Agentur fordert Vollmacht

Begonnen von AK 47, 23:31:12 Mo. 08.Oktober 2007

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AK 47

Hallo Leute

Ich werde Ende des Jahres in die Freiheit entlassen. Na ja, was man so Freiheit nennt.

Frei zu handeln bin ich nun wirklich nicht also musste ich mich zwangsläufig zur Fron-Agentur begeben um mit meinem Sklavenvermittler ein paar Worte zu wechseln.

Dieser will doch glatt eine Vollmacht von mir die meine ärztlichen Befundunterlagen den Ärzten der Agentur zur Auswertung zur Verfügung stellen würde.

Den freundlichen Rat doch lieber gleich zu unterschreiben hab ich fürs erste ausgeschlagen.

Nun, eigentlich will ich mit diesen Leuten so wenig wie möglich zu tun haben. Da meine Therapie demnächst erst anläuft können die mir auch für einige Zeit gestohlen bleiben.

Meine frage ist nun: Spricht irgendwas dafür diese Vollmacht zu unterschreiben oder reicht es wenn ich auf weitere Aufdringlichkeiten hin lediglich meinen aktuellen Zustand ärztlich bestätigen lasse?

Danke und Sorry das ich mich sonst kaum einbringe.

Ratrace

Du kannst vom Amt nicht gezwungen werden, Deinen behandelnden Therapeuten von der Schweigepflicht zu entbinden oder Deine Unterlagen herauszugeben (käme ja auf das Gleiche heraus). Eine fachärztliche Stellungnahme muß dem Amt reichen.

Falls die Dir danach mit einer amtsärztlichen Untersuchung kommen wollen:

Zitat§ 65 Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder

2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder

3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.



(2) Behandlungen und Untersuchungen,

1. bei denen im Einzelfall ein Schaden für Leben oder Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann,

2. die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind oder

3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten,

können abgelehnt werden.

(3) Angaben, die dem Antragsteller, dem Leistungsberechtigten oder ihnen nahestehende Personen (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung) die Gefahr zuziehen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.

Wichtig ist für Dich die fett hervorgehobene Passage. Denn das Amt kann sich in éiner gerade mal einstündigen amtsärztlichen Untersuchung kein deutlicheres Bild von Deiner Krankheit machen, als der Dich behandelnde Arzt / Therapeut. Gerade dann nicht, wenn es sich um psychische Erkrankungen handelt. So ist es für das Amt und für Dich einfacher und mit weniger Aufwand verbunden, schlicht die fachärztliche Stellungnahme Deines Therapeuten zur Kenntnis zu nehmen.

Das Amt darf auf keinen Fall (wie sie es sonst so gerne versuchen, wenn man sich nicht wehrt) den Amtsarzt als Druckmittel auf Steuerzahlerkosten einsetzen. (Nicht nur) deshalb gibt es diese Paragraphen.

Amtsärzte handeln meiner Erfahrung nach hauptsächlich so, daß sie attestieren, was das Amt sehen will. Schlicht, weil sie vom Amt Zwangspatienten zugeschoben kriegen und deren einstündige Untersuchung schnelles Geld ist. Und diese Quelle wollen sich die Amtsärzte nicht durch allzu patientenfreundliche Diagnosen vergrätzen.

Ich habe mal ein Gedächtnisprotokoll einer amtsärztlichen psychologischen Untersuchung, die ich damals noch unwissenderweise mitgemacht habe, angefertigt und überlege gerade stark, es hier zu posten. Ist ein echter Brüller. War eine Katastrophe seinerzeit für mich, aber im Nachhinein schmeckt das ganze schwer nach Monty Python.
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

AK 47

Deine Antwort ist Gold wert, vielen dank.

An eine Amtsärztliche Untersuchung wurde natürlich sogleich von Amtswegen gedacht. Die wollen mich in ein paar Wochen deswegen behelligen.

Dieses überflüssige Gefälligkeitsgutachten fürs Amt von irgendeinem käuflichen Strohmann werde ich also nach Möglichkeit verhindern.

flipper

wenn du deine ärzte im griff hast, könnte es gut für dich ausgehen und du bekommst dann als unter 3h arbeitsfähig sozialgeld oder SGB XII.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Ratrace

Zitatwenn du deine ärzte im griff hast
:D
Gut zureden hilft. Moin Flip!

@AK47:
Gut zureden heißt zum Beispiel:

Im Widerspruch gegen die amtsärschliche Untersuchung die Frage formulieren, welche genauen Erkenntnisse sich das Amt bezüglich Deines Gesundheitszustandes / Deiner Arbeitsfähigkeit durch eine amtsärschliche Untersuchung versprechen, die nicht der fachärztlichen Stellungnahme zu entnehmen seien. Für die ebenfalls schriftliche Beantwortung dieser Frage eine Frist von ca. 2 Wochen setzen. Bei Nichteinhaltung mit beispielsweise Dienstaufsichts- und Aufsichtsbeschwerde drohen (das eine richtet sich gegen den Sachbearbeiter an sich (wegen Schikane), das andere gegen das Prozedere, daß man Dich zum Amtsarsch schicken will an sich.
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

Ratrace

Nachtrag zu den verschiedenen Beschwerdeformen:

ZitatDie Dienstaufsicht ist eine allgemeine Behördenaufsicht über nachgeordnete Verwaltungsstellen desselben Ressorts; dabei handelt es sich im wesentlichen um Personalaufsicht.

Bei der Fachaufsicht werden Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit einer Maßnahme überprüft.

Rechtsaufsicht wird gegenüber z.B. Gemeinden ausgeübt, die im Bereich der Selbstverwaltung handeln (z.B. Hallenvergabe).

Die A. stellt einen formlosen Rechtsbehelf dar, der sich aus Art. 17 GG (Petitionsrecht) ergibt. Sie ist an keine Frist gebunden. Die Behörde muß die Angelegenheit prüfen und Antwort geben; dabei hat sie die wesentlichen Gesichtspunkte unter Würdigung des Vorbringens des Betroffenen zu erörtern, eine kursorische Begründung reicht aus.

Die A. sollte erhoben werden, wenn das Vorgehen von Polizei oder Behörden willkürlich oder nicht den Gesetzen zu entsprechen scheint; sie ist nicht mit Kosten verbunden; adressiert wird die A. an die Dienststelle der Polizei oder Behörde, bei der die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, beschäftigt ist. Ist die Person nicht namentlich bekannt, ist die Beschwerde gegen Unbekannt zu richten, wobei eine möglichst genaue Beschreibung sinnvoll ist, damit die Person ermittelt werden kann.

Auch wenn die A. selten zu einem deutlichen Erfolg führt, hat sie doch verschiedene Vorteile:

-Die beteiligten Beamten werden von ihrem Vorgesetzten zur Rede gestellt und sind in Zukunft zurückhaltender.
-Der Fall wird dokumentiert.
-Der Name der Person, gegen die die Beschwerde gerichtet ist, wird bekannt.

Quelle
Das einzig Freie im Westen sind die Märkte.

flickenteppich

sorry wenn ich die alte möhre jetzt ausgrabe, aber wenn ich das hier richtig verstanden habe dann darf mich das amt ja eigentlich nicht zum amtsarzt schicken, wenn ich vom normalen arzt (hautarzt bsp. bei allergien, die meinen beruf "erledigen") ein gutachten vorlegen kann dass ich das nicht ausüben kann oder???

Wilddieb Stuelpner

Nicht ohne Grund gibt es zwei Exemplare der Krankmeldung - eines für den AG/Arbeitsagentur/ARGE/Bildungsträger und eines für die Krankenkasse.

Aus Datenschutzgründen sind im ersten Exemplar nur die persönlichen Daten und Beginn bzw. Ende der Krankschreibung für den AG/... wichtig. Dasselbe bei der Verlängerung der Krankschreibung.

Wenn ein AG/... die Diagnose des behandelten Arztes anzweifelt, dann soll er sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse zwecks Überprüfung des ärztlichen Befundes wenden. Und der sagt, ob der ärztliche Befund in Ordnung geht oder nicht. Der Medizinische Dienst gibt evtl. noch eine Prognose ab, ob es sich um eine kurz- oder langfristige Erkrankung handelt.

Krankenblätter usw., die der behandelnde Arzt führt, gehen den AG einen feuchten Kehricht an.

Also eindeutig keine Vollmacht!!!!

Woki

Es geht aber nicht um Krankmeldungen. :P

Doch, ich fürchte, wenn das AA dich zum AA schicken will, dann wirst du wohl hinmüssen.

Schau dich mal hier oder hier um.
Fullquote ist ganz schlechter Stil...  :P

flickenteppich

hm leider finde ich da nich wirklich was, was mir meine frage beantwortet.

mlawrenz

Je nach Ort schicken die Argen Dich bei gesundheitlichen Fragen teilweise reflexartig zum Amtsarzt. Dafür gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage.
Dich zum Amtsarzt zu schicken, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Ermessen muss aber auch erkennbar/verifizierbar ausgeübt werden.

Wenn es dem SB nur um die Frage(n) geht, die Dein eigener Arzt schon beantwortet hat, scheint er kein Ermessen ausgeübt zu haben.

Ratrace hat eine Steilvorlage geliefert. Mach ein Schreiben daraus und leg es dem SB vor, wenn er Dich zum Amtsarzt schickt.
"Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Reichen, die Krieg führt und wir sind dabei zu gewinnen'"
Warren Buffet, zweitreichster Mann der Welt


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