Ex-Häftling gewinnt Prozess gegen Arbeitsagentur

Begonnen von dagobert, 18:56:38 Di. 19.September 2017

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dagobert

ZitatEx-Häftling gewinnt Prozess gegen Arbeitsagentur
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Der Kläger arbeitete zwischen November 2009 und Juni 2011 als Häftling hinter Gittern. Als er nach seiner Haftentlassung im Februar 2012 Arbeitslosengeld, sogenanntes ALG I, beantragte, verweigerte die Arbeitsagentur ihm die Leistung. Er habe sich aber die Anwartschaft auch im Gefängnis erworben, betonte vor Prozessbeginn der 34-Jährige. Der Ex-Häftling war sich sicher, länger als ein Jahr gearbeitet zu haben. Das wäre Grundvoraussetzung gewesen.

Doch beim Berechnen der gearbeiteten Tage wurden dem früheren Inhaftierten die Wochenenden und Feiertage abgezogen. So reichte es aus Sicht der Arbeitsagentur nicht für das beantragte Arbeitslosengeld.

Diese benachteiligende Zählweise wurde bis 2016 offenbar bundesweit bei entlassenen Gefangenen angewendet. Danach beschloss der Bundestag eine Gesetzesänderung.

In der Vorwoche Dienstag urteilte nun das Bundessozialgericht im hessischen Kassel, dass so Ex- Gefangene unfair behandelt wurden.
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Ex-Haeftling-gewinnt-Prozess-gegen-Arbeitsagentur-518883986
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
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