden war. Der Verteidiger RA Lars Schulte-Bräucker wies nach, dass die behauptete Überzahlung von 325,46 € bisher bereits zweimal nach unten korrigiert werden musste, im ersten Schritt um 50,00 €, dann auf 224,00 €. Der Ausgangsbescheid war also bereits von Anfang an rechtsfehlerhaft. Eine Klage in der Sache ist vor dem Sozialgericht Dortmund anhängig.

Im weiteren Prozessverlauf stellte sich heraus, dass die Erwerbslose Frau am 09. Mai 2012 eine geringfügige Nebentätigkeit aufgenommen hatte, die sie dem Jobcenter nach eigener Aussage gemeldet und auch die Abrechnungen unverzüglich eingereicht hatte. Auch ein Telefonat vom 28.06.2012 an die zuständige Arbeitsvermittlerin Fr. M. war in der Akte dokumentiert, der Erstanruf konnte aber angeblich nicht mehr nachgewiesen werden, da der Antwortbeantworter gelöscht war und keine Aktennotiz mehr aufgefunden wurde.

[...]

Das Verfahren wurde eingestellt.

Quelle:
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/jobcenter-maerkischer-kreis-unterstellt-kunden-regelmaessig-grobe-fahrlaessigkeit-d297601.html

karpfen

Zitat von: Telekom-Richter am 11:06:45 Sa. 18.Mai 2013
Das Verfahren wurde eingestellt

ich finde, bei verfahrenseinstellung kann mensch nicht wirklich von erfolg reden ...

merke: anrufe bei der behörde sind so ziemlich das unsicherste, was es gibt. alles schriftlich machen und sich die abgabe bestätigen lassen bzw. ein fax mit bildsendebericht hinschicken. sicherer geht es nicht!
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

Telekom-Richter

Verfahrenseinstellung bedeutet hier konkret:

1. Das Bußgeld ist nicht zu zahlen.

2. persönliche Ermutigung und Stärkung des Widerstandes

3. gelebtes Vorbild für zögerliche Mitbetroffene

4. peinliche Enthüllung schlampiger Arbeit des Jobcenters

5. das Vorgehen des Rechtsanwaltes kann inspirieren

6.  kritische Prozessbeobachtung könnte Nachahmer motivieren

Jetzt sind die Nachahmer gefragt.

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