Eingliederungsvereinbarung im ALG1 Bezug verweigern?

Begonnen von Heini1315, 12:17:21 So. 01.März 2026

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Heini1315

Ich bin seit 9 Monaten im ALG 1 Bezug und habe insgesamt 15 Monate Anspruch. Diesen Anspruch würde ich auch gerne möglichst komplett nutzen und vor Herbst nicht wieder arbeiten. Bislang gelingt das auch sehr gut. Die AfA will nur alle 2-3 Monate mit mir telefonieren und macht keinen Druck. Meine Sachbearbeiterin sagt selbst, dass sie mir nicht wirklich helfen kann, weil es in meiner Branche in der Gegend keine Jobs gibt, bzw. diese Jobs nicht bei ihr landen. Außerdem glaube sie mir, dass ich mich selbständig bemühe.
Nun habe ich allerdings eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zugeschickt bekommen. Ich soll unterschreiben, dass ich mich u.a. bei Zeitarbeitsfirmen bewerbe. Mir ist klar, dass ich mich auf eine Zeitarbeitsstelle bewerben muss, wenn die AfA mir sie anbietet und wenn der Lohn nicht unter der Höhe meines ALGs liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass es eine solche Stelle gibt, schätze ich aber als sehr gering ein. Darum bin ich dahingehend entspannt.
Wenn aber die AfA erwartet, dass ich mich proaktiv bei Zeitarbeitsfirmen bewerben soll, hätte ich damit schon ein Problem. Können sie mich dazu verdonnern? Würdet Ihr trotzdem unterschreiben, um das entspannte Klima nicht zu gefährden und obwohl klar ist, dass ich der Selbstverpflichtung nicht nachkomme?

Onkel Tom

In wie weit dich die AfA zu Leiharbeit "vermitteln" kann, hängt auch davon ab, in wie weit dein
vorheriger Status im Bezug Arbeitsverhältnis noch geschützt ist.

Dies richtet sich nach § 140 SGB III. Nach und nach kannst Du immer "billiger" an AGs "verscheuert"
werden. Die EGV ist offiziell nach deren Aushändigung schon gültig, was jedoch durch ein Urteil schon
wieder widerlegt ist. Falls SB noch mal nach einer Unterschrift fragt, gib ihr Auskunft darüber, das
die EGV auch ohne Unterschrift gültig sei.. Das mache aber besser mündlich, nicht schriftlich ;-)

Am Bewerbungsschreiben darf nicht erkennbar sein, das Mensch auf die angebotene Stelle lieber
verzichten möchte verstehst ? ;-) Subtil zwei linke Hände hat man schneller wie 5 Euronen..
Das auch nur mündlich und soft annähernd ;-)
Lass Dich nicht verhartzen !

Kuddel

ALG1 Bezug ist normalerweise relativ entspannt.

Richtig fies wird es erst, wenn ALG II ansteht.

Sachbearbeiter sind Menschen und da kannst du Glück oder Pech haben. Einige sind menschlich ok und es gibt welche, denen scheint es Spaß zu machen, einem das Leben schwer zu machen.

Ich hatte mal meinem Sachbearbeiter gesagt, ich würde Leiharbeit für kein seriöses Arbeitsangebot halten und bin damit durchgekommen. (Es ist schon viele Jahre her.)

Man sollte aber vorsichtig sein und sich nicht selbst ins Knie schießen. Im Umgang möglichst freundlich bleiben, im Verhalten kann man renitenter sein.

Wanderratte

Was ist denn der Unterschied zwischen "Umgang" und "Verhalten"? Ich kann nämlich diesbezüglich keinen Unterschied feststellen. Es ist eine ernstgemeinte Frage, da es mich auch betreffen könnte (Bürgergeld). Und ich mich sehr gerne wehre. Jedoch keinen Fehler machen möchte.  :)

Onkel Tom

Mach es doch nicht so kompliziert, die Frage zu dem Unterschied zwischen
"Umgang" und "Verhalten" zu stellen.. Ist doch ein gemeinsamer Pott.
Und nur wer absolut nichts macht, kann keine Fehler machen.  ;)


Um nicht gleich unter die Räder von Leiharbeit und Dumpinglohnverhältnissen
zu geraten, kann man sich ein systematisches Bewerbungskonzept erstellen.
Z.B. in folgenden Schritten:

1. Erfassung zum Stellenangebot (Von Wem und für was und wo genau ?)

2. Standardisierte Bewerbung ohne zu viel Eigenwerbung, die darauf zielt,
ein Vorstellungsgespräch zu bekommen. Egal ob Top-Job oder Leihe etc..

3. Bewerbungsverlauf anlegen, in dem steht, welche FA gerade was sucht und
sich auf was beworben hat. (chronologisch wuppen, falls z.B. nach 4 Monaten
eine Anfrage von gleichnamiger FA kommt und sich sofort darauf besinnen kann,
um was es vor 4 Monaten ging etc..

4. Kommt ein Vorstellungsgesprächstermin zustande, sollte sich darauf
vorbereitet und beim Besuch konzentriert werden.
Bewerber ist nur für den bereits angebotenen Job erschienen.

4.xy.
Es kommt nun darauf an, in wie weit die Firma von ihrem Gesuch nun abweicht oder
gar was ganz anderes sucht, was bei Zaffen doch sehr häufig vorkommt.

Ist dem so, kann das ehemalige Stellenangebot als Lockvogel für einen noch
schlechteren Job interpretiert werden und kann dies auch wie Spaming behandeln.
Wenn zudem gesundheitliche Einschränkungen gegen den neu vorgeschlagenen Job
entgegen stehen, ist das Gewässer anbei für Bewerber_in um so sicherer.

4.xy = blocken:

Ich habe mich auf die ausgeschriebene Stelle als.. beworben und nicht für das,
was Sie mir gerade anbieten ! Ist die Bezahlung jedoch genau so gut, wie für das,
was ich mich beworben habe, ist das eine Ausnahme..
Darauf lässt sich eh kein AG ein und dürfte dann auch zum Ende des Bewerbungsverfahren
kommen, in dem keine Einstellung erfolgt.

Auch die Aufnahme der Bewerberdaten in (ZAF-)Firmeneigene Datenpols ist ab zu lehnen
und man würde sich auf ein passendes Stellenangebot eh wieder erneut bewerben. PUNKT.

5. Eventuelle Boshaftigkeiten..

Zu Druckmitteln, wie z.B. "Wir haben Sie bereits schon zum Vorstellungsgespräch
eingeladen, an dem Sie leider verhindert waren und laden Sie erneut am tt.mm.jjjj
um xy Uhr zum Vorstellungsgespräch ein.
Sollten Sie an dem Tage auch nicht erscheinen, sehen wir uns gezwungen, der AfA eine
Negativmeldung zukommen zu lassen.

Das sind typische Erpressungsversuche von raffgierigen Firmen.

Darauf sollte noch mal nach geharkt werden, ob diese Vorgänge in der FA Üblich
sind oder gar gegenüber der AfA verpflichtend sei ?

Selbstverständlich schiebt die FA das auf "Verpflichtung durch die AfA" ab, auf
der dann ein Vorstellungsgespräch erfolgen sollte, um nur zu erfahren zu welchen
Konditionen ein Jobangebot läuft. (Klammheimliche Beweisaufnahme ;-)

Danach kann man gerne resümieren und und ggf. eine Anzeige wegen Nötigung stellen,
beziehungsweise bei der AfA anschwärzen, das FA auf Kosten des AfA-Image "Billigkräfte"
nötigend rekrutiert.

Somit ist die Beziehung zwischen AfA/JC und FA. Raff & Gierig auch gestört..  :D

Zumindest lassen sich so schon ein paar schwarze Schafe "erledigen".
Lass Dich nicht verhartzen !

Wanderratte

Ich danke Dir sehr für Deine informative Antwort. Dein Bewerbungskonzept finde ich super gut. So werde ich das machen, wenn ich mich auf irgendwelchen Mist bewerben muß, den ich nicht will. Was bisher jedoch glücklicherweise noch nicht der Fall war. Deine Tipps sind auf jeden Fall sehr hilfreich, so wie immer.  :)

Zitat von: Onkel Tom am 10:43:16 Mi. 04.März 2026Und nur wer absolut nichts macht, kann keine Fehler machen.  ;)
Ja, damit hast Du auf jeden Fall recht. Auch wenn (oder gerade weil) ich es hasse, Fehler zu machen.

Zitat von: Onkel Tom am 10:43:16 Mi. 04.März 2026[...]

Danach kann man gerne resümieren und und ggf. eine Anzeige wegen Nötigung stellen,
beziehungsweise bei der AfA anschwärzen, das FA auf Kosten des AfA-Image "Billigkräfte"
nötigend rekrutiert.

Somit ist die Beziehung zwischen AfA/JC und FA. Raff & Gierig auch gestört..  :D
Somit hätte sich der gesamte Aufwand zumindest gelohnt und es war nicht alles umsonst.  :D

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